Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
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Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
20. Sep 2022, 19:12 | Beitrag
#1
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Major Beiträge: 5.118 Gruppe: VIP Mitglied seit: 25.12.2001 |
Hallo zusammen,
wie steht ihr hier persönlich zum Thema private Notfallvorsorge? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK (bzw. seine Vorgängerorganisationen) empfehlen eigentlich schon immer die individuelle Vorbereitung auf Notfälle (Stromausfall, Brand, Unwetter usw.) und die Bevorratung von Lebensmitteln, Trinkwasser und weiteren Gegenständen (Medikamente, Kerzen usw.) für den Notfall bzw. das Vorhalten eines Notgepäcks, wenn man das eigene Heim mal kurzfristig verlassen muss (von Bombenentschärfung in der Nachbarschaft bis Naturkatastrophe). Link zur Webseite des BBK Ratgeber und Checkliste. Jetzt dreht sich ja seit vielen Wochen aufgrund der weltpolitischen einiges um die Frage, wie der Herbst und Winter in Deutschland werden. Droht uns eine Energiemangellage mit Ausfall von Gasheizungen oder gar einem längeren und großflächigem Stromausfall (Blackout)? Habt ihr privat vorgesorgt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Für welches Szenario? Haben die aktuelle Situation oder Naturkatastrophen wie in NRW und RLP vergangenes Jahr Einfluss auf Eure Vorsorge gehabt? Verlasst ihr Euch darauf, dass im Fall der Fälle schon der Staat mit seinen Behörden und Organisationen helfen wird? Oder ist das für Euch alles Quatsch, Panikmache usw.? Mich würde mal ein aktuelles Stimmungsbild interessieren. Der Beitrag wurde von Camouflage bearbeitet: 20. Sep 2022, 19:31 -------------------- Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
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10. Oct 2022, 21:45 | Beitrag
#2
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Hauptmann Beiträge: 3.643 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.06.2002 |
ZITAT Brennpaste und Spiritus um den gesamten Häuserblock abzufackeln ;-) Dir ist schon klar, daß es dazu aus gutem Grund gesetzlich geregelte Höchstmengen gibt? -------------------- 03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
verstorben in der Charite Berlin |
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11. Oct 2022, 00:58 | Beitrag
#3
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Hauptmann Beiträge: 4.376 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Dir ist schon klar, daß es dazu aus gutem Grund gesetzlich geregelte Höchstmengen gibt? Anmerkung: Die Höchstmenge der TRbF20 gilt für Privatpersonen nur für Wohnung und Keller. In bspw. der Garage, einem Gartenschuppen oder ähnlichen baulich getrennten Nebengebäuden kann man - rein rechtlich - brennbare Flüssigkeiten von mehreren tausend Litern lagern. Brennpaste fällt nicht drunter, genauso wie Festbrennstoffe (Kohle, Holz, Esbit...). |
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11. Oct 2022, 11:26 | Beitrag
#4
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Oberst Beiträge: 14.989 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Dir ist schon klar, daß es dazu aus gutem Grund gesetzlich geregelte Höchstmengen gibt? Anmerkung: Die Höchstmenge der TRbF20 gilt für Privatpersonen nur für Wohnung und Keller. In bspw. der Garage, einem Gartenschuppen oder ähnlichen baulich getrennten Nebengebäuden kann man - rein rechtlich - brennbare Flüssigkeiten von mehreren tausend Litern lagern. Brennpaste fällt nicht drunter, genauso wie Festbrennstoffe (Kohle, Holz, Esbit...). Diverse Internetseiten schreiben aber etwas in dieser Art: ZITAT Wollen Sie Benzin oder Diesel zu Hause lagern, müssen Sie wichtige Vorschriften beachten. In Ihrer Garage mit einer Fläche bis zu 100 Quadratmetern dürfen Sie maximal 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel lagern. Haben Sie einen Stellplatz in einer Tiefgarage, dürfen Sie nur „unerhebliche Mengen“ Kraftstoff einlagern. Einen komplett gefüllten Reservekanister werden Sie dort also nicht abstellen dürfen. Auf Dachböden hat Treibstoff nichts verloren und auch an für andere Personen zugänglichen Orten wie Treppen, Hausflure oder Durchgänge dürfen Sie nichts lagern. In Ihrer privaten Wohnung dürfen Sie höchstens einen Liter Kraftstoff lagern und werden sich dabei wohl eher auf Wasch- oder Feuerzeugbenzin beschränken müssen. https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehr...zu-hause-lagern Leider habe ich noch nirgendwo den entsprechenden Paragraphen gefunden. -------------------- /EOF
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