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> Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?
Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?
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casual3rdparty
Beitrag 27. Sep 2015, 22:58 | Beitrag #1
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Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?

Ich weiss nicht, ob man diese Frage hier stellen sollte. Das soll keine Unterstellung irgendwelcher Art sein, aber nach meinem Eindruck sind einige hier eher mit praktischen Problemen von Kräften beschäftigt, die in erster Linie verantwortlich sind für das aufrecht Erhalten oder Wiederherstellen einer gewissen staatlichen Ordnung.
Eher akademische Fragen der Ethik, die sich schnell in den Wirren theoretischer Tiefen abendlicher studentischer Diskussionen verirren könnten, sind hier vielleicht nicht unbedingt sinnvoll.
Aber ich habs mal versucht.

Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?

Relativ bekannt ist ja, dass die CIA nach 9/11 Gefangene, aufgegriffen teilweise in völkerrechtlich illegalen Konflikten oder unter anderen fragwürdigen Umständen, zur eingehenderen, intensiveren Befragung in Geheimgefängnisse verbündeter Staaten im Ausland verbrachte.
Diese Gefängnisse und deren Methoden hält man heute einhellig für Instrumente der Folter.
Die CIA hatte diese Aktionen nur ausgelagert, um sich selbst nicht direkt dem Vorwurf der Folter aussetzen zu müssen.

Jetzt gabs kürzlich zwei Fälle in den Medien, die mich zum Nachdenken brachten, ob die deutsche Justiz nicht ähnlich kreative Methoden anwendet:

Eine Frau ist untergetaucht. Nach langer Fahndung und aufwändigen Ermittlungen, auch bei Aktenzeichen-XY, hielt man sie für das Opfer eines unaufgeklärten Mordes und ließ sie für tot erklären.
Später gestand dann ein Häftling den Mord an der Frau.
Die Frau tauchte lebendig wieder auf. Das Mordgeständnis des Häftlings muss offensichtlich falsch gewesen sein.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dues...-a-1054608.html

Jetzt gibts noch den Fall eines Kindermörders. Nach dem Tod eines Kindes konnte dem Hauptverdächtigen nichts nachgewiesen werden.
Ein späterer Mord an einem Kind konnte ihm allerdings nachgewiesen werden, jedenfalls wurde er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt.
In Haft gesteht der verurteilte Mörder dann Mitgefangenen auch den ersten Mord und unterschreibt sogar ein Geständnis. Den Mithäftlingen wurden für diese Leistungen Vergünstigungen versprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/jeni...-a-1054441.html

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Justiz bestimmte fähige Mithäftlinge, etwa körperlich kräftig und eher gewaltbereit, mit Verdächtigen in eine Zelle zusammenlegt und dann diesen Vergünstigungen verspricht, wenn sie den Verdächtigen in intensiven, peinlichen Befragungen Geständnisse entlocken können.
Der modus operandi scheint kaum anders zu sein, als die Methoden der CIA, die die Folter auch an Dritte delegiert hatte.

Immerhin hat der Häftling ein Geständnis unterschrieben und auch Inhaltlich geschildert, das ist erwiesen, da nach diesen neuen Informationen die Leiche des Kindes gefunden werden konnte, ohne dass irgendeine Person zugegen gewesen wäre, die für solche Situationen geschult gewesen wäre. Es war nicht nur kein Polizist, kein Ermittler, kein Justizangehöriger oder gar ein Anwalt zugegen, es gab auch keine Bild oder Tonaufnahmen, die heute gerne für solche Situationen vorhanden sein sollten. Niemand weiß, wie dieses Geständnis zustande gekommen ist. Deswegen müssen die beiden Mithäftlinge das Papier nun auch noch vor Gericht bezeugen.
Ich finde das ganze schon sehr fragwürdig und zudem frage ich mich, ob das nicht längst Methode hat.

Das ist eine Umfrage, also was denkt ihr?


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Kameratt
Beitrag 27. Sep 2015, 23:40 | Beitrag #2
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Grundsätzlich nein. Man kann natürlich nie etwas ausschließen, aber der Fall Gäfgen hat gezeigt, das alleine schon die Androhung von Folter ziemlich hohe Wogen schlägt. Also ob offen oder verdeckt, wahrscheinlich ist es nicht. Ausnahmen bestätigen in diesem Fall die Regel.
 
casual3rdparty
Beitrag 28. Sep 2015, 02:29 | Beitrag #3
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ZITAT(Kameratt @ 28. Sep 2015, 00:40) *
Grundsätzlich nein. Man kann natürlich nie etwas ausschließen, aber der Fall Gäfgen hat gezeigt, das alleine schon die Androhung von Folter ziemlich hohe Wogen schlägt. Also ob offen oder verdeckt, wahrscheinlich ist es nicht. Ausnahmen bestätigen in diesem Fall die Regel.
naja, der fall gäfgen war schon sehr amateurhaft. der fall spricht wirklich eher dafür, dass jedenfalls dieses Kommissariat nicht wusste, was es da tat. man dachte wohl auch, dass man damit durchkommt. wäre gäfgen nicht juristisch vorgebildet gewesen, wäre man vielleicht auch sogar damit durchgekommen.
es war übrigens auch keine androhung von folter, sondern es war eine staatliche androhung von gewalt und damit ganz eindeutig ausgeübte folter.
gäfgen bekam ja dann auch eine symbolische entschädigung zugesprochen.

edit:
update:
jetzt haben wir in der umfrage schon 7 abgegebene stimmen und nur 5 werden einer antwort zugeordnet. also sind schon zwei stimmen verloren gegangen.
gabs so ein problem schon öfters?

Der Beitrag wurde von casual3rdparty bearbeitet: 28. Sep 2015, 02:34


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Father Christmas
Beitrag 29. Sep 2015, 20:10 | Beitrag #4
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ZITAT(casual3rdparty @ 28. Sep 2015, 03:29) *
ZITAT(Kameratt @ 28. Sep 2015, 00:40) *
Grundsätzlich nein. Man kann natürlich nie etwas ausschließen, aber der Fall Gäfgen hat gezeigt, das alleine schon die Androhung von Folter ziemlich hohe Wogen schlägt. Also ob offen oder verdeckt, wahrscheinlich ist es nicht. Ausnahmen bestätigen in diesem Fall die Regel.
naja, der fall gäfgen war schon sehr amateurhaft. der fall spricht wirklich eher dafür, dass jedenfalls dieses Kommissariat nicht wusste, was es da tat. man dachte wohl auch, dass man damit durchkommt. wäre gäfgen nicht juristisch vorgebildet gewesen, wäre man vielleicht auch sogar damit durchgekommen.
es war übrigens auch keine androhung von folter, sondern es war eine staatliche androhung von gewalt und damit ganz eindeutig ausgeübte folter.
gäfgen bekam ja dann auch eine symbolische entschädigung zugesprochen.



Der Fall Gäfgen hat zumindest zum Ziel geführt, wenn auch nicht zum gewünschten Erfolg. Daschner hatte auch die "Eier" gehabt, einen entsprechenden Aktenvermerk der Akte beizulegen und hat so zu seiner Verantwortung gestanden. Gibt heutzutage nicht viele, die bewußt ihre Karriere opfern. Das war schon so gewollt - nach der damaligen Lage, ging es darum ein (junges) Menschenleben zu retten. Das der gewählte Weg falsch war, steht außer Frage.

Bezgl. Fehlurteile/Falschaussagen:
Jeder Mensch tickt anders und jeder Mensch reagiert anders auf den Stress einer Vernehmungssituation. Und irgendwann erscheint dann der Ausweg eines "Geständnis", um die Sache endlich fertig zu haben, für die ein oder andere arme Seele dann doch sehr verlockend. In der Regel nicht nichtmal gewollte Suggestivfragen, schlechter Rechtsbeistand, Staatsanwalt oder Richter, etc. tun ihr übriges.
Irgendwo ist das dann ein Teufelskreis der nicht immer durchbrochen werden kann.

Das Thema ist bei entsprechenden Behörden bekannt und man wird sensibilisiert.


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
casual3rdparty
Beitrag 30. Sep 2015, 01:37 | Beitrag #5
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ZITAT(Father Christmas @ 29. Sep 2015, 21:10) *
Gäfgen hat zumindest zum Ziel geführt, wenn auch nicht zum gewünschten Erfolg. Daschner hatte auch die "Eier" gehabt, einen entsprechenden Aktenvermerk der Akte beizulegen und hat so zu seiner Verantwortung gestanden. Gibt heutzutage nicht viele, die bewußt ihre Karriere opfern. Das war schon so gewollt - nach der damaligen Lage, ging es darum ein (junges) Menschenleben zu retten. Das der gewählte Weg falsch war, steht außer Frage.

der fall ist eher komisch. anekdoten und romane sind hier nicht gewünscht, aber es gibt das gerücht, dass die familie angeboten hat die beiden beamten abzusichern. deswegen auch der vermerk in der akte.
anderenfalls hätten die beiden beamten auch ohne konsequenzen druck ausüben können. 90% der verfahren gegen polizeibeamte werden eingestellt und wenn ein verurteilter kindermörder zwei angesehene beamte beschuldigt, würde es mich sehr wundern, wenn das konsequenzen gehabt hätte.
vielleicht war sich Daschner bei seiner Rechtsauffassung aber auch so sicher, dass er glaubte erfolgreich, einen Präzedenzfall schaffen zu können. aber warum hat er dann den untergebenen mit reingezogen? das hätte er auch alleine tun können.



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Schwabo Elite
Beitrag 30. Sep 2015, 07:52 | Beitrag #6
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ZITAT(casual3rdparty @ 30. Sep 2015, 02:37) *
vielleicht war sich Daschner bei seiner Rechtsauffassung aber auch so sicher, dass er glaubte erfolgreich, einen Präzedenzfall schaffen zu können. aber warum hat er dann den untergebenen mit reingezogen? das hätte er auch alleine tun können.


mata.gif Jetzt sind wir schon bei Verschwörungstheorien? Das ist hier wirklich kein geeignetes Niveau.

Daschner hat den Aktenvermerk selbst angefertigt und die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen zudem persönlich in Kenntnis gesetzt. Als hohem Polizeibeamten waren ihm die Konsequenzen ziemlich klar, auch wenn er vielleicht auf eine gewisse Milde des Gerichts hoffte. Das ist aber Spekulation meinerseits. Auch Spekulation ist, dass er mit Ennigkeit (dem zweiten Beamten) über das Vorgehen gesprochen haben wird. Auch für den war es ja ein Risiko und er wurde verurteilt. In jedem Fall wusste auch Ennigkeit, dass seine Handlungen mindestens als Nötigung ausgelegt werden könnten. Daschner hat also niemanden "mitheineingezogen". Polizisten wissen, was ihnen droht, wenn sie die Grenzen so deutlich übertreten. Ebenso wie bei Soldaten entscheidet das hier jeder alleine und für sich. Und muss sich auch selbstständig verantworten.


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