Elterngeld und Steuern, Es ist einfach so passiert... |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Elterngeld und Steuern, Es ist einfach so passiert... |
7. Jul 2023, 17:23 | Beitrag
#1
|
|
Elder Forenmen Beiträge: 7.549 Gruppe: Ehrenmoderator Mitglied seit: 08.04.2002 |
Elterngeld muss man sich eh leisten können.
-------------------- Thou canst not kill that which doth not live. But you can blast it into chunky kibbles.
Limitless are the ways of mankind in its virulent capacities Ironic it may seem, for us a chance exists to see In us also lies the capacity to transcend |
|
|
10. Jul 2023, 16:58 | Beitrag
#2
|
|
Hauptmann Beiträge: 2.627 Gruppe: Members Mitglied seit: 17.07.2012 |
Die Quersubventionierung über den Steuerzuschuss führt bei den genannten Gruppen mit Versorgungswerken und Pensionskassen zu einem Ausgleich für die fehlende Solidarität im Rahmen der ihnen gewährten Sonderrechte. Gleiches gilt für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Würde all das wegfallen, käme man vielleicht auch ohne Steuerzuschuss aus, sofern die Leistungen trotzdem gedeckelt blieben.
Natürlich geht das ganze nur auf, wenn man vereinfachend davon ausgeht, dass dieser Zuschuss primär aus Einkommens- und Kapitalertragssteuern geleistet wird und nicht durch die Mehrwertsteuer o.ä. |
|
|
10. Jul 2023, 17:29 | Beitrag
#3
|
|
Leutnant Beiträge: 937 Gruppe: Members Mitglied seit: 28.02.2015 |
Die Quersubventionierung über den Steuerzuschuss führt bei den genannten Gruppen mit Versorgungswerken und Pensionskassen zu einem Ausgleich für die fehlende Solidarität im Rahmen der ihnen gewährten Sonderrechte. Gleiches gilt für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Würde all das wegfallen, käme man vielleicht auch ohne Steuerzuschuss aus, sofern die Leistungen trotzdem gedeckelt blieben. Natürlich geht das ganze nur auf, wenn man vereinfachend davon ausgeht, dass dieser Zuschuss primär aus Einkommens- und Kapitalertragssteuern geleistet wird und nicht durch die Mehrwertsteuer o.ä. Der Ansatz das Versorgungswerke steuerlich gefördert werden, ist für mich nicht nachvollziehbar. Versorgungswerke sind substitutiv zur GRV und die Beiträge dazu sind in gleich Höhe, wie die Beiträge zur GRV steuerlich absetzbar. Die höhere Leistung/ Altersrente beruht darauf, das Versorgungswerke nicht umlage sonder kapitalbasiert arbeiten. Weiterhin werden auch keine Kuren übernommen, wie in der GRV. Auch gibt es von Versorgungswerken keinen Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner. Pensionskassen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, so dass hier auch keine Privilegierung gibt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erwerben Rentenansprüche auf Basis der gezahlten Beiträge, da diese durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt werden, ist auch der Rentenanspruch begrenzt. Ein Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann damit maximal zwei Rentenpunkte pro Jahr erwerden. Die relative Versorgungslücke ist also bei Arbeitnehmern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze größer als bei den Arbeitnehmern unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 2. June 2024 - 06:10 |