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12. Sep 2017, 12:50 | Beitrag
#1
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Grenadier Beiträge: 14 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.09.2017 |
Hallo Infanteristen
ich habe schon geschaut, aber leider war meine Suche nach einem passenden bereits existierenden Thread erfolglos, daher hoffe ich es ist okay, wenn ich dazu einfach ein neues Thema starte. Gibt es irgendwelche Sachen die ich beachten muss, wenn ich mir für zu Hause eine Gas/Schreckschuss Pistole kaufen möchte? Fragen sind dabei im speziellen... - benötige ich einen Waffenschein? - gibt es Voraussetzungen beim Kauf, die ich beachten muss (Führungszeugnis / Ausweis etc.)? - gibt es Regeln, wie ich die Waffe zu Hause aufbewahren muss? - gibt es Regeln, was den Transport der Waffe angeht (zum Beispiel: Verboten im Auto ins Handschuhfach zu legen)? Sorry, falls dumm klingende Fragen dabei sind, dem ist nicht von mir beabsichtigt. Gruss Walter :-) |
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15. Sep 2017, 14:52 | Beitrag
#2
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Mit mir musst du da keine Diskussion führen, ich bin weder Staatsanwalt noch Richter. Aber ich habe regelmäßig beruflich in diesem Bereich mit ihnen zu tun und rate deshalb zu großer Zurückhaltung.
Frage: "Was sollte denn dagegen sprechen...?" Antwort: Eine gewisse Realitätsferne in der Rechtsprechungspraxis und eine gewisse aktionistische Schizophrenie des Staates. Was die Rechtsprechungspraxis im Bereich Notwehr angeht, wirst du mit google einige erstaunliche Urteile zu Tage fördern. Bsp. Schizophrenie: Ratgeber Notfallvorsorge des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vs. Eignung für den Staatsdienst wird potentiell in Frage gestellt, wenn du Prepper bist (müssten jetzt nicht alle Mitarbeiter des BBK entlassen werden? ) |
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15. Sep 2017, 14:59 | Beitrag
#3
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Was die Rechtsprechungspraxis im Bereich Notwehr angeht, wirst du mit google einige erstaunliche Urteile zu Tage fördern. Genau danach frage ich ja. Ich stecke da nicht in der Materie.Den Fall Diren Dede hatten wir damals auch hier im Forum diskutiert. Das war ganz klar keine Notwehr und nicht mal Selbstverteidigung nach amerikanischen Maßstäben. Vorsatz wird es nicht dadurch, das eine Waffe bereitgehalten wird. Und im besagten Beispiel lautete das Urteil Mord. http://www.whq-forum.de/invisionboard/inde...=30236&st=0 |
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