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> BGS heißt jetzt Bundespolizei, Haben wir keine anderen Sorgen?
osaka
Beitrag 30. Jun 2005, 16:06 | Beitrag #1
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BMI Internetredaktion

Pressemitteilung
Veröffentlicht am 30. Jun 2005

Themen: Innere Sicherheit, Polizei und Bundesgrenzschutz, Kriminalität
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BMI Pressemitteilung: Bundesgrenzschutz heißt von Juli 2005 an Bundespolizei
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Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei am 30. Juni 2005 wird der Bundesgrenzschutz von Juli 2005 an Bundespolizei heißen.

Damit tritt das Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 21. April 2005 verabschiedet hatte, in Kraft. Das Gesetz regelt ausschließlich die Umbenennung. Aufgabenerweiterungen oder Befugnisänderungen sind damit nicht verbunden.

Grund für die Umbenennung waren die vielfältigen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, die sich längst nicht auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränken.

Bundesinnenminister Otto Schily: \"Die Umbenennung von Bundesgrenzschutz in Bundespolizei bildet nun die tatsächliche Aufgabenvielfalt ab. Denn die Bundespolizei nimmt schon lange über den Schutz der Grenzen hinausgehende besondere polizeiliche Aufgaben wahr. So ist die Bundespolizei auch Bahnpolizei. Sie ist auf zurzeit 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs. Sie schützt Verfassungsorgane des Bundes, ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in ihren Aufgabenbereichen, sie wirkt an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Lufthansa. Die Bundespolizei unterstützt ferner das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes und erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Verbandskräften steht sie auch den Polizeien der Länder auf Anforderung zur Unterstützung, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu Verfügung. Die Bundespolizei wird auch in Zukunft den Landespolizeien selbstverständlich keine Konkurrenz machen. Die bewährte Zusammenarbeit wird fortgesetzt.\"


Die Begründung ist ja nachvollziehbar, aber ist der Name denn echt so schlimm? Was für die Umbenennung an Steuergeldern rausgeschmissen wird, hätte man doch sinnvoller einsetzen können. Auch der BGS hat ja keinen Esel der Geld scheißt.
Oder seh ich das falsch?
 
Delta
Beitrag 30. Jun 2005, 16:09 | Beitrag #2
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Nuja, solange sie Polizei und Bundesgre.. aeh ..polizei nicht zur "Bundesagentur fuer inere Sicherheit" zusammenlegen solls mir fast recht sein.... auch wenn der Bund der Steuerzahler bestimmt was anderes sagt, der garantiert demnaechst die Rechnung fuer die Umbenennung als unnoetig wie nen Kropf darstellen wird und damit bestimmt recht hat.


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Cyruz
Beitrag 30. Jun 2005, 16:09 | Beitrag #3
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Würde aber schon komisch aussehen, wenn bald Polizisten im Kosovo Dienst schieben, die "Bundesgrenzschutz" auf der Schulter stehen haben, oder? Das könnte zu leichter Irritation bezüglich unserer Vergangenheit führen  ;)


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RPG7
Beitrag 30. Jun 2005, 16:11 | Beitrag #4
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Siehst du absolut richtig. Ihmo genauso sinnfrei wie die Umbennenung vom Arbeitsamt. Geldverschwendung, sonst nix. Da könnte man die Feuerwehr auch in Unfallwehr oder so umbenennen, wir kratzen ja inzwischen auch mehr Leute von der Straße als aus brennenden Häusern.  :wall


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Eine Verletzung, die durch Feindeinwirkung verursacht wurde, ist eine Wunde. ZDv 49/21
 
Eismarder
Beitrag 30. Jun 2005, 16:21 | Beitrag #5
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Ich begrüße die Umbennenung, da damit auch der Masse der Bürger schon rein äußerlich klar ist daß diese Beamten mehr Aufgaben und Rechte haben als nur die Grenze zu bewachen!


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osaka
Beitrag 30. Jun 2005, 16:23 | Beitrag #6
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QUOTE(Cyruz @ 30.06.2005, 17:09)
Würde aber schon komisch aussehen, wenn bald Polizisten im Kosovo Dienst schieben, die \"Bundesgrenzschutz\" auf der Schulter stehen haben, oder? Das könnte zu leichter Irritation bezüglich unserer Vergangenheit führen  ;)

Dann sollen sie ein paar Flugblätter drucken, die das klar stellen. Ist bestimmt billiger...
Holt denn der Kosovare auch so schnell die Nazikeule raus?
 
DocBrown
Beitrag 30. Jun 2005, 16:41 | Beitrag #7
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QUOTE(osaka @ 30.06.2005, 17:23)
Holt denn der Kosovare auch so schnell die Nazikeule raus?

Kann der Kosovare überhaupt deutsch?


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Camouflage
Beitrag 30. Jun 2005, 16:44 | Beitrag #8
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QUOTE(RPG7 @ 30.06.2005, 17:11)
Siehst du absolut richtig. Ihmo genauso sinnfrei wie die Umbennenung vom Arbeitsamt. Geldverschwendung, sonst nix. Da könnte man die Feuerwehr auch in Unfallwehr oder so umbenennen, wir kratzen ja inzwischen auch mehr Leute von der Straße als aus brennenden Häusern.  wallbash.gif

Bei der Feuerwehr wurde vor einigen Monaten die sinnvolle und notwendige Neufassung einer FwDV aufgegeben, weil einige Ländervetreter der Meinung waren, dass das eh alles viel zu kompliziert und zu umständlich wäre. Man müsste ja alle Lehrunterlagen und vor allem die Wettkampfrichtlinien (!) und ähnlichen Dreck ändern.

Also bilden wir weiter nach Vorschriften aus, die sich seit 70 oder 80 Jahren nicht mehr geändert haben und immer noch vom Personal und der Technik in den 1920ern ausgehen und mit der Realität draußen nix zu tun haben. wallbash.gif Oder noch besser: Jeder Kreis oder jedes Land bastelt was eigenes und vorbei ist es mit der einigermaßen einheitlichen Vorgehensweise trotz Föderalismus.

Da finde ich das mit dem BGS eigentlich noch gut, wie erfolgt die Umstellung denn? Werden jetzt alle Uniformen getauscht, Fahrzeuge umlackiert, Nummernschilder ausgetauscht, Vordrucke geändert usw. Oder erfolgt das nach und nach? Ersteres wäre IMO nämlich wirklich fragwürdig (nachher wird es dann von einer schwarz-gelben Regierung wieder rückgängig gemacht ...).


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Eismarder
Beitrag 30. Jun 2005, 19:57 | Beitrag #9
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Erfolgt bestimmt nach und nach. Genau wie bei der Polizei. Bei uns in Trier fährt erst ein BGS-Bus mit blau-weißer Lackierung und die meisten Polizisten tragen noch grün statt blau!


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Hawkeye
Beitrag 30. Jun 2005, 21:27 | Beitrag #10
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Ich frag mich wieviel das mal wieder gekostet hat! rolleyes.gif


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Eismarder
Beitrag 30. Jun 2005, 23:10 | Beitrag #11
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Ist halt wieder eine EU-Normierung!


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Panzermann
Beitrag 2. Jul 2005, 12:35 | Beitrag #12
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QUOTE(osaka @ 30.06.2005, 17:06)
Die Begründung ist ja nachvollziehbar, aber ist der Name denn echt so schlimm? Was für die Umbenennung an Steuergeldern rausgeschmissen wird, hätte man doch sinnvoller einsetzen können. Auch der BGS hat ja keinen Esel der Geld scheißt.
Oder seh ich das falsch?

Ziwschendurch sind ja auch noch die BGS Aufnäher geändert worden udn es wurde ein Polizei hinzugefügt. Wenig später wurde dann von Silber auf  Gold umgestiegen. Das ist mal Geldverschwendung, da jetzt schon wieder alles neu muß.  :rolleyes


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ZITAT(Hawkeye @ 28. Mar 2011, 04:37) *
Tipp des Tages:
.454 Casull Flachkopf-Massivgeschosse eignen sich hervorragend als Ohrenstöpsel!
 
Panzermann
Beitrag 2. Jul 2005, 12:36 | Beitrag #13
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QUOTE(Eismarder @ 01.07.2005, 00:10)
Ist halt wieder eine EU-Normierung!

Und eine völlig sinnfreie dazu. Ich hatte noch nie Probleme Polizisten zu erkennen im Ausland.


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ZITAT(Hawkeye @ 28. Mar 2011, 04:37) *
Tipp des Tages:
.454 Casull Flachkopf-Massivgeschosse eignen sich hervorragend als Ohrenstöpsel!
 
v. Manstein
Beitrag 2. Jul 2005, 22:53 | Beitrag #14
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Was ist mit den blauen Uniformen?! Gibt´s die schon oder nimmt man die gleichen aus Hamburg?


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goschi
Beitrag 2. Jul 2005, 23:25 | Beitrag #15
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Herr der Dunkelheit
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QUOTE(Cyruz @ 30.06.2005, 17:09)
Würde aber schon komisch aussehen, wenn bald Polizisten im Kosovo Dienst schieben, die \"Bundesgrenzschutz\" auf der Schulter stehen haben, oder? Das könnte zu leichter Irritation bezüglich unserer Vergangenheit führen  ;)

sind doch schon längst BGS'ler im Kosovo bei der UNMIK-Police dabei...

QUOTE
QUOTE(osaka @ 30.06.2005, 17:23)
Holt denn der Kosovare auch so schnell die Nazikeule raus?

Kann der Kosovare überhaupt deutsch?

ich konnte mich mit denen gut verständigen 50% verstehen deutsch recht gut, etwa nen viertel spricht es gut......


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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

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ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Eismarder
Beitrag 3. Jul 2005, 01:17 | Beitrag #16
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QUOTE
Was ist mit den blauen Uniformen?! Gibt´s die schon oder nimmt man die gleichen aus Hamburg?

Wie ich den Amtsschimmel kenne wurde trotz Vorhandenseins einer blauen Uniform (Hamburg) eine neue Ausschreibung gestartet damit es auch wieder schön Geld kostet.


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osaka
Beitrag 3. Jul 2005, 08:27 | Beitrag #17
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Und die Ausschreibung erfogt selbstverständlich EU-weit...
 
Pille 2
Beitrag 3. Jul 2005, 08:45 | Beitrag #18
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Bundespolizei klingt ihrgentwie nach FBI, finde ich
 
Eismarder
Beitrag 3. Jul 2005, 10:04 | Beitrag #19
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QUOTE
Und die Ausschreibung erfogt selbstverständlich EU-weit...

... und die Uniformen werden dann doch in China hergestellt!  :D

QUOTE
Bundespolizei klingt ihrgentwie nach FBI, finde ich

Ja, FBI ist ja auch die amerikanische Bundespolizei!


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Desert Puma
Beitrag 3. Jul 2005, 10:12 | Beitrag #20
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und ich dachte sie wollten das bka in bundespolizei umbenennen...
 
v. Manstein
Beitrag 3. Jul 2005, 13:32 | Beitrag #21
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Neee, das BKA ist quasi eine Art dt. FBI (wenn auch nicht ganz, denn das FBI zB operiert auch alleine, was wiederum das BKA (noch) nicht darf)
Zur Bundespolizei existiert kein Gegenstück in den USA. Die sind noch föderaler als wir!  :eek


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v. Manstein
Beitrag 3. Jul 2005, 13:36 | Beitrag #22
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QUOTE(Eismarder @ 03.07.2005, 02:17)
QUOTE
Was ist mit den blauen Uniformen?! Gibt´s die schon oder nimmt man die gleichen aus Hamburg?

Wie ich den Amtsschimmel kenne wurde trotz Vorhandenseins einer blauen Uniform (Hamburg) eine neue Ausschreibung gestartet damit es auch wieder schön Geld kostet.

Ich find das total okay, dass es zwei Uniformen gibt.

Das sind zwei unterschiedlöiche Institutionen, also braucht es auch zwei (unterschiedliche) Uniformen... Gleiches gilt ja auch für Heer, Marine und Lw.


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Pille 2
Beitrag 3. Jul 2005, 13:58 | Beitrag #23
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QUOTE(v. Manstein @ 03.07.2005, 14:32)
Neee, das BKA ist quasi eine Art dt. FBI (wenn auch nicht ganz, denn das FBI zB operiert auch alleine, was wiederum das BKA (noch) nicht darf)

Da BKA operiert doch schon alleine (Zielfahndung) oder sehe ich da was falsch.
 
osaka
Beitrag 3. Jul 2005, 22:14 | Beitrag #24
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Da stehen eigentlich so die wichtigsten facts drin Gesetz über das BKA. Danach ist das BKA zur Koodination der (kriminal-)polizeilichen Arbeit gedacht (ganz groß umrissen).
In diesem Zusammenhang kann ich nur empfehlen, mal einen Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 zu riskieren... hochinteressant biggrin.gif !

QUOTE
Abschnitt 1
Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
      §   1  Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in
             kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
      §   2  Zentralstelle
      §   3  Internationale Zusammenarbeit
      §   4  Strafverfolgung
      §   5  Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
      §   6  Zeugenschutz
Abschnitt 2
Befugnisse des Bundeskriminalamtes
     Unterabschnitt 1
      Zentralstelle
      §   7  Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener
             Sammlungen der Zentralstelle
      §   8  Dateien der Zentralstelle
      §   9  Sonstige Dateien der Zentralstelle
      §  10  Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
      §  11  Polizeiliches Informationssystem
      §  12  Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen
             Informationssystem
      §  13  Unterrichtung der Zentralstelle
     Unterabschnitt 2
      Internationale Zusammenarbeit
      §  14  Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen
             Bereich
      §  15  Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit
             im internationalen Bereich
     Unterabschnitt 3
      Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke
      künftiger Strafverfahren
      §  16  Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
      §  17  Unterstützung der Polizeibehörden der Länder
             bei der Strafverfolgung
      §  18  Koordinierung bei der Strafverfolgung
      §  19  Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der
             Länder
      §  20  Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
     Unterabschnitt 4
      Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
      §  21  Allgemeine Befugnisse
      §  22  Erhebung personenbezogener Daten
      §  23  Besondere Mittel der Datenerhebung
      §  24  Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
      §  25  Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
     Unterabschnitt 5
      Zeugenschutz
      §  26  Befugnisse
Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen
      §  27  Übermittlungsverbote
      §  28  Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien
      §  29  Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche
             Forschung
      §  30  Weitere Verwendung von Daten
      §  31  Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener
             Daten von Kindern
      §  32  Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener
             Daten in Dateien
      §  33  Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener
             Daten in Akten
      §  34  Errichtungsanordnung
      §  35  Ergänzende Regelungen
      §  36  Erlaß von Verwaltungsvorschriften
      §  37  Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
      §  38  Einschränkung von Grundrechten
 
DocBrown
Beitrag 3. Jul 2005, 22:17 | Beitrag #25
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§ 38 macht mir Angst.


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Camouflage
Beitrag 3. Jul 2005, 22:27 | Beitrag #26
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Wieso?


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DocBrown
Beitrag 3. Jul 2005, 22:31 | Beitrag #27
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QUOTE
      §  38  Einschränkung von Grundrechten



Einschränkung von Grundrechten.

Inwiefern?

Einschränkung von Grundrechten hört sich für mich nämlich irgendwie beunruhigend an - da der Link tot ist kenn ich da net den genauen Zusammenhang.


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osaka
Beitrag 3. Jul 2005, 22:33 | Beitrag #28
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Wie der link is tot? Kann nicht sein...

QUOTE
BKAG § 38 Einschränkung von Grundrechten

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
 
DocBrown
Beitrag 3. Jul 2005, 22:39 | Beitrag #29
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Ah, ich dachte das bezieht sich auf den Polizeilichen Jahresbericht.

Missverständniss.


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Camouflage
Beitrag 3. Jul 2005, 22:44 | Beitrag #30
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QUOTE(DocBrown @ 03.07.2005, 23:31)
QUOTE
    §  38  Einschränkung von Grundrechten



Einschränkung von Grundrechten.

Inwiefern?

Einschränkung von Grundrechten hört sich für mich nämlich irgendwie beunruhigend an - da der Link tot ist kenn ich da net den genauen Zusammenhang.

Hört sich vielleicht beunruhigend an, ist aber noch längst nicht der Untergang der deutschen Demokratie.
Ich zitiere als Beispiel mal den § 38 eines anderen Gesetzes:

QUOTE
§ 38 Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auf
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13
GG) eingeschränkt.


Puuh, hört sich gefährlich an. Welches Gesetzt steckt dahinter? Das FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung) des Landes NRW. Sonst dürften wir nämlich nicht ohne dessen Erlaubnis über das Grundstück deines Nachbarn um dich zu retten oder die Gaffer aus dem Gefahrenbereich entfernen usw. wink.gif Okay man könnte da jetzt mit rechtfertigender Notstand etc. kommen, aber einen entsprechenden Passus wirst du in vielen Gesetzen finden.


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26. April 2024 - 11:32