Nachfolge UH-1D im SAR-Dienst |
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Nachfolge UH-1D im SAR-Dienst |
30. May 2015, 10:52 | Beitrag
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Oberstleutnant Beiträge: 15.459 Gruppe: VIP Mitglied seit: 13.01.2005 |
ZITAT(deutschesheer.de) Search and Rescue: SAR-Dienst in Deutschland seit 1956 [...] Dazu kommt, dass der bisher eingesetzte Hubschraubertyp Bell UH-1D am 31. Dezember 2016 aus der Nutzung genommen wird. Für den SAR-Dienst beabsichtigt das Heer nach 2016 als Nachfolgemodell eine zivile Version des bewährten Hubschraubers EC-135 einzusetzen. Der Eurocopter EC-135 ist ein moderner, weltweit eingesetzter und in der Luftrettung bewährter Hubschrauber. Sein Einsatzgebiet liegt hauptsächlich in der Luftrettung und als Polizeihubschrauber oder bei vergleichbaren Aufgaben. Er wird zunehmend auch zur Ausbildung und Schulung von Piloten verwendet. So beispielsweise in der Bundeswehr an der Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg. Der Hubschrauber verfügt über zwei Triebwerke, ein digitales Cockpit, Autopilot und ein Flug-Management-System. Die besondere Konstruktion des Heckrotors sorgt für mehr Sicherheit am Hubschrauber und reduziert die Lärmemission. Flugschüler lernen innerhalb von zwölf Monaten nicht nur die Beherrschung des EC-135 nach Sichtflugregeln, sondern erhalten auch die Qualifikation für den Instrumentenflug und den Sensorflug im Nachttiefflug. http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/...OtXA!!/ -------------------- "avenidas/avenidas y flores/flores/flores y mujeres/avenidas/avenidas y mujeres/avenidas y flores y mujeres y/un admirador" - Eugen Gomringer
"Two possibilities exist: either we are alone in the Universe or we are not. Both are equally terrifying." - Arthur C. Clarke Proud member of Versoffener Sauhaufen™! #natoforum |
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31. May 2015, 18:35 | Beitrag
#2
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Leutnant Beiträge: 705 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2013 |
Kommt mir so vor als ist das ein Fall von muss wegen der Gesetzeslage so sein. SAR dürfte in Deutschland über Land durch zivile Betreiber (inklusive der Polizeibehörden) abgedeckt sein. Als die Bundeswehr mit SAR anfing, sah das natürlich noch ganz anders aus.
Ich könnte mir vorstellen, dass man einfach die formale Übertragung nicht beenden will. Denn über See gibt es wohl erst einmal keine richtige Alternative (wobei die Bundespolizei da auch fliegt). Mit 5 Maschinen ist auch nicht viel zu reißen. Ein Vorteil könnte Nachtflug- und Schlechtwettergenehmigung sein. Zumindest im Rettungsflugbereich ist das Ländersache und da könnte es Probleme geben. (Außenlandungen bei Nacht ist nicht in allen Bundesländern erlaubt.) Dann ist der EC135 in meinen Augen auch eine vernünftige, weil kostengünstige, Lösung. edit: Und Auslandseinsätze sind damit sowieso vom Tisch. Der Beitrag wurde von Heckenschütze bearbeitet: 31. May 2015, 18:35 |
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31. May 2015, 20:22 | Beitrag
#3
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Konteradmiral Beiträge: 20.508 Gruppe: VIP Mitglied seit: 06.08.2002 |
Kommt mir so vor als ist das ein Fall von muss wegen der Gesetzeslage so sein. SAR dürfte in Deutschland über Land durch zivile Betreiber (inklusive der Polizeibehörden) abgedeckt sein. Als die Bundeswehr mit SAR anfing, sah das natürlich noch ganz anders aus. Wie bereits geschrieben gibt es neben MilSAR für die Streitkräfte unterschiedliche zivile "SAR-Verpflichtungen", die sich ergeben aus der MItgliedschaft in IMO und ICAO. Die sind klar geregelt Auftrag der Bundeswehr und nur die Bundeswehr hält SAR-Mittel ersten Grades, also die unmittelbar in SAR-Bereitschaft stehenden Mittel, vor. Darüber hinaus gibt es noch SAR-Mittel zweiten Grades: ZITAT 3.4 SAR-Einrichtungen 2. Grades Obige sind natürlich auch durch bundeswehrfremde Kräfte abgedeckt, aber entweder nicht fliegend oder mit Aktivierungszeiten von Stunden bis Tagen und eben nicht in unmittelbarer Einsatzbereitschaft.3.4.1 Definition Als Rettungseinrichtungen 2. Grades werden bezeichnet : (1) alle Kräfte der Bundeswehr und der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte, soweit sie für SAR - Aufgaben herangezogen werden. Sofern der militärische Auftrag einer Militär - Dienststelle es zuläßt, ist der Aufforderung der SARLeitstelle, sich an Such- und Rettungsmaßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten. (2) geeignete Kräfte der Polizei (3) die örtliche Feuerwehr (4) das Technische Hilfswerk (THW) (5) das Deutsche Rote Kreuz und gleichgeartete Hilfsorganisationen (6) die Bergwacht. (7) Sind o.a. Mittel aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen im Einzelfall nicht einsetzbar, können Einheiten der Bundespolizei sowie der Handelsschifffahrt und die zivile Luftfahrt an der Durchführung von Such- und Rettungsaktionen beteiligt werden. Ein Vorteil könnte Nachtflug- und Schlechtwettergenehmigung sein. Zumindest im Rettungsflugbereich ist das Ländersache und da könnte es Probleme geben. (Außenlandungen bei Nacht ist nicht in allen Bundesländern erlaubt.) Erhebliche Unterschiede können hier nicht erwachsen, da eine durch den Bund betriebene EC135 nicht zwangsläufig ein Mehr an Flugführungshilfen aufweist oder anderen Limits unterliegt als eine zivil betriebene. Den einzigen wirklichen Unterschied sehe ich in der deutlich einfacheren Umsetzung der behördlichen BiV-Fliegerei. Auch wenn einige zivile Luftrettungsstationen mittlerweile mit Restlichtverstärkern fliegen (dürfen), verbreiten sie sich nur seeeeeeeeeeeeeehr langsam selbst unter den auch in der Nacht fliegenden RTH/ITH. Das kann die BPOL aber auch schon lange... edit: Und Auslandseinsätze sind damit sowieso vom Tisch. Die stehen und standen für den deutschen SAR-Dienst ohnehin nicht zur Debatte - die den SAR-Dienst gestellenden Verbände selbst sind mit Material und Personal natürlich auch in Auslandseinsätzen gebunden. -------------------- This just in: Beverly Hills 90210 - Cleveland Browns 3
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