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> Nein heißt Nein - das neue deutsche Sexualstrafrecht
Schneeball
Beitrag 7. Jul 2016, 17:41 | Beitrag #1
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ZITAT(SailorGN @ 7. Jul 2016, 17:09) *
Differenzierung war noch nie eine Stärke der extremen Flügel wink.gif

Davon mal abgeshen und so schrecklich es für die Betroffenen ist: Das Sexualstrafrecht wird geändert, ein erster Teil wurde heute beschlossen.


Bisher ist eine Vergewaltigung nur strafbar, wenn der Täter sie mit Gewalt oder Androhung von Gewalt erzwingt. Künfig reicht es aus, wenn das Opfer seine Ablehnung durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt.

Wenn man das liest könnte man denken, man lebe in Absurdistan. eek.gif [ironie]
Ab dem Jahr 2016 reicht also ein einfaches "nein" aus. Schon toll, wie fortschrittlich und weit wir gekommen sind! [/ironie] Bei uns herrscht dagegen noch tatsächlich Steinzeit. In der Schweiz ist es zB rechtlich gar nicht vorgesehen, dass ein Mann vergewaltigt wird. Man fragt sich manchmal, was unsere Regierung für Drogen nimmt, das sie solche Statements absondert: Die Landesregierung hat darin auf eine frühere Stellungnahme verwiesen, wonach die Vergewaltigung «seit langem ein nur an einer Frau begehbares Delikt» sei. Überdies sprächen vor allem «physiologische Gründe gegen die Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Vergewaltigung.» Rückständig ist da noch das netteste, was mir dazu einfällt. pillepalle.gif http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standa.../story/28604616

Der Beitrag wurde von Schneeball bearbeitet: 7. Jul 2016, 17:46
 
400plus
Beitrag 7. Jul 2016, 17:51 | Beitrag #2
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Das wird jetzt zwar etwas off-topic, aber ganz so einfach ist es eben nicht:

ZITAT
Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar.

Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug. Handelt es sich um eine "offene", ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das "Tatopfer" fragen müssen (!), warum es einerseits "nein" gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.

Was denn sonst? Es gilt doch für das "Nein" (ebenso wie für das "Ja") im Zusammenhang mit sexueller Betätigung nichts anderes als im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung, mit allen anderen Einwilligungen oder Zustimmungen. Meint jemand ernsthaft, die Fragen der Freiwilligkeit, des Wollens oder Nichtwollens, der Ambivalenz oder des Nicht-So-Wollens, der Abhängigkeiten und Zwiespältigkeiten, der Fehldeutungen und Umdeutungen, ließen sich durch eine Beweiserhebung darüber erledigen, ob das Wort "Nein" in der Geschichte vorkommt oder nicht? Es scheint fast so – aber das ist eine sehr alberne Vorstellung. Die Ansicht von Frau Clemm, es "mache keinen großen Unterschied", ob eine Bedrohung mit dem Tod (!) bewiesen werden müsse oder eine – wie auch immer gestaltete – Äußerung des Unwillens, zeigt gravierende Kenntnis- und Erfahrungslücken bei der sogenannten "Opferanwältin".

So viel also zur "Alltagstauglichkeit", also zur abermals versprochenen "Schutzlückenschließung". Bisher musste bewiesen werden, dass das Tatopfer nicht wollte und sich fürchtete. Nach neuem Recht muss bewiesen werden, dass es nicht wollte. In beiden Fällen zudem, dass der Täter wusste oder zumindest damit rechnete, dass es nicht wollte. Wer sich davon eine Flut von neuen Verurteilungen verspricht, muss an gravierenden Verkennungen leiden oder hat kaum Ahnung vom Strafprozess.

Frauenfilme zu Frauenwahrheiten und Frauenfragen Eine Kolumne von Thomas Fischer


 
Dave76
Beitrag 7. Jul 2016, 18:00 | Beitrag #3
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Ja, Fischer hat sich in seiner Zeit-Kolummne immer wieder (und in seiner speziellen Art und Weise) zu der Sache geäußert, alles sehr lesenswert:

Volk in Angst

Frauenfilme zu Frauenwahrheiten und Frauenfragen

Zum letzten Mal: Nein heißt Nein

Kleine Nachlese





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xena
Beitrag 7. Jul 2016, 18:11 | Beitrag #4
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Der Kommentar in Heute+ gestern Abend hat mir gefallen. Da wurde gesagt, dass nur 1% der Fälle überhaupt zur Verurteilung kommen. Das ist doch ganz schön beschämend. Meist wurde so argumentiert, dass sich die Frau nicht gewehrt habe. Die Angst man würde nun täuschen können ist auch abstrus, denn nur in 5% der Fälle wurden Vergewaltigungen getäuscht und die wurden später nahezu alle entlarvt. Also ich würde den Ball mal flach halten. Es geht bei dem Gesetz nur darum, dass Vergewaltigungen ernst genommen und tatsächlich geahndet und verurteilt werden. Das bisherige Recht hat anscheinend nicht ausgereicht.


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kato
Beitrag 7. Jul 2016, 18:24 | Beitrag #5
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Wäre gegebenenfalls eine Auslagerung wert.

Was bei der Debatte wichtig ist, ist dass heute laut Tagesordnung gleich drei unterschiedliche Entwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts diskutiert wurden - einer von den Regierungsparteien eingebracht und je einer von den beiden Oppositionsparteien eingebracht. Entwürfe dort verlinkt.

Interessant wäre, welcher der drei "einstimmig" (Deutschlandfunk) verabschiedet wurde, insbesondere aufgrund der Tatsache dass es derart konkurriende Entwürfe gab. Plenarprotokoll gibts erst morgen.

Übrigens könnte im Rahmen eines separaten Threads gegebenenfalls auch das in derselben Sitzung verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz diskutiert werden, in dem unter anderem Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit Geldstrafe bis zu 50.000 Euro strafbewehrt ist. Wohlgemerkt nur solcher, nicht jedoch andere Formen des Verkehrs die die Gefahr sexuell übertragbarer Krankheiten bergen.

Der Beitrag wurde von kato bearbeitet: 7. Jul 2016, 18:31
 
400plus
Beitrag 7. Jul 2016, 18:44 | Beitrag #6
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ZITAT(kato @ 7. Jul 2016, 18:24) *
Interessant wäre, welcher der drei "einstimmig" (Deutschlandfunk) verabschiedet wurde, insbesondere aufgrund der Tatsache dass es derart konkurriende Entwürfe gab. Plenarprotokoll gibts erst morgen.


Zitat SpOn: "Dieser Grundsatz wurde einstimmig mit allen 601 Stimmen von Großer Koalition und Opposition verabschiedet. Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war." Wird dann wohl der Regierungsentwurf gewesen sein wink.gif
 
Madner Kami
Beitrag 7. Jul 2016, 18:54 | Beitrag #7
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ZITAT(xena @ 7. Jul 2016, 19:11) *
Der Kommentar in Heute+ gestern Abend hat mir gefallen. Da wurde gesagt, dass nur 1% der Fälle überhaupt zur Verurteilung kommen. Das ist doch ganz schön beschämend. Meist wurde so argumentiert, dass sich die Frau nicht gewehrt habe. Die Angst man würde nun täuschen können ist auch abstrus, denn nur in 5% der Fälle wurden Vergewaltigungen getäuscht und die wurden später nahezu alle entlarvt. Also ich würde den Ball mal flach halten. Es geht bei dem Gesetz nur darum, dass Vergewaltigungen ernst genommen und tatsächlich geahndet und verurteilt werden. Das bisherige Recht hat anscheinend nicht ausgereicht.


Mangelnde Verurteilungszahlen von Tätern oder "Tätern" sind kein Kennzeichen davon, dass Strafbarkeit vernachlässigt wird. In einem guten Rechtsstaat gilt im Zweifel für den oder die Angeklagte/n, aus gutem Grund.

Im Übrigen rate ich hiermit in Zukunft jedem davon ab, auf einer Party jemanden abzuschleppen. Könnte alkoholisiert sein. VERGEWALTIGUNG!!!!111 (Natürlich bekommt man trotzdem eine Strafmilderung fürs Unfallbauen wenn man besoffen ist weil... GRÜNDE!!!11) Oh und psychologisches Gutachten vor dem Sex einziehen, weil man als Laie ja Geisteskrankheiten schwer beurteilen kann. facepalm.gif

ZITAT(400plus @ 7. Jul 2016, 18:51) *
ZITAT
Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar.


Das alleine als Aussage wäre ja schon mal erkenntlich völliger Schwachsinn. Es gibt ja Paragraph 177 in dem steht:

ZITAT
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


Psychischer Druck oder Drogen fallen doch klar darunter. Sicherlich wird es das ein odere andere mal schwer werden, das zu beweisen, aber das liegt in der Natur der Sache und wird sich auch in Zukunft nicht änderm, außer man kehrt die Beweislast um, was mich bei der Vergewaltigungshysterie nicht mehr wundern würde.

ZITAT(400plus @ 7. Jul 2016, 18:51) *
ZITAT
Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug. Handelt es sich um eine "offene", ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das "Tatopfer" fragen müssen (!), warum es einerseits "nein" gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.


Man denke an den Fall Gina-Lisa. Sie sagt in dem der Öffentlichkeit bekanntem Video mehrfach "Nein", "Hör auf" und dergleichen und der Fall scheint eindeutig. Liest und folgt man aber der Urteilsbegründung* dann galt das Nein nicht dem Sex, sondern dem Filmen des Aktes. Frau G. macht daraus nun eine Vergewaltigung, weil die feinen Herren die Videos veröffentlicht haben, aber weder ihr Verhalten (mehrfaches Treffen mit den Männern, auch nach der "Tat") noch die Tatsachen auf den Videos sprechen für ihre Darstellung. Emma und Co wollen die Männer trotzdem hängen, die zwar zweifellos Schweine sind und für Verletzung der Persönlichkeitsrechte und eventuell Erpressung eingeknastet gehören, aber nunmal keine Vergewaltiger sind. Wenn dafür Rechtsprinzipien auf der Strecke bleiben, ist das Alice und Co völlig egal, Hauptsache Frau hat Recht und Mann wird bestraft.

*Ich gehe an dieser Stelle davon aus, dass das tatsächlich aus den Videos so hervorgeht, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich Staatsanwaltschaft und Richter so sehr in die Nesseln setzen würden, dass sie das "Opfer" auch noch bestrafen würden (sie wurde ja zu einer Geldstrafe verurteilt). Das wäre wortwörtlicher Selbstmord.

Wohin man sieht, Hysterie und blinder Aktionismus. Ohne Hirn, ohne Verstand, aber Hauptsache den Amtsschimmel zum Wiehern gebracht und den Mob beschwichtigt.

Der Beitrag wurde von Madner Kami bearbeitet: 7. Jul 2016, 19:29


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400plus
Beitrag 7. Jul 2016, 22:10 | Beitrag #8
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#teamginalisa -würde eine Fachministerin (Exekutive und so) sich in einem anderen Fall derart öffentlich zu einem Rechtsfall äußern, wäre das Geschrei wohl groß.

Der Beitrag wurde von 400plus bearbeitet: 7. Jul 2016, 22:19
 
xena
Beitrag 7. Jul 2016, 23:16 | Beitrag #9
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ZITAT(kato @ 7. Jul 2016, 18:24) *
Übrigens könnte im Rahmen eines separaten Threads gegebenenfalls auch das in derselben Sitzung verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz diskutiert werden, in dem unter anderem Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit Geldstrafe bis zu 50.000 Euro strafbewehrt ist. Wohlgemerkt nur solcher, nicht jedoch andere Formen des Verkehrs die die Gefahr sexuell übertragbarer Krankheiten bergen.


Wenn das das einzigste wäre... Mir stößt vor allem die Pflicht der Anmeldung für Prostituierte und die Pflicht zu Untersuchungen und somit die Kontrolle der Frauen sehr stark auf.

In Wikipedia steht zu den übertragenden Krankheiten von Prostituierten:
ZITAT
Statistische Erhebungen hatten ergeben, dass „Prostituierte mit professionellen Verhaltensweisen“ entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht häufiger unter sexuell übertragbaren Krankheiten leiden als der Schnitt der Bevölkerung. Durch die mit dem Wechsel vom GschlKrG zum IfSG abgeschafften vorgeschriebenen Routineuntersuchungen wurde „der Erfahrung Rechnung getragen, dass die Hauptgefahr einer Infektion nicht von den etablierten und durch Routineuntersuchungen zu erfassenden Prostituierten ausgeht, sondern von drogenabhängigen Frauen und Migrantinnen aus Hochrisikoländern, die sich staatlichen Kontrollversuchen weitgehend entziehen.“

Da fragt man sich wozu also das ganze, wenn nicht zur Kontrolle? Bin gespannt wann das vor das BVG kommt, da durch die Anmeldung und regelmäßige Verlängerung doch eh schon Kontrolle gibt.
Für mich ist das Gesetzt einfach unnötig aufgebläht und kompliziert für frei schaffende Damen dieses Gewerbes. Das mag für Etablissements nützlich sein, aber für alle frei schaffenden Damen ist es ein Hemmnis und unnötige Schikanen. Wie soll das mit der Aushangpflicht bei Call Girls laufen? Müssen die immer beim klingeln beim Kunden zuerst nen Papierkrieg machen?

Das ist erst mal das Gesetz. Ich bin jetzt erst mal auf die Durchführungsverodnung gespannt.

Die Damen die ich kenne, die schimpfen schon kräftig.


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400plus
Beitrag 8. Jul 2016, 17:19 | Beitrag #10
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Fischer hat uebrigens nochmal nachgelegt, im Stil von Shakespeares Marcus Antonius: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/...-a-1101994.html

Der Beitrag wurde von 400plus bearbeitet: 8. Jul 2016, 17:23
 
Glorfindel
Beitrag 8. Jul 2016, 18:25 | Beitrag #11
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Das Prostitutionsschutzgesetz (ich habe es gelesen) scheint mir ein bürokratisches Monster zu sein. Ich gehe da mit xena absolut einig. Prostitution ist auch ein gutes Beispiel, an welchem man messen kann, wie liberal jemand ist (um hier den Bogen zum Liberalismus-Thread zu schlagen). Ich finde man sollte Prostitution nicht (allzu stark) regeln. Störend kann Prostitution dann sein, wenn sie sich im öffentlichen Raum abspielt (Stichwort "Strassenstrich"). Im Moment gibt es in Europa sogar einen Trend zum Verbieten der Prostitution. Begründet wird dies damit, dass Prostitution "Gewalt gegen Frauen" ist und dass Frauen zu Objekten herabgewürdigt würden. Die Frage ist allerdings, ob Prostitution tatsächlich schadet und falls ja, ob man sie regulieren soll oder gleich verbieten. Aus meiner Sicht schadet Prostitution nicht per se. Ich bin der Ansicht, dass die Freiheit der Bürger, sei es nun Prostituierte als auch Freier, höher zu gewichten ist, als die Ansichten von ein paar Moralapostel, weshalb der Staat möglichst nicht regulierend eingreifen und schon gar keine Verbote aussprechen soll.
ZITAT(Schneeball @ 7. Jul 2016, 17:41) *
ZITAT(SailorGN @ 7. Jul 2016, 17:09) *
Differenzierung war noch nie eine Stärke der extremen Flügel wink.gif

(...) Bei uns herrscht dagegen noch tatsächlich Steinzeit. In der Schweiz ist es zB rechtlich gar nicht vorgesehen, dass ein Mann vergewaltigt wird. Man fragt sich manchmal, was unsere Regierung für Drogen nimmt, das sie solche Statements absondert: (...) "wonach die Vergewaltigung «seit langem ein nur an einer Frau begehbares Delikt» sei".


Unsere Regierung hat nur das Gesetz gelesen. So wie jetzt das im Schweizerischen Strafgesetzbuch formuliert ist, braucht es gar keinen Straftatbestand der Vergewaltigung, da eine Vergewaltigung nur ein Spezialfall einer sexuellen Nötigung ist. Dieser Straftatbestand ist praktisch gleich formuliert und sieht die selbe Höchststrafe wie Vergewaltigung vor. Politiker und Presse beschäftigen sich gerne mit irgendwelchen "Reformen" im Sexualstrafrecht, welche keinerlei praktische Auswirkungen haben.


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MeckieMesser
Beitrag 8. Jul 2016, 18:43 | Beitrag #12
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Was wir aus der Kölner Sylvester-Nacht gelernt haben, ist doch dass sich viele gar nicht trauen, eine Vergewaltigung anzuzeigen.
In dem Sinne hätte ich hier lieber für Diskretion gesorgt.
Ich bin kein Freund von Frau Lohfink, aber die öffentliche Schlammschlacht ist doch der peinlich und mit Sicherheit belastend.
 
kato
Beitrag 8. Jul 2016, 18:49 | Beitrag #13
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ZITAT(MeckieMesser @ 8. Jul 2016, 19:43) *
Was wir aus der Kölner Sylvester-Nacht gelernt haben, ist doch dass sich viele gar nicht trauen, eine Vergewaltigung anzuzeigen.

Was wir daraus mehr gelernt haben ist wie fehlinterpretiert der rechtliche Begriff der Vergewaltigung in der Öffentlichkeit ist. Das verabschiedete Gesetz schiebt dabei primär den rechtlichen Begriff in die Richtung dieser Interpretation.
 
Madner Kami
Beitrag 8. Jul 2016, 19:05 | Beitrag #14
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ZITAT(MeckieMesser @ 8. Jul 2016, 19:43) *
In dem Sinne hätte ich hier lieber für Diskretion gesorgt.
Ich bin kein Freund von Frau Lohfink, aber die öffentliche Schlammschlacht ist doch der peinlich und mit Sicherheit belastend.


Eigene Schuld. Hätte sie A) Den Sexakt abgebrochen als ihr die Vorkommnisse nicht mehr zusagten oder B) Einfach eine Anzeige wegen Erpressung bzw. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, dann wäre es nie zu dem Bullshit um diesen Fall gekommen. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

Der Beitrag wurde von Madner Kami bearbeitet: 8. Jul 2016, 19:09


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Dave76
Beitrag 9. Jul 2016, 09:47 | Beitrag #15
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ZITAT(400plus @ 8. Jul 2016, 18:19) *
Fischer hat uebrigens nochmal nachgelegt, im Stil von Shakespeares Marcus Antonius: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/...-a-1101994.html


ZITAT(Fischer)
Von was ist überhaupt die Rede? Frau Stokowski kritisiert und belacht, verdammt und veralbert die "Expertise" der sich windenden Experten. Aber keinem ihrer eigenen Texte lässt sich entnehmen, was die Expertise der Kolumnistin ausmachen könnte. Von allem ist die Rede, aber nicht vom Strafrecht. Wo immer Begriffe aus dem Fachzusammenhang auftauchen, sind sie gänzlich unverstanden. Zur Rechtsreform fällt der Experten-Kritikerin außer fachfernem Geschwurbel nichts ein. Kann man machen, muss man aber nicht.

Genau das trifft leider auf die meisten medialen "Meinungsäußerungen" zu diesem Thema zu.


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Dave76
Beitrag 9. Jul 2016, 10:14 | Beitrag #16
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ZITAT
Sexualstrafrecht

Das neue Gesetz ist "Unsinn"

Monika Frommel im Gespräch mit Dieter Kassel

Der Bundestag will ein neues Sexualstrafrecht verabschieden. Die Strafrechtlerin Monika Frommel hält das schlicht für Unsinn und kritisiert den Justizminister: Die geplante Neuregelung bei Gruppentaten sei sogar verfassungswidrig. Auch für Grabscher werde das neue Gesetz keine Verschärfung bedeuten.

Das neue Sexualstrafrecht, das der Bundestag heute verabschieden will, wird nach Auffassung der Strafrechtlerin Monika Frommel zu keiner Verbesserung der Verhältnisse führen.

Eine der Neuregelungen sei aus ihrer Sicht sogar "offenkundig verfassungswidrig", betonte Frommel, die emeritierte Professorin der Universität Kiel ist, im Deutschlandradio Kultur. Dies sei etwa die Regelung, dass im Fall einer Vergewaltigung bei sogenannten Gruppenstraftaten auch jene bestraft werden könnten, die zwar Teil der Gruppe seien, jedoch selbst nicht an der Tat beteiligt gewesen seien.

[...]

http://www.deutschlandradiokultur.de/sexua...ticle_id=359391




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kato
Beitrag 9. Jul 2016, 11:14 | Beitrag #17
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ZITAT(400plus @ 7. Jul 2016, 19:44) *
Wird dann wohl der Regierungsentwurf gewesen sein wink.gif

Angesichts der berechtigten deutlich geäußerten Zweifel des Bundesrats am Gesetzentwurf bezweifele ich dass DIP 18/8210 (der Gesetzentwurf der Regierung) so unverändert verabschiedet wurde.

Beim Regierungsentwurf handelte es sich um das "reine Köln-Gesetz", dass eine "Widerstandsunfähigkeit aufgrund Überraschung" im Bezug aufs Sexualstrafrecht rechtlich einer körperlichen oder psychischen Behinderung gleichstellen sollte und dabei übrigens witzigerweise gleichzeitig alle anderen Formen gewaltloser sexueller Nötigung als nicht mehr straferschwerend stellt.

Der - bekanntermaßen grün dominierte - Bundesrat wollte u.a. zusätzlich eine Gesetzesänderung im Sinne einer Strafbarstellung einfacher körperlicher sexueller Belästigung.
 
tommy1808
Beitrag 9. Jul 2016, 17:44 | Beitrag #18
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ZITAT(xena @ 7. Jul 2016, 17:11) *
Der Kommentar in Heute+ gestern Abend hat mir gefallen. Da wurde gesagt, dass nur 1% der Fälle überhaupt zur Verurteilung kommen. Das ist doch ganz schön beschämend. Meist wurde so argumentiert, dass sich die Frau nicht gewehrt habe. Die Angst man würde nun täuschen können ist auch abstrus, denn nur in 5% der Fälle wurden Vergewaltigungen getäuscht und die wurden später nahezu alle entlarvt.


Summe alle tatsächlichen oder vorgetäuschten Vergewaltigungen: 100%

Vergewaltigungen: 1%
vorgetäuschte Straftaten: 5%

Welcher Gedankengang bringt dich zu der Vermutung das sich die verbleibenden 94% sich nicht im gleichen 1:5 oder einem ähnlichen Verhältnis verteilen?

ZITAT
Die polizeilichen Sachbearbeiter von Sexualdelikten schätzen den Anteil, den das Vortäuschen einer Straftat1
und die falschen Verdächtigungen (§§ 145 d, 164 StGB) an allen nach § 177 StGB - Sexuelle
Nötigung; Vergewaltigung - angezeigten Straftaten haben, im Durchschnitt auf 33,4 Prozent. Nach ihrer Bewertung sind fast zwei
Drittel (63,6%) der von ihnen selbst bearbeiteten und von der Staatsanwaltschaft wegen verschiedener Gründe nach § 170 II StPO
eingestellten Verfahren „eher“ oder „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen. Die nach Meinung
der polizeilichen Sachbearbeiter zumindest „eher“ als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung einzustufenden Fälle machen
zusammen mit den ohnehin als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung angezeigten einen Anteil von etwa einem Drittel an allen
den Vorfällen aus, die sich für die Polizei zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben.


von: http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7...bayern_bpfi.pdf

Und ich hatte noch nie "Nein" als Safe word...

Straftaten ohne Augenzeugen und oft mit wenig forensischen Beweisen sind ätzend, aber geht in beide Richtungen, jemanden nicht vergewaltigt zu haben ist forensisch natürlich noch deutlich schwerer zu beweisen als das Gegenteil. Wie viel schwerer wird es sein eine vorgetäuschte Vergewaltigung zweifelsfrei zu beweisen als eine tatsächliche Vergewaltigung.

Der Kampf gegen sexuelle Gewalt findet keine Lösung darin fälschliche Verurteilungen einfacher zu machen. Genau da sind wir. Ein Mann der freigesprochen wird ist trotzdem ein Vergewaltiger, dessen Opfer keine Gerechtigkeit bekommt. Frau Lohfink kann in einer Strafanzeige wg. der Verbreitung des Videos schriftlich erklären lassen das es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, sich wieder treffen, romantische SMS schreiben ..... und trotzdem wird das Verfahren wg. der Vortäuschung einer Straftat an und für sich medial als Ungerechtigkeit dargestellt.

Und kennt zufällig jemand die Verurteilungsquote wenn ein Mann eine Frau wg. sexueller Nötigung/Vergewaltigung anzeigt. Überraschenderweise hört man die Zahl nie.... ne Dunkelfeldstudie vielleicht?

http://www.focus.de/familie/erziehung/fami...id_4128444.html

Gruß
Thomas


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Russia's Blyatskrieg
 
mr.trigger
Beitrag 10. Jul 2016, 11:40 | Beitrag #19
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ZITAT(tommy1808 @ 9. Jul 2016, 18:44) *
Und kennt zufällig jemand die Verurteilungsquote wenn ein Mann eine Frau wg. sexueller Nötigung/Vergewaltigung anzeigt.

Müsste sich (mit gewissen Schwächen) aus der Differenz von polizeilicher Kriminalstatistik zur Strafverfolgungsstatistik ergeben.


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There was a young man from Moldavia
Who couldn’t believe in the savior
So he erected instead, with himself at the head
The religion of decorous behavior

 
tommy1808
Beitrag 11. Jul 2016, 08:55 | Beitrag #20
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ZITAT(mr.trigger @ 10. Jul 2016, 10:40) *
ZITAT(tommy1808 @ 9. Jul 2016, 18:44) *
Und kennt zufällig jemand die Verurteilungsquote wenn ein Mann eine Frau wg. sexueller Nötigung/Vergewaltigung anzeigt.

Müsste sich (mit gewissen Schwächen) aus der Differenz von polizeilicher Kriminalstatistik zur Strafverfolgungsstatistik ergeben.


2014 6 Verurteilungen auf 91 Verdächtige bei Frauen (6,5%), 560 auf 6606 Verdächtige bei Männern (8.5%).

Gruß
Thomas



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Russia's Blyatskrieg
 
Dave76
Beitrag 25. Aug 2016, 17:13 | Beitrag #21
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ZITAT(Madner Kami @ 7. Jul 2016, 19:54) *
[...]

Man denke an den Fall Gina-Lisa. Sie sagt in dem der Öffentlichkeit bekanntem Video mehrfach "Nein", "Hör auf" und dergleichen und der Fall scheint eindeutig. Liest und folgt man aber der Urteilsbegründung* dann galt das Nein nicht dem Sex, sondern dem Filmen des Aktes. Frau G. macht daraus nun eine Vergewaltigung, weil die feinen Herren die Videos veröffentlicht haben, aber weder ihr Verhalten (mehrfaches Treffen mit den Männern, auch nach der "Tat") noch die Tatsachen auf den Videos sprechen für ihre Darstellung. Emma und Co wollen die Männer trotzdem hängen, die zwar zweifellos Schweine sind und für Verletzung der Persönlichkeitsrechte und eventuell Erpressung eingeknastet gehören, aber nunmal keine Vergewaltiger sind. Wenn dafür Rechtsprinzipien auf der Strecke bleiben, ist das Alice und Co völlig egal, Hauptsache Frau hat Recht und Mann wird bestraft.

*Ich gehe an dieser Stelle davon aus, dass das tatsächlich aus den Videos so hervorgeht, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich Staatsanwaltschaft und Richter so sehr in die Nesseln setzen würden, dass sie das "Opfer" auch noch bestrafen würden (sie wurde ja zu einer Geldstrafe verurteilt). Das wäre wortwörtlicher Selbstmord.

Wohin man sieht, Hysterie und blinder Aktionismus. Ohne Hirn, ohne Verstand, aber Hauptsache den Amtsschimmel zum Wiehern gebracht und den Mob beschwichtigt.


ZITAT(400plus @ 7. Jul 2016, 23:10) *
#teamginalisa -würde eine Fachministerin (Exekutive und so) sich in einem anderen Fall derart öffentlich zu einem Rechtsfall äußern, wäre das Geschrei wohl groß.


Dazu:

ZITAT
Urteil im Fall Gina-Lisa Lohfink

Politiker haben den Prozess benutzt

Wie Politiker das Verfahren gegen Lohfink gebrauchten, um eigene Ziele zu propagieren, ist beispiellos. Sie haben damit der Demokratie geschadet. Ein Kommentar. von Jost Müller-Neuhof

http://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-...t/14445684.html



ZITAT
Fall Gina-Lisa Lohfink

Richterbund kritisiert Einmischung von Politikern

Der Richterbund hat die Einmischung von Politikern in laufende Gerichtsverfahren scharf kritisiert. Dabei steht besonders Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Fokus. Sie hatte während der Debatte um den Fall Gina-Lisa Lohfink für ein schärferes Sexualstrafrecht geworben.

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deut...rn-in-Verfahren



ZITAT
Auf einmal schweigt die Politik zum Fall Lohfink

Vor dem Schuldspruch waren Minister noch "Team Gina-Lisa"

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/prin...ll-Lohfink.html






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400plus
Beitrag 25. Aug 2016, 18:06 | Beitrag #22
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Dazu passend auch:
Alice Schwarzer hält das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink für einen "Skandal". Tatsächlich ist diese Bewertung auf Grundlage falscher Zahlen, ohne Aktenkenntnis und ohne Sachverstand, ein Skandal. Und nicht der einzige, findet Alexander Stevens.
 
400plus
Beitrag 25. Aug 2016, 22:53 | Beitrag #23
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Und noch was hinterher: Mit 170.000 Euro Steuergeld: GinaLisa zum Opfer machen
 
Dave76
Beitrag 21. Jul 2017, 07:44 | Beitrag #24
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ZITAT
Abschlussbericht der Kommission
Die Reform der Reform des Sexualstrafrechts

Das seit 2016 neu gefasste deutsche Sexualstrafrecht bedarf einiger Klärung - seine Novelle 2016 gilt als Schnellschuss. Experten empfehlen die Reform der Reform.

Von Melanie Reinsch
19.07.2017


http://m.fr.de/politik/abschlussbericht-de...echts-a-1316739


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Dave76
Beitrag 7. Dec 2017, 09:29 | Beitrag #25
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ZITAT
Sexualstrafrecht

Im Medienrausch der Sexismus-Debatte

Auch richtige Anliegen haben manchmal zweifelhafte Verfechter. Das weiß man normalerweise und berücksichtigt es – nicht so im Kampf ums Sexualstrafrecht.

Von Thomas Fischer
5. Dezember 2017


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesche...komplettansicht


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