Paintball, alles zum Thema Paintball & Co. |
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Paintball, alles zum Thema Paintball & Co. |
7. May 2009, 07:07 | Beitrag
#1
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Oberleutnant Beiträge: 2.076 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.02.2008 |
Mich wundert das es noch kein Thread zum Thema Paintball gibt, da ja doch sicherlich einige von Euch diesen Sport betreiben.
Für mich als gelegenheits Paintballer kommt diese Nachricht zwar nicht überraschend aber dennoch macht es mich betroffen. Ich finde das hier wieder einiges an Populismus betrieben wird. Das Schlimme daran ist das die Öffentlichkeit den Sport nicht kennt und somit einem Verbot offen gegenüber steht. Oftmals werden die Paintballer als die Terroristen oder Amokläufer von Morgen dargestellt. Dieser Glaube ist absurd. Egal wann und wo ich diesen Sport betrieben habe, soviel Fairnes wie da hab ich in kaum einen anderen Spiel erlebt. Wie denkt Ihr darüber, Gibt es unter Euch aktive oder gelegenheits Paintballer? Der Beitrag wurde von Redeagle bearbeitet: 8. May 2009, 08:21 -------------------- „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
"Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein." (Johann Wolfgang von Goethe 1749-1832) „Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ |
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14. May 2009, 20:30 | Beitrag
#2
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Oberleutnant Beiträge: 1.624 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.07.2002 |
Ich denke, der gute Herr Bosbach hat auf seiner Seite da einiges unglücklich (nein, selten dämlich) gekürzt.
Ich kenne die Erläuterung so: ZITAT Erklärung Zu § 118a OWiG Der neu einzufügende § 118a erfasst nur solche Spiele, bei denen – wie insbesondere in Laserdromes und beim Gotcha-Spiel – die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Nicht erfasst sind somit Spielgestaltungen mit imaginären Gegenspielern, wie z. B. in Spielautomaten, Video- und Computerspielen. Diese Unterscheidung rechtfertigt sich daraus, dass der verwerfliche Charakter der durch den Ordnungswidrigkeitentatbestand beschriebenen Spiele gerade in der Simulation der Tötung oder Verletzung eines real existierenden Menschen liegt. Ebenfalls vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten traditionellen Sportarten, wie etwa das Fechten. Bei diesen Sportarten steht der Zweck der körperlichen Ertüchtigung im Vordergrund. Die Gefahr, dass Gewalt verharmlost und hierdurch die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden, besteht für die traditionellen Sportarten, bei denen gerade nicht die simulierte Tötungshandlung als Freizeitgestaltung im Vordergrund steht, nicht. Das Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit, die Menschenwürde zu verletzen, stellt auch im Übrigen sicher, dass nicht sanktionswürdige Verhaltensweisen wie die herkömmlichen „Cowboyund Indianerspiele“ unter Kindern und Jugendlichen vom Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitentatbestandes ausgenommen bleiben. Die Teilnahme ist auch mit Bußgeld bedroht, allerdings wird dem geringeren Unrechtsgehalt dieser Form der Beteiligung durch den niedrigeren Bußgeldrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG Rechnung getragen. Ein vollständiger Verzicht auf die Sanktionierung der Teilnahme an derartigen Spielen hätte zur Folge, dass Spielformen ohne Veranstalter, die nicht auf hierfür eingerichteten Anlagen durchgeführt werden, wie dies z. B. für Gotcha häufig der Fall ist, sanktionslos blieben und ein wirksames sicherheitsrechtliches Vorgehen aufgrund der Sicherheits- und Ordnungsgesetze der Länder mangels Erfüllung des Tatbestandes einer Ordnungswidrigkeit nicht gewährleistet wäre. Daraus ergibt sich, das mit "Teilnahme" die Teilnahem an einer PB/...-Veranstaltung gemeint ist. Der Beitrag wurde von brainwarrior bearbeitet: 14. May 2009, 20:33 |
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