Freistellung bei Kündigung in Insolvenzzeitraum |
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Freistellung bei Kündigung in Insolvenzzeitraum |
2. Jan 2017, 21:30 | Beitrag
#1
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Hat jemand Ahnung von Insolvenzrecht? Ich arbeite bei einer Firma die sich seit ein paar Monaten in Insolvenz befindet. Vor ein paar Wochen wurde einigen Mitarbeitern (mir nicht) gekündigt und diese dann auch direkt freigestellt. Soweit so gut. Was mich wundert ist das diese sofort kein Gehalt mehr von der Firma bekommen sondern vom Arbeitsamt und dort wohl auch nur 60% was ja dem Arbeitslosengeld entsprechen würde. Das verstehe ich nicht so wirklich, ich war davon ausgegangen das normale Kündigungsfristen (aber mit Deckelung auf 3 Monate) gelten und dementsprechend auch die Firma volles Gehalt bezahlen muß. Finde dazu im Internet nix was das erklärt. Firma befindet sich NICHT mehr in der vorläufigen Insolvenz und eine Fortführung ist geplant.
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2. Jan 2017, 22:02 | Beitrag
#2
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Oberleutnant Beiträge: 1.364 Gruppe: VIP Mitglied seit: 10.03.2007 |
Das sind keine 60% per se, sondern das Nettogehalt.
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2. Jan 2017, 22:40 | Beitrag
#3
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Hauptmann Beiträge: 4.307 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
ich war davon ausgegangen das normale Kündigungsfristen (aber mit Deckelung auf 3 Monate) gelten und dementsprechend auch die Firma volles Gehalt bezahlen muß. Dem Arbeitnehmer entsteht eine Altmasseforderung gegenüber dem Arbeitgeber im Umfang des Unterschiedes zwischen Nettogehalt und dem durch die Bundesagentur gezahlten Insolvenzgeld. Diese ist nach §209 Abs.1 (3) InsO durch den Insolvenzverwalter nach Möglichkeit dann zu begleichen. Bei Insolvenz kann der Arbeitnehmer direkt ins Insolvenzgeld freigestellt werden. Die Bundesagentur bekommt dann den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers, zahlt diesem Arbeitslosengeld (plus Sozialversicherungsbeiträge!), und kann diesen nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses (also nach den 3 Monaten) gegenüber der Insolvenzmasse als Forderung geltend machen. Siehe z.B. hier, etwas komplexer auch hier. |
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3. Jan 2017, 06:50 | Beitrag
#4
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Hmm, so langsam passen die Puzzelstüccke zusammen, aber so ganz noch nicht.
Vor der Kündigung haben wir alle bereits 3 Monate Insolvenzgeld erhalten, dadurch haben die Entlassenen vermutlich keinen Anspruch mehr darauf daher Arbeitslosengeld. Allerdings steht in dem Text was davon das die Freistellung mit Insolvengeldzahlung nur erfolgen kann wenn "Masseunzulänglichkeit" festgestellt wurde, hiervon habe ich noch nichts gehört das das so ist und kann ich mir auch nicht vorstellen das das gemacht wurde. Der Beitrag wurde von Ta152 bearbeitet: 3. Jan 2017, 07:02 -------------------- /EOF
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3. Jan 2017, 10:34 | Beitrag
#5
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Fähnrich Beiträge: 175 Gruppe: Members Mitglied seit: 18.06.2005 |
Morgen
Hab in den 90ern zwei Insolvenz mitgemacht . Bei der ersten Insolvenz hab ich noch 14 Tage weitergearbeite bis ich freigstellt wurde aber mein Löhn nie vom Konkursverwalter erhalten . Habt ihr keinen Betriebsrat oder die Gewerkschaft im Boot ? Insolvenzen werden auch gern dazu benutzt sie von altlasten zu trennen z.b. ältere Mitarbeitern mit hohen Abfindungenansprüchen . P.Paule |
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3. Jan 2017, 12:42 | Beitrag
#6
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Kein Betriebsrat obwohl größte dafür da. Die Auswahl der gekündigten verstehe ich auch wenn ich vermute das sie mit Betriebsrat etwas anders gewesen wäre. Gab auch keine gehaltsausfälle oder ähnliches. Geschäft läuft mehr oder weniger unverändert weiter.
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3. Jan 2017, 13:21 | Beitrag
#7
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Fähnrich Beiträge: 175 Gruppe: Members Mitglied seit: 18.06.2005 |
Hallo
Das hört sich ja gut an . Dir gehts nur um die frage wenn du z.b. freigestellt wirst sie dir noch drei Monate voll Bezahlen müssen ? Mein tipp werd Mitglied einer Gewerkschaft dann hast du Rechsberatung und Rechtsschutz . P.Paule |
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3. Jan 2017, 15:21 | Beitrag
#8
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Oberstleutnant Beiträge: 11.864 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.10.2002 |
Man lernt Gewerkschaften erst schätzen, wenn die Scheiße am dampfen ist. Wie es besser laufen kann, das habe ich vor fast 20 Jahren in Österreich erlebt, als man von der Arbeiterkammer unterstützt wurde und das Geld paar Monate normal weiter gelaufen ist und man sogar die normale betriebliche Abfindung bekommen hat (plus 13. und 14. Monatsgehalt, weil die Aktion gegen Jahresende ab lief). Da lernt man es schätzen was es bedeutet starke Gewerkschaften zu haben, die sich um einen auch kümmern. Ich bin zwar selbständig, appelliere aber an ANs immer wieder in Gewerkschaften zu gehen, sonst steht man am Ende allein und machtlos da.
-------------------- Schon seit 20 Jahren: Waffen der Welt
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3. Jan 2017, 17:15 | Beitrag
#9
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.255 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Man kann übrigens Gewerkschaften auch durch Mitgliedsbeiträge unterstützen, wenn man selbstständig ist, z. B. bei Verdi: http://selbststaendige.verdi.de/
Die großen Gewerkschaften vertreten dabei manchmal auch die buntesten Mischungen an Berufen. Der Beitrag wurde von Schwabo Elite bearbeitet: 3. Jan 2017, 17:16 -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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3. Jan 2017, 18:04 | Beitrag
#10
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
< snip > Dir gehts nur um die frage wenn du z.b. freigestellt wirst sie dir noch drei Monate voll Bezahlen müssen ? < snip > Ja genau. Auf welcher Basis kann ein Arbeitnehmer während der Insolvenz direkt ohne Gehalt Freigestellt werden. Und da es faktisch anscheinend möglich ist und man dann ALG I bekommt ob diese Zeit dann auf den normalen ALG I anspruch gerechnet wird. Ich war davon ausgegangen das wenn ich gekündigt werde ich 3 Monate keinerlei finanzielle Einbußen habe, und dann 12 Monate leichte. Innerhalb von 15 Monaten sollte ich Problemlos was finden. Bei gleich nur ALG I und insgesamt "nur" 12 Monaten Zeit wäre es schon etwas kritischer (Wenn auch nicht wesentlich). Direkte Angst vor Kündigung habe ich nicht, aber die für die im Dezember gehen musten habe ich auch nicht kommen sehen... Es wird nach einem Investor gesucht, angst habe ich das der Investor zum Insolvenzteam sagt "Ja wir investieren, aber ihr müst noch unter Insolvenzrecht X-Personen entlassen. Ich bin übrigens nicht unfroh darüber das wir keinen Betriebsrat haben, denn mit wären vermutlich teilweise andere Leute gekündigt worden, vielleicht ja ich. -------------------- /EOF
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3. Jan 2017, 18:14 | Beitrag
#11
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Major Beiträge: 5.110 Gruppe: VIP Mitglied seit: 25.12.2001 |
Die regelrechte Kündigung bringt Dir aber auch nicht zwingend etwas, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und Du Dich mit Deinem Gehaltsanspruch bei den übrigen Gläubigern einreihen kannst.
-------------------- Gee, I wish we had one of them doomsday machines.
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3. Jan 2017, 18:30 | Beitrag
#12
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Ja, aber das würde ja nur in den Pot mit den vorgedrungene seit Insolvenzbeginn landen und da dann auch relativ weit oben. Da ich in einem Unternehmen mit vielen Kleinenbeträgen und Dementsprechend einem kontinuierlichen Geldeingang arbeite habe ich da wenig angst das ich auf was sitzen bleibe.
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7. Jan 2017, 14:43 | Beitrag
#13
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Heute schreiben bekommen mit dem ich meine nicht bezahlten Überstunden von vor der Insolvenz als Forderung anmelden kann. Macht bei mir auf dem ersten blick keinen Sinn, denn sind etwas unter 4,50EUR
Hätte habe ich außer das Geld irgend einen Nachteil wenn ich das nicht anmelde? -------------------- /EOF
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9. Jan 2017, 09:35 | Beitrag
#14
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Feldwebel Beiträge: 362 Gruppe: Members Mitglied seit: 28.12.2002 |
Heute schreiben bekommen mit dem ich meine nicht bezahlten Überstunden von vor der Insolvenz als Forderung anmelden kann. Macht bei mir auf dem ersten blick keinen Sinn, denn sind etwas unter 4,50EUR Hätte habe ich außer das Geld irgend einen Nachteil wenn ich das nicht anmelde? Ich denke nicht. Ich hatte meine Überstunden angemeldet, das waren aber auch über 300. Hab nach dreieinhalb Jahren jetzt immerhin noch ~700€ dafür bekommen... In einem großen Insolvenzverfahren, das ich als Gläubiger (Kunde) mitmache wurde zu Anfang vom Insolvenzverwalter appelliert, Klein- und Kleinstbeträge nicht anzumelden, um das Verfahren nicht wegen übermäßig aufzublasen. Meist sind die Quoten ja deutlich unter 10%, ob sich da bei Ansprüchen unter 50€ oder so der Aufwand rentiert? mfg Eugen -------------------- Schwobe schaffe,
Badner denke! |
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9. Jan 2017, 21:15 | Beitrag
#15
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Leutnant Beiträge: 764 Gruppe: Members Mitglied seit: 04.04.2014 |
Mein tipp werd Mitglied einer Gewerkschaft dann hast du Rechsberatung und Rechtsschutz . jaaar, bei der nächsten insolvenz, für diese ist das zu spät... möglich wäre aber dass die gewerkschaft auf kulanz mitmacht, wenn das von einer mehrheit im betrieb befürwortet wird.Der Beitrag wurde von casual3rdparty bearbeitet: 9. Jan 2017, 21:17 -------------------- "Wenn's jetzt blöd läuft, wird's echt lustig!" (Anonymer, verbrauchter und verlorener Forist, manchmal auch bekannt als Mark Twain)
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30. Mar 2017, 12:42 | Beitrag
#16
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Habe jetzt so ein Schreiben in der Hand, dummerweise steht mein Name drauf
ZITAT Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende arbeitsverhältniss aus betrieblichen Gründen ordentlich fristgerecht mit Wirkung zum 30.06.2017, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin. Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach Ihrem Arbeitsvertrag bzw. § 622 BGB sowie § 113 InsO. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation und der zur Verfügung stehenden Masse in dem Insolvenzverfahren bin ich nicht in der Lage, Ihre Vergütungszahlungen vorzunehmen. Ich kann damit Ihre Arbeitsleistung nicht in Anspruch nehmen. Ich bin gehalten, Sie unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistungen freizustellen. Immer noch kein § aus dem ich das mit dem ab sofort kein Geld mehr ableiten kann, naja gleich gehts zum Arbeitsamt mal schauen ob die mir das erklären können/wollen. Fortführung der Firma hat sich zerschlagen und wird jetzt schnellstmöglich abgewickelt. -------------------- /EOF
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30. Mar 2017, 12:57 | Beitrag
#17
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.255 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Mein Beileid! Hoffentlich findest Du schnell was Neues.
-------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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30. Mar 2017, 13:12 | Beitrag
#18
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Oberstleutnant Beiträge: 11.864 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.10.2002 |
Derzeit brummt die Wirtschaft. Mit einer ordentlichen Ausbildung sollte sich etwas vergleichbares finden lassen. Ich z.B. werde ständig von head huntern angerufen, ob ich denn nicht meine Selbständigkeit aufgeben möchte, er hätte einen guten Kunden mit tollen Projekten, der auch gut zahlt usw...
Kopf hoch. Wird schon. -------------------- Schon seit 20 Jahren: Waffen der Welt
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30. Mar 2017, 16:06 | Beitrag
#19
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Major Beiträge: 8.222 Gruppe: VIP Mitglied seit: 24.10.2010 |
Tut mir leid, hoffentlich ergibt sich schnell was!
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30. Mar 2017, 16:07 | Beitrag
#20
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
All zu viel sorgen mache ich mir da auch erstmals noch nicht. Wohne in einer Gegend der es wirtschaftlich nicht schlecht geht. Meine Qualifikationen könnten besser sein, aber schlecht ist sie auch nicht. Ich habe jetzt erst mal 12 Monate Zeit in der ich Arbeitslosengeld bekomme womit ich finanziell einigermaßen mit hin komme, nur die Planung für den Sommerurlaub in England und für neues Auto Anfang nächsten Jahres sollte ich erst mal lassen...
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30. Mar 2017, 17:39 | Beitrag
#21
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Oberstleutnant Beiträge: 11.864 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.10.2002 |
England läuft ja auch nicht weg. Ich würde das Jahr aber nicht verstreichen lassen. Das sieht bei der wirtschaftlichen Lage derzeit nicht gut aus, wenn man nen Jahr bummelt. Man erwartet heute, dass man selbst etwas sucht und findet und sich nicht auf das Arbeitsamt verlässt. Das gibt dann in der Personalakte mehr her. Außer Du nutzt die Zeit für Fortbildungen. Bei mir hat einer eine Blindbewerbung gemacht, der hatte so viele Zusatzqualifikationen, die kann er sich unmöglich während der Arbeitszeit oder im Urlaub gemacht haben, weil das alle mehrwöchige Vollzeitsachen waren, die weit über die Urlaubszeit gingen. Wenn Du also Interesse nach irgend welchen Zusatzqualifikationen hast, dann mach es jetzt. Das gibt Pluspunkte in der Akte. Evtl. wird einiges vom AA gefördert.
Der Beitrag wurde von xena bearbeitet: 30. Mar 2017, 17:41 -------------------- Schon seit 20 Jahren: Waffen der Welt
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30. Mar 2017, 17:55 | Beitrag
#22
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Oberstleutnant Beiträge: 11.464 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Ich hab meinen Meister auch damals gemacht nach dem mein Zeitvertrag ausgelaufen war, wobei ich es hauptsächlich deshalb gemacht hab weil ich wusste das ich es in Abendschuhle nie durchgehalten hätte.
Allerdigs sollte man nicht vergessen das es unter umständen schon ne ganze stange Geld kosten kann. Der Beitrag wurde von General Gauder bearbeitet: 30. Mar 2017, 17:56 |
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30. Mar 2017, 18:02 | Beitrag
#23
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Fähnrich Beiträge: 220 Gruppe: Members Mitglied seit: 17.06.2007 |
Hofentlich ergibt sich schnell was und hier noch ein Link bzgl der Freistellung:
Freistellung durch Insolvenzverwalter |
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30. Mar 2017, 18:04 | Beitrag
#24
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.255 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Wenn Du also Interesse nach irgend welchen Zusatzqualifikationen hast, dann mach es jetzt. Das gibt Pluspunkte in der Akte. Evtl. wird einiges vom AA gefördert. Ja wird es. Insbesondere wenn man nach 3 Monaten noch nix Neues hat, kann man denen mit Wünschen kommen, weil die dann auch wissen, dass die Chancen nicht besser werden. -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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30. Mar 2017, 19:27 | Beitrag
#25
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Oberst Beiträge: 14.968 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Sollte sich nicht so anhören als ob ich mehrere Monate nix machen will. Ich breche nur nicht gleich in Panik aus. Und ja ein bisschen hoffe ich sogar auf vom Arbeitsamt gesponserte Fortbildung, aber da muß ich mich noch einlesen was da möglich/sinnvoll ist.
Als erste muß ich aber Bewerbung/Lebenslauf in der Grundform erstellen, meine letzten sind von 1997 für die Ausbildung, entsprechen also nicht mehr ganz auf dem heutigen Stand... -------------------- /EOF
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30. Mar 2017, 19:33 | Beitrag
#26
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Oberstleutnant Beiträge: 11.464 Gruppe: VIP Mitglied seit: 01.10.2005 |
Sollte sich nicht so anhören als ob ich mehrere Monate nix machen will. Ich breche nur nicht gleich in Panik aus. Und ja ein bisschen hoffe ich sogar auf vom Arbeitsamt gesponserte Fortbildung, aber da muß ich mich noch einlesen was da möglich/sinnvoll ist. Als erste muß ich aber Bewerbung/Lebenslauf in der Grundform erstellen, meine letzten sind von 1997 für die Ausbildung, entsprechen also nicht mehr ganz auf dem heutigen Stand... Stimmt die mitgliedschaft im WHQ Forum ist dort noch nicht vermerkt, das musst du nachholen |
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31. Mar 2017, 10:03 | Beitrag
#27
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Oberleutnant Beiträge: 2.388 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2003 |
Als erste muß ich aber Bewerbung/Lebenslauf in der Grundform erstellen, meine letzten sind von 1997 für die Ausbildung, entsprechen also nicht mehr ganz auf dem heutigen Stand... Bei uns gibt es auch dafür Hilfe vom Arbeitsamt, würde ich auf jeden Fall mal nachfragen. -------------------- There was a young man from Moldavia
Who couldn’t believe in the savior So he erected instead, with himself at the head The religion of decorous behavior |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28. March 2024 - 21:39 |