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> Mein Kampf ... bitte schnell
DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 07:46 | Beitrag #1
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Ich brauche dringend die Information, welchen Einband und welche Farbe das Buch "Mein Kampf" hatte und wieviele "versionen" (untersch. Farbe, Einband) das Buch hatte.

Es geht mir speziell um ein  blaues/Ledereinband "Mein Kampf". Ich will wissen, ob das ein Nachdruck ist, oder das Original.

Bitte schnell antworten ...


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Adrehn
Beitrag 9. May 2005, 07:59 | Beitrag #2
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Du könntest auch auf die ersten Seiten gucken, da steht normalerweise wann ein Buch gedruckt wurde.


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Rambo
Beitrag 9. May 2005, 08:07 | Beitrag #3
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Das ist meins, definitiv original, von 1937, überreicht zur Hochzeit (meines Urgroßcousins oder sowas)

Bild: http://img110.echo.cx/img110/6411/p50900308we.th.jpg (Bild automatisch entfernt)
Bild: http://img110.echo.cx/img110/5829/p50900313rg.th.jpg (Bild automatisch entfernt)
den Buchrücken könnte man mit etwas Auslegung schon als tiefdunkelblau sehen.


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DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 08:08 | Beitrag #4
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QUOTE
Du könntest auch auf die ersten Seiten gucken, da steht normalerweise wann ein Buch gedruckt wurde.

Dazu müsste ich das Buch in den Händen halten!!! Tue ich aber nicht!!! Und bei einem Nachdruck wird das vielleicht auch nicht ersichtlich ...

Please help ...


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DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 08:12 | Beitrag #5
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Bild: http://img221.echo.cx/img221/4708/adolf2dp.jpg (Bild automatisch entfernt)

Es geht mir speziell um dieses Buch ... Original oder Kopie ???


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DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 08:14 | Beitrag #6
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Bild: http://img221.echo.cx/img221/5531/adolf10hh.jpg (Bild automatisch entfernt)
Das Buch noch einmal von außen ...


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Rambo
Beitrag 9. May 2005, 08:14 | Beitrag #7
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So sieht meins auch von innen aus.

So kann aber auch jeder Nachdruck aussehen.
Willst du etwa eins kaufen? nananana, sowas ist aber nicht erlaubt wink.gif

aber btw meine ich um den reichsadler etswas wie "1935" zu erkennen.
Und bei einem Nachdruck wird eher selten "originalverlag der NSDAP" drinstehen, oder ?


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DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 08:18 | Beitrag #8
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QUOTE
Willst du etwa eins kaufen? nananana, sowas ist aber nicht erlaubt


Wieso sollte es nicht erlaubt sein? Darf ein Sammler oder ein Museum keines erwerben?


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DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 08:21 | Beitrag #9
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QUOTE
§ 86  Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (StGB)

  (1) Wer Propagandamittel

  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

  (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

  (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.



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Rambo
Beitrag 9. May 2005, 08:28 | Beitrag #10
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QUOTE(DarkmanSB @ 09.05.2005, 09:18)
QUOTE
Willst du etwa eins kaufen? nananana, sowas ist aber nicht erlaubt


Wieso sollte es nicht erlaubt sein? Darf ein Sammler oder ein Museum keines erwerben?

Also n Sammler anscheinend nicht.-
Sonst kann ja jeder sagen, er wär Sammler, also ich denke nur irgendwelche Organisationen, die offiziell sowas sind, wie in dem Paragraph unten angegeben.


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Striker
Beitrag 9. May 2005, 08:32 | Beitrag #11
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QUOTE(DarkmanSB @ 09.05.2005, 09:18)
QUOTE
Willst du etwa eins kaufen? nananana, sowas ist aber nicht erlaubt


Wieso sollte es nicht erlaubt sein? Darf ein Sammler oder ein Museum keines erwerben?

Der Kauf und Erwerb in Deutschland ist verboten, nicht aber der Besitz. Du kannst praktisch nach England fahren, dort ein Orginal oder Nachdruck kaufen und nach Deutschland mitnehmen. Denn dann bist du Besitzer und somit wieder legal.

Frag nicht ist so.

Es gibt übrigens an die 100 versch. Exemplare, weil das Buch immer wieder ausgebessert worden ist.


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Fight against my Brutes
http://striker-whq.mybrute.com/
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Vietnam Reenactment: http://www.rakkasans.de/
 
Enigma
Beitrag 9. May 2005, 08:52 | Beitrag #12
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QUOTE(Striker @ 09.05.2005, 09:32)
Der Kauf und Erwerb in Deutschland ist verboten, nicht aber der Besitz. Du kannst praktisch nach England fahren, dort ein Orginal oder Nachdruck kaufen und nach Deutschland mitnehmen. Denn dann bist du Besitzer und somit wieder legal.

Auch das ist so nicht richtig. es ist ganz einfach so, dass die Urheberrechte an "Mein Kampf" noch bis 2015 (bis 70 jahre nach hitlers tod) beim Land Bayern liegen, welches lediglich auf Basis des Urheberechtes! gegen Neudrucke vorgeht und selber eine kommentierte ausgabe vertreibt. Kauf und Besitz des Buches ist nach derzeit gültigem Recht also für jedermann legal, solange es sich um eine antiquarische ausgabe oder die kommentierte fassung bayerns handelt.

Quelle: eigene Erkundungen (ich studiere Geschichtswissenschaften und werde leider um die auseinandersetzung mit diesem schund nicht herumkommen) und auf die schnelle noch das internet zur  verifizierung


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tluassa
Beitrag 9. May 2005, 10:19 | Beitrag #13
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Wenn das ne kommentierte Fassung ist darf man es glaube ich erwerben ...  

Ist aber auch so ziemlich egal ich glaube nicht das bei der Verbreitung unter der Bevölkerung (früher bei heiraten verschenkt etc) da grosse strafen drohen noch wird es irgendjemand mitkriegen. Wir haben garantiert auch noch irgendwo im Keller oder aufm Dachboden ein Exemplar aber ganz ehrlich der Schund ist es nicht wert danach zu suchen.


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DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 10:25 | Beitrag #14
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QUOTE
Sonst kann ja jeder sagen, er wär Sammler, also ich denke nur irgendwelche Organisationen, die offiziell sowas sind, wie in dem Paragraph unten angegeben.

Tipp für Rechtslaien: Gesetze sind immer allgemein auszulegen. Man darf in Gesetzestexte nicht etwas hineininterpretieren, was nicht drinsteht.

QUOTE
Kauf und Besitz des Buches ist nach derzeit gültigem Recht also für jedermann legal, solange es sich um eine antiquarische ausgabe oder die kommentierte fassung bayerns handelt.

Danke für die Recherche. Es handelt sich um eine antiquarische, originalle Ausgabe (nach meiner Einschätzung)

Das Buch interesiert mich bloß aus geschichtlichen Interesse im Rahmen der FDGO. Ich hatte bisher nur eine pdf-Ausgabe, würde mich aber gerne kritisch damit auseinandersetzen.

QUOTE
Es gibt übrigens an die 100 versch. Exemplare, weil das Buch immer wieder ausgebessert worden ist.

Zurück auf meine Frage ... kann jemand mit Sicherheit bestätigen, ob die Ausgabe auf dem Bild ein Original ist oder vielleicht eine Kopie? (bitte aber jetzt nicht damit kommen, da ist ein HK also muß es ein Original sein - auch im AUsland gibt es Nachdrucke - auf deutsch - mit HK)


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Nite
Beitrag 9. May 2005, 14:56 | Beitrag #15
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Also die Ausgabe scheint ein original zu sein. Die Ausgabe die ich hier liegen habe (stammt noch von meiner Urgroßmutter) sieht absolut identisch aus.


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#flapjackmafia #GuaranaAntarctica #arrr #PyramidHoneyTruther
 
DarkmanSB
Beitrag 9. May 2005, 15:12 | Beitrag #16
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QUOTE
Also die Ausgabe scheint ein original zu sein. Die Ausgabe die ich hier liegen habe (stammt noch von meiner Urgroßmutter) sieht absolut identisch aus.


OK. Vielen Dank für die schnellen Antworten. Besonderen Dank an Nite, der die Bilder bestätigen konnte.


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Frosch
Beitrag 9. May 2005, 16:51 | Beitrag #17
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Ich habe eine Ausgabe von 41 und die sieht innen und außen wie deine aus.
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27. April 2024 - 09:31