Verschiedenes Teil I, aus allen Ecken |
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Gast_pinkinson_* |
5. Jul 2007, 21:08 | Beitrag
#1
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Gast |
Es gibt im Internet maßenweise interessante Sachen, die hier in keinen Thread rein passen. Mein Vorschlag wäre diese Sachen hier zusammen zutragen.
Hier mal der Anfang: Laut der Zeitschrfit "The Economist", belegte Port Moresby den lezten Platz in der Liste der 130 Städte dieser Welt in denen mal leben sollte. Grund genung für den Fotographen Steve Dupont hinzufahren und die dortigen Gangster abzulichten: http://esquire.ru/articles/24/weapon/ (einfach durchklicken, den Text habe ich bereits übersetzt). Der Beitrag wurde von pinkinson bearbeitet: 5. Jul 2007, 21:27 |
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Gast_pinkinson_* |
7. Jul 2007, 17:52 | Beitrag
#2
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Gast |
Willenserklärng seitens des Senders ist mit dem Aufruf zum anrufen ist vorhanden. Der Anrufer gibt seine mit dem Anruf ab. Damit ist ein Vertrag, welcher Art auch immer, sehr wohl zur Stande gekommen.
ZITAT Aber wenn jemand sein ganzes Geld an einem Spielautomaten verzockt gibts auch kein Gesetz, was eingreift. Ist ein Vergleich Äpfel mit Bananen. Spielautomaten sind Glücksspiel. Call-in ist (bisher) nicht als Glücksspiel klassifiziert. Wenn das der Fall wäre, hätte man das Problem aus der Welt, weil für Glücksspiel in Deutschland strengste rechtliche Rahmenbedingungen existieren. Dafür passt doch wieder unser alter § 263 StGB - Betrug ganz gut dazu, oder? ZITAT Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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7. Jul 2007, 19:15 | Beitrag
#3
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Oberstleutnant Beiträge: 17.167 Gruppe: VIP Mitglied seit: 02.08.2001 |
ZITAT(pinkinson @ 7. Jul 2007, 18:52) [snapback]888904[/snapback] Willenserklärng seitens des Senders ist mit dem Aufruf zum anrufen ist vorhanden. Der Anrufer gibt seine mit dem Anruf ab. Damit ist ein Vertrag, welcher Art auch immer, sehr wohl zur Stande gekommen.
Auch beim sogenannten Glückspiel kommt ein Vertrag zustande, allerdings sind Spielschulden Ehrenschulden, deshalb wird bei Spiel und Wette keine Verbindlichkeit begründet. Bei dem was diese TV-Shows machen, handelt es sich um eine Auslobung in Form eines Preisausschreibens. Mit dem Ausstrahlen der Sendung verspricht der Sender demjenigen, der durchgestellt wird und die richtige Antwort nennt, den Gewinn. Die Tatsache, dass es vom Zufall abhängt wer durchkommt und wer nicht schadet dabei nicht, ist bei einem normalen Preisausschreiben auch so, ebenso schadet es nicht das zunächst eine Gebühr fällig wird um überhaupt teilzunehmen. Echtes Glückspiel dagegen ist vollkommen vom Zufall abhängig, man steht am Automaten und hat entweder Glück oder Pech. Wer gewonnen hat, der hat einen Anspruch auf seinen Gewinn, kann ihn einklagen. Allerdings gehen die Sender dazu über diejenigen, die zu oft gewinnen vom Spiel auszuschließen, was natürlich ebenfalls zulässig ist. In diesem Zusammenhang gab es bereits einen interessanten Rechtsstreit, da hatten zwei Leute einen der Sender verklagt, weil sie in mehreren Spielen insgesamt 60.000 € gewonnen hatten, der Sender hat aber die Zahlung verweigert, da die beiden vorher vom Spiel ausgschlossen worden waren. Im Ergebnis hat der Sender gewonnen, aber sehr amüsantes Urteil und es beweist das es durchaus Leute gibt die bei diesen Sender gewinnen und dabei sogar richtig abräumen weil sie irgendwie hinter das Prinzip der Rätsel gekommen sind. ZITAT Aber wenn jemand sein ganzes Geld an einem Spielautomaten verzockt gibts auch kein Gesetz, was eingreift. Ist ein Vergleich Äpfel mit Bananen. Spielautomaten sind Glücksspiel. Call-in ist (bisher) nicht als Glücksspiel klassifiziert. Wenn das der Fall wäre, hätte man das Problem aus der Welt, weil für Glücksspiel in Deutschland strengste rechtliche Rahmenbedingungen existieren. Rechtlich kein Glückspiel, siehe Oben, allerdings durchaus bedenklich, weil offenbar ein vergleichbares Suchtpotential besteht. Dafür passt doch wieder unser alter § 263 StGB - Betrug ganz gut dazu, oder? Wirklich beschissen wird meines Erachtens nur an einem Punkt, nämlich bei der Frage der Zufälligkeit, ich habe ja gesagt prägend für ein Gewinnspiel ist, dass zufällig ausgewählt wird welches Los gezogen wird, welcher Anrufer drankommt. Sicherlich ist es auch so, nur wird der Zufallsmechanisum eben erst dann aktiviert, wenn der Sender den entsprechenden Gewinn gemacht hat. Fragt sich ob das Betrug sein kann. Wenn es Betrug ist, dann kann es nur um die Telefongebühren gehen, wenn Zuschauer anrufen, die denken sie hätten eine Chance durchzukommen, in Wahrheit bestand diese Chance aber nicht, weil der Zufallsgenarator nichtmal an war. ZITAT Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 7. Jul 2007, 19:26 -------------------- "Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ." |
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