Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
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Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage? |
20. Sep 2022, 19:12 | Beitrag
#1
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Major Beiträge: 5.116 Gruppe: VIP Mitglied seit: 25.12.2001 |
Hallo zusammen,
wie steht ihr hier persönlich zum Thema private Notfallvorsorge? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK (bzw. seine Vorgängerorganisationen) empfehlen eigentlich schon immer die individuelle Vorbereitung auf Notfälle (Stromausfall, Brand, Unwetter usw.) und die Bevorratung von Lebensmitteln, Trinkwasser und weiteren Gegenständen (Medikamente, Kerzen usw.) für den Notfall bzw. das Vorhalten eines Notgepäcks, wenn man das eigene Heim mal kurzfristig verlassen muss (von Bombenentschärfung in der Nachbarschaft bis Naturkatastrophe). Link zur Webseite des BBK Ratgeber und Checkliste. Jetzt dreht sich ja seit vielen Wochen aufgrund der weltpolitischen einiges um die Frage, wie der Herbst und Winter in Deutschland werden. Droht uns eine Energiemangellage mit Ausfall von Gasheizungen oder gar einem längeren und großflächigem Stromausfall (Blackout)? Habt ihr privat vorgesorgt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Für welches Szenario? Haben die aktuelle Situation oder Naturkatastrophen wie in NRW und RLP vergangenes Jahr Einfluss auf Eure Vorsorge gehabt? Verlasst ihr Euch darauf, dass im Fall der Fälle schon der Staat mit seinen Behörden und Organisationen helfen wird? Oder ist das für Euch alles Quatsch, Panikmache usw.? Mich würde mal ein aktuelles Stimmungsbild interessieren. Der Beitrag wurde von Camouflage bearbeitet: 20. Sep 2022, 19:31 -------------------- Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
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20. Nov 2022, 18:43 | Beitrag
#2
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Hauptmann Beiträge: 3.643 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.06.2002 |
Auch in NRW darfst du in deinem HAUS nur 1 l Kraftstoff lagern. 20 liter Benzin oder 200l Diesel in der Garage. Hierbei gilt:
Ein möglicher Ort für einen Sprit-Vorrat ist die Garage. Nach der in Nordrhein-Westfalen gültigen Verordnung dürfen in Kleingaragen bis zu 20 Liter Benzin und maximal 200 Liter Diesel in geeigneten Behältern (DIN-Norm 7274 oder 16904) gelagert werden. Die unterschiedlichen Mengen lassen sich damit erklären, dass Diesel weniger entzündlich als Benzin ist. Als Kleingaragen gelten übrigens solche, die maximal 100 Quadratmeter groß sind. In Mittel- (100 bis 1000 Quadratmeter) und Großgaragen (über 1000 Quadratmeter) ist die Lagerung von Kraftstoff dagegen komplett verboten. In Mietkellern und Wohnungen ist dies grundsätzlich verboten. Als Privatperson kannst du natürlich auch eine Genehmigung für einen Vorratstank beantragen. Das ist natürlich mit Auflagen verbunden: Bauliche Sicherheit, Abstände, Bodenversiegelung etc. pp. Die Genehmigung zur Bodenversiegelung ist in reinen Wohngebieten jedoch schwer zu bekommen. Und weiter gehe ich auf deinen Unsinn nicht ein. -------------------- 03.03.1980 - 03.02.2024 RIP
verstorben in der Charite Berlin |
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