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> Politische Ebene des russischen Kriegs, ausgelagert aus dem "russischer Krieg in der Ukraine Thread"
Merowinger
Beitrag Gestern, 21:35 | Beitrag #9751
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ZITAT(goschi @ 13. Jun 2024, 09:34) *
ZITAT(Merowinger @ 12. Jun 2024, 22:13) *
- Wie könnte sich die Bundeswehr nach nationalem Recht legel daran beteiligen? Es gibt keinen Beschluss des UN Sicherheitsrats. Würde die Einladung aus Kiew genügen?

wieso nicht?

Aus diesem Grund:
ZITAT
Nach deutschem Verfassungsrecht dürfen Auslandseinsätze ausschließlich im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit durchgeführt werden. Hierzu zählen UN, EU oder NATO.
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/so-wird-ue...s%20Bundestages.

Dieser Satz schliesst einen Einsatz zur Hilfe für einen sich selbst verteidigenden Staat ohne entsprechenden NATO oder EU Beschluss aus. Theoretischer Ausweg: Zusammen mit der Ukraine wird ein neues System der gegenseitigen kollektiven Sicherheit geschaffen. Grundlage ist Art 24 GG:
ZITAT
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_24.html

P.S.: BK Schröder hat für die Durchsetzung des Einsatzes in Afghanistan die Vertrauensfrage gestellt.

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: Gestern, 21:50
 
Glorfindel
Beitrag Gestern, 22:18 | Beitrag #9752
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Das ist jetzt einfach Geschwätz auf einer Internetseite undcwohl falsch. Das Grundgesetz sagt dies nicht. Die Bundeswehr im Ausland darf eingesetzt werden, wenn der Einsatz völkerrechtskonform ist. Völkerrechtlich spricht nichts dagegen, einem angegriffenen Staat zu Hife zu kommen. UNO und EU hin oder her.


--------------------
Europeans who remember their history understand better than most that there is no security, no safety, in the appeasement of evil (Ronald Reagan)
 
Broensen
Beitrag Gestern, 22:20 | Beitrag #9753
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ZITAT(Merowinger @ 13. Jun 2024, 22:35) *
ZITAT(goschi @ 13. Jun 2024, 09:34) *
ZITAT(Merowinger @ 12. Jun 2024, 22:13) *
- Wie könnte sich die Bundeswehr nach nationalem Recht legel daran beteiligen? Es gibt keinen Beschluss des UN Sicherheitsrats. Würde die Einladung aus Kiew genügen?
wieso nicht?
Aus diesem Grund:
ZITAT
Nach deutschem Verfassungsrecht dürfen Auslandseinsätze ausschließlich im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit durchgeführt werden. Hierzu zählen UN, EU oder NATO.
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/so-wird-ue...s%20Bundestages.Dieser Satz schliesst einen Einsatz zur Hilfe für einen sich selbst verteidigenden Staat ohne entsprechenden NATO oder EU Beschluss aus.

Und was hindert die NATO daran, einen entsprechenden Entschluss zu fassen? Dass Deutschland alleine sowas aufzieht, ist ohnehin eine utopische Vorstellung.
 
Merowinger
Beitrag Gestern, 22:22 | Beitrag #9754
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ZITAT(Broensen @ 13. Jun 2024, 23:20) *
Und was hindert die NATO daran, einen entsprechenden Entschluss zu fassen?
Ein oder mehrere Mitglieder der NATO?

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: Gestern, 22:22
 
Broensen
Beitrag Gestern, 22:49 | Beitrag #9755
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ZITAT(Merowinger @ 13. Jun 2024, 23:22) *
ZITAT(Broensen @ 13. Jun 2024, 23:20) *
Und was hindert die NATO daran, einen entsprechenden Entschluss zu fassen?
Ein oder mehrere Mitglieder der NATO?

Okay, ja. Da kann ich nicht widersprechen. Aber dann muss der Ungar halt mal wieder kurzfristig gemeinsam mit dem Türken zur Toilette, wenn gerade abgestimmt wird.
 
 
 

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