Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
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Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
20. Sep 2022, 19:12 | Beitrag
#31
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Major Beiträge: 5.116 Gruppe: VIP Mitglied seit: 25.12.2001 |
Hallo zusammen,
wie steht ihr hier persönlich zum Thema private Notfallvorsorge? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK (bzw. seine Vorgängerorganisationen) empfehlen eigentlich schon immer die individuelle Vorbereitung auf Notfälle (Stromausfall, Brand, Unwetter usw.) und die Bevorratung von Lebensmitteln, Trinkwasser und weiteren Gegenständen (Medikamente, Kerzen usw.) für den Notfall bzw. das Vorhalten eines Notgepäcks, wenn man das eigene Heim mal kurzfristig verlassen muss (von Bombenentschärfung in der Nachbarschaft bis Naturkatastrophe). Link zur Webseite des BBK Ratgeber und Checkliste. Jetzt dreht sich ja seit vielen Wochen aufgrund der weltpolitischen einiges um die Frage, wie der Herbst und Winter in Deutschland werden. Droht uns eine Energiemangellage mit Ausfall von Gasheizungen oder gar einem längeren und großflächigem Stromausfall (Blackout)? Habt ihr privat vorgesorgt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Für welches Szenario? Haben die aktuelle Situation oder Naturkatastrophen wie in NRW und RLP vergangenes Jahr Einfluss auf Eure Vorsorge gehabt? Verlasst ihr Euch darauf, dass im Fall der Fälle schon der Staat mit seinen Behörden und Organisationen helfen wird? Oder ist das für Euch alles Quatsch, Panikmache usw.? Mich würde mal ein aktuelles Stimmungsbild interessieren. Der Beitrag wurde von Camouflage bearbeitet: 20. Sep 2022, 19:31 -------------------- Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
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11. Oct 2022, 13:35 | Beitrag
#32
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Oberleutnant Beiträge: 1.677 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 |
ZITAT Leider habe ich noch nirgendwo den entsprechenden Paragraphen gefunden. Das ergibt sich aus der GefStoffV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie TRGS 510 und TRGS 800 -------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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11. Oct 2022, 18:09 | Beitrag
#33
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Hauptmann Beiträge: 2.741 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 |
ZITAT Leider habe ich noch nirgendwo den entsprechenden Paragraphen gefunden. Das ergibt sich aus der GefStoffV und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie TRGS 510 und TRGS 800 Ja, beachte aber § 1 Abs. 4 Nr. 2 GefahrstoffV: ZITAT (4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt diese Verordnung nicht für 1. biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung und 2. private Haushalte. Das sind Arbeitsschutzregelungen, die für den gewerblichen Umgang mit Gefahrstoffen gelten (gewerblich ist übrigens recht weit gefasst, dazu gehört z.B. auch die Feuerwehr und der Katastrophenschutz) Die TRGS sind Konkretisierungen der GefahrstoffV. Natürlich beschreiben die die sog. anerkannten Regeln der Technik, dürfen also gemeinhin als vernünftige und sachgerechte Beschreibung des Umgangs mit diesen Stoffen dienen. Aber um die Geltung der GefahrstoffV an sich im privaten Umfeld zu bejahen müsste man eine Regelung finden, die sie dort ausdrücklich für anwendbar erklärt. Gibt es die? Das ist nicht mein Spezialgebiet, aber daran hängt es. Es kann natürlich noch irgendeine andere Regelung geben, die ich nicht kenne. -------------------- Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
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