Der große Lauschangriff..., Datenschutz = Täterschutz? |
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Der große Lauschangriff..., Datenschutz = Täterschutz? |
13. Mar 2005, 18:35 | Beitrag
#1
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Oberleutnant Beiträge: 1.902 Gruppe: Members Mitglied seit: 18.12.2003 |
Tagesschau die 1.
QUOTE Rot-Grün will Telefondaten ein Jahr lang speichern: Die Bundesregierung prüft, alle Telefon-, SMS-, Mail- und Internetdaten künftig zentral ein Jahr lang zu speichern. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bestätigte der ARD, dass sie und Bundesinnenminister Otto Schily bereits Gespräche mit der deutschen Telekom geführt haben. Weitere Verhandlungen mit anderen Telekommunikations-Unternehmen würden folgen. Bisher löschen die Firmen die Informationen nach spätestens 90 Tagen. Die Maßnahme sei als Vorbereitung für einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union gedacht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums im Gespräch mit tagesschau.de. Auf diesem Weg solle Kriminalität und Terrorismus besser bekämpft werden. Archiviert würden jedoch nur die Nummern und Internetadressen, nicht die Inhalte von Gesprächen oder E-Mails. Zugriff auf die Daten haben die Behörden bereits heute.[...] ------------------- QUOTE Zypries will DNA-Tests ausweiten: Tagesschau die 2.Die Bundesregierung plant einem Bericht des \"Tagesspiegel\" zufolge die Ausweitung von DNA-Tests bei Straftätern. In einem internen Arbeitsentwurf schlage Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor, die Schwelle für die Abnahme eines genetischen Fingerabdrucks zu senken. Sowohl bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und Sexualstraftaten als auch bei jeglicher Wiederholungstat solle die Polizei einen genetischen Fingerabdruck nehmen dürfen. Die Ausdehnung auch auf Bagatelledelikte stehe jedoch unter dem Vorbehalt, dass zu erwarten sei, dass ein Verdächtiger künftig Straftaten von \"nicht nur geringfügiger Bedeutung\" begehen könnte. Nennt mich paranoid, aber bin ich der Einzige den es stört, dass: 1. Die Videoüberwachung in Städten ausgeweitet wird. 2. Das Bankgeheimnis faktisch gefallen ist. 3. Jetzt die Manager ihre Gehälter und Vergütungen offen legen sollen? Meiner Meinung nach dürfen Gründe wie "öffentliche Sicherheit" nicht den Ausschlag für einen (möglichen) Eingriff in die Privatsphäre geben. Außerdem interessieren mich wirkliche Gründe, die die offenlegung von Managergehältern rechtfertigen. -------------------- "Vor lauter Globalisierung und Computerisierung dürfen die schönen Dinge des Lebens wie Kartoffeln oder Eintopf kochen nicht zu kurz kommen."
-CDU-Chefin Angela Merkel (Vor Landfrauen auf dem Hessentag) "Ordnung, Eintracht, Frohsinn!" |
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13. Mar 2005, 23:44 | Beitrag
#2
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Oberstleutnant Beiträge: 17.167 Gruppe: VIP Mitglied seit: 02.08.2001 |
QUOTE(Autolyse @ 13.03.2005, 23:33) QUOTE(Wodka @ 13.03.2005, 23:04) QUOTE(jever @ 13.03.2005, 22:52) Inwieweit sie aber auf die Telefondaten Zugriff haben, weis ich natürlich nicht. § 100 b StPO QUOTE § 100b (1) Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation (§ 100a) darf nur durch den Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch von der Staatsanwaltschaft getroffen werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen von dem Richter bestätigt wird. Soviel zur Rechtslage, allerdings zu beachten ist, der BND ist nicht an die StPO gebunden, da er ja nicht die Aufgabe der Strafverfolgung hat. Für den BND gilt das sogenannte G 10 Gesetz. Praktisch läuft es aber so, dass der Richter die meisten Anträge einfach abnickt, da man ihm sonst 5 Aktenordner auf den Tisch knallt, die er in den 10 Minuten die er für eine Entscheidung hat, durchlesen müsste. Es kommt also auf das Selbe raus. Naja der Richter wird da schonmal drüberschauen, aber sowas ist nunmal Routine, geht auch nicht anders. Ich frage mich gerade nur ob nun Jever recht hat oder nicht und ob die reine Überwachung der Telefonverbindungen unter § 100 a bis c StPO fällt oder nicht. Ich kann mich noch dran erinnern, dass der Dozent darüber sprach, aber nicht mehr was er sagte. Ich muss mir also doch ein fotographisches Gedächtnis kaufen, oder nen Kommentar zur StPO... . edit: Ich hab recht, zumindest fast Allerdings hätte ich vielleicht ein paar Seiten weiterblättern sollen, es gibt da nämlich einen § 100 g StPO § 100 g StPO Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... . -------------------- "Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ." |
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