COVID-19-Pandemie - Einsatz der Bundeswehr im Inland, Der Informationsthread |
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COVID-19-Pandemie - Einsatz der Bundeswehr im Inland, Der Informationsthread |
20. Sep 2021, 20:00 | Beitrag
#151
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Major Beiträge: 9.011 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2002 |
Ohne Zwang und Peitschenknall scheint es leider nicht zu gehen. Klar. Eine Impfprämie wäre eine gute Maßnahme. Ob Bratwurst oder Einmalzahlung, Belohnung ist ein besserer Motivator als Zwang. -------------------- "In the future, if you don't want the shit missions, don't be so good at doing them."
- General Downer in 'Over There' |
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20. Sep 2021, 20:17 | Beitrag
#152
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Hauptmann Beiträge: 3.643 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.06.2002 |
Zurück zur (zweiten) Ausgangsfrage in Beitrag #133 (das Verlinken will nicht so richtig): Ich bin kein Statistiker, aber es scheint mir nicht ganz abwegig, dass der verbliebene Anteil an Ungeimpften nicht mehr so hoch ist, dass die zu erwartete Anzahl schwerer Verläufe das Gesundheitssysten überlasten könnte (gibt es dazu Modellrechnungen?). Zumal die besonders gefährdeten Jahrgänge mittlerweile durchgeimpft sein müssten. Die, die aus Überzeugung die Impfung verweigern, sollten (aus meiner Sicht) die Möglichkeit bekommen Covid-19 ohne eben diese durchzustehen. Es sind a) in D leider nur 80% der älteren Risikogruppe geimpft, und b) reicht das Impfniveau gemäß verschiedener Modellierungen klar nicht um ohne Kontaktbeschränkungen durch Herbst und Winter zu kommen, d.h. die Intensivstationen werden wieder voll und es gibt deutlich mehr Tote. Was ich nicht weiss ist, inwiefern BionTech für Kinder ab 5 Jahre - also alle Schüler - das noch rausreissen kann, und wie schnell das ginge. Heute kam die Pressemeldung, daß die Studie für die Altersgruppe 5-12 veröffentlicht ist. Dementsprechend wird dann jetzt im Oktober der Antrag erfolgen auf Zulassung. -------------------- 03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
verstorben in der Charite Berlin |
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20. Sep 2021, 20:23 | Beitrag
#153
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Herr der Dunkelheit Beiträge: 36.440 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 21.04.2002 |
Es fehlt nur die richtige Motivation. Wie lange soll das noch dauern? Argumente überzeugen nicht, Vernunft überzeugt nicht, Informationskampagnen überzeugen nicht. Wieso sollte ich diese Gruppe noch Schützen und Verteidigen? indirekter Zwang durch Einschränkung der Freiheit und Kostendruck für "ihre Freiheit" sehe ich als überzeugende Motivation. Aber ach, es kommt auf jedes Argument und Überzeugungsarbeit immer nur ein neues "ja, aber..." Das ist keine fehlende Motivation mehr, das ist Ignoranz. -------------------- Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.
Qui tacet, consentire videtur Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen. |
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20. Sep 2021, 20:28 | Beitrag
#154
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Major Beiträge: 6.046 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.12.2002 |
Du versuchst jetzt aber nicht damit zu argumentieren, dass es diesen Sommer noch irgend eine Form von Mangel hinsichtlich Impfmöglichkeiten gab, oder? Denn den gab es in Deutschland definitiv nicht, womit eine Priorisierung unnötig wurde. Nö, es geht darum dass der Entzug der Priviligierung auf psychologischer Ebene immer eine Herabsetzung und ein "schaut wo ihr bleibt" bedeutet. Dazu kommt dann: - der Betriebsarzt versucht - bei ganzen zwei zentralen Terminen für 2500 Beschäftigte, mit 48 Stunden zur Voranmeldung - nur Astra an den Mann zu bringen, das weiße Gold spritzt er lieber in seiner eigenen Praxis. Hausärzte führten Wartelisten über Wochen, zumal 25% statistisch eh keinen Hausarzt haben. - "Niederschwellige Angebote" zumindest hier in der Gegend beschränkten sich auf die Variante "800-Personen-Schlange vor Praxis, 400 Dosen stehen zur Verfügung" oder "naja, ein Ticket müssen sie schon kaufen um reinzukommen, aber die Impfung ist dann umsonst". - hast du mal versucht (als Unter-60-Jähriger) in einem zentralen Impfzentrum im Juni einen Termin zu bekommen? Also ich hab damals zwei Wochen gebraucht um bis zum Vermittlungscode durchgelassen zu werden. Selbst mein Vater (deutlich über 60) hat sich dann - mit ähnlichem Aufwand - einen Termin in einem Impfzentrum in der Provinz rund 200 km entfernt besorgt. - Das Publikum, das sich im Sommer in den zentralen Impfzentren so getummelt hat, war jetzt nicht gerade von der Sorte, bei der man sich ruhigen Gewissens einreiht. Für den letzten Punkt: Ich hab mir letzten Donnerstag meinen zweiten Schuss in nem zentralen Impfzentrum setzen lassen. Das Gesamterlebnis umfasste einen rumänischen Busfahrer dem nicht nur der Weg sondern auch Verkehrszeichen unterwegs erklärt wurden, eine rund 150 kg wiegende Dame deren erste Aktion im Bus war die Maske runterzureissen und sich die Fahrt über mehrere Brötchen reinzuschieben, eine sehr junge Dame in DLRG-Uniform, der ein Gefreiter ähnlichen Alters offensichtlich gerne über die Schulter gebeugt bereit war zu erklären wie sie das erste mal am Computer ein Formular ausfüllen solle, einen Aufklärungsarzt bei dem man sich fragte, ob das jetzt auf Englisch nicht verständlicher gewesen wäre, einen abstürzenden Computer beim Checkout... Das klingt schon arg nach faulen Ausreden bzw. Aufschrei um des Aufschreies Willen. Es wurde ja schon gesagt: Ende Juni überhaupt kein Problem mehr. Ich habe mich selbst bei zwei Ärzten erkundigt, da ich keinen Hausarzt habe. Anfang Juni hätte ich Astra bekommen können, habe dann aber für Biontech bis Mitte Juni gewartet. Im Juli schon wurden alle hier zugelassenen Impfstoffe wie Sauerbier angeboten da deutlich mehr Angebot als Nachfrage. Was das gerede vom Entzug der Privilegierung soll verstehe ich noch nicht ganz. Warst du in einer (vermeintlichen)^ Priogruppe und warst dann gekränkt, dass du ab Juni nicht mehr Vorrang hattest? * einige aus dem Bekanntenkreis hatten sich im Mai schon über Priorisierung "gefährdete Angehörige" eine Impfung geholt, auch das schien relativ einfach zu gehen. |
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20. Sep 2021, 21:02 | Beitrag
#155
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Major Beiträge: 9.011 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2002 |
Wie lange soll das noch dauern? Argumente überzeugen nicht, Vernunft überzeugt nicht, Informationskampagnen überzeugen nicht. Wieso sollte ich diese Gruppe noch Schützen und Verteidigen? indirekter Zwang durch Einschränkung der Freiheit und Kostendruck für "ihre Freiheit" sehe ich als überzeugende Motivation. Aber ach, es kommt auf jedes Argument und Überzeugungsarbeit immer nur ein neues "ja, aber..." Das ist keine fehlende Motivation mehr, das ist Ignoranz. Ich denke, dass man darüber einfach unterschiedlicher Meinung sein kann. Der eine findet Einschränkungen gut, der andere nicht. Ist dann eben so und auch vollkommen ok. -------------------- "In the future, if you don't want the shit missions, don't be so good at doing them."
- General Downer in 'Over There' |
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20. Sep 2021, 21:02 | Beitrag
#156
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Hauptmann Beiträge: 4.320 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Warst du in einer (vermeintlichen)^ Priogruppe Nicht nur in einer "vermeintlichen". Und auch nicht über Dritte wie unten, oder über so "systemkritische" Beschäftigungen wie Schulhausmeister. Und zu "Kränkung" schreibe ich mal nichts, sonst müßte ich da bzgl. jedem einzelnen der sich vor jedweder priorisierten Person in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft hat impfen lassen, Keulen wie "mangelnde Solidarität im Sinne einer Verfehlung von Gesellschaftspflichten" (harmlos), "egoistisch-narzistische Störung" (ist ja nichts neues, so ist unsere Gesellschaft halt) oder "moralische Verantwortung für Todesfälle" (wenn mans hart will) rausholen. * einige aus dem Bekanntenkreis hatten sich im Mai schon über Priorisierung "gefährdete Angehörige" eine Impfung geholt, auch das schien relativ einfach zu gehen. Richtig, die Hedonistenbaggage eben. |
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20. Sep 2021, 21:19 | Beitrag
#157
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Oberstleutnant Beiträge: 11.573 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Du versuchst jetzt aber nicht damit zu argumentieren, dass es diesen Sommer noch irgend eine Form von Mangel hinsichtlich Impfmöglichkeiten gab, oder? Denn den gab es in Deutschland definitiv nicht, womit eine Priorisierung unnötig wurde. Nö, es geht darum dass der Entzug der Priviligierung auf psychologischer Ebene immer eine Herabsetzung und ein "schaut wo ihr bleibt" bedeutet. Dazu kommt dann: - der Betriebsarzt versucht - bei ganzen zwei zentralen Terminen für 2500 Beschäftigte, mit 48 Stunden zur Voranmeldung - nur Astra an den Mann zu bringen, das weiße Gold spritzt er lieber in seiner eigenen Praxis. Hausärzte führten Wartelisten über Wochen, zumal 25% statistisch eh keinen Hausarzt haben. - "Niederschwellige Angebote" zumindest hier in der Gegend beschränkten sich auf die Variante "800-Personen-Schlange vor Praxis, 400 Dosen stehen zur Verfügung" oder "naja, ein Ticket müssen sie schon kaufen um reinzukommen, aber die Impfung ist dann umsonst". - hast du mal versucht (als Unter-60-Jähriger) in einem zentralen Impfzentrum im Juni einen Termin zu bekommen? Also ich hab damals zwei Wochen gebraucht um bis zum Vermittlungscode durchgelassen zu werden. Selbst mein Vater (deutlich über 60) hat sich dann - mit ähnlichem Aufwand - einen Termin in einem Impfzentrum in der Provinz rund 200 km entfernt besorgt. - Das Publikum, das sich im Sommer in den zentralen Impfzentren so getummelt hat, war jetzt nicht gerade von der Sorte, bei der man sich ruhigen Gewissens einreiht. Für den letzten Punkt: Ich hab mir letzten Donnerstag meinen zweiten Schuss in nem zentralen Impfzentrum setzen lassen. Das Gesamterlebnis umfasste einen rumänischen Busfahrer dem nicht nur der Weg sondern auch Verkehrszeichen unterwegs erklärt wurden, eine rund 150 kg wiegende Dame deren erste Aktion im Bus war die Maske runterzureissen und sich die Fahrt über mehrere Brötchen reinzuschieben, eine sehr junge Dame in DLRG-Uniform, der ein Gefreiter ähnlichen Alters offensichtlich gerne über die Schulter gebeugt bereit war zu erklären wie sie das erste mal am Computer ein Formular ausfüllen solle, einen Aufklärungsarzt bei dem man sich fragte, ob das jetzt auf Englisch nicht verständlicher gewesen wäre, einen abstürzenden Computer beim Checkout... Also ich wurde auch vom Betribsarzt geimpft, die erste Impfung mit Biontech habe ich anfang Juni bekommen die zweite ende Juli. Ich hatte tatsächlich zu Anfang sogar zwei Termine da ich mich neben dem Angebot des Betriebsarztes auch beim Hausarzt in die Liste eingetragen hatte, dieser Termin wäre dann eine Woche später gewesen. Außerdem konnte man sehr oft auch einfach zum Impfzentrum fahren und sich impfen lassen weil Leute nicht zu ihrem Termin erschienne waren und dem entsprechend Impfstoff über war. Sich impfen zu lassen war kinderleicht, wer sich nicht Impfen lassen hat wollte das offensichtlich nicht weil er sie zu bequem war. |
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23. Sep 2021, 22:43 | Beitrag
#158
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Hauptmann Beiträge: 4.748 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.04.2006 |
Es fehlt nur die richtige Motivation. Wie lange soll das noch dauern? Argumente überzeugen nicht, Vernunft überzeugt nicht, Informationskampagnen überzeugen nicht. Wieso sollte ich diese Gruppe noch Schützen und Verteidigen? indirekter Zwang durch Einschränkung der Freiheit und Kostendruck für "ihre Freiheit" sehe ich als überzeugende Motivation. Aber ach, es kommt auf jedes Argument und Überzeugungsarbeit immer nur ein neues "ja, aber..." Das ist keine fehlende Motivation mehr, das ist Ignoranz. Grundsätzlich stimme ich zu. Aber ich würde andere Maßnahmen anwenden. Ich würde es begrüßen, wenn nur geimpfte Personen mit Covid Infektion in Krankenhäusern aufgenommen würden. Das kann sich dann ja jeder selbst überlegen und eine Triage wird hierdurch ebenfalls vermieden. |
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24. Sep 2021, 07:10 | Beitrag
#159
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Herr der Dunkelheit Beiträge: 36.440 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 21.04.2002 |
Ich würde es begrüßen, wenn nur geimpfte Personen mit Covid Infektion in Krankenhäusern aufgenommen würden. das wiederum ist völlig unethisch Das ist Medizinethisch nicht zulässig, weil dann ist man an der Stelle, wo man Menschen nicht mehr behandelt, die selbstverschuldet einen unfall hatten oder geraucht haben, oder Alkohol tranken, oder.... -------------------- Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.
Qui tacet, consentire videtur Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen. |
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24. Sep 2021, 22:55 | Beitrag
#160
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Hauptmann Beiträge: 2.686 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 |
Dieser Reflex "dann behandeln wir die halt nicht!" ist ja kein ernsthafter Beitrag zur Debatte.
Wenn es danach geht fährt auch kein Rettungsdienst mehr zu Verkehrsunfällen weil da auch wer zu schnell gefahren ist oder Straftäter bekommen auch keine medizinische Versorgung mehr. Das ist aus vielerlei Gründen indiskutabel. Was aber in Ordnung ist: Menschen, die in einer allgemeinen Notlage wie der Pandemie das notwendige Maß an Solidarität und Verantwortungsbewußtsein vermissen für die Dauer dieser Notlage von Optionen auszuschließen, die sdich gerade aus der Solidarität ergeben. Zum Beispiel Restaurantbesuche, Kino etc. Ich hatte gerade heute so ein Erlebnis. Wir waren im Restaurant - saßen draußen, es war warm, zwei ältere Herren kommen, nehmen Platz und möchten essen. Die Bedienung fragt nach Impfnachweis oder Testnachweis. Da regt sich der eine total auf, er wolle einfach nur was essen, er käme hier schon zwanzig Jahre her, was man überhaupt von ihm wolle. Er verlangte nach dem Wirt. Der erschien nicht und ließ durch die Bedienung ausrichten: entweder Nachweis oder jetzt gehen. Ist gesetzlich so vorgeschrieben. Keine Diskussion. Mittlerweile hatten auch weitere Gäste ihren Unmut über den pöbelnden Querdenker zum Ausdruck gebracht, der dann wutschnaubend die Örtlichkeit verließ. Jo, an sowas wird man sich gewöhnen müssen. Kein Bock auf Solidarität: dann kommst du hier nicht rein. Wenn wir irgendwann den Mist hinter uns haben braucht man keine Nachweise mehr. Bis dahin: impfen, testen oder zuhause bleiben. Ende der Durchsage. Übrigens auch eine Diskussion wert: was ist, wenn am Arbeitsplatz der Kollege Impf- und Testverweigerer ist, ich aber mit dem in einem Raum ohne das er eine Maske trägt arbeiten soll? Da würde ich mich ja aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes weigern. Kann ein Arbeitgeber denn eine tägliche Testpflicht bei nicht nachgewiesener Impfung verhängen oder gar 2G in seinem Betrieb anordnen? In Hessen können Gastronomie u.ä. 2G umsetzen, was dann aber auch für Mitarbeiter gilt. Ist die fehlende Impfung ein persopnenbedingter Kündigungsgrund weil der Mitarbeiter gar nicht einsetzbar ist? Bei fehlender Masernimmunität ist das in Teilen heute schon so. -------------------- Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
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24. Sep 2021, 23:12 | Beitrag
#161
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Oberleutnant Beiträge: 1.396 Gruppe: VIP Mitglied seit: 04.01.2008 |
Die Weigerung Masken zu tragen ist, nach entsprechenden Abmahnungen, ein Kündigungsgrund. So schon bei mir im Betrieb umgesetzt worden, ohne juristische Aufbereitung aber.
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24. Sep 2021, 23:46 | Beitrag
#162
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Oberleutnant Beiträge: 1.624 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.07.2002 |
Kann spannend werden. In Sachen Arbeitssicherheit gilt das TOP-Prinzip, technisch vor organisatorisch vor persönlich.
Wenn der AN nachweisen kann, dass es vor dem Maske-Tragen noch unproblematisch 18 Möglichkeiten aus dem Bereich T und O gegeben hätte, einen adäquaten Schutz zu gewährleisten, wäre ich mir nicht so sicher, dass der AG damit durchkommt. ZITAT Übrigens auch eine Diskussion wert: was ist, wenn am Arbeitsplatz der Kollege Impf- und Testverweigerer ist, ich aber mit dem in einem Raum ohne das er eine Maske trägt arbeiten soll? Da würde ich mich ja aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes weigern. Kann ein Arbeitgeber denn eine tägliche Testpflicht bei nicht nachgewiesener Impfung verhängen oder gar 2G in seinem Betrieb anordnen? Iirc hat der „gewöhnliche“ AG kein Anrecht zu erfahren, ob seine AN geimpft sind. |
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25. Sep 2021, 00:13 | Beitrag
#163
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Hauptmann Beiträge: 2.686 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 |
Ich prognostiziere, dass AG relativ bald gar nicht umhin kommen, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zur Kenntnis nehmen zu müssen.
Zum einen zur Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen - nur wer mir nachweist, dass er geimpft ist darf ohne Maske im Betrieb rumlaufen. Zum Anderen zur Sicherstellung des Betriebes - wenn ein Restaurant "2G" anbietet, dann müssen auch alle MA geimpft sein. Wer das nicht nachweist kann nicht eingesetzt werden. Und -das kommt zunehmend: Dienstleister werden bei Auftragsvergabe verpflichtet, den 3G-Status der von ihnen eingesetztren Perrsonen dem Auftraggeber nachzuweisen bzw. zu versichern. Ich habe das im Bereich von Sportveranstaltungen. Da dürfen nur Dienstleister eingesetzt werden, die 2G nachweisen. Und wenn ich das nicht vorher prüfe dann darf der Mitarbeiter da nicht hin. Haben wir neulich erlebt, die Putzkolonne wurde wieder rauskomplimentiert, weil da die Nachweise fehlten. Deshalb wird der Impfnachweis zukünftig gar nich so sehr den AG interessieren sondern schlicht Voraussetzung für den Einsatz der Mitarbeiter. Und wenn ich keine Aufgabe im Betrieb habe, wo ich den anderweitig einsetzen kann (s.o. Thema Arbeitsschutz), dann ist er leider persönlich ungeeignet zur Ausübung der Tätigkeit. Das ist ein Kündigungsgrund. Ohne sachlichen Grund darf der Impfstatus sicher nicht erfragt werden. Nur die sachlichen Gründe werden mehr werden. Wie ich schon schrieb, bei Masern ist das schon so. Da gilt sogar ein gesetzliches Beschäftigungsverbot bei fehlendem Nachweis in den betroffenen Einrichtungen. -------------------- Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
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25. Sep 2021, 01:12 | Beitrag
#164
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Hauptmann Beiträge: 4.748 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.04.2006 |
Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten.
Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. |
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25. Sep 2021, 02:01 | Beitrag
#165
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Oberstleutnant Beiträge: 11.573 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Kann spannend werden. In Sachen Arbeitssicherheit gilt das TOP-Prinzip, technisch vor organisatorisch vor persönlich. Wenn der AN nachweisen kann, dass es vor dem Maske-Tragen noch unproblematisch 18 Möglichkeiten aus dem Bereich T und O gegeben hätte, einen adäquaten Schutz zu gewährleisten, wäre ich mir nicht so sicher, dass der AG damit durchkommt. ZITAT Übrigens auch eine Diskussion wert: was ist, wenn am Arbeitsplatz der Kollege Impf- und Testverweigerer ist, ich aber mit dem in einem Raum ohne das er eine Maske trägt arbeiten soll? Da würde ich mich ja aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes weigern. Kann ein Arbeitgeber denn eine tägliche Testpflicht bei nicht nachgewiesener Impfung verhängen oder gar 2G in seinem Betrieb anordnen? Iirc hat der „gewöhnliche“ AG kein Anrecht zu erfahren, ob seine AN geimpft sind. Die Maske wird gleich behandelt wie Arbeitsschuhe und co. wenn man sie nicht trägt und aufgefordert wird sie zu tragen es aber nicht macht kann man eine Abmahnung bekommen wenn man es weiter nicht macht wird man raus geschmissen ganz einfach. Bei uns ist es so geregelt das sich in Räumen mit einer bestimmten m² zahl nur so und so viele Mitarbeiter aufhalten dürfen und sollten sich mher als nur eine Person aufhalten müssen die Masken getragen werden, das gleiche gilt für die Produktion wenn die Mitarbeiter bei der Arbeit näher als 1,5m aneinander heran müssen, müssen sie eine Maske tragen. € Ich habe die genauen m² jetzt nicht mehr im Kopf da sie sich vor kurzem geändert haben und es für mich nicht so relevant war, sollte ich mir am Montag viel leicht doch noch mal wieder durchlesen Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten. Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. Klasse Idee wo geht es dann weiter? als nächstes behandeln wir keine Raucher mehr oder? Der Beitrag wurde von General Gauder bearbeitet: 25. Sep 2021, 02:05 |
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25. Sep 2021, 09:13 | Beitrag
#166
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Major Beiträge: 6.046 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.12.2002 |
Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten. Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. Du hast die Beiträge zwischen dem aufstellen dieser These und deiner Reaktion hier aber schon gelesen und verstanden? |
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25. Sep 2021, 10:43 | Beitrag
#167
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Major Beiträge: 9.011 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2002 |
Aktuell hat man als ungeimpfter Beamte immer noch das Recht auf Lohnfortzahlung in Quarantäne.
ZITAT Der Deutschen Beamtenbund erklärte dem Sender, dass eine Regelung wie im Bundesinfektionsschutzgesetz für Angestellte wohl nicht für Beamte reiche. Fazit: Angesichts der "erheblichen Grundrechtseingriff solcher Maßnahmen" genügten Verordnungen vermutlich nicht, da sie kaum grundgesetzkonform seien. In der Konsequenz müsste unter Umständen durch den Landtag das bayerische Besoldungsgesetz angepasst werden. In anderen Ländern könnte ein ähnliches Vorgehen notwendig werden.
Grundsätzlich gilt laut Beamtenbund, dass bei Anordnung einer häuslichen Quarantäne wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion, Beamte vom Dienst fernbleiben müssen. "In diesen Fällen werden sie unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt." Der Dienstherr könne aber grundsätzlich Arbeit im Homeoffice anordnen. -------------------- "In the future, if you don't want the shit missions, don't be so good at doing them."
- General Downer in 'Over There' |
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25. Sep 2021, 18:40 | Beitrag
#168
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Hauptmann Beiträge: 4.748 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.04.2006 |
Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten. Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. Du hast die Beiträge zwischen dem aufstellen dieser These und deiner Reaktion hier aber schon gelesen und verstanden? Hier wird offenbar mehrheitlich die These vertreten, es wäre geschickter die Impfgegner vom öffentlichen Leben auszuschließen. Das habe ich wohl verstanden, sehe ich aber nicht so, denn das führt nachweislich nur zu Tumulten und Konflikten bei der Einhaltung von 2G/3G Regeln und letztlich zu Spaltung und Radikalisierung. |
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25. Sep 2021, 19:13 | Beitrag
#169
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Oberstleutnant Beiträge: 11.573 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten. Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. Du hast die Beiträge zwischen dem aufstellen dieser These und deiner Reaktion hier aber schon gelesen und verstanden? Hier wird offenbar mehrheitlich die These vertreten, es wäre geschickter die Impfgegner vom öffentlichen Leben auszuschließen. Das habe ich wohl verstanden, sehe ich aber nicht so, denn das führt nachweislich nur zu Tumulten und Konflikten bei der Einhaltung von 2G/3G Regeln und letztlich zu Spaltung und Radikalisierung. Ach und du glaubst wirklich das es die Gesellschaft nicht spalten würde wenn man ungeimpfte nicht mher Medizinisch behandeln würde |
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25. Sep 2021, 21:23 | Beitrag
#170
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Hauptmann Beiträge: 4.748 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.04.2006 |
Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten. Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. Du hast die Beiträge zwischen dem aufstellen dieser These und deiner Reaktion hier aber schon gelesen und verstanden? Hier wird offenbar mehrheitlich die These vertreten, es wäre geschickter die Impfgegner vom öffentlichen Leben auszuschließen. Das habe ich wohl verstanden, sehe ich aber nicht so, denn das führt nachweislich nur zu Tumulten und Konflikten bei der Einhaltung von 2G/3G Regeln und letztlich zu Spaltung und Radikalisierung. Ach und du glaubst wirklich das es die Gesellschaft nicht spalten würde wenn man ungeimpfte nicht mher Medizinisch behandeln würde Das ist ja eine freiwillige Entscheidung. Verzicht auf Impfung und Intensivmedizinische Behandlung im Infektionsfall. Das kann man sich von den Leuten schriftlich geben lassen. Alle anderen lassen sich Impfen. Im Kern geht es bei der Impfung einzig und alleine darum eine Triage zu verhindern. Daher machen wird das alle. Aus keinem anderen Grund. |
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25. Sep 2021, 22:46 | Beitrag
#171
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Oberstleutnant Beiträge: 11.573 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Wir impfen uns nicht damit wir gemeinsam arbeiten oder gemeinsam essen können. Die Impfung schützt auch nicht hinreichend vor einer Infektion. Der Grund ist ein ganz anderer. 99% der Patienten mit schweren Covid Verläufen auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Es geht bei der Impfung einzig und alleine um die Verhinderung schwerer Verläufe bzw. um die Entlastung von Krankenhäusern mit Intensivpatienten. Daher finde ich meine Aussage absolut nicht falsch: Wer sich nicht impfen lässt, dem sollte die Intensiv-Behandlung nach einer Infektion verwehrt bleiben. Du hast die Beiträge zwischen dem aufstellen dieser These und deiner Reaktion hier aber schon gelesen und verstanden? Hier wird offenbar mehrheitlich die These vertreten, es wäre geschickter die Impfgegner vom öffentlichen Leben auszuschließen. Das habe ich wohl verstanden, sehe ich aber nicht so, denn das führt nachweislich nur zu Tumulten und Konflikten bei der Einhaltung von 2G/3G Regeln und letztlich zu Spaltung und Radikalisierung. Ach und du glaubst wirklich das es die Gesellschaft nicht spalten würde wenn man ungeimpfte nicht mher Medizinisch behandeln würde Das ist ja eine freiwillige Entscheidung. Verzicht auf Impfung und Intensivmedizinische Behandlung im Infektionsfall. Das kann man sich von den Leuten schriftlich geben lassen. Alle anderen lassen sich Impfen. Im Kern geht es bei der Impfung einzig und alleine darum eine Triage zu verhindern. Daher machen wird das alle. Aus keinem anderen Grund. Und du glaubst wirklich das die Leute das so ganz locker sehen werden wenn man ihnen sagt wenn ihr nicht geimpft seid bekommt ihr keine Medizinische Behandlung und müsst ehlendig verrecken? den nichts anderes wird passieren. Es geschehen schon morde nur weil man die blöde Maske nicht tragen will es ist vollkommen blauäugig zu glauben das die Impfgegner diese Maßnahme akzeptieren würden. Ich würde mich nicht wundern wenn sich die Impf Gegner deshalb noch weiter radikalisieren würden und das es deshalb in Zukunft zu Anschlägen kommen würde. Außerdem hat der Staat auch die Aufgabe die Bürger zu schützen im zweifel auch vor sich selbst, einen signifikanten Teil der Bevölkerung quasi ab zu schreiben ist gegen das Grundgesetz Artikel. 1 die Würde des Menschen ist unantastbar. Im übrigen verhinderst du damit keine Triage du verlagerst sie einfach nur aus den intensiv Stationen hin in die Notaufnahme wo diese Menschen dann jämerlich zu Grunde gehen werden weil sie abgewiesen werden müssen und das obwohl sie mit Medizinischer Hilfe hätten überleben hätten können stichwort beatmung. Der Vorschlag ist einfach vollkommen indiskutabel und vollkommener Blödsinn. |
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25. Sep 2021, 22:49 | Beitrag
#172
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Oberleutnant Beiträge: 1.396 Gruppe: VIP Mitglied seit: 04.01.2008 |
@revolution
Die Entziehung intensivmedizinischer Betreuung für nicht Geimpfte ist weder verfassungsrechtlich machbar noch menschlich irgendwie verantwortbar. Es hat permanente, wohl zumeist tödliche Folgen. Die Entziehung der Möglichkeit des Restaurant Besuchs zum Schutze aller anderen Gäste hat keine anhaltenden Folgen. Würde ich genauso Trollen wollen wie du, würde ich jetzt behaupten, dass du aufhören solltest dir Maßnahmen für politisch Unliebsame in deiner Lieblingstheokratie abzuschauen. Menschen für ihre Ansichten und Vorlieben zu Ermorden ist falsch! -------------------- |
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25. Sep 2021, 22:50 | Beitrag
#173
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Major Beiträge: 9.011 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2002 |
@revolution
1. Wieso sollte jemand so dämlich sein und soetwas unterschreiben? Er kann ja einfach auf eine Impfung verzichten. 2. Nach deiner Logik sagen die Ärzte also im Fall der Fälle "Bevor wir entscheiden müssen wen wir retten, lassen wir einfach alle (ungeimpften) sterben." Ja, sicher Der Beitrag wurde von Crazy Butcher bearbeitet: 25. Sep 2021, 22:51 -------------------- "In the future, if you don't want the shit missions, don't be so good at doing them."
- General Downer in 'Over There' |
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26. Sep 2021, 13:45 | Beitrag
#174
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Hauptmann Beiträge: 4.748 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.04.2006 |
Und du glaubst wirklich das die Leute das so ganz locker sehen werden wenn man ihnen sagt wenn ihr nicht geimpft seid bekommt ihr keine Medizinische Behandlung und müsst ehlendig verrecken? Nein. Das habe ich nicht gesagt. Aber es lässt jedem die Wahl, das Infektionsrisiko für sich zu bewerten ohne Dritten Schaden zuzufügen. Beispielsweise sind in den USA Schwerstkranke in Krankenhäusern abgelehnt worden und mussten elendig verrecken, weil die Intensivbetten mit Corona-Leugnern blockiert waren. In anderen Fällen hat den Patienten einfach das Kleingeld für die Behandlung oder die richtige KV gefehlt. Das Gesundheitssystem einiger "freiheitlicher" Staaten ist hier gnadenlos. Wie verträgt sich das mit Deiner Ethik? Und sowieso kann ein Krankenhaus jeden Patienten ablehnen, solange die kritische Notlage nicht erkennbar ist. Das lässt per se einen gewissen Spielraum. Auch außerhalb von Krisenzeiten. Nur so am Rande. ZITAT Es geschehen schon morde nur weil man die blöde Maske nicht tragen will es ist vollkommen blauäugig zu glauben das die Impfgegner diese Maßnahme akzeptieren würden. Das verstehe ich teilweise, wenn man sich in diese Gedankenwelt versetzt. Nehmen wir mal an, man nimmt Corona nicht ernst und hält die Krankheit für einen Schnupfen, der nur Diabetiker, Raucher, Alte, Übergewichtige dahinrafft. Aus dieser Perspektive ist das Tragen einer Maske zum Selbstschutz vollkommen sinnbefreit. Gerade Menschen, denen der Solidaritätsaspekt vollkommen abhanden gekommen ist, atmen lieber frei und lassen sich nicht im Sinne Dritter (Risikogruppen) bevormunden. Wenn einem also das Schicksal bzw. die Infektion anderer egal ist und das nehme ich aus privaten Gesprächen und der öffentlichen Diskussion bzw. Querdenker usw. mit, dann wird man wegen der Gefahr eines Schnupfens auch keine Maske tragen wollen. Zwingt man die Menschen dazu, bzw. schließt sie von Arbeit und der Teilnahme am öffentlichen Leben aus, dann stärkt das Verschwörungsszenarien und Radikalität. Andersrum wird das Tragen einer Maske irgendwann unnötig, wenn denn die Impfquote hoch genug ist. Nochmal: Es sind, das sagen die Zahlen ganz unmissverständlich aus, fast ausschließlich ungeimpfte Personen, deren Infektion einen schweren Verlauf nimmt. ZITAT Außerdem hat der Staat auch die Aufgabe die Bürger zu schützen im zweifel auch vor sich selbst, einen signifikanten Teil der Bevölkerung quasi ab zu schreiben ist gegen das Grundgesetz Artikel. 1 die Würde des Menschen ist unantastbar. In Krisenzeiten ist das Grundgesetz ja nur eingeschränkt anwendbar. Eine ganze Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen schränkt die Grundrechte teilweise erheblich ein. Gerade Artikel 1 kann man immer für alles mögliche heranziehen. Das ist eher ein rechtsphilosophischer Paragraph denn anwendbares Recht. Mein Ansatz ist eher "out-of-the-box", pragmatisch orientiert und bezogen auf ein Problem, welches ausschließlich in Krisenzeiten auftritt. ZITAT Im übrigen verhinderst du damit keine Triage du verlagerst sie einfach nur aus den intensiv Stationen hin in die Notaufnahme wo diese Menschen dann jämerlich zu Grunde gehen werden weil sie abgewiesen werden müssen und das obwohl sie mit Medizinischer Hilfe hätten überleben hätten können stichwort beatmung. Der Arzt muss keine Entscheidung treffen, welchem Patienten er mehr Chance auf (Über-)Leben einräumt. So meine ich das mit der Triage. Diese Stress-Situation will und sollte man Krankenhäusern und Patienten ersparen. Nur deshalb ist die Massenimpfung auch so sinnvoll bzw. umgekehrt wären hohe Impfquoten sinnlos, wenn genau das nicht der Hintergrund wäre. Außerdem: Nichts hindert Attilla Hildmann und Alice Weidel daran ein privates Krankenhaus für Corona-Leugner mit Spenden aus der Schweiz zu eröffnen. Wir leben in einem freien Land. Macht halt nur wenig Sinn ein Krankenhaus für eine Krankheit zu eröffnen, die es angeblich gar nicht gibt. Aber das Problem in der Argumentationskette müssen die dann lösen. ZITAT Der Vorschlag ist einfach vollkommen indiskutabel und vollkommener Blödsinn. Wir diskutieren bereits darüber, daher keinesfalls indiskutabel. Blödsinn liegt halt im Auge des Betrachters. Der Beitrag wurde von revolution bearbeitet: 26. Sep 2021, 13:56 |
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26. Sep 2021, 14:39 | Beitrag
#175
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Herr der Dunkelheit Beiträge: 36.440 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 21.04.2002 |
Wir diskutieren bereits darüber, daher keinesfalls indiskutabel. Blödsinn liegt halt im Auge des Betrachters. Niemand diskutiert ernsthaft deinen Vorschlag, nirgends Weil das die Medizinethik nicht zulässt. Was diskutiert wird ist eine Triage und ihre Bedingungen, sollte es einen Notstand bei den Behandlungsplätzen geben, aber auch da, die Triage ist ziemlich klar geregelt, nach welchen Voraussetzungen sie abläuft und was kriterien sind. -------------------- Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.
Qui tacet, consentire videtur Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen. |
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28. Sep 2021, 08:15 | Beitrag
#176
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Hauptmann Beiträge: 4.748 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.04.2006 |
Niemand diskutiert ernsthaft deinen Vorschlag, nirgends Weil das die Medizinethik nicht zulässt. Was soll der Satz bedeuten? Medizinische Ethik ist keine Gewalt, hat nichts zu beschließen, zuzulassen oder zu verbieten. Eine hochschwangere Frau mit akuten Nierenschmerzen wurde in einem Krankenhaus in Ostwestfalen abgelehnt, weil sie einen Corona Test verweigert hat. Vor Gericht hat sie verloren. So sieht's aus. Es laufen derzeit mehrere verfahren gegen Arztpraxen die keine ungeimpften Corona Patienten mehr behandeln wollen. Insofern ist das was ich fordere vielleicht nicht für dich diskutabel, aber die Welt dreht sich weiter. Ob man den Kopf in den Sand steckt oder nicht. ZITAT Was diskutiert wird ist eine Triage und ihre Bedingungen, sollte es einen Notstand bei den Behandlungsplätzen geben, aber auch da, die Triage ist ziemlich klar geregelt, nach welchen Voraussetzungen sie abläuft und was kriterien sind. Auch unzutreffend. Eine Triage ist ein Umstand bei dem das Krankenhaus bzw ein Arzt vor der unschönen Wahl steht einen Patienten abzulehnen um einen anderen priorisiert zu behandeln. Ich sage: als letztes kommt der ungeimpfte dran. Und im Zweifelsfall wird das vermutlich auch genau darauf hinauslaufen. Wer hier ethisch moralisch auf der richtigen Seite steht ist tatsächlich eine interessante Diskussion wie ich meine. |
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28. Sep 2021, 10:41 | Beitrag
#177
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Hauptmann Beiträge: 4.320 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Eine hochschwangere Frau mit akuten Nierenschmerzen wurde in einem Krankenhaus in Ostwestfalen abgelehnt, weil sie einen Corona Test verweigert hat. Vor Gericht hat sie verloren. Allerdings muss man den Fall so bewerten, dass vielmehr das LG Dortmund entschied, dass das Krankenhaus eine Vertragsfreiheit im Bezug auf elektive Behandlungen hat, und in dem konkreten Fall eine Eilbedürftigkeit der Behandlung für das Gericht nicht ersichtlich war (die Frau wurde in einem anderen Krankenhaus initial untersucht und ihr daraufhin eine stationäre Aufnahme im später beklagten Krankenhaus empfohlen - nach Ablehnung wurde sich durch die Instanzen geklagt, was ja bzgl "Akutfall" schon sehr relativierend ist...). Dass die gute Frau dabei vor Gericht mit einem Bericht zu Corona-Tests einer bekannten Corona-Leugner-Gruppe versuchte zu argumentieren war vermutlich ihrer Sache auch nicht hilfreich. Medizinische Notfälle fallen nicht hierunter, hierbei hat das Krankenhaus dann eine Behandlungspflicht. Entsprechende Fälle mit derselben Begründung der Ablehnung (kein Notfall) gab es übrigens auch in der Schweiz, wo dann schlicht zur Behandlung eben das Krankenhaus gewechselt wurde. In Deutschland wäre dies natürlich nicht möglich gewesen, wobei man sagen muss dass auch hier das sehr stark vom Träger abhängt (diverse Träger, vor allem private und kirchliche, akzeptieren z.B. auch Schnelltests oder haben "individuelle Lösungen" in bestimmten Konstellationen). Es laufen derzeit mehrere verfahren gegen Arztpraxen die keine ungeimpften Corona Patienten mehr behandeln wollen. Niedergelassene Ärzte die Impfgegner (oder beliebige andere Personen) nicht behandeln bzw. gegen diese Hausverbote ausprechen gab es schon lange vor Covid. Aufgrund obiger Vertragsfreiheit und mangelnder (lebensgefährdender) Akutheit von Behandlungen ist das in diesem Bereich was vollkommen Normales. Bei Kassenärzten kann das übrigens teilweise für diese auch eher negativ ausgehen, solange nicht beliebige weitere Gründe (eher niederschwellig) vorgebracht werden können. Auch unzutreffend. Eine Triage ist ein Umstand bei dem das Krankenhaus bzw ein Arzt vor der unschönen Wahl steht einen Patienten abzulehnen um einen anderen priorisiert zu behandeln. Ich sage: als letztes kommt der ungeimpfte dran. Und im Zweifelsfall wird das vermutlich auch genau darauf hinauslaufen. Dummerweise geht es in der Triage aber immer nur darum, welcher von mehreren Notfall-Patienten die besten Überlebenschancen mit/ohne Behandlung hat. Da der Geimpfte tendenziell einen sanfteren Krankheitsverlauf hat ist die Priorisierung für diesen automatisch niedriger anzusetzen. |
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28. Sep 2021, 19:09 | Beitrag
#178
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Oberleutnant Beiträge: 2.420 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.01.2006 |
Es gibt den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB)
Jeder ist zur Hilfeleistung in einer Notlage verpflichtet. Eine Krankheit oder Schwangerschaft sind regelmäßig keine Unglücksfälle, was Ärzten und Krankenhäusern eine Patientenablehnung erlaubt, solange diese sich nicht auf Grund von Komplikationen zu einem Unglücksfall entwickeln. Ein Corona- Patient mit schweren Krankheitsverlauf ist ein solcher Unglücksfall. Nur der Patient selbst kann solange er bei vollem Bewusstsein und mündig ist eine Behandlung verweigern. Revolutions fragwürdige Idee würde die verantwortlichen medizinischen Kräfte in eine unklare Rechtslage bringen. Würde eine Behandlungsverweigerung eines Corona- Patienten zu einem schweren Krankheitsverlauf, dann würden diese wegen oben genannten Paragraphen auf der Anklagebank sitzen. Unabhänging davon, dass ich so einen Vorschlag der grundsätzlichen Behandlungsverweigerung als einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, da mit unverhältnismäßigen nachteiligen Konsequenzen verbunden, und damit schlicht als Verfassungswidrig einschätzen würde. Ich habe da Schwierigkeiten diese Idee noch als schnell dahingeschriebenen Blödsinn zu sehen. |
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29. Sep 2021, 21:46 | Beitrag
#179
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Hauptmann Beiträge: 2.686 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 |
Diese Idee ist weder ethisch noch rechtlich umsetzbar.
Zur Behandlungsverpflichtung von Krankenhäusern zitiere ich beispielhaft mal § 5 Hessisches Krankenhausgesetz: ZITAT Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung (1) 1Wer nach ärztlicher Beurteilung der stationären Behandlung bedarf, hat Anspruch auf Aufnahme in ein Krankenhaus. 2Die Entscheidung über die Notwendigkeit der stationären Behandlung trifft die zuständige Ärztin oder der zuständige Arzt im Krankenhaus. (2) 1Der Krankenhausträger ist nach Maßgabe seiner stationären Behandlungsmöglichkeiten zur Aufnahme von Patientinnen und Patienten verpflichtet; die Pflicht zur Hilfe in Notfällen und die Pflichtversorgung nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vom 4. Mai 2017 (GVBl. S. 66), in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt. 2Durch die Aufnahme erlangt die Patientin oder der Patient einen Anspruch auf eine angemessene Behandlung ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder soziale Stellung; der Anspruch der Patientin oder des Patienten umfasst auch das ungestörte vertrauensvolle Gespräch mit den für die Betreuung verantwortlichen Personen, insbesondere dem behandelnden ärztlichen Personal. (3) Der Anspruch des Krankenhausträgers gegenüber der Patientin oder dem Patienten oder deren Kostenträger auf Begleichung der Behandlungskosten bleibt unberührt. Da sind zwei Dinger zu unterscheiden: erstens die Frage der Notwendigkeit der Behandlung. Diese obliegt dem Krankenhausarzt. Wenn die Notwendigkeit aus ärztlicher Sicht besteht -und da sind lediglich mediziniusche Gründe ausschlaggebend- so hat der Patient Anspruch auf die stationäre Aufnahme, sofern das Krankenhaus freie Kapazitäten hat. Selbst wenn es diese nicht hat besteht ein unabweisbarer Anspruch auf eine Notfallversorgung. Diese muss immer erfolgen (wenn es sich um einen Notfall handelt, der sich nach medizinischen Kriterien definiert) und der Patient kann dann in ein Krankenhaus mit freien Kapazitäten verlegt werden oder sich selbst dorthin begeben. Soziale Aspekte sind ausdrücklich kein Grund für einen Ausschluss von der Versorgung. Also selbst der größte Unsympath hätte den Anspruch auf Versorgung. Grenzen findet das System dort, wo eine Behandlung nicht mehr zumutbar ist. Das könnte dann der Fall saein wenn ein Patient sich weigert, Hygieneregeln einzuhalten, gewalttätig wird oder seine Mitwirkung an der Heilbehandlung komplett verweigert. In diesem Kontext der Hinweis auf die Regelungen zum Behandlungsvertrag, §630a ff BGB: ZITAT (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. ZITAT § 630c BGB: Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. (...) Hausverbote in medizinischen Versorgungseinerichtungen sind zwar denkbar, allerdings nicht im Falle einer Lebensgefahr oder eines schweren gesundheitlichen Schadens. Typisch ist da der aggressive Alkoholiker, der jedes Mal in der Notaufnahme herumrandaliert ohne ernsthaft erkrankt zu sein. Wird der jedoch das nächste Mal bewußtlos eingeliefert, so ist auch er zu versorgen. Und so verhält es sich auch mit den Ungeimpften oder Coronaleugnern: so lange die so gesund sind, dass sie pöbeln und stänkern können darf man sie abweisen. Aber beim akuten Lungenversagen eben nicht mehr. Worüber man nachdenken kann: Risikobeteiligung wei selbstverschuldeter Erkrankung. Einen Ansatz über den Griff in die Geldbörse könnte sich für gesetzlich Versicherte aber im Sozialgesetzbuch V finden: ZITAT § 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern. (2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern. Auf den Absatz mit dem Piercing und Tattoo verweise ich bei der Gelegenheit mal mit, denn das ist keine Kann- sondern eine Muss- Vorschrift. Wenn man bereit ist, das Nichtimpfen als bedingten Vorsatz hinsichtlich der Erkrankung einzustufen, dann könnte man eine Regressforderung stellen. Aber dazu müsasten die Anhaltspunkte konkret sein, die Haltung "ich bin fest davon überzeugt, dass ich nicht erkranke" schließt diesen Vorsatz eigentlich schon aus. -------------------- Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
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30. Sep 2021, 15:42 | Beitrag
#180
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Leutnant Beiträge: 907 Gruppe: Members Mitglied seit: 28.02.2015 |
Es geht ja darum, ob Krankenhäuser einem Patienten, die Behandlung verweigern dürfen, wenn er sich nicht testen lassen will.
Zunächst mal hat medizinisches Personal zusätzlich zum §323c auch noch die Garantenstellung nach § 13 "Begehen durch Unterlassen" inne. Wären bei Eintritt einer entsprechenden Folge auch wegen Körperverletzung oder gar eines Tötungsdeliktes zu belangen. Allerdings gilt diese Garantenstellung auch gegenüber allen anderen Patienten und Mitarbeitern einer Klinik. Nicht zu testen, könnte dann eine Unterlassung im Hinblick auf diesen Personenkreis sein. Eine Lösung könnte dann sein, den entsprechenden Patienten wie eine infizierte Person zu behandeln und zu isolieren. Dies bedeutet aber Aufwand und bindet Kapazitäten, die an andere Stelle fehlen. Was insbesondere dann, wenn der testverweigernde Patient gar nicht infiziert von Bedeutung ist. Hier ist also schon mal eine Güterabwägung nötig. Dann kann durchaus argumentieren, dass dem Patienten durchaus eine Versorgung angeboten wurde, deren erste Maßnahme eben aus dem Test besteht. Medizinische Maßnahmen bestehen nun mal aus dem Dreiklang, Anamnese, Diagnose , Therapie. Die Verweigerung des Test könnte daher generell als Behandlungsverweigerung gesehen werden. Letztlich wird es wohl auf den Einzelfall ankommen, wobei es dabei wohl stark von der Behandlungsbedürftigkeit abhängt. Bei Verdacht auf einen Herzinfarkt wird ein Patient wohl nicht abgewiesen., aber ich denke, dass eine Klinik sehr wohl z.B. eine OP zur Brustvergrößerung verweigern kann, wenn die Patientin sich nicht testen lässt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24. April 2024 - 11:58 |