Wer weiß es?, Der allgemeine PuG Fragenthread |
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Wer weiß es?, Der allgemeine PuG Fragenthread |
15. Feb 2011, 10:43 | Beitrag
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.320 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Auch in Politik und Geschichte gibt es Fragen, die sich einem nicht direkt erschlie�en oder solche, die keiner langen Diskussion bed�rfen. Aber trotzdem brennen sie unter den Fingern�geln. Darum er�ffne ich mal - in Anlehnung an die Fachforen - den allgemeinen PuG Fragenthread.
Und beginne selbst mit einer Frage: Hat jemand aktuelle Infos zu GSVP und dem europ�ischen Vorhaben einer Europaarmee nach 2007? Die Wiki-Links hab ich abgegrast. Der Beitrag wurde von Glorfindel bearbeitet: 4. Aug 2023, 20:08 -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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10. Nov 2012, 15:43 | Beitrag
#2
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Hauptmann Beiträge: 4.459 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Im Bezug auf Export etc?
Insgesamt gibt es für Mitgliedsländer der Europäischen Union eine 2008 formulierte sogenannte "Gemeinsame Position", die allen Mitgliedsländern mit Deutschland vergleichbare politische Auflagen hierfür auferlegt. Und dazu auch noch auferlegt, dass sich die Mitgliedsländer untereinander absprechen müssen, wenn das Zielland nach einem Exportverbot versucht bei einem anderen Mitglied dasselbe Zeug einzukaufen. Als Beispiel die Umsetzung politischer Auflagen in Frankreich: Dort werden entsprechende Entscheidungen durch den Premierminister getroffen, dem dabei das CIEEMG-Kommittee vorher hierzu Empfehlungen bezüglich des Ziellandes ausspricht. Die CIEEMG bestehen aus dem Generalsekretär für Nationale Verteidigung, sowie dem Auswärtigen-/Europaministerium, Wirtschaftsministerium und dem Verteidigungsministerium. Die CIEEMG spricht dabei sowohl allgemeine Empfehlungen aus als auch situationsspezifische anhand der Existenz von Embargos, Menschenrechtsverletzungen, Konflikten/Kriegen etc des Ziellandes. Jeder Export wird dabei zweimal bewertet und kann auch abgelehnt werden, einmal bei der Unterzeichnung von Verträgen durch französische Militärindustriebetriebe (müssen durch den Generalsekretär für nationale Verteidigung als Vertreter von Regierung und Premierminister abgesegnet werden), und einmal beim tatsächlichen Export (für den der Zollministeriale als Vertretung des Premierministers auf Basis der Entscheidung des CIEEMG-Kommittees eine Exportgenehmigung erteilen muß). |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20. September 2024 - 22:21 |