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> COVID-19-Pandemie - Einsatz der Bundeswehr im Inland, Der Informationsthread
ramke
Beitrag 14. Nov 2021, 18:21 | Beitrag #271
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Ich bin irritiert, du schreibst wenn man dadurch Immunisiert wird. Ich kenn mich jetzt wirklich mal gar nicht mit den Impfungen an sich aus, aber welche Impfungen können das denn dass sie den Status erhalten können?


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Nur echt mit "Edit"
 
Thomas
Beitrag 14. Nov 2021, 19:08 | Beitrag #272
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ZITAT(Havoc @ 13. Nov 2021, 21:04) *
....Der gro0e und gefährliche Irrtum ist aber, dass man mit Impfung die Abstands- und Hygieneregeln oder die Maskenpflicht in Räumen verzichten kann. Sonst laufen nach den Ungeimpften die Intensivstationen mit den Impfdurchbrüchen voll.


Krankheiten die durch Impfungen erfolgreich ausgerottet werden konnten:

- Tetanus
- Keuchhusten
- Polio
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Diphterie


Besagte Krankheiten sind nur in den Gegenden ein Problem in denen die Impfquote nicht hoch genug ist.

Impfpflichten sind rechtlich überhaupt gar kein Problem. Weder in Deutschland noch sonst irgendwo. #Gelbfieber


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03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
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General Gauder
Beitrag 14. Nov 2021, 19:18 | Beitrag #273
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ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 18:17) *
ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 17:51) *
Das ist mir klar. Ich dachte nur was zur impflicht bei Berufsgruppen hier gelesen zu haben und wollte daher dies teilen.


Gut, dann das Ganze an den Punkt von Forodir und Goschi setzen. Man kann Art. 2 GG nicht mal so mit Gesetzen aushebeln. Des Verfassungsgericht achtet sehr stark auf Anlass und Verhältnis. Bayern hat gerade in dem Punkt bei den Ausgangssperren vom Verhaltungsgericht eine Nachhilfestunde bekommen und ich glaube, dass Karlsruhe in der Hauptverhandlung zu den Verfassungsbeschwerden ein ähnliches Urteil fällen wird.

Die Pocken Impfpflicht ist immer noch Gesetz, die Impfung wird nur ausgesetzt weil die Pocken als Ausgerottet gelten. Eine Impfpflicht ist also absolut möglich.
 
Larsseehans
Beitrag 14. Nov 2021, 19:32 | Beitrag #274
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ZITAT(Thomas @ 14. Nov 2021, 19:08) *
Krankheiten die durch Impfungen erfolgreich ausgerottet werden konnten:

- Tetanus
- Keuchhusten
- Polio
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Diphterie


Besagte Krankheiten sind nur in den Gegenden ein Problem in denen die Impfquote nicht hoch genug ist.

Impfpflichten sind rechtlich überhaupt gar kein Problem. Weder in Deutschland noch sonst irgendwo. #Gelbfieber


Ich muss dich leider korrigieren tetanus ist eine Krankheit fie vorallem über ungereinigte Wunden kommt und daher nicht wirklich ausrotbar und keuchhusten ist wieder in Deutschland angekommen
 
Havoc
Beitrag 14. Nov 2021, 19:33 | Beitrag #275
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ZITAT(ramke @ 14. Nov 2021, 18:18) *
Ich bin irritiert, du schreibst wenn man dadurch Immunisiert wird. Ich kenn mich jetzt wirklich mal gar nicht mit den Impfungen an such aus, aber das trifft doch auf so gut wie gar keine zu?

Die Impfeffektivität bei Masern liegt nach der 2. Impfung bei 98-99%. Laut RKI ist man nach der 2. Impfung gegen Masern grundsätzlich lebenslang immun. Die nach der Impfung gelegentlich auftretenden Impfmasern sind im Gegensatz zum Wildvirus nicht ansteckend.
Das ist die einzige mir bekannte bundesweite Impfpflicht. Verpflichtend für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen. Durch die allgemeine Schulpflicht ergibt sich dann für Kinder eine allgemeine Impfpflicht.
Ich hab mir das so erklären lassen, Fachmann dafür bin ich nicht.
Nur, wenn die allgemeine Impfpflicht bei Corona rechtlich möglich ist, dann ist, das was gerade gemacht wird eine absolute Sauerei. Wir haben es in Gesundheitswesen mit Politikversagen zu tun. Wir haben es in der Pandemiebewältigung mit Politikversagen zu tun und die Schikane und Hetze gegen Ungeimpfte hilft nicht bei der Impfquote und diese Gesellschaftsspaltung wird uns länger beschäftigen als die Pandemie.
 
Forodir
Beitrag 14. Nov 2021, 19:38 | Beitrag #276
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ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 18:17) *
ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 17:51) *
Das ist mir klar. Ich dachte nur was zur impflicht bei Berufsgruppen hier gelesen zu haben und wollte daher dies teilen.


Gut, dann das Ganze an den Punkt von Forodir und Goschi setzen. Man kann Art. 2 GG nicht mal so mit Gesetzen aushebeln. Des Verfassungsgericht achtet sehr stark auf Anlass und Verhältnis. Bayern hat gerade in dem Punkt bei den Ausgangssperren vom Verhaltungsgericht eine Nachhilfestunde bekommen und ich glaube, dass Karlsruhe in der Hauptverhandlung zu den Verfassungsbeschwerden ein ähnliches Urteil fällen wird.


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Doch das gibt der Artikel 2 des GG aus gutem Grund natürlich her, die Feinheiten sind natürlich nicht trivial (siehe das Beispiel, die Ausgangssperren sind nämlich unverhältnismäßig zu ihrem Nutzen und der Eingriff in die Person über einen langen Zeitraum, das trifft nicht auf die Impfung zu), aber es ist möglich und es gibt ja eben schon solche Gesetze die gewissen Impfungen verpflichtend machen und bei bestimmten Arbeitsgruppen ist es absolut gar kein Problem
(Warum wir als Soldaten diese Impfung nicht in der Duldungspflicht hinnehmen müssen, aber den ganzen anderen Haufen Impfungen erschließt sich mir übrigens immer noch nicht.)

Es ist eben mitnichten ein rechtliches Problem, sondern ein Problem, dass man den Konflikt mit einer lautstarken Minderheit scheut.

Das Minimum was ich von der Regierung und diesem Staat erwarte, ist das er seine Staatsdiener verpflichtet und jene die in einem Pflege oder medizinischen Beruf arbeiten.

Der Beitrag wurde von Forodir bearbeitet: 14. Nov 2021, 19:40


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Havoc
Beitrag 14. Nov 2021, 19:44 | Beitrag #277
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ZITAT(General Gauder @ 14. Nov 2021, 19:18) *
ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 18:17) *
ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 17:51) *
Das ist mir klar. Ich dachte nur was zur impflicht bei Berufsgruppen hier gelesen zu haben und wollte daher dies teilen.


Gut, dann das Ganze an den Punkt von Forodir und Goschi setzen. Man kann Art. 2 GG nicht mal so mit Gesetzen aushebeln. Des Verfassungsgericht achtet sehr stark auf Anlass und Verhältnis. Bayern hat gerade in dem Punkt bei den Ausgangssperren vom Verhaltungsgericht eine Nachhilfestunde bekommen und ich glaube, dass Karlsruhe in der Hauptverhandlung zu den Verfassungsbeschwerden ein ähnliches Urteil fällen wird.

Die Pocken Impfpflicht ist immer noch Gesetz, die Impfung wird nur ausgesetzt weil die Pocken als Ausgerottet gelten. Eine Impfpflicht ist also absolut möglich.



Haben wir für Masern auch. Wir reden aber von Covid. Dafür haben wir keine Impfpflicht und diese muss Covid-bezogen in ein Gesetz gegossen werden.

 
400plus
Beitrag 14. Nov 2021, 19:47 | Beitrag #278
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ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 17:11) *
aber grundsätzlich muss der Staat bei Eingriffen in die Grundrechte immer das mildeste gleich geeignete Mittel wählen.


Das ist meines Wissens richtig, aber dann ist die Frage: Welches mildere Mittel gleicher Eignung haben wir denn?
 
Larsseehans
Beitrag 14. Nov 2021, 19:48 | Beitrag #279
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Hab mal kurz nach geschaut impflicht ist darüber möglich:
§ 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz
Die ist aus dem Jahr 2001

Dies wird gerade mit der Masern impflicht vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt. Die früheren impflichten sind Überbleibsel der Regeln vor der Gründung der brd.
 
Crazy Butcher
Beitrag 14. Nov 2021, 19:50 | Beitrag #280
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ZITAT(400plus @ 14. Nov 2021, 19:47) *
ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 17:11) *
aber grundsätzlich muss der Staat bei Eingriffen in die Grundrechte immer das mildeste gleich geeignete Mittel wählen.


Das ist meines Wissens richtig, aber dann ist die Frage: Welches mildere Mittel gleicher Eignung haben wir denn?

3G+Hygienemaßnahmen


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General Gauder
Beitrag 14. Nov 2021, 19:54 | Beitrag #281
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ZITAT(Crazy Butcher @ 14. Nov 2021, 19:50) *
ZITAT(400plus @ 14. Nov 2021, 19:47) *
ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 17:11) *
aber grundsätzlich muss der Staat bei Eingriffen in die Grundrechte immer das mildeste gleich geeignete Mittel wählen.


Das ist meines Wissens richtig, aber dann ist die Frage: Welches mildere Mittel gleicher Eignung haben wir denn?

3G+Hygienemaßnahmen

Nur wie wir sehen funktioniert das nicht rolleyes.gif

ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 19:44) *
ZITAT(General Gauder @ 14. Nov 2021, 19:18) *
ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 18:17) *
ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 17:51) *
Das ist mir klar. Ich dachte nur was zur impflicht bei Berufsgruppen hier gelesen zu haben und wollte daher dies teilen.


Gut, dann das Ganze an den Punkt von Forodir und Goschi setzen. Man kann Art. 2 GG nicht mal so mit Gesetzen aushebeln. Des Verfassungsgericht achtet sehr stark auf Anlass und Verhältnis. Bayern hat gerade in dem Punkt bei den Ausgangssperren vom Verhaltungsgericht eine Nachhilfestunde bekommen und ich glaube, dass Karlsruhe in der Hauptverhandlung zu den Verfassungsbeschwerden ein ähnliches Urteil fällen wird.

Die Pocken Impfpflicht ist immer noch Gesetz, die Impfung wird nur ausgesetzt weil die Pocken als Ausgerottet gelten. Eine Impfpflicht ist also absolut möglich.



Haben wir für Masern auch. Wir reden aber von Covid. Dafür haben wir keine Impfpflicht und diese muss Covid-bezogen in ein Gesetz gegossen werden.

Richtig aber da es vorhandene Gesetze gibt sollte es eigentlich kein Problem sein ein solches Gesetz zu verabschieden. Ich glaube der einzige Grund warum das bislang noch nicht der Fall ist, ist die Tatsache das wir im Moment nur eine komissarische Regierung haben und diese ein solch weitreichendes Gesetzt jetzt nicht mehr durch boxen möchte das wird dann Aufgabe der möglichen Ampel sein. Hoffen wir mal das es dann nicht zu spät ist.

Der Beitrag wurde von General Gauder bearbeitet: 14. Nov 2021, 19:58
 
Havoc
Beitrag 14. Nov 2021, 20:04 | Beitrag #282
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ZITAT(Forodir @ 14. Nov 2021, 19:38) *
ZITAT(Havoc @ 14. Nov 2021, 18:17) *
ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 17:51) *
Das ist mir klar. Ich dachte nur was zur impflicht bei Berufsgruppen hier gelesen zu haben und wollte daher dies teilen.


Gut, dann das Ganze an den Punkt von Forodir und Goschi setzen. Man kann Art. 2 GG nicht mal so mit Gesetzen aushebeln. Des Verfassungsgericht achtet sehr stark auf Anlass und Verhältnis. Bayern hat gerade in dem Punkt bei den Ausgangssperren vom Verhaltungsgericht eine Nachhilfestunde bekommen und ich glaube, dass Karlsruhe in der Hauptverhandlung zu den Verfassungsbeschwerden ein ähnliches Urteil fällen wird.


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Doch das gibt der Artikel 2 des GG aus gutem Grund natürlich her, die Feinheiten sind natürlich nicht trivial (siehe das Beispiel, die Ausgangssperren sind nämlich unverhältnismäßig zu ihrem Nutzen und der Eingriff in die Person über einen langen Zeitraum, das trifft nicht auf die Impfung zu), aber es ist möglich und es gibt ja eben schon solche Gesetze die gewissen Impfungen verpflichtend machen und bei bestimmten Arbeitsgruppen ist es absolut gar kein Problem
(Warum wir als Soldaten diese Impfung nicht in der Duldungspflicht hinnehmen müssen, aber den ganzen anderen Haufen Impfungen erschließt sich mir übrigens immer noch nicht.)

Es ist eben mitnichten ein rechtliches Problem, sondern ein Problem, dass man den Konflikt mit einer lautstarken Minderheit scheut.

Das Minimum was ich von der Regierung und diesem Staat erwarte, ist das er seine Staatsdiener verpflichtet und jene die in einem Pflege oder medizinischen Beruf arbeiten.


Du beziehst Dich nicht auf meinen Beitrag 2.126, da steht
ZITAT
Der Eingriff in die Grundrechte gem. Artikel 2 ist möglich
.
Es geht nicht um das OB sondern um die dafür erforderliche Angemessenheit. Wenn das erfüllt werden kann, bin ich sofort bei der Impfpflicht mit dabei. Ich halte es nur für absolut keine gute Idee, ein Corona- Impfgesetz zu verabschieden, dass bei den zu erwartenden Verfassungsbeschwerden dann von Karlsruhe wieder einkassiert wird.

Der Beitrag wurde von Havoc bearbeitet: 14. Nov 2021, 20:11
 
General Gauder
Beitrag 14. Nov 2021, 20:17 | Beitrag #283
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Man könnte halt noch flächenddeckend 2G einführen und alle nicht geimpften in den Lockdown wie in Österreich, sollte diese Maßnahme dann immer noch nichts bringen bleibt nur noch eine allgemeine Impfpflicht und da kann dann Karlsruhe auch nichts mehr kassieren.
 
Crazy Butcher
Beitrag 14. Nov 2021, 20:28 | Beitrag #284
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ZITAT(General Gauder @ 14. Nov 2021, 20:17) *
Man könnte halt noch flächenddeckend 2G einführen und alle nicht geimpften in den Lockdown ...

Damit die vor einem Jahr geimpften aber nicht geboosterten sich sicher fühlen und ihre Viren unbemerkt verbreiten und die, die im Lockdown sitzen müssen sich weiterhin in konspirativen, unbelüfteten, kleinen Räumen treffen um ja nicht aufzufallen.


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Thomas
Beitrag 14. Nov 2021, 20:37 | Beitrag #285
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ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 19:32) *
Ich muss dich leider korrigieren tetanus ist eine Krankheit fie vorallem über ungereinigte Wunden kommt und daher nicht wirklich ausrotbar und keuchhusten ist wieder in Deutschland angekommen


Deswegen wird Tetanus auch alle 10 Jahre aufgefrischt und ist deswegen in den Industrieländern praktisch ausgerottet:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBu...er_Tetanus.html

WICHTIG: Eine Tetanusimpfung kann auch NACH einer Verletzung aufgefrischt werden.


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Merowinger
Beitrag 14. Nov 2021, 20:48 | Beitrag #286
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Der andere valide Punkt ist: Wie eine Impflicht - jetzt und schnell - durchsetzen? Leute auf der Strasse filtern und jagen, festschnallen und pieksen kann es jedenfalls nicht sein. ;-) Eine auf lange Dauer angelegte Impfflicht die mit den Regeluntersuchungen bei Kleinkindern beginnt ist doch etwas sehr anderes.
 
KSK
Beitrag 14. Nov 2021, 20:53 | Beitrag #287
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ZITAT(Merowinger @ 14. Nov 2021, 20:48) *
Der andere valide Punkt ist: Wie eine Impflicht - jetzt und schnell - durchsetzen? Leute auf der Strasse filtern und jagen, festschnallen und pieksen kann es jedenfalls nicht sein. ;-) Eine auf lange Dauer angelegte Impfflicht die mit den Regeluntersuchungen bei Kleinkindern beginnt ist doch etwas sehr anderes.

Mit entsprechenden Strafen belegen dürfte schon ausreichen. Denn bei einer Infektion fällt es dann ruck zuck auf, ob man der Pflicht nachgekommen ist oder nicht.
 
Larsseehans
Beitrag 14. Nov 2021, 20:58 | Beitrag #288
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Das wär der preußische weg. Realistisch wäre Geldstrafe mit 2 Wochen frist für die erst Impfung.
 
Sparta
Beitrag 14. Nov 2021, 21:13 | Beitrag #289
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Du willst jemanden zwei Wochen Zeit geben der bewusst das Gesetz missachtet? Warum nicht gleich Geldstrafe mit Zwangstermin beim Amtsarzt, ansonsten Zwangsvorführung? Es geht nicht darum Strafzettel zu verteilen, für falsch parken zu verteilen.


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Du kannst im Inet alles sein - ein Einhorn, Superman, Harry Potter etc - warum sich allerdings soviel entscheiden ein Arschloch zu sein entzieht sich meiner Kenntnis
 
Larsseehans
Beitrag 14. Nov 2021, 21:19 | Beitrag #290
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Ja damit die Ausrede nicht zieht das die Person keine Zeit dafür hatte. Beim erst verstoß die Person zum amtsarzt zu schicken wäre zu großer Aufwand und ich bin mir nicht sicher ob der arzt das ohne Urteil machen kann.

Der Beitrag wurde von Larsseehans bearbeitet: 14. Nov 2021, 21:25
 
Sparta
Beitrag 14. Nov 2021, 22:00 | Beitrag #291
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Bei Gerichtsterminen findet auch jeder Zeit und wer keine Zeit findet, für den schafft die Polizei Zeit. Beim Eingriff dürfte das gleiche Recht gelten wie bei der Blutentnahme zu Drogentest.


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Larsseehans
Beitrag 14. Nov 2021, 22:24 | Beitrag #292
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ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 21:19) *
Ja damit die Ausrede nicht zieht das die Person keine Zeit dafür hatte. Beim erst verstoß die Person zum amtsarzt zu schicken wäre zu großer Aufwand und ich bin mir nicht sicher ob der arzt das ohne Urteil machen kann.


Ich sehe darin eher Anlässe das die impflicht deswegen gekillt wird (für covid in diesen fall) . Außerdem würden Geldstrafen im 3 bis vierstelligen Bereich das gleich Ergebnis mit weniger Aufwand erzielen.
 
General Gauder
Beitrag 15. Nov 2021, 00:14 | Beitrag #293
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ZITAT(Crazy Butcher @ 14. Nov 2021, 20:28) *
ZITAT(General Gauder @ 14. Nov 2021, 20:17) *
Man könnte halt noch flächenddeckend 2G einführen und alle nicht geimpften in den Lockdown ...

Damit die vor einem Jahr geimpften aber nicht geboosterten sich sicher fühlen und ihre Viren unbemerkt verbreiten und die, die im Lockdown sitzen müssen sich weiterhin in konspirativen, unbelüfteten, kleinen Räumen treffen um ja nicht aufzufallen.

Du hast den Grund für diese Maßnahme offenbar nicht verstanden. Es geht darum alle möglichkeiten die es gibt auszunutzen damit eine Impfpflicht eben nicht mehr vom Verfassungsgericht geschasst werden kann und nicht darum das ich glaube das diese Regel wirklich etwas bringen würde.
 
Crazy Butcher
Beitrag 15. Nov 2021, 00:40 | Beitrag #294
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Selbst wenn eine Impfpflicht kommen sollte. Wo soll das hinführen? Pflicht zum boostern alle 12 Monate? Was ist die mittel/langfristige Perspektive?

Der Beitrag wurde von Crazy Butcher bearbeitet: 15. Nov 2021, 00:41


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K-JAG
Beitrag 15. Nov 2021, 04:46 | Beitrag #295
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Ein Problem bei einer Impfpflicht für bestimmte Berufe wird aber sein das ein Teil der nichtimpfwilligen kurzfristig den Beruf aufgeben werden. Langfristig wird das auch bei geimpften Personen im Gesundheitssystem zu einer verstarkten abwangerung führen, jahrelang wurde dem Pflegemangel zugeschaut und auf Problem wird nur mit druck reagiert.
 
Arado-234
Beitrag 15. Nov 2021, 06:42 | Beitrag #296
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Nach dem wenigen das wir bisher wissen, wird uns dieses Virus vermutlich noch länger begleiten.

ZITAT
Selbst wenn eine Impfpflicht kommen sollte. Wo soll das hinführen? Pflicht zum boostern alle 12 Monate?


Ich gehe sogar weiter, Auffrischung alle 6 Monate.



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Beitrag 15. Nov 2021, 13:40 | Beitrag #297
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ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 19:48) *
Hab mal kurz nach geschaut impflicht ist darüber möglich:
§ 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz
Die ist aus dem Jahr 2001

Dies wird gerade mit der Masern impflicht vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt. Die früheren impflichten sind Überbleibsel der Regeln vor der Gründung der brd.


Trotzdem müssen diese Regeln mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Dieses wurde auch bereits 1959 überprüft:

https://openjur.de/u/2347742.html

Hier wurde die Verfassungsmäßigkeit des Impfzwanges bestätigt.



Die Pocken sind ein gutes Beispiel dafür, das sich eine Infektionskrankheit bei einer weltweit hohen Impfquote ausrotten lässt.

Da dies derzeit aber nicht absehbar ist, gibt es das Szenario der Latenz. Bei der das Virus bei hoher Impfquote vorhanden ist (irgendeiner wird es schon mitbringen), aber sich nicht mehr epedemisch verbreitet. Zum erhalt der Impfquote kann es auch eben erforderlich sein zu boostern. Dann auch vor dem Hintergrund von Mutationen.
Bei einer weltweit hohen Impfquote, die letztlich das Virus ausrottet, gibt es dann auch keine Mutationen mehr.


Der Beitrag wurde von Reitlehrer bearbeitet: 15. Nov 2021, 13:50
 
Larsseehans
Beitrag 15. Nov 2021, 14:01 | Beitrag #298
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ZITAT(Reitlehrer @ 15. Nov 2021, 13:40) *
ZITAT(Larsseehans @ 14. Nov 2021, 19:48) *
Hab mal kurz nach geschaut impflicht ist darüber möglich:
§ 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz
Die ist aus dem Jahr 2001

Dies wird gerade mit der Masern impflicht vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt. Die früheren impflichten sind Überbleibsel der Regeln vor der Gründung der brd.


Trotzdem müssen diese Regeln mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Dieses wurde auch bereits 1959 überprüft:

https://openjur.de/u/2347742.html

Hier wurde die Verfassungsmäßigkeit des Impfzwanges bestätigt.



Die Pocken sind ein gutes Beispiel dafür, das sich eine Infektionskrankheit bei einer weltweit hohen Impfquote ausrotten lässt.

Da dies derzeit aber nicht absehbar ist, gibt es das Szenario der Latenz. Bei der das Virus bei hoher Impfquote vorhanden ist (irgendeiner wird es schon mitbringen), aber sich nicht mehr epedemisch verbreitet. Zum erhalt der Impfquote kann es auch eben erforderlich sein zu boostern. Dann auch vor dem Hintergrund von Mutationen.
Bei einer weltweit hohen Impfquote, die letztlich das Virus ausrottet, gibt es dann auch keine Mutationen mehr.



Ist mir bekannt. Und es sieht auch so aus das es nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Was ich gut finde.
Es sollte nur eine Überblick geben auf was sich die aktuellen impflicht bezieht und das diese in der Theorie noch genippt werden kann.
 
ramke
Beitrag 15. Nov 2021, 14:17 | Beitrag #299
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Was ich daran nicht verstehe: wir haben so viele Politiker die auch Rechtsanwälte sind - wieso weiss das keiner?


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Larsseehans
Beitrag 15. Nov 2021, 14:24 | Beitrag #300
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ZITAT(ramke @ 15. Nov 2021, 14:17) *
Was ich daran nicht verstehe: wir haben so viele Politiker die auch Rechtsanwälte sind - wieso weiss das keiner?


Weil sie keine guten sind XD.

Die richtige Antwort ist wohl eher eine Mischung aus Angst vor stimmenverlust. Die auf dem ersten Blick fehlende Notwendigkeit dafür. Großer Aufwand zur Überprüfung und liberales Geheule über Einschnitte seiner Rechte.
 
 
 

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