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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 20:58 | Beitrag #1321
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ZITAT
Ich erzähle auch keinem Metzger wie er Wurst zu machen hat, oder einem Bäcker wie man Brot backt, vielleicht sollten sich das mal einige zu Herzen nehmen.


Was aber, wenn du selbst Metzger oder Bäcker bist?
 
Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 21:06 | Beitrag #1322
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Was bitte willst du mir/uns sagen? mata.gif


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
LoneWolf
Beitrag 14. Dec 2007, 21:06 | Beitrag #1323
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ZITAT(Shakraan @ 12. Dec 2007, 19:55) *
aber zu was anderem, ich will mir jetzt in meinen cougar mit ford audiosystem 6000 CD einen ipod-anschluss bzw. einen klinkenausgang(so wie bei bei kopfhörern halt) einbauen bzw lassen, aber neues radio muss nicht sein, weil ich schon eher im 100 euro bereich bleiben will. taugt so ein system, wie z.b. das icelink one von hier etwas? oder etwas in der art?(aber nicht solche stinknormalen billig-fm transmitter, hab ich keine gute erfahrung damit
einen aux-eingang und knopf hat er auch nicht) ipod lademöglichkeit wär nett muss aber nicht.


Wie wärs mit einem teuren Xtreme Mac FM Transmitter? So einen habe ich und der passt perfekt an meinen Nano und da steht ausser einer kleinen Antenne nichts über oder so wie bei manch anderen FM Transmittern.
Der passt auch nur an den Daten/Stromanschluss des iPods, und untendran ist der nochmal, also kannst du ihn auch mit Stromanschluss betreiben.
Ich hab mir sogar eine tolle Halterung dafür gebastelt, aber die fällt jetzt auseinander..Und so sieht das Ding aus...


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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 21:23 | Beitrag #1324
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ZITAT(Wodka @ 14. Dec 2007, 21:06) *
Was bitte willst du mir/uns sagen? mata.gif

Na, bist doch sonst nicht so langsam, wenns ums bilden von Analogien geht! lol.gif

Aber ich sags dir trotzdem:
Wärst du Bäcker, könnest du einem anderen Bäcker doch sagen, wie man Brot backt und wärst du Metzger, könnstest du einem anderen Metzger doch sagen, wie man Wurst macht, richtig?

Also kann ich als Führerscheininhabender Autofahrer einem anderen Führerscheininhabendem Autofahrer doch auch sagen, welche Regeln im Straßenverkehr gelten, oder?
 
sdw
Beitrag 14. Dec 2007, 21:32 | Beitrag #1325
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Bist du Jurist oder Kfz-Sachverständiger oder Richter? rolleyes.gif


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Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 21:33 | Beitrag #1326
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Die meisten Autofahrer kennen die Regeln im Straßenverkehr nicht, oder befolgen sie nicht.
Selbst der Idealfahrer ist aber nur ein Autofahrer und kein Jurist oder Sachverständiger, es sei denn er hat das studiert oder gelernt.
Wie kann er also einen Unfall bewerten? Insbesondere wenn es selbst für eine Wertung in der Laiensphäre an Informationen fehlt, er weder den Unfall beobachtet hat, noch den Unfallort kennt.


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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 21:42 | Beitrag #1327
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ZITAT(sdw @ 14. Dec 2007, 21:32) *
Bist du Jurist oder Kfz-Sachverständiger oder Richter? rolleyes.gif

Nein, sondern wie schon geschrieben, Führerscheininhabender Autofahrer. Und das reicht wohl, um meine Meinung zu gewissen Aussagen abzugeben.
 
Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 21:53 | Beitrag #1328
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ZITAT(Wodka @ 14. Dec 2007, 21:33) *
Wie kann er also einen Unfall bewerten? Insbesondere wenn es selbst für eine Wertung in der Laiensphäre an Informationen fehlt, er weder den Unfall beobachtet hat, noch den Unfallort kennt.


Daher meine ständigen Nachfragen. Die Informationen, die hier gepostet werden, sind in der Regel zu dünn, durch selektive Wahrnehmung verfälscht oder stammen im schlimmsten Fall aus Quellen nach dem Motto"...bei nem Kumpel von mir..." oder "...hab ich mal gehört...".


Aber dass ein Fahrer, der sich auf der Vorfahrtberechtigten Straße befand die volle Schuld bei einem Unfall bekommt, weil er die Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschritten hat, ist einfach unmöglich!

Und Aussagen wie "...hat der Polizist vor Ort gesagt..." sind hinsichtlich der Schuldfrage völlig irrelevant!

Und die Wichtigkeit des Unterschieds zwischen einer Zone 30 gegenüber einer auf 30km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit sollte einem im konkreten Fall schon klar sein.

Und wo ist das Problem, am Unfallort keinerlei Aussagen zu machen (Personalien außen vor)?

Ach ja, FM-Transmitter taugen nichts!
 
Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 22:15 | Beitrag #1329
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Ja, du ersetzt Halbwissen durch Halbwissen, klingt gut biggrin.gif

Es spricht übrigens nichts dagegen am Unfallort die Schnauze zu halten, hab ich auch schon geschrieben.


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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 22:20 | Beitrag #1330
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ZITAT(Wodka @ 14. Dec 2007, 22:15) *
Ja, du ersetzt Halbwissen durch Halbwissen, klingt gut biggrin.gif


Ich bin gespannt! Lass mal hören...
 
Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 22:27 | Beitrag #1331
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Soll ich jetzt deine Beiträge quoten und bewerten auf einer Punktezahl?

ZITAT
Das ist, gelinde gesagt, Bullshit!
Nirgendwo gibt es im StVG einen Zusammenhang zwischen der Rechts-vor-links-Regel und Zone 30!
Es ist vielmehr so, das die Rechts-vor-Links-Regel grundsätzlich immmer gilt, wenn nicht etwas anderes zutrifft (Regelung durch Schilder etc).


Aber worauf ich hinaus wollte, ist Folgendes:
Warum sollte der Unfallgegner eine Teilschuld bekommen, wo der Verursacher
1. seine Sorgfaltspflicht verletzt hat (...nur schlampig geschaut...)
2. seine Fahrweise und Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst hat (...vereiste Fahrbahn, rutschen, schleudern...)
3.einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet hat,
4. einen Unfall verursacht hat,
5. seinen Fehler nur oberflächlich einsieht
6.sich auf Aussagen stützt, wie "Hab ich mal gehört, o.ä.) ?

Dazu kommt noch:
Wie will er die Geschwindigkeit des Unfallgegners richtig einschätzen? In der konkreten Situation?
Stress-Panik-Angst.....und wieder der Punkt "...schlampig geschaut..."

Alles in Allem---typischer Anfängerfehler....und jetzt komm nicht mit:..."ich fahr´schon seit zwei Jahren Auto...."


Sowas zum Beispiel? rolleyes.gif


Nö, das ist mir viel zu doof.



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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 22:37 | Beitrag #1332
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Und? Wo ist bei dem Beitrag das oder besser dein Problem?

Abgesehen davon, ob dir das zu doof ist oder nicht ist mir eigentlich egal, aber wenn du mich ansprichst und mir irgendwas vorwirfst, hab ich wohl das Recht nachzufragen, oder nicht?
Und du solltest antworten....


....(aber nicht mit deinem Pseudoelitären Anwaltsgewäsch)
 
Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 22:43 | Beitrag #1333
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In diesem Fall, wenn 2 Autofahrer nicht regelkonform unterwegs sind, warum sollte man keine Quote nach § 17 I, II StVG bilden, selbst wenn wir die Betriebsgefahr außer Betracht lassen. Die Tatsache, dass einer Mist baut, die schließt ein Mitverschulden des Unfallgegners gerade nicht aus, du führst aber nur Gründe an, die das Verschulden des einen Beteiligten betreffen. Keiner von diesen Gründen ist irgendwie relevant für ein Mitverschulden des anderen.
Ein solches Mitverschulden drängt sich bei überhöhter Geschwindigkeit geradezu auf.



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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 22:51 | Beitrag #1334
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Siehst du, und das ist der Punkt! Wenn zwei Autofahrer nicht regelkonform unterwegs sind, sollte die Schuldfrage dementsprechend geteilt werden. Völlig richtig.
Ich aber zweifle in dem konkreten Fall an, dass es dem einen der beiden Fahrer möglich war, mit der hier vorgetragenen Sicherheit zu erkennen, dass der andere Autofahrer nicht regelkonform, sprich zu schnell, unterwegs war. Und zwar aus den Gründen, die ich vorher schon mehrmals angeführt habe.



Der Beitrag wurde von Gepard B2L bearbeitet: 14. Dec 2007, 22:54
 
Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 22:57 | Beitrag #1335
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- Die Frage ob der andere Fahrer zu schnell war oder nicht, die kannst du gerade nicht beurteilen.
Unabhängig von der Geschwindigkeit muss man immer vorsichtig in eine Kreuzung einfahren, auch wenn man Vorfahrt hat, dann darf man diese nicht erzwingen, hier scheint es laut den Schilderungen so zu sein, dass der Gegner garnicht, oder nachlässig geschaut hat.

Letztlich bringst du gegen diese Behauptungen nur vor, dass unser Fahrer das garnicht gesehen haben kann, naja wer sonst, wenn nicht er.

Warum ist § 17 I, II StVG nicht zutreffend?

edit: Sind § 17 I, II StVG etwa doch zutreffend? Oder warum hast du editiert? biggrin.gif

edit2:

Ich gehe dann schonmal ins Bett, viel Spass noch mit der Haftungssystematik des Straßenverkehrsgesetzes.


Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 14. Dec 2007, 23:18


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Gepard B2L
Beitrag 14. Dec 2007, 23:19 | Beitrag #1336
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Wie schon weiter oben erwähnt, hab ich kein Problem damit einen Fehler zuzugeben, daher habe ich die Bemerkung zu §17 gelöscht.

ZITAT
Die Frage ob der andere Fahrer zu schnell war oder nicht, die kannst du gerade nicht beurteilen.

Richtig! Kann ich nicht. Hab ich auch nicht.
Aber ich kann nach den hier getroffenen Aussagen beurteilen, dass auch der Unfallverursacher genau dieses nicht beurteilen kann und konnte!

ZITAT
Unabhängig von der Geschwindigkeit muss man immer vorsichtig in eine Kreuzung einfahren,

Und genau das gilt umsomehr, wenn ich mich in einer "Zone 30" befinde und mich einer Einmündung von Rechts nähere, warum, ergibt sich aus den Bestimmungen zur Zone 30.

ZITAT
Letztlich bringst du gegen diese Behauptungen nur vor, dass unser Fahrer das garnicht gesehen haben kann,

...hätte er es gesehen, wäre er ihm ja nicht reingefahren.

ZITAT
naja wer sonst, wenn nicht er

...vielleicht die drei anderen Insassen? Aber die haben es scheinbar auch nicht gesehen, sonst hätten sie den Fahrer doch gewarnt, oder nicht?

 
Wodka
Beitrag 14. Dec 2007, 23:33 | Beitrag #1337
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Falsch, denn würdest du zu deinem Fehler stehen, dann würdest du ihn nicht still und heimlich löschen, während ich meinen Beitrag schreibe biggrin.gif
Du brauchst auch keine Kenntnisse über die Haftungssystematik des StVG, nur dann solltest du dich auch nicht dazu äußern.

Dann zu deinen Aussagen:

Diese überzeugen so nicht. Die Frage ob ein Wagen gesehen wurde, die sagt alleine nichts über die Vermeidbarkeit des Unfalles aus.
Wenn man vor einer Kreuzung "fahrschulmässig" abbremst, dann sind solche Unfälle in der Regel vermeidbar, nur scheinen dies beide Fahrer unterlassen zu haben. Erinnerst du dich noch wie man das gemacht hat in der Fahrschule? Machst du das heute noch so?
Im Wesentlichen wirfst du einem Fahrer ein Versagen vor, das mag sein, oder auch nicht, nur das sagt, wie ich jetzt schon mehrfach geschrieben habe, nichts über das Verschulden des anderen Fahrers aus. Ich halte persönlich ein Verschulden des Unfallgegners für möglich.
Du wirfst dem einen Fahrer vor er habe nicht genau geschaut, warum kann man diesen Vorwurf nicht auch seinem Unfallgegner machen?

Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 14. Dec 2007, 23:35


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Gepard B2L
Beitrag 15. Dec 2007, 00:03 | Beitrag #1338
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Schon wieder aufgestanden? biggrin.gif


ZITAT
Die Frage ob ein Wagen gesehen wurde, die sagt alleine nichts über die Vermeidbarkeit des Unfalles aus.

Sie sagt aber sehr wohl etwas darüber aus, ob man die Geschwindigkeit des Wagens richtig einschätzen kann. Und da dieses ganz allein der Auslöser dieser Diskussion war, beziehe ich mich auch darauf.


ZITAT
Erinnerst du dich noch wie man das gemacht hat in der Fahrschule? Machst du das heute noch so?

Ja. Und zur zweiten Frage: In einer Tempo 30 Zone: ja!

ZITAT
Du wirfst dem einen Fahrer vor er habe nicht genau geschaut

Ich werfe ihm das nicht vor, es ist seine Aussage!





 
Shakraan
Beitrag 15. Dec 2007, 11:40 | Beitrag #1339
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so, da ich ja hier thema einer ganzseitigen diskussion bin, sag ichs halt nochmal. ich habe das auto gesehen. mein fehler war: ich bin auf die rechts vor links kreuzung mit 30 zugefahren, und habe nicht, wie es der steile winkel und die schlechte einsichtigkeit der straße es normal erforden würde, schon angebremst bevor ich etwas sehen konnte, so bin ich weiter darauf zugefahren und hatte die straße nur im augenwinkel im blick.
als ich schon leicht drin war in der kreuzung hab ich den unfallgegner herausschiessen sehen, ich beharre auch deswegen auf die überhöhte geschwindigkeit, weil ich ihn eben sehr wohl gesehen hab, aber eben erst als es schon zu spät war. hätte er 30 drauf gehabt hätte ich ihn 1. bereits aus dem augenwinkel am anfang gesehen, und 2. den unfall, selbst wenn ich ihn erst gesehen hätte als er schon leicht drin war, durch starkes bremsen meinerseits verhindern können.
er hätte mich gesehen bevor er in kreuzung eingefahren wäre, und somit mit einem kleinen, nicht mal hektischen, schlenkerer des lenkrads ganz einfach ausweichen können.
nun bin ich aber als ich wie gesagt den unfallgegner aus der kreuzung hab kommen sehen voll in die bremsen getreten, als ich das gerade tat, rief mein beifahrer, dass ich bremsen sollte.
da der unfallgegner aber zu schnell war und nicht geguckt hatte, ist er absolut ungebremst in die kreuzung rein, und hat während des unfalls auch nicht mehr gebremst, sodass ich, der dank der nass/eisigen fahrbahn noch genau die 5cm zuviel nach vorne gerutscht bin, ihn links hinten erwischt hab, sodass er mit ner 180° drehung gut 10m weiter auf dem grünstreifen vorm fussgängerweg mit den hinterrädern zu stehen gekommen ist, was bei tempo 30 so auch nicht passiert wäre.
so haben ich, und meine mitfahrer den wagen sehr wohl erkannt und auch fahren sehen und können deswegen eindeutig sagen(zumindest ich und beifahrerin), dass er gut doppelt so schnell wie erlaubt war, nur war es, eben aufgrund der überhöhten geschwindigkeit nicht mehr möglich, den unfall zu verhindern.
meine schuld daran war es, dass ich meinen blick nicht auf die von rechts kommende straße geheftet hatte, und außerdem ohne anzubremsen in die kreuzung eingefahren bin.
da ich die rechts vor links situation nicht fahrschulmäßig angefahren bin, ist es klar, dass mir die hauptschuld zukommt.
leichtsinn, unkenntnis der straße, und die erfahrung, dass wenn da noch einer raus kommt ich noch rechtzeitig bremsen könnte(was wie gesagt bei 30 des anderen noch der fall gewesen wär) haben das verursacht(da kommt nun wiederrum der punkt mit dem einen jahr "erfahrung" dazu, was eben doch noch wenig ist) daraus habe ich jetzt wenigstens gelernt.
ich bleibe aber dabei, dass eine teilschuld des anderen absolut gegeben ist und ich hoffe, dass sie sich vieleicht noch beweisen lässt, auch wenns schlecht ausschaut. danke an wodka für das vertreten meines standpunktes xyxthumbs.gif und noch mal Gepard b2l, ich hoff ich hab den unfall jetzt ausführlich genug beschrieben, dass auch du dir vorstellen kannst, dass ich gesehen habe wie schnell er gefahren ist. falls nicht, wiederhol ichs gern zum zehnten mal, du warst nicht dabei. wenn du mir die nötigen geldmittel zukommen lässt, um mir so eine polizeiautokamera mit geschwindigkeitsmesser zu beschaffen, können wir falls ich in nächster zeit nochmal einen unfall haben sollte gerne auf eindeutiger beweislage diskutieren tounge.gif

e: bearbeitungsgrund lesbarkeit....

Der Beitrag wurde von Shakraan bearbeitet: 15. Dec 2007, 11:47


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Wodka
Beitrag 15. Dec 2007, 13:28 | Beitrag #1340
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Klingt für mich recht plausibel, zum Thema:

§ 7 StVG ist eigentlich eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, das heißt auf das Verschulden kommt es garnicht an, ihr haftet völlig ohne jedes Verschulden. Nur für den Ausgleich zwischen zwei Haltern werden Betriebsgefahr und Verschulden relevant, § 17 I, II StVG.
Kann man nachlesen, muss man aber nicht. Der Grund für diese Anordnung im Gesetz ist, dass bei einem Unfall mit zwei Kraftfahrzeugen aufgrund der verschuldensabhängigen Haftung beide Halter einen Anspruch gegeneinander haben, die müsste man dann aufrechnen, § 17 I, II StVG löst dies geschickter.
Die dort ermittelte "Quote" gilt dann für einen Anspruch aus Deliktsrecht, somit muss man sich nicht die Arbeit doppelt machen.

Jetzt zur konkreten Situation:

Dein Unfallgegner muss sich auf jeden Fall mal die Betriebsgefahr anrechnen lassen, weil der Unfall für ihn nicht unvermeidbar war, das ist Folge der Haftungssystematik des Straßenverkehrsrechtes, bei der Verschulden gerade für die Haftungsbegründung keine Rolle spielt.
Wäre der Typ vorsichtig gefahren, dann wäre der Unfall sicherlich vermeidbar gewesen.
Das sagt aber noch garnichts darüber aus ob der auch eine Schuld am Unfall hat, das würde ich jedoch auch bejahen, ich gehe davon aus, dass auch sein Verhalten fahrlässig war. Jedenfalls wenn das stimmt, was du geschildert hast. Ich ziehe das auch nicht Zweifel. Ob sich das nachweisen lässt, das ist wieder eine ganz andere Frage. Ich meine mich zu erinnern, dass auf dem Untergrund die Bremsspuren schwierig festzustellen waren.
Stellt sich aber die Frage ob das irgendwie wichtig ist, wenn dein Unfallgegner garnicht gebremst hat wink.gif
Jedenfalls kann sicherlich durch ein Gutachten versuchen zu beweisen, dass dieser Mensch zu schnell gefahren ist.
Fragt sich halt mit welcher Quote das dann berücksichtigt wird und ob dir das überhaupt etwas bringt.
Weil einen Anspruch 100 % zu 0 %, den kriegst du nicht. Im Zweifel kriegt wahrscheinlich dein Unfallgegner die für ihn bessere Quote.







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Kettenklopper
Beitrag 15. Dec 2007, 16:54 | Beitrag #1341
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ZITAT(Wodka @ 14. Dec 2007, 19:30) *
Ich finde es mehr als nur etwas widersprüchlich, wenn die selben Leute, die dafür eintreten vor Ort, bei einem Unfall, die Schnauze zu halten (was kein schlechter Ansatz ist), sich hier im Forum aber zu Experten aufschwingen.

Der Experte der Du sein willst??


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Ich bin so männlich, dass ich beim kacken zwischendurch aufstehe, um ja nicht im sitzen zu pinkeln!
 
Wodka
Beitrag 15. Dec 2007, 18:49 | Beitrag #1342
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ZITAT(Kettenklopper @ 15. Dec 2007, 16:54) *
ZITAT(Wodka @ 14. Dec 2007, 19:30) *
Ich finde es mehr als nur etwas widersprüchlich, wenn die selben Leute, die dafür eintreten vor Ort, bei einem Unfall, die Schnauze zu halten (was kein schlechter Ansatz ist), sich hier im Forum aber zu Experten aufschwingen.

Der Experte der Du sein willst??


Habe ich mich denn als Experten bezeichnet?
Ich bin kein Richter und kein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Experte (-)
Allerdings habe ich die nötigen Grundkenntnisse um ein paar Worte zur Rechtslage zu sagen. Das sagt nichts darüber aus wie ein Gericht später urteilen wird, das Gericht ist frei in seiner Beweiswürdigung. Nur sofern ein bestimmter Sachverhalt als gesichert gilt, dann kann ich den durchaus rechtlich bewerten.

edit: Und wenn jetzt wieder rumgeheult wird, dass der Unfall so nicht passiert sei... . Ich unterstelle einfach mal die Aussagen des einzigen Menschen hier im Forum, der dabei war, als wahr. Sollte er Quatsch erzählen, dann ist das sein Problem.

Im Gegenzug tue ich ja auch nicht so als könnte ich ein Auto reparieren, bauen, oder tunen.
Es macht eben jeder was er kann, wenn man etwas nicht kann, dann sollte man es lassen.
Ihr kennt dem Spruch vom Nuhr... .

Ach und sollte mir einer Arroganz unterstellen, ich finde Ärzte auch arrogant und Automechaniker auch. Generell sind alle Menschen doof, die etwas können, was ich nicht kann. wink.gif

PS: Ärzte sind wirklich arrogant wink.gif




Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 15. Dec 2007, 18:53


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Der nette Tod
Beitrag 16. Dec 2007, 01:44 | Beitrag #1343
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Hatten wir das schon confused.gif

Bild: http://www.abe-pc.de/wp-content/uploads/2006/02/auto2.jpg (Bild automatisch entfernt)

Bild: http://www.abe-pc.de/wp-content/uploads/2006/02/auto3.jpg (Bild automatisch entfernt)
rofl.gif



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Kettenklopper
Beitrag 16. Dec 2007, 12:02 | Beitrag #1344
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ZITAT(Wodka @ 15. Dec 2007, 18:49) *
edit: Und wenn jetzt wieder rumgeheult wird, dass der Unfall so nicht passiert sei... . Ich unterstelle einfach mal die Aussagen des einzigen Menschen hier im Forum, der dabei war, als wahr. Sollte er Quatsch erzählen, dann ist das sein Problem.

Hab ich das irgendwo/irgendwann behauptet?

Mfg Kk


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Crazy Butcher
Beitrag 19. Dec 2007, 18:22 | Beitrag #1345
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man nehme einen Volga GAZ-21:

Bild: http://www.englishrussia.com/images/volga_m6/volga.jpg (Bild automatisch entfernt)

einen BMW M6:

Bild: http://englishrussia.com/images/volga_m6/m6.jpg (Bild automatisch entfernt)

und paare die beiden miteinander:

Bild: http://englishrussia.com/images/volga_m6/1.jpg (Bild automatisch entfernt)
Bild: http://englishrussia.com/images/volga_m6/2.jpg (Bild automatisch entfernt)
Bild: http://englishrussia.com/images/volga_m6/3.jpg (Bild automatisch entfernt)
Bild: http://englishrussia.com/images/volga_m6/8.jpg (Bild automatisch entfernt)

mehr ...


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sdw
Beitrag 19. Dec 2007, 20:28 | Beitrag #1346
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Bei mir paart sich ein rotes Kreuz mit einem roten Kreuz und bekommt ganu viele kleine rote Kreuze... wink.gif

EDIT:
Nach öffnen des Links funktioniert es. Dann liegen die Bilder wohl im Cache. Für alle, die das gleiche Problem haben...

Der Beitrag wurde von sdw bearbeitet: 19. Dec 2007, 20:29


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Crazy Butcher
Beitrag 19. Dec 2007, 20:40 | Beitrag #1347
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kann man immer schlecht vorhersehen sowas. aber jetzt hast du die lösung ja gefunden


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LoneWolf
Beitrag 19. Dec 2007, 20:43 | Beitrag #1348
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Also bis auf die Silhouette im geschlossenen Zustand, den Felgen und dem Interieur ein richtig cooles Auto!


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the speed of Light and the bore of a Chevy Small Block
 
KSK
Beitrag 25. Dec 2007, 19:04 | Beitrag #1349
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So, da ich jetzt als Zeitsoldat auch mal ein Auto brauche (werde im nächsten Jahr viel hin und her versetzt) mache ich mir seit ein paar Tagen Gedanken drum.

Gedacht hatte ich so an ein Audi A3/S3 oder evtl. auch einen A4 Avant oder BMW 3er Touring. (Baujahr so ca. 2000)

Kennt sich da jemand genauer aus, was man da so ca. investieren sollte bzw. ob es an den Modellen Schwachstellen gibt, auf die man besonders achten sollte?

Wie schauts mit Kilometerleistungen aus? Hatte mir da bisher so 150.000 als maximales Limit gesetzt, oder ist das schon zu viel?

Zur Versicherung hab ich einfach mal bei huk24.de ausgerechnet, da würde ich auf knapp 1500 im Jahr kommen (Haftplicht und Teilkasko mit 150€ SB). ist das gute oder geht das über Eltern evtl. günstiger?

Wie gesagt, würde mein erstes Auto werden, deshalb hab ich da recht wenig Ahnung von.

in erster Linie ist mir mal wichtig, dass das Auto zuverlässig ist, daneben muss es mir natürlich auch gefallen und sollte natürlich auch etwas Fahrspaß mitbringen biggrin.gif

Der Beitrag wurde von KSK bearbeitet: 25. Dec 2007, 19:06
 
Shakraan
Beitrag 26. Dec 2007, 01:43 | Beitrag #1350
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hmm, also, sag mal, was willst du denn eigentlich? willst du ein geräumigen 5-türer mit dickem kofferraum wie dne 3er oder a4 oder einen eher engen 3-5 türer mit einem hauch von kofferraum wie dem a3? biggrin.gif also zu den preisen kann ich dir jetzt aus dem steigreif wenig sagen, aber wenn du in der generation bei den deutschen herstellern bleiben willst, denk ich mal du willst so knapp unter/um die 10.000 ausgeben? zu schwachstellen kann ich auch nix groß sagen, mir is nur aufgefallen, dass ein a3 im verhältnis doch deutlich teuerer als ein vergleichbarer 3er(in dem fall compact) ist. 150.000 is dagegen schon nich wenig, ich würd eher schauen dass ich unter 125.000 bleibt wenn du um die 10 rum ausgeben willst, obwohl das natürlich auch vom auto abhängt, wie lang es so fährt. aber zur versicherung kann ich was sagen, 1500 is viel zu teuer. wenn du noch unter 23 bist, is der grund dafür klar, aber so oder so würd ich dir bei dem preis empfehlen, über die eltern als zweitwagen versichern zu lassen, und noch prozente zu tauschen mit den eltern, insofern sich der tausch rentiert. so oder so, wird das da noch mal einige hundert weniger. ich habs bei meinem neuen so gemacht, und perfiderweise, obwohl ich frisch einen unfall gebaut hab, zahl ich, während ich für meinen alten civic gut 1100 gelöhnt hab, jetzt grad mal um die 600-700(+ halt noch die kohle die meine mutter jetzt drauf zahlt für ihren) aber zusammen deutlich weniger als nur so als zweitwagen, und gut 1/3 von dem was ich zahlen müsste wäre ich als versicherungsnehmer drin biggrin.gif


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