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> Fragen die die Welt nicht braucht IV, Frisch und unverbraucht
Nite
Beitrag 19. Mar 2011, 15:02 | Beitrag #61
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ZITAT(Wacher @ 19. Mar 2011, 11:41) *
Ich warte ja auf die erste Filmbombe mit Touchscreen ... mit einem Satz des Helden wie ... "Da waren Profis am Werk, das verdammte Ding läuft auf Android 2.2!"

Niemals.
In Hollywood sind Betriebssysteme mit grafischer Bedienoberfläche unbekannt. Man tippt einen Code ein, dann wird das entsprechende Dokument ausgedruckt, alternativ wird mit wilden Gesten gesteuert biggrin.gif


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#flapjackmafia #GuaranaAntarctica #arrr #PyramidHoneyTruther
 
dochiq
Beitrag 20. Mar 2011, 08:48 | Beitrag #62
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Fähnrich
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Moin,

da ich nicht weiß, wo es besser passt, frage ich einfach mal hier:
Weiß jemand, wann dieses Jahr in Augustdorf der Tag der offenen Tür/Soldatentag o.ä. stattfindet?

Gruß
doc


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"...ein atomarer Schlagabtausch ist sanitätsdienstlich nicht beherrschbar."
 
Alard
Beitrag 21. Mar 2011, 23:49 | Beitrag #63
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Wieso hat mein Badethermometer neben einer Markierung bei 35°C noch eine bei ca. 12°C? Hat das irgendeine Bedeutung?


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Malefiz
Beitrag 22. Mar 2011, 15:24 | Beitrag #64
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Vielleicht ist das für so Kneippkurkram, fürs Wassertreten oder wie das heißt. Abfrieren sollen die Füße dabei ja nicht. (ist aber jetzt auch nur ein Schuss ins Blaue von mir)


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ironduke57
Beitrag 22. Mar 2011, 19:20 | Beitrag #65
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Hat schonmal einer von euch was per Amazon Marketplace verkauft?

Ich habe von einem Bekannten einen Dokumentscanner geschenkt bekommen und da ich den nicht brauche mal versuchsweise über Amazon verkauft. Habe ihn auch direkt per DHL als Paket verschickt und ist angekommen (am 16.3.).

Meine Artikelbeschreibung war:
"Von Privat aus DE. Technisch einwandfrei, normale Gebrauchsspuren, inkl. Netzteil, ohne DIA Adapter oder weiterem Zubehör."

So nun bekam ich heute von der Käuferin eine EMail in der sie die Nachlieferung eines Handbuchs sowie einer Treiber CD fordert. Ich habe ihr dann Wahrheitsgemäß geschrieben das ich weder das eine noch das andere habe und ich daher ja auch im Angebotstext geschrieben hätte das kein weiteres Zubehör dabei wäre. Ich haben ihr natürlich auch direkt Links zum Treiber und zum Handbuch auf der HP Seite mitgeschickt.

Als Antwort erhielt ich dann ohne weiteren Kommentar das sie den Scanner zurückschicken will und ich ihr zu diesem Zweck nochmal meine Adresse senden soll.

Da das ganze ja von Privat zu Privat lief und ich ja im Text erwähnt habe das ausser dem Scanner selber und dem Netzteil nichts dabei ist muß ich ihrer Forderung entsprechen?
A war ich froh das Ding los zu sein, B kann ich das Geld echt gut gebrauchen und C wohl wenn ich die Seiten von Amazon richtig verstehe für In- und Rückversand auf den Kosten (je 12€!) sitzen bleiben würde was ich garnicht gebrauchen kann.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

MFG
ironduke57

Der Beitrag wurde von ironduke57 bearbeitet: 22. Mar 2011, 19:58


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Like people in the U.S., we in Germany often feel that we really are the best country in the world.
Unlike them, we're not too naive anymore, and so we keep that kind of elementary-school bragging to ourselves.
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Markus11
Beitrag 22. Mar 2011, 19:32 | Beitrag #66
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Du müsstest ihn ihr afaik nicht mal schicken, Geschäftsort ist der Ort des Verkäufers. Und wenn es in der Beschreibung stand und sie zu faul zum lesen ist hat sie eben Pech gehabt.

Mfg. Markus (hoffentlich ist das jetzt kein Stuss ^^)

Der Beitrag wurde von Markus11 bearbeitet: 22. Mar 2011, 19:33
 
ironduke57
Beitrag 23. Mar 2011, 13:52 | Beitrag #67
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Danke für eure bisherigen Antworten.

Ich habe der Käuferin noch gestern eine EMail geschickt und nach dem Grund gefragt, aber sie hat bisher nicht geantwortet.
Ich habe mich jetzt auch mit Amazon in Verbindung gesetzt und hoffe bald von denen zu hören.

Falls noch jemand eine Idee, Hinweis, Erfahrung oder sonst was hat was mir helfen könnte immer her damit.

MFG
ironduke57


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Wodka
Beitrag 23. Mar 2011, 14:32 | Beitrag #68
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ZITAT(ironduke57 @ 23. Mar 2011, 13:52) *
Danke für eure bisherigen Antworten.

Ich habe der Käuferin noch gestern eine EMail geschickt und nach dem Grund gefragt, aber sie hat bisher nicht geantwortet.
Ich habe mich jetzt auch mit Amazon in Verbindung gesetzt und hoffe bald von denen zu hören.

Falls noch jemand eine Idee, Hinweis, Erfahrung oder sonst was hat was mir helfen könnte immer her damit.

MFG
ironduke57


Klar gehört normalerweise das Handbuch zum Gerät dazu, aber man kann im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich Verträge mit beliebigem Inhalt schliessen. Du hast ein Gerät ohne "weiteres Zubehör" verkauft, die Käuferin hatte die Wahl ob sie dieses Gerät kauft oder nicht und hat sich für den Kauf entschieden. Jetzt muss sie damit leben, dass sie kein weiteres Zubehör verlangen kann. Sie hätte ein ähnliches Gerät auch beim Hersteller oder einem Händler kaufen können, dort hätte sie dann einen Anspruch auf ein Handbuch. Sie kann nicht vom Vertrag zurücktreten.

ZITAT
Und immer bei Privatverkäufen den "keine Garantie-keine Rücknahme" Spruch nicht vergessen!


Bei Privatverkäufen möchte der Verkäufer regelmäßig die Gewährleistung ausschliessen, dann sollte er das vielleicht auch schreiben.

ZITAT
Du müsstest ihn ihr afaik nicht mal schicken, Geschäftsort ist der Ort des Verkäufers. Und wenn es in der Beschreibung stand und sie zu faul zum lesen ist hat sie eben Pech gehabt.

Mfg. Markus (hoffentlich ist das jetzt kein Stuss ^^)


In Deutschland ist (nach der Rspr.) der Ort der Nacherfüllung der "Belegenheitsort" der Sache, also der Ort an dem sich die Sache befindet.


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
ironduke57
Beitrag 23. Mar 2011, 14:40 | Beitrag #69
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Amazon hat sich gemeldet. Laut denen hat ein Artikel den man dort Verkauft genau so zu sein wie ein neuer. Mit allem Zubehör etc.. Ein etwaiger Hinweis in der Artikelbeschreibung ist nicht ausreichend und somit die Kundin im Recht.

Zumindest ist es meine Entscheidung ob ich ihr die Versandkosten erstatte und da damit der Verkauf per Amazon für mich gestorben ist ist mir auch eine schlechte Bewertung absolut egal.

Ich habe ihr jetzt angeboten ihr ein ausgedrucktes und gebundenes Handbuch sowie ein gebrannte Treiber CD zukommen zu lassen. Vielleicht klappt es ja.


NARF. Grade kam ihre Antwort und was ist? Sie will ihn zurückschicken weil sie sich mit dem anschließen überfordert fühlt und es nicht gebacken bekommt. Aber sie hat auch gefragt ob ich ihr helfen kann. Vielleicht wird ja doch noch alles gut.

MFG
ironduke57

Der Beitrag wurde von ironduke57 bearbeitet: 23. Mar 2011, 14:50


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Wodka
Beitrag 23. Mar 2011, 14:58 | Beitrag #70
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Klar, nach den Geschäftsbedingungen mit Amazon bist du Amazon gegenüber verpflichtet Artikel nur zusammen mit der "notwendigen" Anleitung zu verkaufen. Diese Geschäftsbedingungen gelten aber nicht unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer, sondern können lediglich zur Auslegung des Vertrages herangezogen werden. Der Kaufvertrag kommt zwischen Verkäufer und Käufer zustande, der Marketplace von Amazon ist nur die Plattform, die Geschäftsbedingungen von Amazon sind nur deren Geschäftsbedingungen und nicht deine Geschäftsbedingungen.

Nach den AGB von Amazon Marketplace muss eine Ware nicht neuwertig sein, allerdings muss die Anleitung (soweit notwendig) beigefügt sein.

Wenn man das in die Auslegung des Vertragsinhaltes mit einbezieht, dann bleibt aber immernoch deine Formulierung, in der du gerade ohne weiteres Zubehör verkauft hast, also auch ohne Handbuch. Damit magst du gegen die Geschäftsbedingungen von Amazon verstoßen haben, trotzdem ist ein Kaufvertrag mit diesem Inhalt abgeschlossen worden. Selbst wenn man dies anders sehen wollte, dann stellt das fehlende Handbuch keinen Rücktrittsgrund dar, zumal du der Dame das Handbuch auf andere Art und Weise zur Verfügung gestellt hast. Es ist ihr schon zuzumuten die Treiber runterzuladen und das Handbuch auszudrucken, allenfalls könnte sie den Kaufpreis mindern.


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Markus11
Beitrag 23. Mar 2011, 16:14 | Beitrag #71
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ZITAT(Wodka @ 23. Mar 2011, 14:32) *
In Deutschland ist (nach der Rspr.) der Ort der Nacherfüllung der "Belegenheitsort" der Sache, also der Ort an dem sich die Sache befindet.


So in etwa habe ich das gemeint smile.gif. Bin davon ausgegangen das Ort und Objekt ja am selben Platz sind. Aber die juristerei ist da wohl spitzfindiger biggrin.gif.

Mfg. Markus
 
HerrHansen
Beitrag 24. Mar 2011, 20:45 | Beitrag #72
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Nach jahrelangem erfolgreichem Widerstand habe ich mich gerade doch tatsächlich bei Facebook angemeldet.
Was hat die Zahl in Klammern zu sagen (siehe roter Kringel)?



Der Beitrag wurde von HerrHansen bearbeitet: 24. Mar 2011, 20:46
 
HGAbaddon
Beitrag 24. Mar 2011, 21:08 | Beitrag #73
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Du hast 2 Benachrichtigungen irgendwelcher Art


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Klagt nicht, trinkt!
 
HerrHansen
Beitrag 24. Mar 2011, 21:16 | Beitrag #74
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Ach sooo, das ist dieser komische Globus dort oben! Der ist mir total durch die Lappen gegangen, danke für den Hinweis.
 
J.McClane
Beitrag 25. Mar 2011, 17:55 | Beitrag #75
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Gibt es für das SIG 550 effektiv keinen (guten) Foregrip?


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!Amistad!
 
Malefiz
Beitrag 26. Mar 2011, 11:54 | Beitrag #76
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Wieso, man kann doch über die Picatinny Schiene alle möglichen Vordergriffe montieren. confused.gif
Wird schon nen guter dabei sein


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J.McClane
Beitrag 26. Mar 2011, 18:28 | Beitrag #77
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Meine Frage war völlig falsch formuliert..... Ich suche natürlich eine gute Schiene!


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Shakraan
Beitrag 27. Mar 2011, 14:49 | Beitrag #78
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Eine kurze Frage zu Firefox, auch wenn ich mich vermutlich grad zu blöd anstell, in welchem Unterordner find ich denn die Favoriten? (Zwecks PC neu aufsetzen und dafür Favoriten sichern)


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Praetorian
Beitrag 27. Mar 2011, 15:08 | Beitrag #79
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Einfachere Methode:
Lesezeichen - Lesezeichen verwalten - Importieren und Sichern - Sichern (wird dann gespeichert als .json)
[..] - Importieren und Sichern - HTML exportieren (wird dann gespeichert als .html)


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Shakraan
Beitrag 27. Mar 2011, 16:54 | Beitrag #80
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Merci sog I! Vieleicht wirds dann auch mal was mit BFBC2 tounge.gif


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Praetorian
Beitrag 27. Mar 2011, 17:09 | Beitrag #81
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ZITAT(Shakraan @ 27. Mar 2011, 17:54) *
Vieleicht wirds dann auch mal was mit BFBC2 tounge.gif

Das glaube ich erst, wenn ich es sehe biggrin.gif


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ewood223
Beitrag 27. Mar 2011, 17:52 | Beitrag #82
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Hat noch jemand das Pamphlet der Energieversorger gegen Umweltschtz im letzten Spiegel gelesen, in dem behauptet wurde, durch das vollständige Ausschalten von Elektrogeräten würde diesen schneller kaputtgehen? Gibt es dafür irgendwleche Evidenz?
ZITAT
Natürlich wird die "Ökodesign-Richtlinie" der EU demnächst die Stand-by-Taste an allen Elektrogeräten verschwinden lassen. Dann muss man seinen Fernseher eben immer ganz ausmachen, auch wenn jeder Techniker weiß, dass häufiges An- und Ausschalten die Lebensdauer verkürzt.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77435179.html
 
MalcomME45
Beitrag 27. Mar 2011, 18:46 | Beitrag #83
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naja, aufgrund des höheren einschaltstroms können die billigen bauteile da drin sicher schneller durchbrennen
 
LoneWolf
Beitrag 27. Mar 2011, 18:47 | Beitrag #84
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Meist geht durch schnelles Ein-Ausschalten ein Gerät schneller kaputt (z.B. Festplatten) - nur wer schaltet seinen Fernseher 50x/min ein und aus?


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Markus11
Beitrag 27. Mar 2011, 19:03 | Beitrag #85
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ZITAT(MalcomME45 @ 27. Mar 2011, 19:46) *
naja, aufgrund des höheren einschaltstroms können die billigen bauteile da drin sicher schneller durchbrennen


Jop. Vor allem bei den Transistoren Kondensatoren ist das Laden/Entladen wenn man kurz hintereinander ein/ausschaltet ein Problem was zu einem Kurzschluss führen kann.

Mfg. Markus

Der Beitrag wurde von Markus11 bearbeitet: 27. Mar 2011, 19:05
 
ewood223
Beitrag 27. Mar 2011, 19:51 | Beitrag #86
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Und wenn ich, sagen wir meinen Fernseher oder mein Notebook, sagen wir, dreimal am Tag an- und ausschalte...? Wie dem auch sei, ich kann immer noch nicht verstehen, warum der Spiegel so schlechte Artikel abdruckt.
 
LoneWolf
Beitrag 27. Mar 2011, 20:35 | Beitrag #87
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Das sollte jedes Geräte locker durchhalten...


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General Gauder
Beitrag 27. Mar 2011, 21:22 | Beitrag #88
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Also mein alter Herr macht das bei seinem Fernseher schon immer so, der letzte hat so ca. 25 Jahre durch gehalten
Es ist zwar richtig dass die Lebensdauer am meisten beim Einschalten leidet ähnlich wie bei Glühbirnen
Dies ist aber so marginal das man das vernachlässigen kann.

General Gauder


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Thermit
Beitrag 27. Mar 2011, 22:10 | Beitrag #89
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ZITAT(Markus11 @ 27. Mar 2011, 20:03) *
ZITAT(MalcomME45 @ 27. Mar 2011, 19:46) *
naja, aufgrund des höheren einschaltstroms können die billigen bauteile da drin sicher schneller durchbrennen


Jop. Vor allem bei den Transistoren Kondensatoren ist das Laden/Entladen wenn man kurz hintereinander ein/ausschaltet ein Problem was zu einem Kurzschluss führen kann.

Mfg. Markus



Wie bitte!? Erklär uns das mal ganz genau! mata.gif
Was passiert denn mit nem Kondensator wenn man damit Spannungen glättet?


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Saying that Java is nice because it works on all platforms is like saying that anal sex is nice because it works on all genders
 
Markus11
Beitrag 27. Mar 2011, 22:16 | Beitrag #90
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ZITAT(Thermit @ 27. Mar 2011, 23:10) *
Wie bitte!? Erklär uns das mal ganz genau! mata.gif
Was passiert denn mit nem Kondensator wenn man damit Spannungen glättet?


Puh, ganz genau kann ichs dir nicht erklären, war in der letzten Mechatronicvorlesung wo ich frühzeitig gehen musste.

http://www.mikrocontroller.net/topic/35259

Steht laut Prof in jedem Handbuch dass man zb einen Laptop nach dem Ausschalten vor dem Einschalten 15 Sekunden "Ruhezeit" geben sollte.

 
 
 

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