TĂ€uschen des Gegners - Der Sammelthread, Einfache Mittel mit groĂer Wirkung |
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TĂ€uschen des Gegners - Der Sammelthread, Einfache Mittel mit groĂer Wirkung |
15. Apr 2022, 08:57 | Beitrag
#1
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Oberleutnant Beiträge: 1.540 Gruppe: Members Mitglied seit: 25.05.2007 |
Dieser Thread soll sich einfachen physikalischen TĂ€uschungsmaĂnahmen, mit denen man dem militĂ€rischen Gegner die Existenz von etwas vorspielt, widmen.
Der Thread ist fĂŒr alle StreitkrĂ€fte, TeilstreitkrĂ€fte und Truppengattungen gedacht und daher im "Allgemeinen Forum" des "WHQ-Forums" angesiedelt. Ich möchte gerne militĂ€rische TĂ€uschungen, die primĂ€r den Tod von Zivilisten zum Ziel haben, wenn möglich, ausklammern. Es geht mir eher um möglichst einfache MaĂnahmen und improvisierte Basteleien, mit denen Soldaten dem Gegner etwas vormachen und ihn zu einer falschen EinschĂ€tzung der Situation verleiten wollen. Es können sowohl geschichtliche und sonstige "TĂ€uschungen aus zweiter Hand", aber auch selbst erlebte und gebastelte TĂ€uschungen/Attrappen u.A. thematisiert werden. Als EinfĂŒhrung in das Thema ein paar Internetartikel: Wikipedia - Tarnen und TĂ€uschen, Abschnitt TĂ€uschen aus der NVA in die BW, Deutsche Welle - "Tarnen und TĂ€uschen" - die letzte Einheit der DDR-Armee Youtube - Bundeswehr - Tarnen und TĂ€uschen Wikipedia - Military dummy Wikipedia - Military deception Wikipedia - Ghost Army Wikimedia Commons: Wikimedia Commons - Category:Mock-ups_of_military_equipment Wikimedia Commons - Category:Fake_weapons Der Beitrag wurde von Wraith187 bearbeitet: 15. Apr 2022, 09:20 -------------------- BUNT
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29. Aug 2022, 23:23 | Beitrag
#2
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DivisionĂ€r Beiträge: 10.196 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.09.2003 |
Hallo zusammen, Mir ist beim Lesen hier im Forum ein Gedanke gekommen und mich interessiert eure EinschĂ€tzung dazu. Ist das Tarnen von Infanteriebunkern als ZivilgebĂ€ude, so wie es die CH-Armee reihenweise getan hat ĂŒberhaupt mit dem Völkerrecht vereinbar? Wo genau ist die Grenze zwischen Kriegslist und vortĂ€uschen eines Zivilistenstatus? Bezieht sich das nur auf Personen und nicht auf GebĂ€ude? Hier ein Beispiel: ZITAT Er sah aus wie ein Wohnhaus - war aber ein Bunker der frĂŒheren Artilleriefestung Heldsberg nahe der Grenze zu Ăsterreich. Die Festung wurde bis 1992 von der Schweizer Armee genutzt. Ich habe in diesem Bereich einmal gearbeitet. Als GebĂ€ude zu tarn ist absolut zulĂ€ssig. GebĂ€ude können immer Ziele sein (insbesondere im HOK. ZITAT (1) Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von HeimtĂŒcke zu töten, verwunden oder gefangenzunehmen. Als HeimtĂŒcke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu miĂbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, daĂ er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist Schutz zu gewĂ€hren. Folgende Handlungen gelten als Beispiele fĂŒr HeimtĂŒcke: a) das VortĂ€uschen der Absicht, unter einer ParlamentĂ€rflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben; b) das VortĂ€uschen von KampfunfĂ€higkeit infolge von Verwundung oder Krankheit; c) das VortĂ€uschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus und d) das VortĂ€uschen eines geschĂŒtzten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler bzw. anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten. Die Verwendung von Emblemen, Abzeichen und Uniformen des Gegners ist ebenfalls nicht erlaubt (Art. 39, (2) ZP I). Die Anwendung von Kriegslist ist hingegen erlaubt und wird im zweiten Absatz des o. g. Artikels 37 definiert: (2) Kriegslisten sind nicht verboten. Kriegslisten sind Handlungen, die einen Gegner irrefĂŒhren oder ihn zu unvorsichtigem Handeln veranlassen sollen, die aber keine Regel des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts verletzen und nicht heimtĂŒckisch sind, weil sie den Gegner nicht verleiten sollen, auf den sich aus diesem Recht ergebenen Schutz zu vertrauen. Folgende Handlungen sind Beispiele fĂŒr Kriegslisten: Tarnung, Scheinstellungen, Scheinoperationen und irrefĂŒhrende Informationen. Okay danke. Wie verhĂ€lt es sich dann mit als zivile LKWs getarnte Raketenabschusssysteme? So wie ich es hier im Forum las, verstöĂt es gegen das Völkerrecht. Wo ist die Grenze? Imho nicht erlaubt. Ein ziviler LKW, der vom MilitĂ€r benutzt wird verstöĂt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezĂŒglich Uniformen ⏠ach ja und natĂŒrlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsĂ€chlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen Auch das haben wir diskutiert. MilitĂ€risch genĂŒtzte Fahrzeuge mĂŒssen zwingend als solche gekennzeichnet sein, weil sonst jeder zivile Lastwagen zum Ziel wird (Kriterum der Unterscheidbarkeit). Die Schweizer Armee hatte deshalb bis 2003 entsprechende FarbvorrĂ€te, um requirierte zivile Fahrzeuge zu militarisieren., -------------------- Europeans who remember their history understand better than most that there is no security, no safety, in the appeasement of evil (Ronald Reagan)
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30. Aug 2022, 10:04 | Beitrag
#3
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Feldwebel Beiträge: 362 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.04.2005 |
Okay danke. Wie verhĂ€lt es sich dann mit als zivile LKWs getarnte Raketenabschusssysteme? So wie ich es hier im Forum las, verstöĂt es gegen das Völkerrecht. Wo ist die Grenze? Imho nicht erlaubt. Ein ziviler LKW, der vom MilitĂ€r benutzt wird verstöĂt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezĂŒglich Uniformen ⏠ach ja und natĂŒrlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsĂ€chlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen Auch das haben wir diskutiert. MilitĂ€risch genĂŒtzte Fahrzeuge mĂŒssen zwingend als solche gekennzeichnet sein, weil sonst jeder zivile Lastwagen zum Ziel wird (Kriterum der Unterscheidbarkeit). Die Schweizer Armee hatte deshalb bis 2003 entsprechende FarbvorrĂ€te, um requirierte zivile Fahrzeuge zu militarisieren., Zusammengefasst hieĂe das dann, dass zivil getarnte Bunker erlaubt wĂ€ren und z.b. zivil getarnte Raketenartillerie nicht. Meine ursprĂŒngliche Frage war genau darauf ausgelegt, diesen - wie ich finde - Widerspruch aufzuzeigen. Schlussendlich ist die Diskussion sowieso sehr theoretisch, in einem heissen Krieg interessiert das erstmal niemanden. Was passiert beispielsweise mit den RU-SanitĂ€ts-LKW voller Munitionskisten, hat das irgendwelche Konsequenzen? Man muss sicher auch unterscheiden, ob es EinzelfĂ€lle auf Kompanieebene sind, oder ob diese "HeimtĂŒcke" systematisch angeordnet wird. Strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verantwortlichen kann sowieso nur die Siegerpartei nach dem Krieg durchsetzen. -------------------- S72 "Puma", VR 27
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 2. June 2024 - 10:48 |