Jugendgesetz, Geschlechtsverkehr |
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Jugendgesetz, Geschlechtsverkehr |
28. Feb 2003, 14:10 | Beitrag
#1
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Feldwebel Beiträge: 273 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.02.2002 |
Ich hoffe dass das hier im richtigen Forum ist.
Zu erst einmal möchte ich dass dies völlig ernst gemeint ist und mir die Sache wichtig ist und daher sehr erfreut wäre wenn ich sinnvolle Antworten bekäme. Danke! Ich hätte eine Frage zum Rechtlichen Standpunkt im Deutschen Gesetz zu dem Thema Sexuelle Handlungen Minderjähriger untereinander. Mich würde interessieren wie es dort mit den Altersbegrenzungen aussieht. Mann hört von allen Möglichen Seiten das es zum Beispiel verboten sei wenn Sie unter 14 und er über 18 ist und alle Möglichen anderen Varianten. Wie sieht es bei diesen Situationen im Alter zwischen 12 und 20 aus?? Ich habe jetzt gerade 45min lange im Netz gesucht aber immer nur Gesetztexte zu Vergewaltigung Minderjähriger gefunden. Ach ja, ihr könnt jetzt gerne die wildesten Überlegungen anstellen warum ich das Frage, aber ich fände es sehr nett wen dies nicht hier Diskutiert wird. mfg Der Neue -------------------- Man muss nur wollen und daran glauben, dann wird es gelingen!
Ferdinand Graf von Zeppelin (1838 - 1917) |
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28. Feb 2003, 16:39 | Beitrag
#2
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Generalleutnant Beiträge: 10.519 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
newsgroup
-------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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28. Feb 2003, 15:15 | Beitrag
#3
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Hauptmann Beiträge: 3.176 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.09.2002 |
wo kein Kläger da kein Richter....wenn sich beide einig sind wird wohl auch über 18 mit unter 18 ohne Probleme gehen. Rauchen ist auch erst ab 16? erlaubt - kümmert sich einer drum?
ohhh was für ein Führsorglicher Cousin! :lol Weiß Sie denn das DU nachts von IHR und IHM träumst?? :lol :smokin :kma :p -------------------- Carpe Noctem!
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1. Mar 2003, 12:45 | Beitrag
#4
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Major Beiträge: 9.011 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(T.S.C.Plage @ 28 Feb. 2003 - 23:24) Sie \"muß\" mindestens 14 Jahre alt sein und Er \"muß\" mindestens 16 Jahre alt sein...das sind meiner Meinung nach auch die Altersangabe ab denen geheiratet werden darf (selbstverständlich nur mit Einwilligung der Eltern). Gruß Plage ne, ich glaube geheiratet werden kann, wenn einer der partner mindestens 16 und der andere mindestens 18 ist. mit 14 ist sowas, meiner meinung nach, nicht moeglich -------------------- "In the future, if you don't want the shit missions, don't be so good at doing them."
- General Downer in 'Over There' |
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28. Feb 2003, 16:10 | Beitrag
#5
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Oberleutnant Beiträge: 1.051 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
@ Threadstarter
Geh mal zu de.alt.jugendschutz da wirst du was passendes finden. -------------------- Nichts ist wahr,
Alles ist erlaubt. |
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7. Mar 2003, 18:59 | Beitrag
#6
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Feldwebel Beiträge: 373 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.03.2003 |
Mensch,is doch egal um wen es geht. Er will es eben für sich behalten.
Sowas lässt man sich doch nicht verbieten. Wenn sich zwei gefunden haben,die es tun wollen,tun sie es eben. Muss doch keiner merken. Und selbst wenn es einer merkt muss es ein großes Arschlo** sein wenn er das anzeigt! -------------------- Was nicht geht wird getragen!!!
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28. Feb 2003, 14:49 | Beitrag
#7
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Generalmajor a.D. Beiträge: 13.033 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2001 |
ich glaub es dürfen max 2 jahre altersunterschied sein, also 16-18 glaub geht gerade noch, hmm aber ohne gewähr
-------------------- Nach Vorn !
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1. Mar 2003, 18:16 | Beitrag
#8
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Generalmajor a.D. Beiträge: 1.741 Gruppe: Members Mitglied seit: 21.02.2002 |
Im Bundesgesetz ist es wie folg geregelt:
0 - 12 Jahre - Ausschliesslich ( !!! ) mit Personen dieser Altersgruppe. Sex mit Ü12jährigen muss ausdrücklich von den Eltern erlaubt sein. Sex mit Personen über 21 Jahren ist verboten. 14 - 16 Jahre - Nur mit Gleichaltrigen innerhalb dieser Altersstufe. Ältere Personen müssen von den Eltern geduldet sein. 16 - 18 Jahre - Mit jedem Alter, solange die Eltern bei Erwachsenen ( ü21 Jahre ) nicht ausdrücklich `nein´ sagen -------------------- |
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28. Feb 2003, 14:38 | Beitrag
#9
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Feldwebel Beiträge: 273 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.02.2002 |
Ich will ja nicht nerven, aber könntest du mir vieleicht den genauen Paragraphen sagen und in welchem Gesetzbuch ich das finde. (Falls du das weißt)
-------------------- Man muss nur wollen und daran glauben, dann wird es gelingen!
Ferdinand Graf von Zeppelin (1838 - 1917) |
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28. Feb 2003, 15:26 | Beitrag
#10
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Oberleutnant Beiträge: 2.059 Gruppe: Members Mitglied seit: 21.10.2002 |
Ich hab das mal für NRW:
Also, ab 14 ist es erlaubt, wenn der Geschlechtspartner nicht über 21 ist. Ab 16 ist Sex auch mit Geschlechtspartnern über 21 erlaubt. Die Eltern haben vorm Gesetz keinen Einfluss darauf. Ich meine das wär so. Ich finds auch ganz vernünftig. -------------------- Flieg deutsche Fahne flieg !
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1. Mar 2003, 11:57 | Beitrag
#11
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Oberleutnant Beiträge: 1.051 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.02.2002 |
QUOTE(tluassa @ 28 Feb. 2003 - 16:15) QUOTE @ Threadstarter Geh mal zu de.alt.jugendschutz da wirst du was passendes finden. Was ist de.alt.jugendschutz ? Ich kann damit irgendwie nix anfangen ? Ist das ne website ? Wenn ja dann geht sie so nicht, auch alt.jugendschutz.de oder so geht nich ... kannst du mal bitte irgendwie die korrekte adresse angeben ? thx ... Das ist eine Newsgroup im Usenet. Um da hinzukommen brauchst du einen Newsreader. Wie z.B. Outlook. -------------------- Nichts ist wahr,
Alles ist erlaubt. |
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1. Mar 2003, 19:21 | Beitrag
#12
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Oberleutnant Beiträge: 1.572 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.05.2002 |
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28. Feb 2003, 14:39 | Beitrag
#13
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Oberleutnant Beiträge: 2.285 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.01.2002 |
QUOTE(Ivy Mike @ 28 Feb. 2003 - 14:33) Nee. Wenn es unter 18 verboten ist, dann erst recht wenn sie noch jünger sind. ist es nicht unter 16 verboten? |
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28. Feb 2003, 16:15 | Beitrag
#14
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Oberleutnant Beiträge: 2.059 Gruppe: Members Mitglied seit: 21.10.2002 |
QUOTE @ Threadstarter Geh mal zu de.alt.jugendschutz da wirst du was passendes finden. Was ist de.alt.jugendschutz ? Ich kann damit irgendwie nix anfangen ? Ist das ne website ? Wenn ja dann geht sie so nicht, auch alt.jugendschutz.de oder so geht nich ... kannst du mal bitte irgendwie die korrekte adresse angeben ? thx ... ;) -------------------- Flieg deutsche Fahne flieg !
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28. Feb 2003, 18:06 | Beitrag
#15
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Oberleutnant Beiträge: 1.552 Gruppe: Members Mitglied seit: 31.01.2003 |
Ich schreib jetzt erstmal, was ich sicher weis:
ab 16 ist es erlaubt unabhängig vom Alter unter 16 nur, wenn der Partner nicht über 18 (oder 21?) ist unter 14 ist es afaik allgemein verboten, unabhängig vom Alter des anderen Verführung Minderjähriger ist nur für Volljährige möglich, wer unter 18 ist, ist schliesslich selbst minderjährig. In diesem spezielen Fall gibt es keine Probleme, da es sich nur um ein paar Monate Differenz handelt und der Kontakt schon vorher da war. Das wird wegen mangelnder Strafwürdigkeit nicht untersucht. MfG jever |
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28. Feb 2003, 14:54 | Beitrag
#16
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Oberleutnant Beiträge: 1.326 Gruppe: VIP Mitglied seit: 20.12.2001 |
Ich glaube alles über 16 mit unter 16 nur mit der Genehmigung der Eltern, ab 16 ist alles erlaubt. (ausser "gewerblich")
Bin mir ber nicht ganz sicher... |
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7. Mar 2003, 17:38 | Beitrag
#17
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Major Beiträge: 6.046 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.12.2002 |
QUOTE(Der Neue @ 28 Feb. 2003 - 14:53) Hmm, dann muß Ich das wohl genauer definieren. Es geht um meine kleine Cousine sie ist 14 und wird im Mai 15, ihr Freund ist im Moment 17 und wird im Juni 18. Mich hätte eben interessiert ob das noch im Legalen Bereich ist was die beiden machen. Ich will nämlich nicht das einer von beiden Streß mit dem Gestzgeber bekommt. Sicher das es nicht um dich selbst geht? Du wirst laut deinem Geb-Datum nämlich im Juni 16.... (kannst uns das ruhig gleich richtig ausführen..., is ja keine Schande...) |
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28. Feb 2003, 16:54 | Beitrag
#18
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Generalleutnant Beiträge: 10.519 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
afaik
ab 12 aber nur wenn der partner U18 ist. -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
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1. Mar 2003, 17:24 | Beitrag
#19
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Oberleutnant Beiträge: 1.687 Gruppe: VIP Mitglied seit: 05.10.2001 |
QUOTE Ich schreib jetzt erstmal, was ich sicher weis: ab 16 ist es erlaubt unabhängig vom Alter unter 16 nur, wenn der Partner nicht über 18 (oder 21?) ist 21 hierbei wird Volljährigkeit erst ab 21 gerechnet. Selbstverständlich ist auch hier das einverständniss der Eltern erforderlich. Wie es allerdings mit unter 14 aussieht k.a. |
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28. Feb 2003, 14:33 | Beitrag
#20
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Major Beiträge: 8.187 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.04.2002 |
Nee. Wenn es unter 18 verboten ist, dann erst recht wenn sie noch jünger sind.
-------------------- Ob es fliegt, fährt oder fickt, mieten ist immer billiger. - KA
"I don't fuck what I can't bench" - Anon |
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28. Feb 2003, 23:24 | Beitrag
#21
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Hauptmann Beiträge: 3.688 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.09.2002 |
Sie "muß" mindestens 14 Jahre alt sein und Er "muß" mindestens 16 Jahre alt sein...das sind meiner Meinung nach auch die Altersangabe ab denen geheiratet werden darf (selbstverständlich nur mit Einwilligung der Eltern).
Gruß Plage -------------------- The search for the truth is a very fierce discipline.
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28. Feb 2003, 15:28 | Beitrag
#22
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Feldwebel Beiträge: 273 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.02.2002 |
Ja, bin ich nicht ein lieber :kma .
Ich habe eben eine ziemlich gute beziehung zu ihnen, da er einer meiner besten Kummpel und sie eben meine Cousine ist. -------------------- Man muss nur wollen und daran glauben, dann wird es gelingen!
Ferdinand Graf von Zeppelin (1838 - 1917) |
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28. Feb 2003, 14:53 | Beitrag
#23
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Feldwebel Beiträge: 273 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.02.2002 |
Hmm, dann muß Ich das wohl genauer definieren. Es geht um meine kleine Cousine sie ist 14 und wird im Mai 15, ihr Freund ist im Moment 17 und wird im Juni 18. Mich hätte eben interessiert ob das noch im Legalen Bereich ist was die beiden machen. Ich will nämlich nicht das einer von beiden Streß mit dem Gestzgeber bekommt.
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Ferdinand Graf von Zeppelin (1838 - 1917) |
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28. Feb 2003, 14:12 | Beitrag
#24
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Major Beiträge: 8.187 Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.04.2002 |
Normalerweise müsste alles unter der Volljährigkeit verboten sein! Auch wenn sie älter als er ist.
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"I don't fuck what I can't bench" - Anon |
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28. Feb 2003, 17:34 | Beitrag
#25
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Fähnrich Beiträge: 165 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
Denke tluassa hat recht bin mir aber nicht ganz sicher.
Wobei ich 14 zu zb. 20 Jahren was ja demnach erlaubt wär schon ziemlich heftig find. -------------------- |
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28. Feb 2003, 14:21 | Beitrag
#26
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Feldwebel Beiträge: 273 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.02.2002 |
Das ist ja noch das logischte, aber gibt es unter 18 auch noch irgendwelche Regelunen?? Wie z.B.: wenn sie unter 14 er nicht über 16?? Der Bereich würde mich interessieren.
-------------------- Man muss nur wollen und daran glauben, dann wird es gelingen!
Ferdinand Graf von Zeppelin (1838 - 1917) |
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28. Feb 2003, 14:47 | Beitrag
#27
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Elder Forenmen Beiträge: 10.355 Gruppe: Ehrenmoderator Mitglied seit: 02.11.2002 |
Es gibt ein paar gesetzliche Regelungen. Sex unter Minderjährigen ist nicht verboten. grundsätzlich ist afaik geschlechtsverkehr zwischen über und unter 18jährigen verboten, es kommt aber auch immer auf den speziellen Fall an, ob es geahndet wird. Keiner wird probleme bekommen, wenn er als 18jähriger eine 17jährige f****
Ich weiß aber nicht genau, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen, ich weiß nur, dass das meiste davon nicht strafrechtlich verfolgt wird. Kein Jurastudent hier? -------------------- Klagt nicht, trinkt!
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28. Feb 2003, 21:09 | Beitrag
#28
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Major Beiträge: 5.111 Gruppe: VIP Mitglied seit: 25.12.2001 |
-------------------- Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
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28. Feb 2003, 16:51 | Beitrag
#29
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Proaktiver Forensupport Beiträge: 26.779 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 19.12.2001 |
wenn man(n) als 16- jähriger mit einwilligung der eltern auch heiraten darf darf man(n) auch poppn... (fragt mich nicht nach dem gesetzestext, aber das is so.)
-------------------- Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26. April 2024 - 09:47 |