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> Freistellung bei Kündigung in Insolvenzzeitraum
Ta152
Beitrag 2. Jan 2017, 21:30 | Beitrag #1
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Hat jemand Ahnung von Insolvenzrecht? Ich arbeite bei einer Firma die sich seit ein paar Monaten in Insolvenz befindet. Vor ein paar Wochen wurde einigen Mitarbeitern (mir nicht) gekündigt und diese dann auch direkt freigestellt. Soweit so gut. Was mich wundert ist das diese sofort kein Gehalt mehr von der Firma bekommen sondern vom Arbeitsamt und dort wohl auch nur 60% was ja dem Arbeitslosengeld entsprechen würde. Das verstehe ich nicht so wirklich, ich war davon ausgegangen das normale Kündigungsfristen (aber mit Deckelung auf 3 Monate) gelten und dementsprechend auch die Firma volles Gehalt bezahlen muß. Finde dazu im Internet nix was das erklärt. Firma befindet sich NICHT mehr in der vorläufigen Insolvenz und eine Fortführung ist geplant.


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MeckieMesser
Beitrag 2. Jan 2017, 22:02 | Beitrag #2
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Das sind keine 60% per se, sondern das Nettogehalt.
 
kato
Beitrag 2. Jan 2017, 22:40 | Beitrag #3
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ZITAT(Ta152 @ 2. Jan 2017, 21:30) *
ich war davon ausgegangen das normale Kündigungsfristen (aber mit Deckelung auf 3 Monate) gelten und dementsprechend auch die Firma volles Gehalt bezahlen muß.

Dem Arbeitnehmer entsteht eine Altmasseforderung gegenüber dem Arbeitgeber im Umfang des Unterschiedes zwischen Nettogehalt und dem durch die Bundesagentur gezahlten Insolvenzgeld. Diese ist nach §209 Abs.1 (3) InsO durch den Insolvenzverwalter nach Möglichkeit dann zu begleichen.

Bei Insolvenz kann der Arbeitnehmer direkt ins Insolvenzgeld freigestellt werden. Die Bundesagentur bekommt dann den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers, zahlt diesem Arbeitslosengeld (plus Sozialversicherungsbeiträge!), und kann diesen nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses (also nach den 3 Monaten) gegenüber der Insolvenzmasse als Forderung geltend machen.

Siehe z.B. hier, etwas komplexer auch hier.
 
Ta152
Beitrag 3. Jan 2017, 06:50 | Beitrag #4
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Hmm, so langsam passen die Puzzelstüccke zusammen, aber so ganz noch nicht.

Vor der Kündigung haben wir alle bereits 3 Monate Insolvenzgeld erhalten, dadurch haben die Entlassenen vermutlich keinen Anspruch mehr darauf daher Arbeitslosengeld. Allerdings steht in dem Text was davon das die Freistellung mit Insolvengeldzahlung nur erfolgen kann wenn "Masseunzulänglichkeit" festgestellt wurde, hiervon habe ich noch nichts gehört das das so ist und kann ich mir auch nicht vorstellen das das gemacht wurde.

Der Beitrag wurde von Ta152 bearbeitet: 3. Jan 2017, 07:02


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P.Paule
Beitrag 3. Jan 2017, 10:34 | Beitrag #5
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Morgen

Hab in den 90ern zwei Insolvenz mitgemacht . Bei der ersten Insolvenz hab ich noch 14 Tage weitergearbeite bis ich freigstellt wurde aber mein Löhn nie vom Konkursverwalter erhalten .
Habt ihr keinen Betriebsrat oder die Gewerkschaft im Boot ?
Insolvenzen werden auch gern dazu benutzt sie von altlasten zu trennen z.b. ältere Mitarbeitern mit hohen Abfindungenansprüchen .

P.Paule
 
Ta152
Beitrag 3. Jan 2017, 12:42 | Beitrag #6
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Kein Betriebsrat obwohl größte dafür da. Die Auswahl der gekündigten verstehe ich auch wenn ich vermute das sie mit Betriebsrat etwas anders gewesen wäre. Gab auch keine gehaltsausfälle oder ähnliches. Geschäft läuft mehr oder weniger unverändert weiter.


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P.Paule
Beitrag 3. Jan 2017, 13:21 | Beitrag #7
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Hallo

Das hört sich ja gut an .
Dir gehts nur um die frage wenn du z.b. freigestellt wirst sie dir noch drei Monate voll Bezahlen müssen ?
Mein tipp werd Mitglied einer Gewerkschaft dann hast du Rechsberatung und Rechtsschutz .

P.Paule
 
xena
Beitrag 3. Jan 2017, 15:21 | Beitrag #8
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Man lernt Gewerkschaften erst schätzen, wenn die Scheiße am dampfen ist. Wie es besser laufen kann, das habe ich vor fast 20 Jahren in Österreich erlebt, als man von der Arbeiterkammer unterstützt wurde und das Geld paar Monate normal weiter gelaufen ist und man sogar die normale betriebliche Abfindung bekommen hat (plus 13. und 14. Monatsgehalt, weil die Aktion gegen Jahresende ab lief). Da lernt man es schätzen was es bedeutet starke Gewerkschaften zu haben, die sich um einen auch kümmern. Ich bin zwar selbständig, appelliere aber an ANs immer wieder in Gewerkschaften zu gehen, sonst steht man am Ende allein und machtlos da.


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Schon seit 20 Jahren: Waffen der Welt
 
Schwabo Elite
Beitrag 3. Jan 2017, 17:15 | Beitrag #9
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Man kann übrigens Gewerkschaften auch durch Mitgliedsbeiträge unterstützen, wenn man selbstständig ist, z. B. bei Verdi: http://selbststaendige.verdi.de/

Die großen Gewerkschaften vertreten dabei manchmal auch die buntesten Mischungen an Berufen.

Der Beitrag wurde von Schwabo Elite bearbeitet: 3. Jan 2017, 17:16


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Ta152
Beitrag 3. Jan 2017, 18:04 | Beitrag #10
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ZITAT(P.Paule @ 3. Jan 2017, 13:21) *
< snip >
Dir gehts nur um die frage wenn du z.b. freigestellt wirst sie dir noch drei Monate voll Bezahlen müssen ?
< snip >


Ja genau. Auf welcher Basis kann ein Arbeitnehmer während der Insolvenz direkt ohne Gehalt Freigestellt werden. Und da es faktisch anscheinend möglich ist und man dann ALG I bekommt ob diese Zeit dann auf den normalen ALG I anspruch gerechnet wird.

Ich war davon ausgegangen das wenn ich gekündigt werde ich 3 Monate keinerlei finanzielle Einbußen habe, und dann 12 Monate leichte. Innerhalb von 15 Monaten sollte ich Problemlos was finden. Bei gleich nur ALG I und insgesamt "nur" 12 Monaten Zeit wäre es schon etwas kritischer (Wenn auch nicht wesentlich).

Direkte Angst vor Kündigung habe ich nicht, aber die für die im Dezember gehen musten habe ich auch nicht kommen sehen... Es wird nach einem Investor gesucht, angst habe ich das der Investor zum Insolvenzteam sagt "Ja wir investieren, aber ihr müst noch unter Insolvenzrecht X-Personen entlassen.

Ich bin übrigens nicht unfroh darüber das wir keinen Betriebsrat haben, denn mit wären vermutlich teilweise andere Leute gekündigt worden, vielleicht ja ich.


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Camouflage
Beitrag 3. Jan 2017, 18:14 | Beitrag #11
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Die regelrechte Kündigung bringt Dir aber auch nicht zwingend etwas, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und Du Dich mit Deinem Gehaltsanspruch bei den übrigen Gläubigern einreihen kannst.


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Ta152
Beitrag 3. Jan 2017, 18:30 | Beitrag #12
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Ja, aber das würde ja nur in den Pot mit den vorgedrungene seit Insolvenzbeginn landen und da dann auch relativ weit oben. Da ich in einem Unternehmen mit vielen Kleinenbeträgen und Dementsprechend einem kontinuierlichen Geldeingang arbeite habe ich da wenig angst das ich auf was sitzen bleibe.


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Ta152
Beitrag 7. Jan 2017, 14:43 | Beitrag #13
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Heute schreiben bekommen mit dem ich meine nicht bezahlten Überstunden von vor der Insolvenz als Forderung anmelden kann. Macht bei mir auf dem ersten blick keinen Sinn, denn sind etwas unter 4,50EUR wink.gif

Hätte habe ich außer das Geld irgend einen Nachteil wenn ich das nicht anmelde?


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Prinz Eugen
Beitrag 9. Jan 2017, 09:35 | Beitrag #14
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ZITAT(Ta152 @ 7. Jan 2017, 14:43) *
Heute schreiben bekommen mit dem ich meine nicht bezahlten Überstunden von vor der Insolvenz als Forderung anmelden kann. Macht bei mir auf dem ersten blick keinen Sinn, denn sind etwas unter 4,50EUR wink.gif

Hätte habe ich außer das Geld irgend einen Nachteil wenn ich das nicht anmelde?


Ich denke nicht.
Ich hatte meine Überstunden angemeldet, das waren aber auch über 300. Hab nach dreieinhalb Jahren jetzt immerhin noch ~700€ dafür bekommen...
In einem großen Insolvenzverfahren, das ich als Gläubiger (Kunde) mitmache wurde zu Anfang vom Insolvenzverwalter appelliert, Klein- und Kleinstbeträge nicht anzumelden, um das Verfahren nicht wegen übermäßig aufzublasen. Meist sind die Quoten ja deutlich unter 10%, ob sich da bei Ansprüchen unter 50€ oder so der Aufwand rentiert?

mfg
Eugen


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Badner denke!
 
casual3rdparty
Beitrag 9. Jan 2017, 21:15 | Beitrag #15
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ZITAT(P.Paule @ 3. Jan 2017, 13:21) *
Mein tipp werd Mitglied einer Gewerkschaft dann hast du Rechsberatung und Rechtsschutz .
jaaar, bei der nächsten insolvenz, für diese ist das zu spät... möglich wäre aber dass die gewerkschaft auf kulanz mitmacht, wenn das von einer mehrheit im betrieb befürwortet wird.


Der Beitrag wurde von casual3rdparty bearbeitet: 9. Jan 2017, 21:17


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Ta152
Beitrag 30. Mar 2017, 12:42 | Beitrag #16
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Habe jetzt so ein Schreiben in der Hand, dummerweise steht mein Name drauf sad.gif

ZITAT
Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende arbeitsverhältniss aus betrieblichen Gründen ordentlich fristgerecht mit Wirkung zum 30.06.2017, hilfsweise zum nächsten zulässigen Termin. Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach Ihrem Arbeitsvertrag bzw. § 622 BGB sowie § 113 InsO.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation und der zur Verfügung stehenden Masse in dem Insolvenzverfahren bin ich nicht in der Lage, Ihre Vergütungszahlungen vorzunehmen. Ich kann damit Ihre Arbeitsleistung nicht in Anspruch nehmen. Ich bin gehalten, Sie unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistungen freizustellen.


Immer noch kein § aus dem ich das mit dem ab sofort kein Geld mehr ableiten kann, naja gleich gehts zum Arbeitsamt mal schauen ob die mir das erklären können/wollen.

Fortführung der Firma hat sich zerschlagen und wird jetzt schnellstmöglich abgewickelt.


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Schwabo Elite
Beitrag 30. Mar 2017, 12:57 | Beitrag #17
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Mein Beileid! Hoffentlich findest Du schnell was Neues. smile.gif


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xena
Beitrag 30. Mar 2017, 13:12 | Beitrag #18
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Derzeit brummt die Wirtschaft. Mit einer ordentlichen Ausbildung sollte sich etwas vergleichbares finden lassen. Ich z.B. werde ständig von head huntern angerufen, ob ich denn nicht meine Selbständigkeit aufgeben möchte, er hätte einen guten Kunden mit tollen Projekten, der auch gut zahlt usw...

Kopf hoch. Wird schon.


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400plus
Beitrag 30. Mar 2017, 16:06 | Beitrag #19
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Tut mir leid, hoffentlich ergibt sich schnell was!
 
Ta152
Beitrag 30. Mar 2017, 16:07 | Beitrag #20
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All zu viel sorgen mache ich mir da auch erstmals noch nicht. Wohne in einer Gegend der es wirtschaftlich nicht schlecht geht. Meine Qualifikationen könnten besser sein, aber schlecht ist sie auch nicht. Ich habe jetzt erst mal 12 Monate Zeit in der ich Arbeitslosengeld bekomme womit ich finanziell einigermaßen mit hin komme, nur die Planung für den Sommerurlaub in England und für neues Auto Anfang nächsten Jahres sollte ich erst mal lassen...


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xena
Beitrag 30. Mar 2017, 17:39 | Beitrag #21
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England läuft ja auch nicht weg. Ich würde das Jahr aber nicht verstreichen lassen. Das sieht bei der wirtschaftlichen Lage derzeit nicht gut aus, wenn man nen Jahr bummelt. Man erwartet heute, dass man selbst etwas sucht und findet und sich nicht auf das Arbeitsamt verlässt. Das gibt dann in der Personalakte mehr her. Außer Du nutzt die Zeit für Fortbildungen. Bei mir hat einer eine Blindbewerbung gemacht, der hatte so viele Zusatzqualifikationen, die kann er sich unmöglich während der Arbeitszeit oder im Urlaub gemacht haben, weil das alle mehrwöchige Vollzeitsachen waren, die weit über die Urlaubszeit gingen. Wenn Du also Interesse nach irgend welchen Zusatzqualifikationen hast, dann mach es jetzt. Das gibt Pluspunkte in der Akte. Evtl. wird einiges vom AA gefördert.

Der Beitrag wurde von xena bearbeitet: 30. Mar 2017, 17:41


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General Gauder
Beitrag 30. Mar 2017, 17:55 | Beitrag #22
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Ich hab meinen Meister auch damals gemacht nach dem mein Zeitvertrag ausgelaufen war, wobei ich es hauptsächlich deshalb gemacht hab weil ich wusste das ich es in Abendschuhle nie durchgehalten hätte.
Allerdigs sollte man nicht vergessen das es unter umständen schon ne ganze stange Geld kosten kann.

Der Beitrag wurde von General Gauder bearbeitet: 30. Mar 2017, 17:56
 
otmich
Beitrag 30. Mar 2017, 18:02 | Beitrag #23
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Hofentlich ergibt sich schnell was und hier noch ein Link bzgl der Freistellung:

Freistellung durch Insolvenzverwalter
 
Schwabo Elite
Beitrag 30. Mar 2017, 18:04 | Beitrag #24
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ZITAT(xena @ 30. Mar 2017, 18:39) *
Wenn Du also Interesse nach irgend welchen Zusatzqualifikationen hast, dann mach es jetzt. Das gibt Pluspunkte in der Akte. Evtl. wird einiges vom AA gefördert.

Ja wird es. Insbesondere wenn man nach 3 Monaten noch nix Neues hat, kann man denen mit Wünschen kommen, weil die dann auch wissen, dass die Chancen nicht besser werden.


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Ta152
Beitrag 30. Mar 2017, 19:27 | Beitrag #25
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Sollte sich nicht so anhören als ob ich mehrere Monate nix machen will. Ich breche nur nicht gleich in Panik aus. Und ja ein bisschen hoffe ich sogar auf vom Arbeitsamt gesponserte Fortbildung, aber da muß ich mich noch einlesen was da möglich/sinnvoll ist.

Als erste muß ich aber Bewerbung/Lebenslauf in der Grundform erstellen, meine letzten sind von 1997 für die Ausbildung, entsprechen also nicht mehr ganz auf dem heutigen Stand...


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General Gauder
Beitrag 30. Mar 2017, 19:33 | Beitrag #26
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ZITAT(Ta152 @ 30. Mar 2017, 20:27) *
Sollte sich nicht so anhören als ob ich mehrere Monate nix machen will. Ich breche nur nicht gleich in Panik aus. Und ja ein bisschen hoffe ich sogar auf vom Arbeitsamt gesponserte Fortbildung, aber da muß ich mich noch einlesen was da möglich/sinnvoll ist.

Als erste muß ich aber Bewerbung/Lebenslauf in der Grundform erstellen, meine letzten sind von 1997 für die Ausbildung, entsprechen also nicht mehr ganz auf dem heutigen Stand...

Stimmt die mitgliedschaft im WHQ Forum ist dort noch nicht vermerkt, das musst du nachholen wink.gif
 
mr.trigger
Beitrag 31. Mar 2017, 10:03 | Beitrag #27
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ZITAT(Ta152 @ 30. Mar 2017, 20:27) *
Als erste muß ich aber Bewerbung/Lebenslauf in der Grundform erstellen, meine letzten sind von 1997 für die Ausbildung, entsprechen also nicht mehr ganz auf dem heutigen Stand...

Bei uns gibt es auch dafür Hilfe vom Arbeitsamt, würde ich auf jeden Fall mal nachfragen.


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There was a young man from Moldavia
Who couldn’t believe in the savior
So he erected instead, with himself at the head
The religion of decorous behavior

 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28. March 2024 - 21:39