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> Grundgesetzänderung, fürn einsatz der BW
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 13:34 | Beitrag #1
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Da gings bestimmt um den geschichtlichen Hintergrund. 33-45
 
sdw
Beitrag 21. Aug 2001, 16:53 | Beitrag #2
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heute war in der "RHEINPFALZ" ein interview mit
einem csu-abgeordneten. seine begründung: der bundestag
hat schon so viel um die ohren, dass nicht sehr viel zeit bliebe,
sich in die jeweilige strategische situation hineinzuversetzen.
zitat: im bundestag sitzen ja keine militärstrategen. (stimmt!!!!
also wenn der bundestag bei gößeren operationen (so ab
5000mann) ein vetorecht besitzt, find ich die sache ok.
und wenns wirklich mal hart auf hart kommt, wird ja wohl
keiner verlangen, dass erst der bundestag abstimmt, oder????
 
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 12:03 | Beitrag #3
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Hab grad in der Zeitung gelesen, daß die CDU das Grundgesetz so ändern will, daß die BW künftig ohne Zustimmung des Bundestages nur auf Weisung der Bundesregierung eingesetzt werden soll.
Was haltet ihr davon?

Ich meine, daß das zwar die Reaktionsgeschwindigkeit erhöht, aber da die KRK in 14 Tagen einsatzbereit sein sollen brauchts das nich.

Die Frage ist, ob das gefährlich ist (geschichtlicher Hintergrund).
Man sollte auch nicht von der jetzigen Situation ausgehen, sondern mal überlegen was in 10 Jahren ist.

 
Andrej III
Beitrag 20. Aug 2001, 13:37 | Beitrag #4
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Aber 1994??
Ich denke vor 7 Jahren hat keiner daran gedacht, dass die,in Militärfragen passive, Regierung Kohl einen Krieg gegen Frankreich führen könnte.
 
PhoqueMan
Beitrag 23. Aug 2001, 14:24 | Beitrag #5
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hir hir hir
 
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 13:17 | Beitrag #6
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Wenn Akute Gefahr für Bundesbürger im Ausland beteht ist sowieso keine Abstimmung notwendig glaubich.

Aber außer einem Angriff auf die BRD oder auf Bündnispartner würde mir kein Grund einfallen den Bundestag außen vor zu lassen.

 
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 16:58 | Beitrag #7
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Oh Hölle Hölle!
Wozu gibts den Geheimdienste, Weltweite Beobachter, usw.???
Meint ihr irgentjemand entscheidet sich von heute auf Morgen in der BRD einzumarschieren.
Sowas zeichnet sich doch ab (Politik, Aufrüstung, Mobilmachung)!
Och nö .... so schwer isses doch nich oder???

 
harmlos
Beitrag 22. Aug 2001, 00:20 | Beitrag #8
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Bei einem echten V-Fall muss garnix abgestimmt werden, da kann der Bundeskanzler sofort handeln ...
Und bei Auslandseinsätzen : wie war das noch in Albanien !?!?!?!
Dt. Fallschirmjäger im Kampfeinsatz, ohne irgendwelche Genehmigungen, und ohne das jemand meckert, weil dt. Zivilisten in Gefahr waren ... kann es sein das dann schon ein V-Fall eintritt
 
Andrej III
Beitrag 20. Aug 2001, 13:25 | Beitrag #9
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Warum hat das Bundesverfassungsgericht das überhaupt beschlossen?
Ich denke 1994 war in der Bundesrepublik genug Demokratiebewusstsein
vorhanden das es eines solchen Geseztes nicht bedurft hätte.
 
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 13:40 | Beitrag #10
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Nee das glaubich auch nich. aber in einem Staat in dem Nationalstolz als rechtsradikalismus angesehen wird können die Politiker nich dasselbe machen wie die Kunden 1933.
 
PhoqueMan
Beitrag 21. Aug 2001, 18:32 | Beitrag #11
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ja es ist bitter abber wahr

so nach dem motto " die brd konnte sich nicht verteidigen da der bundestag sich nicht über die details des befehls einigen konnte"

 
Desert Hawk
Beitrag 20. Aug 2001, 12:20 | Beitrag #12
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Ich finds sinnvoll. So kann z.B. bei Gefährdung deutscher Staatsbürger im Ausland, innerhalb von Stunden entschieden werden und die DSO schnell zur Evakuierung geschickt werden.

Wenns scheisse läuft, kann man ja immer noch die Soldaten zurückrufen...

So viel von meiner Seite.

Mfg
Desert Hawk

 
PhoqueMan
Beitrag 20. Aug 2001, 15:33 | Beitrag #13
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meist du die sagen us wirklich 2 jahre vorher bescheid:
hallo ihr deutschen wir greifen euch so in circa 2 jahren an - bis dahin viel spass beim aufbau eurer verteidigung???????
 
Commander1984
Beitrag 23. Aug 2001, 13:53 | Beitrag #14
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@sdw
Ich und Rechtschreibminister? Dann ist hiermit mein Erster Befehl "Ich vordere das hier mit ohne e geschrieben wird".
QUOTE
Und die Masse springt auf und jubeld "JAAAAAAAAAAAA"
 
Andrej III
Beitrag 20. Aug 2001, 12:58 | Beitrag #15
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Ich finde der Bundestag sollte kein Mitbestimmnugsrecht erhalten, denn
das Gesetz ist nur kontraproduktiv. Wenn es nach der Meinung der Regierung
sinnvoll ist die Bundeswehr zu einem Friedensauftrag zu entsenden dann
soll sie das tun können ohne jedesmal eine bundesweite Diskussion auszulösen.
 
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 14:49 | Beitrag #16
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Ach Quatsch!

Das grenzt ja schon an PanikBild: http://www.plauder-smilies.com/laugh.gif (Bild automatisch entfernt). Die Vorwarnzeit eines Angriffs auf die BRD wird mit 2 Jahren angegeben!

 
UncleK
Beitrag 20. Aug 2001, 21:11 | Beitrag #17
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QUOTE
Zitat von PhoqueMan um 20.Aug. 2001 um 15:32 Uhr
habt ihr den derzeitgen wortlaut im Grundgesetz schon mal gelesen???
Artikel 115 a
[Begriff und Feststellung]
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags
(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsident gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. ...

--> wißt ihr was das im Klartext heist?? bis die die überhaupt diese feststellung getroffen haben, sitzt der Feind doch schon längst in Berlin!
und was machen die wenn wir in der sommerpause angegriffen werden wo die abgeordneten alle in urlaub sind? oder wenn die das halbe parlament irgend wie kidnappen oder ermorden oder sonst wie ausschalte??
wehren wir uns dann überhaupt nicht??


Es gibt doch bei Bonn diesen atombunker, der jetzt abgewrackt wrden soll nach dem Kalten krieg. Da härtte sich in einem Angriffsfall der BT getroffen und abgestimmt das V-Fall herscht. Wobei es bei einem atomaran Angriff im Kalten krieg schreiß egal wäre ob wir mit unseren paar konventionellen Truppen unsererseits als reaktion auf den Angriff der UDSSR den krieg erklärt hätten oder nicht, wäre eh alls nukleare Asche geworden.

Aber mal zurück zum Boden der tatsachen. Der Bundestag ist die vertretung des Volkes, die regierung nur die aus seiner Mitte gewählte Exekutive. Ich denke bei einem Auslandeinsatz, bei dem Soldaten für ihr Heimatland oder zumindest dessen Interessen im Ausland ihr leben lassen ktönnen, ist es angebracht, dass die das Volk repräsentierende Institution nämlich der Bundestag auch entsprechend abstimmt. Eine weitere Bewertung des möglichen Mazedonieneinsatzes will ich jetzt gar nicht abgegen, aber nur soviel: Imm wenn ich das Radio anmache und die Nachrichten kommen, ist 90% davon ein bericht über irgendwelche idiotischne Ideen. Sei es der geldgeile Kirch mit seinem scheiß premiere, seiß es herr trittin oder uns BK der in letzter zeit ne ruhige Kugel schiebt und im Osten geld verspricht das er eigentlich nicht hat. Über GW will ich jetzt gar nicht anfangen. Vielleicht sollte man eine WHQ-Partei gründen wink.gif

 
SARDAUKAR
Beitrag 20. Aug 2001, 12:06 | Beitrag #18
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Der Bundestag, soll immernoch in der Lage sein einen Einsatz zu verhindern!

Nach der Devise, wenn es ihm nicht passt, soll er es sagen, ansonsten wird er nicht gefragt...

Also ich denke das es so in Ordnung geht!

 
PhoqueMan
Beitrag 20. Aug 2001, 14:32 | Beitrag #19
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habt ihr den derzeitgen wortlaut im Grundgesetz schon mal gelesen???
Artikel 115 a
[Begriff und Feststellung]
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags
(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsident gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. ...

--> wißt ihr was das im Klartext heist?? bis die die überhaupt diese feststellung getroffen haben, sitzt der Feind doch schon längst in Berlin!
und was machen die wenn wir in der sommerpause angegriffen werden wo die abgeordneten alle in urlaub sind? oder wenn die das halbe parlament irgend wie kidnappen oder ermorden oder sonst wie ausschalte??
wehren wir uns dann überhaupt nicht??

 
sdw
Beitrag 21. Aug 2001, 19:13 | Beitrag #20
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@unclek
why not?
wär doch nee idee.
commander1984 ernennen wir zum "rechtschreibminister" wink.gif
bumrush wird bundeskanzler smile.gif (einer muss ja dafür sorgen, dass
nicht mehr als 90% vom geld für die bundeswehr draufgehen wink.gif
aber wer wird verteidigungsminister???
 
VaderT
Beitrag 20. Aug 2001, 12:18 | Beitrag #21
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Also ich denke, der Bundestag soll nach CDU kein Mitbestimmungsrecht erhalten. Ich weiß zwar nicht genau was im Gesetz steht aber laut CDU soll die Entscheidung nur bei der Regierung liegen.

Wenn das so gehandhabt würde, wie du es meinst wäre der Bundestag Machtlos.

(Geändert von VaderT um 20.Aug. 2001 um 13:37 Uhr)

 
sdw
Beitrag 20. Aug 2001, 16:42 | Beitrag #22
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@VaderT
verarschen kann ich mich selbst.
@PhoqueMan
geht im falle des krieges der oberbefehl nicht an den bundeskanzler???
bei ner kriegserklärung dürfte (sollte) es keine probleme geben.
oder meint ihr  die opposition kommt und mosert:"das dürft ihr neht"
 
UncleK
Beitrag 22. Aug 2001, 17:38 | Beitrag #23
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harmlos der "Echte V-Fall" tritt laut GG Art.115 bei einem Angriff des Bundesgebietes ein. Bei einem solchen Angriff gilt der V-Fall als festgestellt, ohne dass der BT abstimmen muss.
Am besten Art. 115 lesen...

(Geändert von UncleK um 22.Aug. 2001 um 18:39 Uhr)

 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28. April 2024 - 23:15