Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
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Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
20. Sep 2022, 19:12 | Beitrag
#1
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Major Beiträge: 5.116 Gruppe: VIP Mitglied seit: 25.12.2001 |
Hallo zusammen,
wie steht ihr hier persönlich zum Thema private Notfallvorsorge? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK (bzw. seine Vorgängerorganisationen) empfehlen eigentlich schon immer die individuelle Vorbereitung auf Notfälle (Stromausfall, Brand, Unwetter usw.) und die Bevorratung von Lebensmitteln, Trinkwasser und weiteren Gegenständen (Medikamente, Kerzen usw.) für den Notfall bzw. das Vorhalten eines Notgepäcks, wenn man das eigene Heim mal kurzfristig verlassen muss (von Bombenentschärfung in der Nachbarschaft bis Naturkatastrophe). Link zur Webseite des BBK Ratgeber und Checkliste. Jetzt dreht sich ja seit vielen Wochen aufgrund der weltpolitischen einiges um die Frage, wie der Herbst und Winter in Deutschland werden. Droht uns eine Energiemangellage mit Ausfall von Gasheizungen oder gar einem längeren und großflächigem Stromausfall (Blackout)? Habt ihr privat vorgesorgt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Für welches Szenario? Haben die aktuelle Situation oder Naturkatastrophen wie in NRW und RLP vergangenes Jahr Einfluss auf Eure Vorsorge gehabt? Verlasst ihr Euch darauf, dass im Fall der Fälle schon der Staat mit seinen Behörden und Organisationen helfen wird? Oder ist das für Euch alles Quatsch, Panikmache usw.? Mich würde mal ein aktuelles Stimmungsbild interessieren. Der Beitrag wurde von Camouflage bearbeitet: 20. Sep 2022, 19:31 -------------------- Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
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15. Oct 2022, 06:34 | Beitrag
#2
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Oberleutnant Beiträge: 1.056 Gruppe: Members Mitglied seit: 27.07.2003 |
Da es sich bei der ergo um eine Versicherungsgruppe handelt, ist die o.g. Aussage vermutlich im Zusammenhang z.B. mit Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu sehen.
Grundsätzlich ist (aktuell) die Wahrscheinlichkeit, sein Haus mit 5 unsachgemäß gelagerten Bezinkanistern abzufackeln höher, als der Verlust durch marodierende Banden. Fun fact: Habe diese Woche vom Fenster meines Home-Office aus drei Nachbarn jeweils ein frisch erworbenes Dieselaggregat in Haus schieben sehen... Ein Elektrikus wohnt im Nachbarhaus, vielleicht könnte man unsere Siedlung im Ernstfall vom Netz abklemmen und eine Insel bauen. Muss ihn mal fragen, ob man die Geräte ggf synchronisieren könnte... mkg peter -------------------- "Was habt Ihr denn gedacht?"
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15. Oct 2022, 17:32 | Beitrag
#3
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Oberst Beiträge: 14.987 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Da es sich bei der ergo um eine Versicherungsgruppe handelt, ist die o.g. Aussage vermutlich im Zusammenhang z.B. mit Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu sehen. <snip > Gleichlautende Aussagen findet man aber auf mindestens 10 Internetseiten. Wollte die gerade alle hier Posten, aber in einem davon habe ich doch noch einen Hinweis auf die Rechtsnorm gefunden. Das ist von Bundesland zu Bundesland einzeln geregelt. Wobei man sich bei den Mengen für Benzin und Diesel wohl einig war. Es steht in den meisten Ländern in der Garagenverordnung in dem für mich Relevanten NRW aber in der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten. Dort steht in § 139 (Fn 5) Betriebsvorschriften für Garagen "(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden." Dabei sind Kleingaragen nach § 122 (Fn 5) Begriffe und allgemeine Anforderungen "(1) Es sind Garagen mit einer Nutzfläche 1. bis 100 m² Kleingaragen, 2. über 100 m² bis 1 000 m² Mittelgaragen oder 3. über 1 000 m² Großgaragen." Dort steht aber nichts zu höchstmengen der Lagerung von Brennpaste was das ganze hier ja eigentlich ausgelöst hat... Der Beitrag wurde von Ta152 bearbeitet: 15. Oct 2022, 17:40 -------------------- /EOF
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