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> Metzler-Mörder zieht vor Europäischen Gerichtshof
Dedalus
Beitrag 12. Jul 2005, 22:23 | Beitrag #31
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QUOTE(Ivy Mike @ 12.07.2005, 23:04)
Das war ja wohl ein Griff in den Ofen! Wohl nicht ganz gerafft was ich meinte. Wenn deine Meinung nur in Rassistischen Parolen besteht, dann behalt sie zurück. Das nutzt hier gar nichts.
Ich habe nur deine Aussage mal ins rechte Licht gerückt. Um zu zeigen was das wirklich ist.


btw.
Schlimmer als meine Schlimmsten Phantasieen? Nee das glaube ich nicht.

Mein Nachbar ist Türke und Familienväter. Ein sehr netter Kerl.  Kenne auch noch einige Türken aus meiner Grundschulzeit, mit denen ich heute noch befreundet bin. Ich habe im Prinzip mein ganzes Leben mit Türken zu tun gehabt. Und wenn man die fragt was sie mit diesen Typen machen würden, bleibt einem die Spucke weg. Und mal so einen Spruch, mein Gott. Höre dir mal an was die über Deutsche sagen. Ist doch alles nicht so tragisch.

Außerdem:

Du hast mit Türken angefangen. Ich habe über diesen Kerl gesprochen. Ich weiß ja nicht welches Thema du gerade liest,aber mit dem hier hat es nichts zu tun. Bleibe beim Thema oder lasse es.

Um noch mal eine Sache zu verdeutlichen:
Ich habe hier nur meine Meinung über diese Mann  reingeschrieben. Mehr nicht. Ich weiß auch,dass man weder hinrichten noch foltern darf. Verbietet ja unser Grundgesetz. Und daran muss man sich ja halten. Aber jeder hat das Recht seine Meinung zu äußern.

Aber komm mir hier bitte nicht mit "rassistischen Parolen" und all den Kram. Ich selbst bin ein halber Jugoslawe und habe wie gesagt mein ganzes Leben mit allen möglichen Nationalitäten zu tun gehabt. Ich habe türklische, deustche und jugoslawische Freunde. Ich lasse mir doch von dir nichts vorwerfen oder mich in die rechte Ecke stellen. Das läuft nicht.

Ich werde meinetwegen die Ausdrücke weglassen  und du bleibe beim Thema, okay?
 
nikko
Beitrag 12. Jul 2005, 22:46 | Beitrag #32
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QUOTE(Eismarder @ 12.07.2005, 21:14)
Ja Jungs, sehs an Euren Bildchen (Signaturen? ). Nikko brüllt hinterm Tresen und Ivy explodiert grad in der Atmosphäre! biggrin.gif

du brauchen brille. i nix schrei. das auf die bild ist meine riesenzunge. auchse frauenbeglücker genannt biggrin.gif  :smokin
nikko, der weiss das das sehr offtopic ist


--------------------
DON `T MESS WITH THE TEDS
 
Ivy Mike
Beitrag 12. Jul 2005, 23:03 | Beitrag #33
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*sichamtischfesthaltundtieftieflufthol*
Ich habe mit dem Beispiel geueigt, das das einfach nur stupider Rassismus war, was du da abgelassen hast. Das du denkst der Mörder da hat das Maul zu halten ist ja ok. Aber nicht in der Weise. Ich rege mich ja auch über solche Leute auf, oder über die x-Schnecken, die mich heute bei der Heimfahrt ausgebremst haben. Da geht meine Phantasie auch schon mal durch.  
Aber was soll das? Ich mache auch keinen Thread auf, nur weil die Sonne aufgeht. Das interessiert keinen, kann man sich selber denken. Schreib was sinnvolles, nicht so ein Geschwätz!


Damit das klar ist. Nur weil ich sage das das rassistischens Geschwätz ist, sage ich nicht, das du ein Rechter bist. Nicht nur Rechte sind Rassisten (wobei lange nicht alle Rechten Rassisten sind) genauso Linke und auch ganz normale. Auch Ausländer können Rassisten/Rechte sein.
Welche Richtung du bist interessiert mich in dem Zusammenhang aber weniger noch als irgendwelche umstürzenden Reissäcke in China. wink.gif  Es geht nur um die Aussagen in diesem Thread. Sonst nichts.

*dampfüberdruckventilwiederzudrehkerntemperaturzurückfall*


--------------------
Ob es fliegt, fährt oder fickt, mieten ist immer billiger. - KA

"I don't fuck what I can't bench" - Anon
 
Eismarder
Beitrag 12. Jul 2005, 23:27 | Beitrag #34
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QUOTE

du brauchen brille. i nix schrei. das auf die bild ist meine riesenzunge. auchse frauenbeglücker genannt biggrin.gif  :smokin
nikko, der weiss das das sehr offtopic ist

Oh, ich brauch glaub ich ne Lupe! Na ja, der Rest interessiert mich eher net!  ;)
*offtopic over and out*


--------------------
Saburo Sakai - 1916 - 2000  /  64 Abschüsse
 
Dedalus
Beitrag 13. Jul 2005, 10:50 | Beitrag #35
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QUOTE
*sichamtischfesthaltundtieftieflufthol*
Ich habe mit dem Beispiel geueigt, das das einfach nur stupider Rassismus war, was du da abgelassen hast. Das du denkst der Mörder da hat das Maul zu halten ist ja ok. Aber nicht in der Weise. Ich rege mich ja auch über solche Leute auf, oder über die x-Schnecken, die mich heute bei der Heimfahrt ausgebremst haben. Da geht meine Phantasie auch schon mal durch.  
Aber was soll das? Ich mache auch keinen Thread auf, nur weil die Sonne aufgeht. Das interessiert keinen, kann man sich selber denken. Schreib was sinnvolles, nicht so ein Geschwätz!


*sichamKopfkratzundanfangzudenk*

Ich glaube du hast Recht.  :D  ;)


QUOTE
Damit das klar ist. Nur weil ich sage das das rassistischens Geschwätz ist, sage ich nicht, das du ein Rechter bist. Nicht nur Rechte sind Rassisten (wobei lange nicht alle Rechten Rassisten sind) genauso Linke und auch ganz normale. Auch Ausländer können Rassisten/Rechte sein.
Welche Richtung du bist interessiert mich in dem Zusammenhang aber weniger noch als irgendwelche umstürzenden Reissäcke in China. wink.gif  Es geht nur um die Aussagen in diesem Thread. Sonst nichts.

*dampfüberdruckventilwiederzudrehkerntemperaturzurückfall*


*nochmehrüberleg*

Ich bleibe zwar bei meinen Aussagen in Bezug auf diesen Typen. Aber sonst kann ich dir wohl auch da zustimmen. wink.gif
 
tommy1808
Beitrag 13. Jul 2005, 19:37 | Beitrag #36
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QUOTE(Dedalus @ 12.07.2005, 20:09)
Du hast anscheinend  nicht begriffen was dieser Typ dort getan hat.

Du begreifst nicht was Du tust....


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Russia's Blyatskrieg
 
Dedalus
Beitrag 13. Jul 2005, 20:41 | Beitrag #37
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QUOTE(tommy1808 @ 13.07.2005, 20:37)
QUOTE(Dedalus @ 12.07.2005, 20:09)
Du hast anscheinend  nicht begriffen was dieser Typ dort getan hat.

Du begreifst nicht was Du tust....

Was für ein dramatischer Satz. Vielleicht bekommst du ja einen Oscar dafür..

Das gesprochene  oder geschriebene Wort ist nicht so schlimm wie die ausgeführte Tat.

Das merke dir.  :lol
 
tommy1808
Beitrag 13. Jul 2005, 21:06 | Beitrag #38
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QUOTE(Dedalus @ 13.07.2005, 21:41)
Das gesprochene  oder geschriebene Wort ist nicht so schlimm wie die ausgeführte Tat.

seh ich nicht so.. und nu?`

für die schlimmsten Taten der Menscheitsgeschichte dürfte der Nährboden durch das gesprochene und geschrieben Wort bereitet worden sein...


--------------------
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Dedalus
Beitrag 13. Jul 2005, 21:40 | Beitrag #39
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QUOTE(tommy1808 @ 13.07.2005, 22:06)
QUOTE(Dedalus @ 13.07.2005, 21:41)
Das gesprochene  oder geschriebene Wort ist nicht so schlimm wie die ausgeführte Tat.

seh ich nicht so.. und nu?`

für die schlimmsten Taten der Menscheitsgeschichte dürfte der Nährboden durch das gesprochene und geschrieben Wort bereitet worden sein...

Aber ohne die, die den Mist auch noch umsetzen geht es nicht.
Fordern kann man viel. Du musst nur immer jemanden finden,der das dann auch macht. Nähreboden hin oder her. Wenn dir jemand sagt, du solllst eine bestimme Person umbringen würdest du das doch auch nicht machen. Egal wieviele "Argumete" er auch bringen mag.
 
Holzkopp
Beitrag 14. Jul 2005, 14:55 | Beitrag #40
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Zwei Sachen hätte ich anzumerken:

Ich halte es für höchstwahrscheinlich das Gäfgen mit seiner Klage vor dem EugHM scheitern wird. Aus folgendem juristischen Grund: Das er der Täter ist ist zweifelsfrei erwiesen im Laufe der ermittlungen und des Strafverfahrens. Ohne Zweifel gehört die Folterandrohung die auch unstreitig ist zu den verbotenen Vernehmungsmethoden. Die Argumentation Daschners, sich auf eine Nothilfesituation im Rahmen des Gefahreabwehrrechts zu berufen (was juristisch tatsächlich bedeutsam ist da sich dieses Verbot der Vernehmungsmethoden nur auf das Strafrecht bezieht) ist auch nicht tragfähig, da jedes Landespolizeigesetz die Bestimmung enthält das unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ausgeschlossen ist. Damit war die Gewaltandrohung klar rechtswidrig.
Diese Vergfehlung ist im Rahmen des Dienst- und Strafrechts zu verfolgen, was auch geschehen ist. Dabei wurde die besondere Situation der Tat und die Motivation des Täters (Daschner) berücksichtigt.
Nun steht ein Verfassungs- oder Menschenrechtsgerichtshof aber nicht nur vor der Frage wie er die Rechtslage im Verhältnis Kindermörder-Polizist zu bewerten hat sondern auch wie er sich zum allgemeinen Strafrechtsschutz der Bevölkerung stellt.
Oder um es konkret zu machen: kann ein Gericht einen überführten Mörder -der unabhängig von Folterdrohungen gestanden hat- aufgrund dieser Drohungen freisprechen und damit das Recht des Tatopfers (hier des getöteten Kindes) auf Strafrechtsschutz aushebeln?
Das führt zu der Frage ob Fehlverhalten von Ermittlungsbeamten geeignet ist den individuellen Strafrechtsschutz auszuhöhlen. Denn die Gewährung von Schutz vor der Folterandrohung steht hier dem Schutz des Lebens des Tatopfers gegenüber.
Maßgeblich für eine gerichtliche Entscheidung ist m.E. die Frage ob diese Folterandrohung ein systemimmantes Problem der Ermittlungsbehörden ist oder ob es als individuelles Fehlverhalten einzelner Ermittlungsbeamte zu bewerten ist.
Sobald sich nämlich der Staat als Ermittlungs-und Strafverfolgungsbehörde darauf einläßt verbotene Vernehmungsmethoden strukturell zu dulden oder gar zu fördern muß die Bewertung anders ausfallen. Ein staat, welcher in seiner Struktur das Recht des Beschuldigten nicht achtet darf auf diese Mißachtung keine Strafverfolgung gründen.
Das individuelle -und durch den Staat verfolgte- Fehlverhalten einzelner Personen darf aber nicht dazu führen das der Strafrechtsschutz für die Bevölkerung minimiert wird.

Ich halte sdiese Überlegungen für maßgeblich bei der Beurteilung der Rechtsfrage, ob Gäfgen verurteilt werden darf oder nicht. Und wie einige Vorredner bin ich der festen Überzeugung das diese Klage scheitern wird.

Der zweite Punkt ist folgender: Die Äußerungen verschiedener Diskussionsteilnehmer hier beweisen unfreiwillig wie wichtig ein unabhängiges Justizsystem ist. Wenn ich hier lese"verrecken lassen", "ist doch nur gut wenn er im Knast auf die Fresse bekommt" etc. dann frage ich mich wozu wir überhaupt noch ein Rechtssystem brauchen? Wäre doch viel einfacher Unholde einfach dem Volkszorn auszuliefern. Spart Kosten, der Wille des Volkes würde vollstreckt und wir müßten uns keine Gedanken machen über unverständliche Urteile.
Tolle Idee. Weil genau das nicht sein kann und nicht jeder Pöbel hier auf Gesetzesbrecher einschlagen darf gibt es Justiz.
Die Errtungenschaften unserer Zivilgesellschaft gehen den Bach runter wenn wir die strafverfolgung in die Hände der Empörten legen. Gerade das war ja ein Vorteil der Einführung unabhängiger Gerichte: die Loslösung vom Racheprinzip in der Täter-Opfer-Beziehung.
Strafgewalt hat nur der Staat und dieser übt diese Gewalt objektiv aus.
Das das nicht dazu führen darf das die Maßstäber verrutschen und die Rechtsprechung nicht die gesellschaftlichen Werte achtet und schützt ist klar.
Ich behaupte nicht das unser Berufsrichterwésen da immer das rechte Augenmaß hat.
Kleiner Ausflug: mich stört die Priviliegierung der Rauschtaten gewaltig. Heute ist bedingt durch die §§20, 21 StGB der Rauschtäter ab einem gewissen Pegel privilegiert, da vermindert schuldfähig. Darum kommt ein Gericht nicht herum. das will ich geänderet sehen: wer berauschende Mittel konsumiert kommt nicht mehr in den Genuß dieser Privilegierung. Eine einfache Klarstellung im Gesetz reicht dazu.
Denn es ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor den Taten alkoholisierter und bekiffter Mitmenschen zu schützen. Wer Rauschmittel konsumiert muß damit rechnen das ihn das im Bereich des Strafrechts nicht exkulpiert.

Von daher: konsequente, maßvolle Strenge und zugleich einen Blick für die Verantwortung die Justiz heute für Rechtsfrieden und Gerechtigkeitsgefühl im Volke trägt.
Aber keine "Stammtisch- und Gefühlsjustiz". Hass ist kein Strafgrund, er hat im Justizwesen keinen Platz.

Amen!


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
Wodka
Beitrag 14. Jul 2005, 15:39 | Beitrag #41
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QUOTE(Holzkopp @ 14.07.2005, 15:55)
Kleiner Ausflug: mich stört die Priviliegierung der Rauschtaten gewaltig. Heute ist bedingt durch die §§20, 21 StGB der Rauschtäter ab einem gewissen Pegel privilegiert, da vermindert schuldfähig. Darum kommt ein Gericht nicht herum. das will ich geänderet sehen: wer berauschende Mittel konsumiert kommt nicht mehr in den Genuß dieser Privilegierung. Eine einfache Klarstellung im Gesetz reicht dazu.
Denn es ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor den Taten alkoholisierter und bekiffter Mitmenschen zu schützen. Wer Rauschmittel konsumiert muß damit rechnen das ihn das im Bereich des Strafrechts nicht exkulpiert.

Ich mach den Ausflug mal mit und verweise auf § 323a StGB und die Figur der Actio libera in causa.
Du hast allerdings recht, dass sich ein Rausch schuldmildernd auswirken kann, nur liegen die Anforderungen bei 2,0 Promille, bei Tötungsdelikten noch mal etwas höher bei 2,2 Promille.
Für die Schuldunfähigkeit braucht es dann schon einen Wert von um die 3 Promille, bei schweren Gewalttaten ein Wert um die 3,3 Promille. Es ist mir bewusst, dass es Menschen gíbt, die solche Werte regelmäßig erreichen aber zumindest bei der 3 Promille Grenze wird es für den normalen Konsumenten schon lebensgefährlich. Dem Strafrecht immanent ist, dass es keine Strafe ohne Schuld geben kann. Ebenso gilt, dass die Strafe der Schuld entsprechen muss, eine Minderung der Schuld ist also ebenso zu berücksichtigen, dies ergibt sich dann ja auch aus §§ 20, 21 StGB.
Die §§20, 21 StGB sind absolute Grundsätze, man kann allerdings an dem Rausch ansetzen und jemanden dafür bestrafen, dass er sich er sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt hat, siehe § 323a StGB. Den § 323a StGB, den könnte man in deinem Sinne auch auf eine Minderung der Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB ausdehnen. Erforderlich wäre hier aber eine Gesetzesänderung, die bis jetzt unterblieben ist. Hiervon unberührt bleibt die Figur der Alic, die dort ansetzt, wenn jemand sich vorsätzlich in einem Rausch versetzt um im schuldunfähigen Zustand eine Tat zu begehen. Die Rechtsfolge ist dann die Bestrafung wegen der Tat im Rausch, trotz Schuldunfähigkeit, eine sehr umstrittene Konstruktion vorallem in Hinblick auf Art. 103 II GG.


Im Übrigen sehr schöner Beitrag von dir, willkommen im Forum.


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"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Holzkopp
Beitrag 14. Jul 2005, 18:29 | Beitrag #42
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QUOTE(Wodka @ 14.07.2005, 16:39)
Ich mach den Ausflug mal mit und verweise auf § 323a StGB und die Figur der Actio libera in causa.
Du hast allerdings recht, dass sich ein Rausch schuldmildernd auswirken kann, nur liegen die Anforderungen bei 2,0 Promille, bei Tötungsdelikten noch mal etwas höher bei 2,2 Promille.
Für die Schuldunfähigkeit braucht es dann schon einen Wert von um die 3 Promille, bei schweren Gewalttaten ein Wert um die 3,3 Promille. Es ist mir bewusst, dass es Menschen gíbt, die solche Werte regelmäßig erreichen aber zumindest bei der 3 Promille Grenze wird es für den normalen Konsumenten schon lebensgefährlich.



Für die Nichtjuristen unter uns erlaube ich mir mal kurz zu erläutern was \"Actio libera in causa\" bedeutet:
Das beschreibt die Situation, in denen ein Täter sich vorsätzlich in den Zustand der Schuldunfähigkeit (§§20,21 StGB) versetzt um dann in diesem Zustand eine Straftat zu begehen.
Der Rechtsgedanke der AliC besagt daher konsequent, das ein solcher Täter trotzdem als schuldfähig gilt, da Tatentschluß und Tatbeginn in dem Zeitpunkt liegen, in dem der Rauschzustand hergestellt wird.

Oder kürzer: wer sich besäuft um eine Straftat zu begehen und dann nicht bestraft zu werden wird behandelt als sei er stocknüchtern gewesen.

Zu der Promillezahl: natürlich, es geht nicht um den Kneipenbesucher, der betrunken Auto fährt. Wäre ja ein widersprüchlicher Rechtsgedanke, Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr unter Rauschmitteleinfluß unter Strafe zu stellen und im gleichen Zug die Schuldfähigkeit bei derartigen Delikten  auszuschließen.

Aus eigener (beruflicher) Erfahrung weiß ich das es Menschen gibt die mit Werten um vier Promille noch Fahrzeuge führen. Und mir ist bei dem Einsatz weder ein Alkoholgeruch noch typische Ausfallerscheinungen aufgefallen. Selbst dem (aufgrund Lebensalter wohl sehr erfahrenen) Polizeibeamten entgleisten die gesichtszüge als der Alkomat fast explodierte.

Soll heißen bei gewissen Personen ist die Steuerungsfähigkeit (welche ja nicht mit der Schuldfähigkeit gleichzusetzen ist) trotz erheblichem Alkoholkonsum keineswegs vermindert. Diese Personen bleiben auch in diesem Zustand voll verantwortliche Vorsatztäter!

Für Suchtkranke, die aufgrund ihrer Abhängigkeit oder Persönlichkeitsstörung schuldunfähig sind (das \"vermindert schuldfähig tippe ich mal nicht jedesmal mit) sieht das strafrecht zwar den Freispruch vor, allerdings auch die Unterbringung im Maßregelvollzug sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.

Mir geht es um folgenden Rechtsgedanken: Rauschtäter dürfen aufgrund der verbreiteten Begehung derartiger delikte nicht leichtfertig aus der strafrechtlichen Verantwortung entlassen werden. Die Rechtsordnung muß unmißverständlich klarstellen das Rauschtaten keine privilegierten Tatbestände sind.
Als \"Krücke\" dient da noch der Tatbestand des Vollrausches, § 323a, wie schon gesagt wurde. Aber das ist wirklich nur ein Notanker, der die Straffreiheit für Trunkenbolde verhindern soll. allerdings ist der Tatvorwurf da eben nicht die Begehung einer anderen Strafttat, sondern das Versetzen in einen Rauschzustand, in dem dann Straftaten begangen werden welche aufgrund des Rausches nicht bestraft werden können.

Vordergründig vielleicht etwas offtopic, aber wie das im Rechtswesen halt so ist, irgendwie hängt alles zusammen, auch die Frage der Schuldfähigkeit bei Sexualtätern wird immer wieder gestellt, sowohl unter dem Gesichtspunkt der psychischen Erkrankung als auch unter dem Apekt der Rauschmittel.

QUOTE
Im Übrigen sehr schöner Beitrag von dir, willkommen im Forum.


Danke schön, mein erster Eindruck hier war auch ausgesprochen positiv!

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Beitrag 14. Jul 2005, 19:12 | Beitrag #43
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QUOTE(Holzkopp @ 14.07.2005, 19:29)
Für die Nichtjuristen unter uns erlaube ich mir mal kurz zu erläutern was \"Actio libera in causa\" bedeutet:
Das beschreibt die Situation, in denen ein Täter sich vorsätzlich in den Zustand der Schuldunfähigkeit (§§20,21 StGB) versetzt um dann in diesem Zustand eine Straftat zu begehen.
Der Rechtsgedanke der AliC besagt daher konsequent, das ein solcher Täter trotzdem als schuldfähig gilt, da Tatentschluß und Tatbeginn in dem Zeitpunkt liegen, in dem der Rauschzustand hergestellt wird.

Oder kürzer: wer sich besäuft um eine Straftat zu begehen und dann nicht bestraft zu werden wird behandelt als sei er stocknüchtern gewesen.

Dazu gibt es zwei Theorien, die Ausnahmetheorie und die Vorverlagerungstheorie. Bei der Vorverlagerungstheorie wird der Schuldvorwurf an \"das Sich-Versetzen\" in den Rauschzustand geknüpft und es gibt die Ausnahmetheorie wiederum verlagert die Tat nicht nach vorne, sondern nur den Schuldvorwurf, nach ihr handelt es sich bei der alic um eine gewohnheitsrechtliche Ausnahme gegenüber dem § 20 StGB. Besonders die Ausnahmetheorie hat Probleme mit Art. 103 II GG und dem Grundsatz: \"Nulla poena sine lege\".

Zu der Promillezahl: natürlich, es geht nicht um den Kneipenbesucher, der betrunken Auto fährt. Wäre ja ein widersprüchlicher Rechtsgedanke, Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr unter Rauschmitteleinfluß unter Strafe zu stellen und im gleichen Zug die Schuldfähigkeit bei derartigen Delikten  auszuschließen.

Aus eigener (beruflicher) Erfahrung weiß ich das es Menschen gibt die mit Werten um vier Promille noch Fahrzeuge führen. Und mir ist bei dem Einsatz weder ein Alkoholgeruch noch typische Ausfallerscheinungen aufgefallen. Selbst dem (aufgrund Lebensalter wohl sehr erfahrenen) Polizeibeamten entgleisten die gesichtszüge als der Alkomat fast explodierte.

Diese Promillewerte sind Richtwerte, gerade bei einem Konsumenten, der mit 4 Promille noch Auto fährt, da muss man sich fragen ob er denn wirklich schuldunfähig is. Andererseits ist bei dieser Menge auch schon an eine Suchterkrankung zu denken und es stellt sich die Frage ob insoweit vielleicht die Schuld gemindert oder ausgeschlossen sein könnte.

Soll heißen bei gewissen Personen ist die Steuerungsfähigkeit (welche ja nicht mit der Schuldfähigkeit gleichzusetzen ist) trotz erheblichem Alkoholkonsum keineswegs vermindert. Diese Personen bleiben auch in diesem Zustand voll verantwortliche Vorsatztäter!

Nun, stellt sich eben die Frage, die aber ein Jurist nicht beantworten kann, wo nun genau bei einer Person die Schuldunfähigkeit anfängt und sicherlich sind Steuerungsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit nicht mit Schuldfähigkeit gleichzusetzen. Trotzdem wie es ein Richter mal so schön formulierte:\"Der Angeklagte ist eine Fassade hochgeklettert durch das Dach eingestiegen, auch aus diesem Grund ist an der Schuldfähigkeit nicht zu zweifeln... .\" Die Handlungsfähigkeit kann also ein Indiz sein für die Schuldfähigkeit.

Für Suchtkranke, die aufgrund ihrer Abhängigkeit oder Persönlichkeitsstörung schuldunfähig sind (das \"vermindert schuldfähig tippe ich mal nicht jedesmal mit) sieht das strafrecht zwar den Freispruch vor, allerdings auch die Unterbringung im Maßregelvollzug sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.

Mir geht es um folgenden Rechtsgedanken: Rauschtäter dürfen aufgrund der verbreiteten Begehung derartiger delikte nicht leichtfertig aus der strafrechtlichen Verantwortung entlassen werden. Die Rechtsordnung muß unmißverständlich klarstellen das Rauschtaten keine privilegierten Tatbestände sind.


Als \"Krücke\" dient da noch der Tatbestand des Vollrausches, § 323a, wie schon gesagt wurde.

Das ist er nun gerade nicht, er macht das \"sich in den Rausch versetzen\" zum Vorwurf.

Aber das ist wirklich nur ein Notanker, der die Straffreiheit für Trunkenbolde verhindern soll. allerdings ist der Tatvorwurf da eben nicht die Begehung einer anderen Strafttat, sondern das Versetzen in einen Rauschzustand, in dem dann Straftaten begangen werden welche aufgrund des Rausches nicht bestraft werden können.

Genau das, denn verliert jemand im Suff die Kontrolle, dann ist das wie wenn jemand mit defekten Bremsen Auto fährt, es ist fahrlässig und diesen fahrlässigkeits Vorwurf, den stellt der § 323a StGB unter Strafe, die Tat ansich wurde ja im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen und ohne Strafe keine Schuld. Davon ist erst abzuweichen wenn die Grundsätze der alic eingreifen.

Vordergründig vielleicht etwas offtopic, aber wie das im Rechtswesen halt so ist, irgendwie hängt alles zusammen, auch die Frage der Schuldfähigkeit bei Sexualtätern wird immer wieder gestellt, sowohl unter dem Gesichtspunkt der psychischen Erkrankung als auch unter dem Apekt der Rauschmittel.

QUOTE
Im Übrigen sehr schöner Beitrag von dir, willkommen im Forum.


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s.O.


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
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Holzkopp
Beitrag 14. Jul 2005, 22:33 | Beitrag #44
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Sorry, ist mir ein bischen unangenehm im dritten Post mit sowas zu kommen:

Ich wollte die Suchfunktion im Forum benutzen, wenn ich draufklicke erscheint da "falscher Gebrauch des Forums" und ich kann keine Suchmaske benutzen.

Etwas blöd, ich wüßte jetzt nicht wie ich ohne Suchfunktion dieses Problem lösen kann.

Falls mir jemand weiterhelfen kann wäre eine PM nett, ich stehe echt blöd da. Danach kann der Moderator diesen Post bitte wieder löschen.

Bin etwas ratlos...

Danke für eure Unterstützung!


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Wodka
Beitrag 14. Jul 2005, 23:06 | Beitrag #45
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QUOTE(Holzkopp @ 14.07.2005, 23:33)
Sorry, ist mir ein bischen unangenehm im dritten Post mit sowas zu kommen:

Ich wollte die Suchfunktion im Forum benutzen, wenn ich draufklicke erscheint da \"falscher Gebrauch des Forums\" und ich kann keine Suchmaske benutzen.

Etwas blöd, ich wüßte jetzt nicht wie ich ohne Suchfunktion dieses Problem lösen kann.

Falls mir jemand weiterhelfen kann wäre eine PM nett, ich stehe echt blöd da. Danach kann der Moderator diesen Post bitte wieder löschen.

Bin etwas ratlos...

Danke für eure Unterstützung!

Solche Fehlermeldungen kenne ich eigentlich nur, wenn ich einen Link anklicke zu einem gelöschten bzw. in einen nicht zugänglichen Bereich (Mülleimer) verschobenen Topic.

Schick am Besten Bumrush eine PM, in welcher du das Problem beschreibst


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Holzkopp
Beitrag 14. Jul 2005, 23:47 | Beitrag #46
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QUOTE(Wodka @ 15.07.2005, 00:06)
Solche Fehlermeldungen kenne ich eigentlich nur, wenn ich einen Link anklicke zu einem gelöschten bzw. in einen nicht zugänglichen Bereich (Mülleimer) verschobenen Topic.

Schick am Besten Bumrush eine PM, in welcher du das Problem beschreibst

OK, danke, habe nen Screenshot gemacht und ihm geschickt.

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