6.5x55 - Welche Waffe ? |
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6.5x55 - Welche Waffe ? |
24. Apr 2002, 20:15 | Beitrag
#1
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
@Carlos:
hab gehört da kommt man nur für 1 tag in BW knast ? -------------------- |
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24. Apr 2002, 15:02 | Beitrag
#2
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
Eine Bitte, Kalashnikov:
Könntest Du bitte aufhören, deine Threads mit "ähem, ja..." oder ähnlichem zu beginnen? Wäre echt nett... "Carlos" |
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24. Apr 2002, 20:57 | Beitrag
#3
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Oberleutnant Beiträge: 1.461 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
QUOTE(TheDude @ 24 April 2002 - 20:38) nur soviel, der BESITZ von munition ist nicht strafbar (ich meinte hier "normale" munition, also keine HP oder leuchtspur sachen). der ERWERB jedoch ist ohne erlaubnis (also ohne munitionserwerbsschein) strafbar. also, wenn man eine patrone hat und nicht sagen kann woher bzw. es einem der erwerb nicht nachgewiesen werden kann ist es nicht strafbar. das ist ähnlich wie mit haschisch, kaufen bzw. erwerben darf man es nicht, der besitz von mengen für den eigenbedarf ist jedoch nicht starfbar. BULLSHIT !!! Hier gibt es Leute die den Mist glauben könnten! Solltest Du tatsächlich in der Lage sein den Text eines Gesetzes lesen zu können; so bedeutet es nicht auch das Du ihn verstanden hast! Deine Meldung ist auf Bild-Niveau, Hörensagen o.ä.! Verstecke Dich hier nicht hinter Deiner "Anonymität". Werde vernünftig! Sven. |
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24. Apr 2002, 14:16 | Beitrag
#4
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Oberleutnant Beiträge: 1.461 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
Um Munition zu erwerben, benötigst Du eine behördliche Erlaubnis (Einzelheiten sind hier unwichtig).
Mit Ausnahme vom Treibpulver kannst Du aber alle Komponenten allein oder als delaborierte Patrone erwerben. Von jeder Sorte eine Hülse und ein Geschoß wird man aber nicht verkaufen (es sei Du kannst schön flennen und betteln ) Da solltest Du mal auf einen Schießstand gehen und nach einem Sammler und/oder Wiederlader fragen. Tschüs, Sven. PS.: Beschreib doch mal den Bodenstempel. |
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Gast_pinkinson_* |
24. Apr 2002, 20:09 | Beitrag
#5
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Gast |
QUOTE(Red-Devil @ 23 April 2002 - 22:04) ich raff das nicht!? macht man sich wirklich strafbar wenn man eine Scharfe-Patrone findet (ich meine mit finden wirklich finden im wald oder so)?? Soll man deswegen direkt den Kampfmittelräumdienst rufen oder wat edit: bedeutet der Grünerand bei den BW-Patronen das das eine Platzpatrone ist oder was?! wie wär's einfach bei der Polizei abgeben? |
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24. Apr 2002, 14:27 | Beitrag
#6
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
ok, ich frag mich mal rum...
Stempel: norma - 6.5x55 -------------------- |
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24. Apr 2002, 20:18 | Beitrag
#7
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
Und zur schwebenden Frage:
Besitz von Munition ist in der Tat nicht verboten, das Gesetz regelt erstaunlicherweise nur den Erwerb. Da aber einem Besitz zwangsläufig immer ein Erwerb vorausgegangen sein muss (das schliesst Finden übrigens mit ein, bei dem eine Abgabe an zuständige Stellen vorgeschrieben ist), ist diese Unterteilung eigentlich hinfällig, da man im Ernstfall den rechtmässigen Erwerb nachweisen können sollte. Sonst kann es sein, dass die Sammlung eingezogen wird und eine Klage dagegen recht aussichtslos ist, da man dann in der Beweislast wäre, den rechtmässigen Erwerb belegen zu müssen; sollte die Polizei irgendeinen Hinweis auf unrechtmässigen Erwerb finden (was schwer werden kann), kann ein Verfahren angestrengt werden. Es ist halt immer die Frage, wie und ob man auffällt, ging keine Gefährdung aus, ist die Strafe vermutlich fair... "Carlos" |
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24. Apr 2002, 21:03 | Beitrag
#8
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Oberst Beiträge: 7.984 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 09.02.2002 |
gilt das fuer jede muni? hab naemlich da so ne kleine cs patrone gefunden (aus ner gaspistole nehme ich an)
-------------------- wall.modify(numBricks++);
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24. Apr 2002, 14:40 | Beitrag
#9
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Oberleutnant Beiträge: 1.461 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
Na das ist dann schon mal nix besonderes, Jagd-/Sportmunition.
Tschüs, Sven. |
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24. Apr 2002, 19:59 | Beitrag
#10
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
ja dann erklär du mal alles
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24. Apr 2002, 21:48 | Beitrag
#11
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
jo danke, sorry nochmal
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Gast_pinkinson_* |
24. Apr 2002, 13:56 | Beitrag
#12
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Gast |
Fertige Munition wird's du nirgends ohne WBK bestellen oder kaufen können. Delaborirte jedoch kannste bei jeder Frankonija Jagd, Kettner u.s.w Zweigstellen besorgen oder bei Ebay ersteigern.
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24. Apr 2002, 18:39 | Beitrag
#13
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Oberstleutnant Beiträge: 521 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
patronen und munition zu besitzen ist nicht strafbar ... nur das erwerben. also könntest du mal ganz lieb bei nem jäger oder sportschützen nachfragen ob du eine bekommst. und wenn die grünen die patrone bei dir daheim finden stellst du dich einfach dumm. ;)
-------------------- "AK 47, when you absolutely, positively want to kill every motherfucker in the room .... accept no substitute!"
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24. Apr 2002, 19:55 | Beitrag
#14
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Hauptmann Beiträge: 4.155 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.02.2002 |
QUOTE(TheDude @ 24 April 2002 - 20:38) nur soviel, der BESITZ von munition ist nicht strafbar (ich meinte hier "normale" munition, also keine HP oder leuchtspur sachen). Jegliche Art von Leuchtspurgeschossen? Sagen wir mal z.B. auch eine 7,62x51? -------------------- I seh nix I hör nix I weiß nix |
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24. Apr 2002, 20:15 | Beitrag
#15
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Hauptmann Beiträge: 4.155 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.02.2002 |
wenn ich wirklich so genau sein soll da dürfte ich die nicht einmal anfassen (sowas wurde mir als kind beigebracht)
uns wurde beigebracht das man wenn man z.B. auf einem alten militärgebiet is (gibt es bei uns ein paar) und man etwas unbekanntes findet (selbst wenn es nur ein eisenrohr ist was aus dem boden guckt es könnte ja ne alte Panzerfaust sein) soll man dieses mit einem Tuch markieren und bei der Polizei/Feuerwehr melden. aber seinen wir mal ehrlich als wenn einer wegen einer einzelden patrone zur polizei geht edit: is leuchtspur soviel gefährlicher als normale? -------------------- I seh nix I hör nix I weiß nix |
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25. Apr 2002, 08:29 | Beitrag
#16
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Oberleutnant Beiträge: 1.461 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
QUOTE(TheDude @ 25 April 2002 - 09:00) ich sag nur wie es ist. einem bekannten aus dem schützenverein ist es mal passiert. es wurde munition bei ihm gefunden die er laut WBK nicht erwerben darf. und laut seinem anwalt kann man ihm (hätte er seine klappe gehalten) den erwerb nicht nachweisen ... und wie gesagt, der besitz ist nicht starbar, zumindest regelt das das gesetzt nicht. du kannst je gerne mal nachlesen wenn du's mir nicht glaubst. und wieso sollte ich mich hinter meiner "anonymität" verstecken? wenn es dir nicht passt was was leider tatsache ist kann ich auch nichts dafür. kein grund mich hier so anzugreifen. Die einschlägigen Gesetze sind mir aus beruflichen und privaten Gründen seit Jahren bestens bekannt. Nachlesen kann ich das jederzeit, nicht nur per Goggle. Wenn man es mit der Auslegung von Gesetzen zu tun hat, sind neben den reinen Texten des Gesetzes auch wichtig: Die amtliche Begründung zum Gesetz, Auslegungsvorschriften in Verordnungen und Anlagen, Gerichtsentscheide höherer Gerichte, Kommentare anerkannter Juristen dazu, etc... Ich kram das ganze Zeug morgen mal aus dem Keller. Und nimm es nicht persönlich, aber Deine Einstellung, ob mutwillig oder nicht, ist unakzeptabel und muß korrigiert werden. Das ganze sieht doch so aus: "Ich mußte aus diesem oder jenem Grunde mein Knöllchen nicht bezahlen. - Falschparken ist erlaubt!" ??? Die Geschichte von Deinem Schützenkameraden ist ja ganz nett, aber ohne Wortlaut des Urteils wertlos (Freispruch/Einstellung/Buße?). Im Übrigen landet sowas zunächst mal bei einem Amtsgericht, also der untersten Gerichtsinstanz. Da ist sehr viel Spielraum für eine Anfechtung gegeben. Und nochmals der Appell an alle. Haltet Euch bitte mit den hämischen Beispielen zurück: "So habe ich die Ämter ausgetrickst!". Das kommt bei den Mitlesern besonders gut an. Tschüs, Sven. |
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24. Apr 2002, 13:35 | Beitrag
#17
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Oberst Beiträge: 1.048 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 02.10.2001 |
Das gibts heut bei vielen Jagdlichen Gewehren z.B. R93 etc. pp.......
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24. Apr 2002, 15:26 | Beitrag
#18
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Kalashnik @ 23 April 2002 - 18:08) sorry, werd ich machen. und ich heisse hier "Kalashnik" Jo, danke... Vielleicht schaffe ich es, mir das mit dem Namen zu merken... "Carlos" |
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24. Apr 2002, 20:23 | Beitrag
#19
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Kalashnik @ 23 April 2002 - 23:15) @Carlos: hab gehört da kommt man nur für 1 tag in BW knast ? "nur" ist gut, denn sowas wird AFAIK in Dein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen... Ziviler Waffenbesitz wird damit "etwas" schwerer und je nach Arbeitgeber kannst Du bei einer Bewerbung in Erklärungsschwierigkeiten kommen... Für so ein bisschen Scheisse lohnt das nicht wirklich... Wobei der Passus "...kann, bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge..." gerne von den Dienstgraden übersehen wird... "Carlos" |
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24. Apr 2002, 20:12 | Beitrag
#20
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(Red-Devil @ 23 April 2002 - 22:55) QUOTE(TheDude @ 24 April 2002 - 20:38) nur soviel, der BESITZ von munition ist nicht strafbar (ich meinte hier "normale" munition, also keine HP oder leuchtspur sachen). Jegliche Art von Leuchtspurgeschossen? Sagen wir mal z.B. auch eine 7,62x51? Leuchtspurmunition ist ein verbotener Gegenstand (für Zivilisten), egal in welchem Kaliber... "Carlos" P.S.: Ausserdem wäre das "Entfernen" aus dem Besitz der BW sowohl ein Dienstvergehen als auch Diebstahl... |
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Gast_pinkinson_* |
24. Apr 2002, 19:54 | Beitrag
#21
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Gast |
QUOTE(TheDude @ 23 April 2002 - 21:38) nur soviel, der BESITZ von munition ist nicht strafbar (ich meinte hier "normale" munition, also keine HP oder leuchtspur sachen). der ERWERB jedoch ist ohne erlaubnis (also ohne munitionserwerbsschein) strafbar. also, wenn man eine patrone hat und nicht sagen kann woher bzw. es einem der erwerb nicht nachgewiesen werden kann ist es nicht strafbar. das ist ähnlich wie mit haschisch, kaufen bzw. erwerben darf man es nicht, der besitz von mengen für den eigenbedarf ist jedoch nicht starfbar. Quellen? Das wäre mir jetzt auch neu. Ausserdem glaube ich es kaum, denn als ich noch keine eingene Kniften hatte, musste ich Munition beim SV kaufen und musste jedes mal den Wisch unterschreiben, daß ich kein Munpeln nach Hause mitnehme, da ich sonst, mit diesem Wisch die volle Verantwortung dafür übernehme. Erwerb war in diesem Sinne und zum sofortigem Verbrauch vollkommen legal, nur wenn Besitzt legel wäre, wozu musste ich jedes mal unterschreiben? Sonst kann sich ja jeder Depp Mun beim Schützenverein kaufen und mit nach Hausen nehmen. |
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25. Apr 2002, 08:00 | Beitrag
#22
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Oberstleutnant Beiträge: 521 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 27.11.2001 |
QUOTE(Sven www.rechenkraft.de @ 23 April 2002 - 22:57) BULLSHIT !!! Hier gibt es Leute die den Mist glauben könnten! Solltest Du tatsächlich in der Lage sein den Text eines Gesetzes lesen zu können; so bedeutet es nicht auch das Du ihn verstanden hast! Deine Meldung ist auf Bild-Niveau, Hörensagen o.ä.! Verstecke Dich hier nicht hinter Deiner "Anonymität". Werde vernünftig! Sven. ich sag nur wie es ist. einem bekannten aus dem schützenverein ist es mal passiert. es wurde munition bei ihm gefunden die er laut WBK nicht erwerben darf. und laut seinem anwalt kann man ihm (hätte er seine klappe gehalten) den erwerb nicht nachweisen ... und wie gesagt, der besitz ist nicht starbar, zumindest regelt das das gesetzt nicht. du kannst je gerne mal nachlesen wenn du's mir nicht glaubst. und wieso sollte ich mich hinter meiner "anonymität" verstecken? wenn es dir nicht passt was was leider tatsache ist kann ich auch nichts dafür. kein grund mich hier so anzugreifen. -------------------- "AK 47, when you absolutely, positively want to kill every motherfucker in the room .... accept no substitute!"
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24. Apr 2002, 19:56 | Beitrag
#23
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
pink, mach mal dicht, frage ist geklärt...
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24. Apr 2002, 13:38 | Beitrag
#24
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Oberleutnant Beiträge: 1.461 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
6,5x55 Schwedisch Mauser. Militärkaliber bis in die 60´er. Äußerst präzise Waffen/Munitionskombination mit den Schwedischen Waffen. Mausersystem 96 in verschieden Gewehr-/Kurzgewehr-/Karabinerversionen und AG 42/B Ljungmann.
Bei Jägern und Sportschützen seit Jahren sehr beliebt, da preiswerte Munition vieler Hersteller vorhanden. Auch gut wiederladbar. Welche Bodenstempel hat das Ding? Tschüs, Sven. |
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24. Apr 2002, 15:08 | Beitrag
#25
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
sorry, werd ich machen.
und ich heisse hier "Kalashnik" :D -------------------- |
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Gast_pinkinson_* |
24. Apr 2002, 19:58 | Beitrag
#26
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Gast |
QUOTE(Kalashnik @ 23 April 2002 - 21:56) pink, mach mal dicht, frage ist geklärt... ja, nicht aber die mit dem Besitzt/Erwerb. Und solange es nicht ausartet bleibt es offen. |
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24. Apr 2002, 21:16 | Beitrag
#27
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Generalmajor d.R. Beiträge: 10.663 Gruppe: Members Mitglied seit: 08.10.2001 |
QUOTE(dunkelfalke @ 24 April 2002 - 00:03) gilt das fuer jede muni? hab naemlich da so ne kleine cs patrone gefunden (aus ner gaspistole nehme ich an) CS-Munition und Platz-Munition in den Schreckschusswaffenkalibern ist frei ab 18 erwerblich... "Carlos" |
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24. Apr 2002, 18:52 | Beitrag
#28
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Oberleutnant Beiträge: 1.461 Gruppe: Members Mitglied seit: 13.04.2002 |
QUOTE(TheDude @ 24 April 2002 - 19:39) patronen und munition zu besitzen ist nicht strafbar ... nur das erwerben. also könntest du mal ganz lieb bei nem jäger oder sportschützen nachfragen ob du eine bekommst. und wenn die grünen die patrone bei dir daheim finden stellst du dich einfach dumm. Da würde mich die Quelle der Erkenntnis interessieren Der Begriff Erwerben nach dem Waffengesetz ist umfassender als er im normalen Sprachgebrach verstanden wird. Auch die Annahme einer Schenkung nach dem BGB ist Erwerb i.S.d. § 29 Waffengesetz. Und warum sollte er sich denn dummstellen wenn doch überhaupt nicht illegales dabei ist??? Sven. |
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24. Apr 2002, 13:30 | Beitrag
#29
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Oberleutnant Beiträge: 2.222 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.03.2002 |
tach.
ich hab ne patronenhüllse, kaliber 6.5x55 ich will wissen woher die kommt, also welche waffen haben 6.5x55 -------------------- |
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24. Apr 2002, 20:04 | Beitrag
#30
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Hauptmann Beiträge: 4.155 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.02.2002 |
ich raff das nicht!? macht man sich wirklich strafbar wenn man eine Scharfe-Patrone findet (ich meine mit finden wirklich finden im wald oder so)??
Soll man deswegen direkt den Kampfmittelräumdienst rufen oder wat edit: bedeutet der Grünerand bei den BW-Patronen das das eine Platzpatrone ist oder was?! -------------------- I seh nix I hör nix I weiß nix |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28. April 2024 - 13:24 |