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> Zum Selbstschutz
WalterPPK
Beitrag 12. Sep 2017, 12:50 | Beitrag #1
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Hallo Infanteristen smile.gif

ich habe schon geschaut, aber leider war meine Suche nach einem passenden bereits existierenden Thread erfolglos, daher hoffe ich es ist okay, wenn ich dazu einfach ein neues Thema starte.

Gibt es irgendwelche Sachen die ich beachten muss, wenn ich mir für zu Hause eine Gas/Schreckschuss Pistole kaufen möchte? Fragen sind dabei im speziellen...

- benötige ich einen Waffenschein?
- gibt es Voraussetzungen beim Kauf, die ich beachten muss (Führungszeugnis / Ausweis etc.)?
- gibt es Regeln, wie ich die Waffe zu Hause aufbewahren muss?
- gibt es Regeln, was den Transport der Waffe angeht (zum Beispiel: Verboten im Auto ins Handschuhfach zu legen)?

Sorry, falls dumm klingende Fragen dabei sind, dem ist nicht von mir beabsichtigt.

Gruss
Walter :-)
 
KOSSACK
Beitrag 12. Sep 2017, 16:32 | Beitrag #2
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Fähnrich
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Hi,

-Nur falls du die Waffe mit dir führen möchtest. Bei Schreckschusswaffen benötigst du jedoch nur den kleinen Waffenschein.
(Führen bedeutet, die Waffe schussfähig und griffbereit am Mann zu tragen.)

-Bei SSW musst du nur über 18 Jahre alt sein.

-Nein

-Solange die SSW in einem verschlossenen Behälter (transportier!) wird, kannst du sie auch in einem Rucksack oder Handtäschchen verstauen. Sie darf nicht schussbereit, bspw. dieser zustand schnell herbei zu führen sein.



Lass dir jedoch eines sagen, eine SSW für die Heimverteidigung ist eine eher bescheidene Idee. Du musst dir Vorstellen das diese Waffen kaum von realen Waffen zu unterscheiden sind. Falls du also auf eine eindringende Person triffst und der eindringling dich mit Pistole im Anschlag sieht, könnte dies zur nächsten Eskalationsstufe führen und dein Gegner veranlassen seine womöglich scharfe Waffe zu ziehen. Da gehst aller Wahrscheinlichkeit eher du als Verliere aus dem Duell.
Ist nur ein wirklich gut gemeinter Rat von mir den du dir mal durch den Kopf gehen lassen solltest.

LG KOSSACK
 
Malefiz
Beitrag 12. Sep 2017, 17:13 | Beitrag #3
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Für die "Heimverteidigung" würde ich eher in Einbruchsicherung investieren. Das kann zwar ein bisschen teurer werden, hilft aber auch wenn man grade nicht zuhause ist. Zwar ist es in Mitteleuropa eher unwahrscheinlich auf bewaffnete Einbrecher zu treffen, aber Kossacks Anmerkung, dass man mit einer Gaspistole eskaliert und sich damit möglicherweise nur selber schadet durchaus angebracht. Ansonsten tuts für die Abschreckung auch eine Machete, da werden die meisten Einbrecher schnell ausbüxen (die wollen deinen Fernseher, nicht ihr Leben riskieren).


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Kameratt
Beitrag 12. Sep 2017, 17:38 | Beitrag #4
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dito.gif Seit bei uns im letzten Winter in unserer Anwesenheit eingebrochen wurde, habe ich auch eher in Einbruchssicherung investiert und für den allerletzten Notfall scharfe und stumpfe Gegenstände an bestimmten Stellen präpariert.
 
peter
Beitrag 12. Sep 2017, 18:48 | Beitrag #5
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CS oder OC sollte man im eigenen Interesse nicht in den eigenen vier Wänden verwenden wink.gif

Die beste Heimsicherung ist immer nur ein ganz kleines besser gesichert/unscheinbarer als der Nachbar zu sein.

Falls es die chemische Keule sein muss, dann OC aus der großen Kanne mit Vollstrahl und am gleichen Ort griffbereit eine taktische Taschenlampe. Ausserdem muss jeder Hausbewohner im Ernstfall wissen, wie er die Polizei ruft.

mkg

peter


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"Was habt Ihr denn gedacht?"
 
Seneca
Beitrag 12. Sep 2017, 20:00 | Beitrag #6
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Beispielsweise der DSB erläutert zusammenfassend die Bestimmungen zu erlaubnispflichtigen Waffen:
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrec...um-waffenrecht/

Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
 
Famas
Beitrag 13. Sep 2017, 15:27 | Beitrag #7
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ZITAT(WalterPPK @ 12. Sep 2017, 12:50) *
- gibt es Regeln, wie ich die Waffe zu Hause aufbewahren muss?

ZITAT(KOSSACK @ 12. Sep 2017, 16:32) *
-Nein


Hier muss ich leider widersprechen.

AWaffV, §13:
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;


Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Ist mit der letzten Waffenrechts-Verschärfung am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Schreckschusswaffen fallen genau in diese Kategorie. (=> Waffen, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist)
Sie müssen fortan ungeladen und verschlossen aufbewahrt werden und sind damit für die Heimverteidigung außen vor, sofern man sich an geltende Gesetze halten möchte.

Der Beitrag wurde von Famas bearbeitet: 13. Sep 2017, 15:27


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Den Landefall führt der Fallschirmjäger im Liegestütz durch. Das Messer verbleibt dabei im Mund.
 
Col. Breytenbach
Beitrag 13. Sep 2017, 15:55 | Beitrag #8
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ZITAT
Sie müssen fortan ungeladen und verschlossen aufbewahrt werden

Korrekt!


ZITAT
[...] sind damit für die Heimverteidigung außen vor, sofern man sich an geltende Gesetze halten möchte.


Ein Tresor mit elektronischen Zahlenschloss kostet 100-150 EUR und ist innerhalb von 20-30 Sekunden geöffnet. Magazin in Pistole und durchladen? 5-10 Sekunden.

Ich hab's schon mal geschrieben... "Hier (beim Nachbarn) wird gerade eingebrochen!" Anruf bei 110 Sonntag morgens um 7 Uhr und die Polizei kam nach etwas über einer halben Stunde!


Zuhause halte ich die Schreckschusspistole mit Pfefferpatronen für durchaus tauglich. Der Einbrecher ist in der Regel bewaffnet (Brecheisen, großer Schraubenzieher - sonst wäre er kaum in das Haus gekommen).
Da gibt es keine "Eskalation" da man dem Gegner dafür gar nicht die Zeit/Gelegenheit lässt.


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Für den Fall, dass du mir nicht auf Facebook, Instagram oder Twitter folgst: Ich mach Crossfit!
 
kaitano
Beitrag 13. Sep 2017, 16:30 | Beitrag #9
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ZITAT(Col. Breytenbach @ 13. Sep 2017, 16:55) *
Zuhause halte ich die Schreckschusspistole mit Pfefferpatronen für durchaus tauglich. Der Einbrecher ist in der Regel bewaffnet (Brecheisen, großer Schraubenzieher - sonst wäre er kaum in das Haus gekommen).
Da gibt es keine "Eskalation" da man dem Gegner dafür gar nicht die Zeit/Gelegenheit lässt.

Und genau dort unterliegst Du in meinen Augen einem Denkfehler (wie viele Befürworter von Gas- und Schreckschusswaffen).
Die Menge an Gas (egal ob CS oder Pfeffer) in einer (z.B.) 9mm Pak ist sehr sehr überschaubar. Wenn damit nicht wirklich aus nahem und genau in (sorry für die Ausdrucksweise) die Fresse trifft, passiert außer (im besten Falle) einem Schreck rein gar nichts. Was meinst Du wie ein aggressiver und bewaffneter Einbrecher (auch wenn vermutlich die meisten eher die Flucht ergreifen), der im Gegensatz zu Dir keine Gewalthemmung hat, reagiert, wenn er merkt du hast nur eine Schreckschusswaffe, bei der keine Wirkung eintritt?
Gute Nacht.

In meine Augen sind Gas- und Schreckschusswaffen für den Bediener höchst Gefährlich, weil sie ihn in eine trügerische Sicherheit wähnen. Oft eskalieren deswegen die Bediener dann unnötig selbst die Gefahrensituation.

In einer Situation wo es nur noch um Alles oder Nichts geht’s, ist in meinen Augen (wenn man keine scharfe Waffe besitzt (besitzen darf)) eine große Dose Pfefferspray/Schaum sinnvoller, weil man einfach deutlich mehr Wirkmittel hat und durch den anhaltenden Strahl deutlich einfacher und besser das Gesicht trifft. Eine Eigengefährdung ist aber natürlich auch hier gegeben.


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Das Tolle daran, die einzige zwischen Richtig und Falsch unterscheidende Art zu sein, ist, dass wir uns immer genau die Regeln ausdenken können, die uns in den Kram passen.
Douglas Adams – Die letzten ihrer Art
 
Kameratt
Beitrag 13. Sep 2017, 19:29 | Beitrag #10
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ZITAT(Col. Breytenbach @ 13. Sep 2017, 16:55) *
Ein Tresor mit elektronischen Zahlenschloss kostet 100-150 EUR und ist innerhalb von 20-30 Sekunden geöffnet. Magazin in Pistole und durchladen? 5-10 Sekunden.

Das ist eine halbe Ewigkeit. In der Zeit waren die Einbrecher bei uns schon über alle Berge, nachdem sie bemerkt haben, dass sie nicht alleine sind.
ZITAT(Col. Breytenbach @ 13. Sep 2017, 16:55) *
Ich hab's schon mal geschrieben... "Hier (beim Nachbarn) wird gerade eingebrochen!" Anruf bei 110 Sonntag morgens um 7 Uhr und die Polizei kam nach etwas über einer halben Stunde!

Um 8 Uhr abends waren es etwa 15 Minuten, nach denen ich die Polizei hier zum ersten Mal Streife fahren sah. An der Tür haben sie dann tatsächlich nach einer halben Stunde geklingelt.
 
Havoc
Beitrag 13. Sep 2017, 20:54 | Beitrag #11
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Meine Begeisterung für Gas/Schreckschuss Pistole ist recht überschaubar, da sie eine falsche Sicherheit verspricht.
Bei der Heimverteidigung setzt der Einsatz der Schreckschusspistole erst einmal voraus, dass der Einbruch stattfindet, während ich zu Hause bin und den Einbruch bemerke.
Wenn der durch ein Geräusch gestört wird und nicht Flüchtet würde ich davon ausgehen, dass der eine Waffe hat und sie einsetzen will. Leichter sind Wertsachen weg, als dass Du einen guten Chirurgen benötigst.

Auch bei einer Selbstverteidigungs- Situation halt ich sie für Suboptimal. Der Angereifer setzt Dich unter Stress und da musst Du mit der Waffe umgehen können, wenn dieser Dir überhaupt die Zeit dazu lässt.

Aus meiner Sicht wäre es besser, die Wohnung Einbruchshemmend auszurüsten und sich um eine aufmerksame Nachbarschaft zu kümmern.
Wenn wirklich das Gefühl einer erhöhten Gefährdung besteht würde ich für SV mich nach einem Selbstverteidigungssystem wie Allkampf-Jitsu oder Krav Maga umsehen. VHS- Kurse sind ein guter Einstieg, aber das muss man regelmäßig trainieren.

Der Beitrag wurde von Havoc bearbeitet: 13. Sep 2017, 20:54
 
ElDuderino
Beitrag 13. Sep 2017, 21:16 | Beitrag #12
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Für den Hausgebrauch: Ich denk mal ein Baseballschläger etc. oder - wenn man es sich denn zutraut das auch einzusetzen - ein scharfes (!) Samurai-Ding (nicht son Deko-Müll), Kukri, Machete etc. sind da durchaus angebracht. Beim normalen Einbrecher hat man damit mindestens Waffengleichhheit und die wird jeden halbwegs Vernünftigen unter denen zur Flucht bewegen, schliesslich sind die nicht zum Schwertkampf da angetreten, sondern zum Klauen. Wenn er ne Knarre hat, bist du so oder so aufgeschmissen in DE. Zum Glück dürfte das aber selten der Fall sein.

Ach ja, ganz wichtig! Besorg dir ne Hochleistungs-Taschenlampe (Klarus, Nitecore etc. pp) mit mindestens 1000 Lumen. Wenn man so einem ins Gesicht funzelt dürfte er im Regelfall auch das Weite suchen.

Ansonsten für unterwegs Pfefferspray und evtl. ein Messer das §42a-konform ist. Feststehendes Messer unter 12 cm Klingenlänge, das nicht zu martialisch rüberkommt. Finger weg von Klappmessern aller Art, darf man nicht führen, solange sie verriegelbar sind.

Der Beitrag wurde von ElDuderino bearbeitet: 13. Sep 2017, 21:20


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Cuga
Beitrag 14. Sep 2017, 02:04 | Beitrag #13
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ZITAT(ElDuderino @ 13. Sep 2017, 22:16) *
Finger weg von Klappmessern aller Art, darf man nicht führen, solange sie verriegelbar sind.


Seit wann darf man Zweihandmesser nicht mehr führen?
Hab ich etwas verpasst?


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ZITAT(Nite @ 18. Aug 2023, 23:51) *
Österreich ist wenn man den Balkan mit deutscher Bürokratie kreuzt
 
Warhammer
Beitrag 14. Sep 2017, 05:16 | Beitrag #14
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Will ich mich zuhause wirklich auf ein Duell Kukri gegen Brechstange einlassen?


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Kampfhamster
Beitrag 14. Sep 2017, 08:17 | Beitrag #15
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Messer sind ziemlich unbrauchbar für die Selbstverteidigung.

Leg dir eine starke Taschenlampe und ein Pfefferspray bereit.

Und überleg dir ganz gut, wie weit du bereit bist zu gehen.

Und wie schon gesagt: die Wohnung einbruchsicher machen.


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Schwabo Elite
Beitrag 14. Sep 2017, 10:03 | Beitrag #16
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ZITAT(Kampfhamster @ 14. Sep 2017, 09:17) *
Messer sind ziemlich unbrauchbar für die Selbstverteidigung.

In wiefern das?


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Glorfindel
Beitrag 14. Sep 2017, 10:19 | Beitrag #17
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Als Softvariante halte ich Taschenlampe und Pfefferspray auch für besser als eine Schreckschusswaffe. Mit der Taschenlampe kann man u.U. auch Stösse und Schläge ausführen. Wenn man wirklich einen Angriff zu befürchten hat, dann würde ich mir eine durchgeladene 9mm Pistole auf Nachttischen legen. Bei entsprechender Ausbildung wird man die auch korrekt einzusetzen wissen. Mit Messern kann man sich schon gegen einen Angreifer wehren. Ich würde da aber eher einen Dolch, ein Bajonett oder etwas ähnliches nehmen als ein Schlagwaffe (wobei auch die u.U. unter das Waffengesetz fallen). Zustechen geht imho besser als schlagen. Zur Selbstverteidigung bevorzuge ich aber die Pistole. Ich möchte hier aber auch darauf hinweisen, dass wenn man Waffen gegen einen Eindringling im eigenen Haus einsetzt, man wissen sollte, was man tut, d.h. man sollte sich das ganze gut überlegt haben, eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und sich auch über die rechtliche Situation ins Bild gesetzt haben.

Ich halte im Übrigen es für zulässig, einen Einbrecher, welcher einem in der eigenen Wohnung angreift, mittels tödlicher Gewalt abzuwehren. Das Problem ist, dass :Pman als Wohnungsbesitzer die Gefährlichkeit eines Einbrechers nicht abklären kann, sofern er nicht sofort flieht, wenn er merkt, dass jemand im Haus ist und man deshalb gezwungen ist, vom schlimmsten auszugehen. Wenn man einen Einbrecher mit tödlicher Gewalt abwehrt, so wird es sicherlich eine strafrechtliche Untersuchung geben und man muss mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen, wenn man sich nicht in einer Notwehrsituation oder zumindest Putativnotwehrsituation befunden hat. Das Schiessen auf einen fliehenden Einbrecher oder einen Einbrecher, der sich (allenfalls auf Aufforderung) nicht mehr bewegt, geht nicht.

Ich habe aber Verständnis dafür, wenn man sich überlegt, wie man Einbrecher abwehrt. Ich habe relativ viel Erfahrung mit Einbrechern, da in der Strasse meiner Eltern praktisch jedes Haus schon von Einbrechern heimgesucht wurde, mindestens ein Nachbar hat schon auf einen (fliehenden) Einbrecher geschossen und in das Haus meiner Eltern wurde bereits sieben Mal eingebrochen, wobei einmal mein Bruder, welcher vom Ausgang zurück kam, Einbrecher im Haus überraschte und das letzte Mal am Abend, mein Vater. Mittlerweile wurde das Haus aber physisch stark gehärtet. Da lässt sich natürlich auch viel machen mit Sicherheitsglas, verriegeln der Fenster mittels Schloss, Verstärkung der Türen, besseren Schlössern usw. Beim letzten Mal haben die Einbrecher beim Haus meiner Eltern zuerst an verschiedenen Fenster versucht ins Haus zu gelangen und sind am Sicherheitsglas gescheitert, bis sie das einzige Fenster, welches noch kein Sicherheitsglas hatte und sich auf einer Höhe von 2.5 Meter befindet, gefunden hatten. Die Einbrecher haben als mein Vater nach Hause gekommen ist, selber Panik gekriegt, weil sie das Haus auch nur über dieses Fenster verlassen konnten, da alle anderen Fenster auch von Innen verriegelt waren. Mittlerweile ist aber auch dieses Fenster aus Sicherheitsglas.


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SailorGN
Beitrag 14. Sep 2017, 10:25 | Beitrag #18
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Selbstverletzungsgefahr und der Schaden, den du potentiell beim Gegenüber anrichten kannst. Hat dein Gegenüber "nur" einen Schraubenzieher, verblutet aber am Katana im Unterleib, dann ist es keine Notwehr mehr. Messer+Stress+ungeübt ist eine kreuzgefährliche Situation, das hat mit kontrollierter/beherrschbarer SV nix mehr zu tun. Lieber gute Fenster+Türen, Sicherhehitsschlösser, ein paar Bewegungsmelder mit Scheinwerfern nach aussen und drinnen starke Maglite, groß ("stumpfer Gegenstand") und ne Drucklufthupe... erschreckt mehr, macht die Nachbarn wach und ärgerlich (die rufen dann vieleicht sogar gleich die Polizei) und verteilt nix unangenehmes in den eigenen vier Wänden.

Grundsätzlich: Einbrecher wollen schnell und ohne Ärger Profit machen, die wollen Einwohnern nicht aus Prinzip ans Leder. IdR wird bei den Profis ein Objekt beobachtet und nur dann eingebrochen, wenn niemand da ist... dagegen hilft kein CS und kein MG3 im Haus, sondern gute passive Sicherheit. Wenn einer reinkommt, während die Bewohner da sind, dann wird der sich nicht auf nen Steven Seagal Messerkampf einlassen, sondern verduften... und zwar unerkannt.


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Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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Kampfhamster
Beitrag 14. Sep 2017, 11:37 | Beitrag #19
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ZITAT(Schwabo Elite @ 14. Sep 2017, 11:03) *
ZITAT(Kampfhamster @ 14. Sep 2017, 09:17) *
Messer sind ziemlich unbrauchbar für die Selbstverteidigung.

In wiefern das?


Was Sailor geschrieben hat.

Und was willst du mit einem Messer machen? Die Chance das Gegenüber schwer zu verletzen ist hoch, ebenso die Wahrscheinlichkeit selber verletzt zu werden.



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Nite
Beitrag 14. Sep 2017, 11:41 | Beitrag #20
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Room 101
Beitrag 14. Sep 2017, 12:16 | Beitrag #21
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Im Gebiet Rhein-Main-Neckar kam es in den vergangenen Monaten zu mehreren Einbrüchen, bei denen sich die (mindestens) 2 Täter folgendermaßen verhielten:
Nach schaffen eines Zuganges zu Haus/Wohnung einen Gegenstand (z.B. Stuhl) als improvisierte "Alarmanlage" von innen gegen die Haus-/Wohnungstür gelehnt.
Danach Messer aus der Küche an verschiedenen Punkten im Objekt verteilt (in der Nähe zu Eingangstür, alternativen Fluchtwegen, zentralen Stelle).
Bei Antreffen der (nach Hause zurückkehrenden) Eigentümer wird die Flucht ergriffen und der schnellste Weg gewählt.
Dabei wird sofort, ohne Androhung und völlig rücksichtslos auch gegen alte Menschen von den Messern gebrauch gemacht.
Ich denke, bei dieser Klientel wird es, wenn sie durch den Eigentümer in der Wohnung gestellt wird, auf jeden Fall zum Kampf auf Leben und Tod mit zwei mit Messern bewaffneten Angreifern kommen.


edit: Rechtschreibung

Der Beitrag wurde von Room 101 bearbeitet: 14. Sep 2017, 12:16
 
SailorGN
Beitrag 14. Sep 2017, 12:24 | Beitrag #22
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Super, da hilft die Schreckschusswaffe im Tresor ja wahnsinnig weiter... vor allem sagt die Situation ja aus, dass die Wohnung zuvor leer war und die Bewohner bei der Rückkehr angegangen werden. Damit ist jede Heimlagerung von gefährlichen Gegenständen sinnlos.


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Room 101
Beitrag 14. Sep 2017, 13:43 | Beitrag #23
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@ Sailor: Die Wohnungen waren meines Wissens zumindest in einem Fall nicht leer.

An der Diskussion, ob eine Bewaffnung sinvoll ist oder nicht, möchte ich mich nicht beteiligen.

Jedenfalls würde ich dringen davon abraten, bei der Rückkehr nach Hause eine (möglicherweise) aufgebrochene Wohnung zu betreten, bevor nicht die Polizei nach dem Rechten gesehen hat.

Nicht in Zusammenhang mit der oben beschriebenen Situation:
Die Aufklärung der Wohnung vor den Einbruch findet auch nicht in jedem Fall statt. Alleine bei mir gab es im vergangenen Jahr drei Einbruchversuche wärend ich selbst oder mein Sohn anwesend waren.
Alle drei Versuche fanden nachts statt. In den ersten zwei Fällen war die Wohnung unbeleuchtet, im letzten Fall war sie zur Straßenseite hin gut sichtbar beleuchtet.
Die ersten beiden Einbruchversuche wurden vor Schaffen eines Zuganges von uns bemerkt und bei Einschalten der Beleuchtung durch die Täter abgebrochen.
Wären die ersten beiden versuche erfolgreich gewesen, wären die Herrschaften mitten im Schlafzimmer gestanden. Eine Flucht wäre ihnen aus verschiedenen Gründen auch nur noch aus dem Schlafzimmer heraus möglich gewesen. Insofern war ich froh, dass die Versuche abgebrochen wurden.

Der Beitrag wurde von Room 101 bearbeitet: 14. Sep 2017, 13:46
 
WalterPPK
Beitrag 14. Sep 2017, 13:49 | Beitrag #24
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HuHu smile.gif

erstmal vielen Dank für die hilfreichen, ausführlichen und auch aufschlussreichen Antworten. Ich teile die Sichtweise, das wenn ich jemand eine Schreckschusswaffe als Abschreckung vorhalte, dieser im Besitz einer scharfen Waffe ist, es für mich negativ endet. In der Wohnung mit einer Gaswaffe zu hantieren ist auch immer so eine Sache, gleiches gilt für Pfefferspray. Die eingangs gestellten Fragen bzw. die Antworten darauf, haben auf jeden Fall erstmal das was ich wissen wollte beantwortet.

Das ist halt irgendwie ein zweischneidiges Schwert. Ich komme aus dem Raum Berlin und wohne in einem Mehrfamilienhaus mit ganz vielen Mietparteien. Die Angst bzgl. eines Einbruchs habe ich eher weniger, da halt ich dann eine stark verriegelte Tür für deutlich sinnvoller als Investition. Gegenüber von unserem Haus wurde ein Haus umfunktioniert und dort sind jetzt ganz viele Flüchtlinge drin. Das stört mich persönlich auch nicht, da ich nicht davon ausgehe, das die Mehrheit dort, mir ans Leder möchte oder anderweitig für Stress sorgt. Aber gerade in den Abendstunden ist es immer so eine Sache, wo ich einfach zusätzlichen Schutz für mich möchte, falls es dort doch mal Personen gibt, die meinen einen aus Langeweile oder was weiss ich welchen Gründen ans Leder zu wollen.

Damit ich also eine Schuss bereite Gaspistole bei mir tragen darf, ist ein kleiner Waffenschein notwendig. Gibt es für diesen Gründe, den nicht zu erhalten? Also Verfehlungen die einen für "nicht tauglich" einstufen, sei es aus der Vergangenheit oder oder?

Gruss
Walter
 
Malefiz
Beitrag 14. Sep 2017, 14:03 | Beitrag #25
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ZITAT(Glorfindel @ 14. Sep 2017, 11:19) *
Wenn man wirklich einen Angriff zu befürchten hat, dann würde ich mir eine durchgeladene 9mm Pistole auf Nachttischen legen.


Was in Deutschland aus guten Gründen verboten ist.

ZITAT
Ich halte im Übrigen es für zulässig, einen Einbrecher, welcher einem in der eigenen Wohnung angreift, mittels tödlicher Gewalt abzuwehren.


Leider ist eine Privatmeinung hier nicht ausschlaggebend. Im Zweifel kann man für das Erschießen eines unbewaffneten Einbrechers in Deutschland auch mal einsitzen, wenn das Gericht keine ausreichenden Hinweise für eine (Putativ)notwehrsituation finden kann.


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SpezPi(Ppl)301
Beitrag 14. Sep 2017, 14:39 | Beitrag #26
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Mal als Frage am Rande....Wer hat mal jemanden im Rahmen einer legitime Verteidigung angegriffen / sich verteidigt und, bei all' dem Waffenansatz, mal jemanden sterben sehen? Show of force nach Aussen, passiver Einbruchschutz und z.B eine Pressluftfanfare oder Pfefferspray im großen Kanister wirken Wunder. Wer nicht den inneren Schweinehund hat GEWALT anzuwenden, sollte sich dazu auch keine Gedanken machen. Und bei Schußwaffeneinsatz ist auf einen sicheren Kugelfang zu achten.
 
Hummingbird
Beitrag 14. Sep 2017, 15:10 | Beitrag #27
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ZITAT(SailorGN @ 14. Sep 2017, 11:25) *
Hat dein Gegenüber "nur" einen Schraubenzieher, verblutet aber am Katana im Unterleib, dann ist es keine Notwehr mehr.
Das wage ich doch zu bezweifeln. Gesetzt den Fall das eine Notwehrsituation vorliegt, spielt es keine Rolle ob der Einbrecher "nur" mit einem Schraubenzieher oder einem Dolch bewaffnet ist.

 
Hummingbird
Beitrag 14. Sep 2017, 15:19 | Beitrag #28
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ZITAT(SpezPi(Ppl)301 @ 14. Sep 2017, 15:39) *
Pfefferspray im großen Kanister wirken Wunder
Beim Einsatz von Reizgas in geschlossenen Räumen beeinträchtigst du dich selbst. Außerdem wirst du damit niemanden von dem Vorhaben abbringen, dir an die Gurgel zu gehen.
 
SpezPi(Ppl)301
Beitrag 14. Sep 2017, 15:33 | Beitrag #29
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Pfeffer gibt es in verschiedenen Darreichungsformen....Schaum, scharfer Strahl und Nebel/verdüster Strahl. Schaum und scharfer Strahl sind für "Indoor"-Hundeabwehr bestens geeignet.
 
xena
Beitrag 14. Sep 2017, 16:35 | Beitrag #30
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Oberstleutnant
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Die beste und sicherste Art sich vor Einbrechern zu schützen ist, geeignete Fenster- und Türbeschläge zu montieren. Es hilft auch genug Licht zu machen, wenn sich jemand hinterm Haus aufhält, denn sie müssen damit rechnen, dass die Nachbarn einen sehen. Wer sich seinen Nachbarn gegenüber komplett verbarrikadiert, der hat natürlich Pech gehabt, aber null Einsicht ins Gelände und Sicher widersprechen sich nun mal. Nach Erzählungen der Polizei, lassen sich allein damit die allermeisten Einbruchsversuche verhindern. Damit sind Waffen und sonstiges vom Tisch, weil man es nicht braucht.


Ach ja, da einige Angst vor Ausländern haben. In Gegenden mit höherem Migrationsanteil fühle ich mich sicherer, als in rein Deutschen Wohngegenden. Da südländische Einwanderer etwas härter reagieren, wenn bei ihnen jemand einbricht, meiden die normalen Einbrecher solche Gegenden.

Der Beitrag wurde von xena bearbeitet: 14. Sep 2017, 16:40


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