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> Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?
Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?
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Schwabo Elite
Beitrag 29. Sep 2015, 12:58 | Beitrag #31
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Danke, so wird's auch was mit dem Schein. biggrin.gif


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xena
Beitrag 29. Sep 2015, 14:22 | Beitrag #32
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ZITAT(Wodka @ 29. Sep 2015, 11:36) *
ZITAT
Die weitaus meisten Richter tun bei der Erkenntnis und Beurteilung der "Wahrheit" ihr Bestes, und weit und breit ist nicht zu sehen, wer es besser könnte.


Zitat Thomas Fischer, Quelle vgl. Schwabo.


Außerhalb Bayerns. biggrin.gif


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Father Christmas
Beitrag 29. Sep 2015, 20:10 | Beitrag #33
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ZITAT(casual3rdparty @ 28. Sep 2015, 03:29) *
ZITAT(Kameratt @ 28. Sep 2015, 00:40) *
Grundsätzlich nein. Man kann natürlich nie etwas ausschließen, aber der Fall Gäfgen hat gezeigt, das alleine schon die Androhung von Folter ziemlich hohe Wogen schlägt. Also ob offen oder verdeckt, wahrscheinlich ist es nicht. Ausnahmen bestätigen in diesem Fall die Regel.
naja, der fall gäfgen war schon sehr amateurhaft. der fall spricht wirklich eher dafür, dass jedenfalls dieses Kommissariat nicht wusste, was es da tat. man dachte wohl auch, dass man damit durchkommt. wäre gäfgen nicht juristisch vorgebildet gewesen, wäre man vielleicht auch sogar damit durchgekommen.
es war übrigens auch keine androhung von folter, sondern es war eine staatliche androhung von gewalt und damit ganz eindeutig ausgeübte folter.
gäfgen bekam ja dann auch eine symbolische entschädigung zugesprochen.



Der Fall Gäfgen hat zumindest zum Ziel geführt, wenn auch nicht zum gewünschten Erfolg. Daschner hatte auch die "Eier" gehabt, einen entsprechenden Aktenvermerk der Akte beizulegen und hat so zu seiner Verantwortung gestanden. Gibt heutzutage nicht viele, die bewußt ihre Karriere opfern. Das war schon so gewollt - nach der damaligen Lage, ging es darum ein (junges) Menschenleben zu retten. Das der gewählte Weg falsch war, steht außer Frage.

Bezgl. Fehlurteile/Falschaussagen:
Jeder Mensch tickt anders und jeder Mensch reagiert anders auf den Stress einer Vernehmungssituation. Und irgendwann erscheint dann der Ausweg eines "Geständnis", um die Sache endlich fertig zu haben, für die ein oder andere arme Seele dann doch sehr verlockend. In der Regel nicht nichtmal gewollte Suggestivfragen, schlechter Rechtsbeistand, Staatsanwalt oder Richter, etc. tun ihr übriges.
Irgendwo ist das dann ein Teufelskreis der nicht immer durchbrochen werden kann.

Das Thema ist bei entsprechenden Behörden bekannt und man wird sensibilisiert.


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


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casual3rdparty
Beitrag 30. Sep 2015, 00:26 | Beitrag #34
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ZITAT(Wodka @ 29. Sep 2015, 13:36) *
@casual3rdparty du hast das System nicht begriffen, das du kritisierst und du hast den § 136a StPO nicht richtig gelesen.

Nochmal § 136 Abs. 3 StPO lautet:

ZITAT
1Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. 2Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.


Das ist nicht nur Beweiserhebungsverbot sondern auch ein absolutes Verwertungsverbot.

ZITAT
Streng genommen wären das die Ergebnisse einer möglichen Folter der Exekutive.


So jetzt passt es.


Eigentlich entnehme ich deinem vorherigen Beitrag und dem diesigen, dass es keinen verwertetbaren Beweis für die Schuld des Angeklagten gibt.
Was ich nicht verstehe ist die Immanenz des faktischen, der Richter hat die Anklage trotz Beschwerde zugelassen und hört die Zeugen. Ich hatte gefragt, warum er das macht.

ZITAT
ZITAT
Die weitaus meisten Richter tun bei der Erkenntnis und Beurteilung der "Wahrheit" ihr Bestes, und weit und breit ist nicht zu sehen, wer es besser könnte.


Zitat Thomas Fischer, Quelle vgl. Schwabo.

ich nehme stark an, dass die Richter ihr Bestes tun und in den meisten Fällen ist das Ergebnis ja auch nachvollziehbar. was mich interessiert, sind die ausnahmen, die ich nicht verstehe...


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casual3rdparty
Beitrag 30. Sep 2015, 01:37 | Beitrag #35
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ZITAT(Father Christmas @ 29. Sep 2015, 21:10) *
Gäfgen hat zumindest zum Ziel geführt, wenn auch nicht zum gewünschten Erfolg. Daschner hatte auch die "Eier" gehabt, einen entsprechenden Aktenvermerk der Akte beizulegen und hat so zu seiner Verantwortung gestanden. Gibt heutzutage nicht viele, die bewußt ihre Karriere opfern. Das war schon so gewollt - nach der damaligen Lage, ging es darum ein (junges) Menschenleben zu retten. Das der gewählte Weg falsch war, steht außer Frage.

der fall ist eher komisch. anekdoten und romane sind hier nicht gewünscht, aber es gibt das gerücht, dass die familie angeboten hat die beiden beamten abzusichern. deswegen auch der vermerk in der akte.
anderenfalls hätten die beiden beamten auch ohne konsequenzen druck ausüben können. 90% der verfahren gegen polizeibeamte werden eingestellt und wenn ein verurteilter kindermörder zwei angesehene beamte beschuldigt, würde es mich sehr wundern, wenn das konsequenzen gehabt hätte.
vielleicht war sich Daschner bei seiner Rechtsauffassung aber auch so sicher, dass er glaubte erfolgreich, einen Präzedenzfall schaffen zu können. aber warum hat er dann den untergebenen mit reingezogen? das hätte er auch alleine tun können.



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Schwabo Elite
Beitrag 30. Sep 2015, 07:52 | Beitrag #36
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ZITAT(casual3rdparty @ 30. Sep 2015, 02:37) *
vielleicht war sich Daschner bei seiner Rechtsauffassung aber auch so sicher, dass er glaubte erfolgreich, einen Präzedenzfall schaffen zu können. aber warum hat er dann den untergebenen mit reingezogen? das hätte er auch alleine tun können.


mata.gif Jetzt sind wir schon bei Verschwörungstheorien? Das ist hier wirklich kein geeignetes Niveau.

Daschner hat den Aktenvermerk selbst angefertigt und die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen zudem persönlich in Kenntnis gesetzt. Als hohem Polizeibeamten waren ihm die Konsequenzen ziemlich klar, auch wenn er vielleicht auf eine gewisse Milde des Gerichts hoffte. Das ist aber Spekulation meinerseits. Auch Spekulation ist, dass er mit Ennigkeit (dem zweiten Beamten) über das Vorgehen gesprochen haben wird. Auch für den war es ja ein Risiko und er wurde verurteilt. In jedem Fall wusste auch Ennigkeit, dass seine Handlungen mindestens als Nötigung ausgelegt werden könnten. Daschner hat also niemanden "mitheineingezogen". Polizisten wissen, was ihnen droht, wenn sie die Grenzen so deutlich übertreten. Ebenso wie bei Soldaten entscheidet das hier jeder alleine und für sich. Und muss sich auch selbstständig verantworten.


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SailorGN
Beitrag 30. Sep 2015, 08:56 | Beitrag #37
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@casual: Dir gehts um Recht und Beweise und nun kommst du mit "Gerüchten", um ein Motiv zu konstruieren? mata.gif Vieleicht solltest du die Sache anders bbetrachten: Es ging Daschner bei der Sache nicht um die "Gewinnung" juristisch verwertbarer Beweise, jeder Richter würde sie zurückweisen, erst recht mit der Aktennotiz, sondern darum, den Jungen zu finden. Durch die Trennung von Exekutive und Judikative hätte das Vorgehen niemals zur Präzedenz führen können, weil 1) die StPO da eindeutig ist und 2) ein Präzedenzfall nur durch einen Richterspruch entstehen kann. Durch Daschners Vorgehen war das jedoch ausgeschlossen. Die Theorie, er hätte eine "grand strategy" verfolgt beruht auf der falschen Annahme, dass er dazu auch die Mittel und das Motiv hatte. Jeder Anwalt mit halbwegs Grips leckt sich in einem Strafprozess alle Finger, wenn er sowas sieht... denn effektiv hat Daschner damit auch den Prozess gefährdet. Angesichts des Dilemmas hat er eine schwere Entscheidung getroffen.
Was den §136a StPO angeht, so bezieht er sich auf Beweise, welche vom Beschuldigten kommen, aka Geständnis. der Abs. 1 nennt die "Willensentschließung und der Willensbetätigung" , der Absatz 3 die "Aussagen". Es bezieht sich keinesfalls auf andere Aussagen oder Sachbeweise.


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Dans ce pays-ci, il est bon de tuer de temps en temps un amiral pour encourager les autres - Voltaire
Im Gegensatz zum Hirn meldet sich der Magen, wenn er leer ist.
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Wodka
Beitrag 3. Oct 2015, 16:42 | Beitrag #38
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Daschner hat Folter angedroht um das Leben des entführten Jungen zu retten. Er drohte also Folter zur Gefahrenabwehr an.

ZITAT
Da Daschner um das Leben des Opfers fürchtete, entschloss er sich, dem Entführer durch den ihm untergebenen Kriminalhauptkommissar Ennigkeit die Anwendung unmittelbaren Zwanges anzudrohen. Nach Aussagen von Magnus Gäfgen habe der Beamte mit „Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe“ gedroht. Ein polizeilicher „Spezialist“ für derartige Maßnahmen sei bereits mit dem Hubschrauber unterwegs zu Gäfgen, um die Drohung wahr zu machen. Außerdem hat Gäfgen behauptet, ihm sei angedroht worden, mit zwei „großen Negern“ in eine Zelle gesperrt zu werden, die an ihm sexuelles Interesse hätten.

Die Aussagen des Beamten waren anderslautend. Demnach habe es keine Drohungen mit „großen Negern“ oder einem Folterspezialisten gegeben. Er habe lediglich weiterhin an das Gewissen des Entführers appelliert und ihm verdeutlicht, dass das Gesicht und die Augen des Jungen immer in des Entführers Gedanken bleiben werden, wenn der Junge sterbe. Ebenfalls bestritt der Beamte, Gäfgen berührt zu haben.

Unter dem Eindruck dieser Drohung machte Gäfgen die erwünschten Angaben zum Aufenthaltsort des Entführungsopfers. Die unverzüglich angeordnete polizeiliche Befreiungsaktion führte jedoch nicht zum Erfolg, da das Opfer nur noch tot aufgefunden werden konnte, was Gäfgen vorher wusste. Daschner, der sich der rechtsstaatlichen Fragwürdigkeit seines Vorgehens völlig bewusst war, fertigte selbst einen Aktenvermerk über sein eigenes Vorgehen an, der letztlich den Anstoß zur Eröffnung des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens lieferte.


Quelle: Wiki


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20. April 2024 - 03:08