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> Ausbildung zum Rettungssanitäter
Freestyler
Beitrag 5. Apr 2008, 16:52 | Beitrag #1
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da , wie ich im combat-medic-thread festgestellt habe, einige rettungssanitäter hier im forum aktiv sind, ein paar fragen: ich spiele zur zeit mit dem gedanken an eine ausbildung im rettungsdienst, nicht um es danach als vollzeitjob zu machen sondern eher weil ich es für sinnvoll halte, eine solche ausbildung zu haben. ich bin zur zeit noch beim bund und werde im september diesen jahres ausscheiden um danach zu studieren (mein studium hat absolut nichts mit dem rettsan zu tun, der spätere beruf möglicherweise schon). auf grund von dienstgrad und dienstzeit werd ich wohl kaum noch einen einsatzsanitäter oder medic-lehrgang bekommen, hab aber immer noch meinen anspruch auf bfd (samt sonderurlaub) sowie noch genug resturlaub.
mein ziel wäre der rettungssanitäter, zum einen weil ich bis zum rettungsdiensthelfer für ungenügend halte und es vom rettungsdiensthelfer bis zum rettungssanitäter nur noch ein kleiner sprung ist - mehr praktikumsstunden im rettungswagen und klinik und eine abschlussprüfung.

und jetzt würden mich mal die meinungen der anwesenden (auch nicht-rettungssanitäter) interessieren xyxthumbs.gif
 
BlueSteel
Beitrag 5. Apr 2008, 17:12 | Beitrag #2
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Erkundige dich doch am besten mal nach einer Ausbildung zum "Rettungsassistenten". Weil du a) in dem Ausbildungsgang mehr fachliches Wissen beigebracht bekommst, als der normale Rettungssani und b) du mit dem Abschluss mehr Aufstiegschancen auch in anderen Bereichen hast, z.b. als Dozent für Notfallmedizin oder um als Disponent in einer Feuerwehr- oder Rettungsleitstelle mit entsprechender Berufserfahrung zu arbeiten.
 
Camouflage
Beitrag 5. Apr 2008, 17:28 | Beitrag #3
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Rettungsassistent ist aber ein eigenständiges Berufsbild, sprich zweijährige Berufsausbildung (sollte die nicht mal auf drei Jahre erhöht werden?). Außerdem ist es derzeit schon so, dass es viele ausgebildete Rettungsassistenten gibt, die keine Job finden oder keinen, mit dem sie sich und ihre Familie ernähren können.
Es geht nämlich vielen so, dass sie das Berufsbild ganz gut finden (was ja prinzipiell auch nichts schlechtes ist) und sich dann die Ausbildung selber finanzieren, was dann auch am Arbeitsmarkt sichtbar wird, teilweise auch an den fertigen RA.

Beim RS ist es ähnlich sein, auch da wüsste ich jetzt auf Anhieb (außer viel Glück) keine Möglichkeit, die Ausbildung nicht selbst finanzieren zu müssen. Entweder du findet eine Stelle, über die das geht (eher unwahrscheinlich) oder man macht es über Einsatzeinheiten der HiOrgs, dann ist der Zeitansatz aber doch wohl eher mehrere Jahre. Wie es mit späteren Jobs in dem Bereich aussieht, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Hier in NRW sitzen auf allen mir bekannten Rettungswagen zwei RA, RS fahren höchstens mal im Krankentransport. Ansonsten vielleicht mal Sandienste oder ähnliches, große Verdienstmöglichkeiten würde ich mir da nicht ausrechnen. Aber eventuell kannst du ja einfach mal mögliche "Arbeitgeber" in deiner Region abtelefonieren, was für Jobs du da später bei denen zu erwarten hättest.

Ich spiele auch schon länger mit dem Gedanken, da ich eigentlich finde, dass das eine sinnvolle und interessante Sache ist, aber auf selbst bezahlen habe ich keine Lust. Und dann ist halt immer noch die Frage: Was hinterher machen mit der Ausbildung? Wenn dein Studium eh in eine andere Richtung geht, ist es vielleicht als Job zum Geldverdienen ganz gut, wenn du halt eine passende Stelle findest. Ich kenne einige Leute, die sich über Schichten im RD/KTP ihr Studium finanziert haben, die meisten waren aber bereits vor ihrem Studium beruflich RA (und meistens vorher Zivi in dem Bereich) und haben da zu einem Stundenlohn gearbeitet, den man für ein richtiges Berufsbild eigentlich nicht akzeptieren sollte (im Bereich des derzeit vieldiskutierten Mindestlohns IIRC). Die haben es nur gemacht, weil sie die Ausbildung bereits vorher hatten, geil auf Blaulicht waren und das daher lieber gemacht haben als für das gleiche Geld zu kellnern o. ä. wink.gif

Überlege dir aber mal die Sache mit der HiOrg, eventuell hast du ja an der ehrenamtlichen Arbeit Spaß und kannst über die Schiene neben dem eigentlichen beruf zu deiner gewünschten Ausbildung kommen und gleich noch (Einsatz-)Erfahrungen sammeln. Zum RS gehört ja auch eine jährliche Fortbildung (30 Stunden wenn ich nicht irre).

Ich bleibe, bis mein Dienstherr anderes sagt, erstmal interessierter Ersthelfer. wink.gif


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Holzkopp
Beitrag 5. Apr 2008, 17:42 | Beitrag #4
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Also, wenn du Notfallrettung mit perspektivischem Hintergrund machen willst, dann kommst du um die Ausbildung zum Rettungsassistenten (RA) nicht drumherum. Dafür sind in Vollzeitform zwei Jahre einzuplanen, wovon du im zweiten Jahr ein bezahltes Praktikum absolvierst.

Der Rettungsanitäter (RS) dauert 520 Stunden und du kannst zwar im Rettungsdienst was tun, aber nicht als Verantwortlicher in der Notfallrettung. Du bist dann Fahrer des RTW oder Transportführer im Krankentransport. RS ist keine Berufsausbildung!

Wenn es für dich allerdings sowas wie "ich will mal schauen, was man so im Rettungsdienst macht" ist, dann reicht RS schon aus. Dafür musst du in Vollzeitform etwa drei Monate einplanen. Es ist möglich, zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgreichem Abschluß der RS- Ausbildung einen Aufbaulehrgang zum RA zu absolvieren (Zeitdauer sechs Monate), woran sich wieder das einjährige Praktikum anschließt.

Die konkreten Verwendungsmöglichkeiten hängen von den Landesrettungsdienstgesetzen ab. Wie sich das in Hessen darstellt kann ich dir so aus dem Stegreif sagen, s.o.
In der Regel sind pro Jahr noch 38 Stunden Fortbildung nachzuweisen, um im RD eingesetzt zu werden.

Erstes Fazit: Berufsausbildung im Rettungsdienst ist Rettungsassistent. Der Rettungssanitäter ist eine Hilfskraft mit beschränkter notfallmedizinischer Ausbildung und Kompetenzen, insbesondere im Bereich der originär ärztlichen Maßnahmen (Notkompetenz). Da gehts um die Befähigung, vor Eintreffen und Verordnung des Arztes bereits invasive Maßnahmen durchzuführen und Medikamente zu verabreichen. Hängt systembedingt aber auch von der jeweiligen Region ab.

Deshalb noch mal die Nachfrage: was hast du denn mit der Ausbildung vor?

Ach ja, noch was: es macht sich gut, einen Führerschein für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht zu besitzen. Sehr viele Rettungsdienste haben Fahrzeuge oberhalb dieses Limits und wenn der RS dann dort eingesetzt werden will, muss er fahren können.
Auch der Erwerb der Sprechfunkberechtigung für nichtpolizeiliche BOS (27 Stunden) ist obligatorisch.


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Freestyler
Beitrag 5. Apr 2008, 17:56 | Beitrag #5
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ZITAT(Holzkopp @ 5. Apr 2008, 17:42) *
Deshalb noch mal die Nachfrage: was hast du denn mit der Ausbildung vor?

naja erstmal geht's mir wie gesagt darum, eine einiger maßen gute sanitätsausbildung zu haben (besser als helfer-im-san-dienst und sanitätshelfer), nächste stufe wäre also rettungsdiensthelfer und von da bis zum rettsan ist's nur noch ein kleiner schritt. während dem studium hab ich entweder an einsatz im rettungsdienst (also klassisch rotes kreuz etc, dafür brauch ich aber den c1-führerschein) oder in der bergwacht gedacht (da kann ich dann das klettern mit dem rettungsdienst verbinden). nach dem studium würde ich entweder zum auswärtigen amt, zu einer internationalen organisation oder in die freie wirtschaft gehn, auf grund meines sprachprofils nach dem studium (arabisch - wenn ich es denn packe), in die weniger friedlichen weltregionen...

Der Beitrag wurde von Freestyler bearbeitet: 5. Apr 2008, 18:01
 
Autolyse
Beitrag 5. Apr 2008, 23:21 | Beitrag #6
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ZITAT(Camouflage @ 5. Apr 2008, 18:28) *
[...] Ich kenne einige Leute, die sich über Schichten im RD/KTP ihr Studium finanziert haben, die meisten waren aber bereits vor ihrem Studium beruflich RA (und meistens vorher Zivi in dem Bereich) und haben da zu einem Stundenlohn gearbeitet, den man für ein richtiges Berufsbild eigentlich nicht akzeptieren sollte (im Bereich des derzeit vieldiskutierten Mindestlohns IIRC). Die haben es nur gemacht, weil sie die Ausbildung bereits vorher hatten, geil auf Blaulicht waren und das daher lieber gemacht haben als für das gleiche Geld zu kellnern o. ä. wink.gif
[...]

~7,50€ die Stunde? Paradiesisch, im Normalfall bekommt man doch für ne 24er keinen 100er, als nebenamtliche Kraft.


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ZITAT(Goschi)
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Camouflage
Beitrag 5. Apr 2008, 23:28 | Beitrag #7
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Naja, KTP ist ja nicht immer 24h-Dienst. Dafür ist dann halt alles Arbeitszeit, keine Bereitschaftszeiten.

Der Beitrag wurde von Camouflage bearbeitet: 5. Apr 2008, 23:29


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Autolyse
Beitrag 5. Apr 2008, 23:40 | Beitrag #8
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ZITAT(Camouflage @ 6. Apr 2008, 00:28) *
Naja, KTP ist ja nicht immer 24h-Dienst. Dafür ist dann halt alles Arbeitszeit, keine Bereitschaftszeiten.

Ja, gut, KTP, da kann ich im Regelfalle eher drauf verzichten. Das ist weder besonders spannend noch besonders gesund, mir geht es danach meist wie Horst Schlämmer - ich hab' Rücken - dann doch lieber Rettung und schlechter bezahlt, dafür kann man nebenbei etwas lernen.


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ZITAT(Goschi)
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Striker
Beitrag 6. Apr 2008, 02:58 | Beitrag #9
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Ist es jetzt schon so schlimm das man als RS nichts mehr wert ist?
Habe vor 12 Jahren meinen RS gemacht und war dann 4 Jahre Haupamtlich. Da war ich auch noch Führer am RTW, da kam es mehr darauf an, was einer konnte und wenn man lange genug dabei ist, hat man als RS genausoviel Ahnung wie ein RA.
Bin dann noch auf 400 Euro gefahren, da fing es dann schon an, dass nur noch RAs drauf sollten.

Da kann ich dann wenig sagen, weil ich als RS alles gemacht habe, bis hin zu Intubationen und Zugänge legen. Dafür ist man dann ja einen Monat in der Anästisie um das zu lernen.
Wobei man in Bayern da mehr machen darf. Ist mir selbst schon passiert, ist bei uns Sitte bis der Notarzt kommt, muß der Zugang schon liegen. Auf einen Rückholer in Hamburg kamen wir zu einem Unfall als Ersthelfer weil wir da eben gerade waren. Also wie gelernt Zugang etc gelegt, der Notarzt zeigte uns dann wegen Körperverletzung an. Die Notkompetenz wird also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt wink.gif
(Oder der Notarzt war einfach nur ein Arsch)

Ist ein super Job, aber leider zu schlecht beztahlt und wie schon erwähnt es gibt zuviele arbeitslose RAs.
Aber statt Rettungsdiensthelfer würde ich den RS machen, weil die Praktikumsstunden mehr bringen dir auch das Wissen und RDHs waren bei uns nie sehr hoch angesehen.

Der Beitrag wurde von Striker bearbeitet: 6. Apr 2008, 02:59


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Wodka
Beitrag 6. Apr 2008, 14:58 | Beitrag #10
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ZITAT(Striker @ 6. Apr 2008, 03:58) *
(Oder der Notarzt war einfach nur ein Arsch)


Definitiv, wie gings weiter, Verfahren eingestellt?


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
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Holzkopp
Beitrag 6. Apr 2008, 16:18 | Beitrag #11
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Kommt nachher noch mehr zur Sache, aber gerade dieser Mist "Notarzt erstattet Strafanzeige wegen Körperverletzung" nötigt mir nen Kommentar ab...

Also, im Rahmen der Ausbildung predige ich immer wieder "Notkompetenz ist im Kern eine Rechtsfrage zwischen Patient und Behandler und erst in zweiter Linie ein Konfliktfeld zwischen Arzt und Nichtarzt!"

Der Patient allein ist Inhaber des Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit! Nicht der Arzt, weshalb der darüber auch niemals verfügen kann. Die rechtlichen Grundlagen bezüglich des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit des Patienten (Körperverletzung) unterscheiden sich nicht für den Arzt und den Nichtarzt! Maßgeblich ist immer die Einwilligung des Patienten nach § 228 StGB. Liegt die wirksam vor (Aufklärung, Risikokenntnis, das übliche halt) dann ist die Einwilligung wirksam, was die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung beseitigt.
Eine ganz andere und in Deutschland unbefriedigend gelöste Frage ist, wie man mit dem sog. Arztvorbehalt umgeht, nämlich der Bestimmung des § 1 Heilpraktikergestz, dass die Ausübung der Heilkunde von einer staatlichen Erlaubnis abhängig macht. Diese Erlaubnis ist für den Arzt die Approbation, der RA oder RS übt definitionsgemäß keinen Heil- sondern einen Heilhilfsberuf aus und kann demzufolge nach herrschender Meinung keine solche Erlaubnis beanspruchen.
Dem steht auch nicht die Formulierung des § 3 RettAssG entgegen, welche ausdrücklich die Formulierung "Helfer des Arztes" verwendet.

Klar ist aber auch, dass ein denkbarer Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz eben noch keine rechtswidrige Körperverletzung begründet. Im Fall der Notkompetenz (lebensbedrohlicher Notfall, Arzt nicht rechtzeitig erreichbar, Maßnahme im Risiko gerechtfertigt und erfolgversprechend) nutzt man den -juristisch unbeliebten- rechtfertigenden Notstand: man hat das Überlebensinteresse des Patienten (Rechtsgut Leben) abzuwägen gegen das staatliche Interesse, dass Heilkunde nur durch Ärzte auszuüben ist. Da fällt selbst dem unbegabtesten Juristen die Prüfung leicht.

Und noch ein Detail: das Legen eines periphervenösen Zugangs mit der Applikation kristzalloider Infusiuonslösungen im Bereich bis 500 ml dürfte lediglich den Tatbestand einer einfachen Körperverletzung erfüllen, da es an der spezifischen Gefährlichkeit der Maßnahme mangelt, die eine gefährliche Körperverletzung begründen würde. (§ 226: gefährliches Werkzeug: der konkreten Art der Anwendung nach geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen). Das trifft im Regelfall des periphervenösen Zugangs nicht zu.

Und dann bleibt es tatbestandsmäßig bei einer einfachen Körperverletzung. Die ist aber ein Antragsdelikt. Soll heißen, da kann der Notarzt fünfzig Strafanzeigen stellen, solange der angeblich Geschädigte kein ausdrückliches Strafverlangen äußert (Strafantrag) oder die Staatsanwaltschaft irgendwo ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, wird das Ganze einfach nur als nutzloser Vorgang in der Akte landen.

Woraus bitte hätte sich denn in dem Fall überhaupt der Vorwurf der Körperverletzung begründen sollen? Ärzte haben Medizin studiert und nicht Jura. Manchmal merkt man das...


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Striker
Beitrag 6. Apr 2008, 16:19 | Beitrag #12
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Jep, war im Rahmen der Notkompetenz.
Der Notarzt brauchte über 10 Minuten, und der Patient war wirklich schwer verletzt.
Der ankommende RTW war froh, dass wir das machten und konnten.

Noch dümmer war es zuhause. Kennt ihr das, Stationsarzt geht mit zu einer Verlegung aufs Auto. Der Patient ist stabil, nur der Arzt will schnell wieder zu seinem Krankenhaus. Also sagte er, ich sollte mit Blaulicht fahren aber ohne Horn. Das im Feierabendverkehr. Ich machte ihn klar das ich das nicht mache, weil nur Blaulicht bringtt garnichts bringt, und ist rechtlich auch nicht ausreichend (War damals noch so, ist glaube ich aufgelöst worden).
Die Diskussion ging soweit bis der Arzt voll ausgeflippt ist, aber das Horn wollte er nicht, warum auch, der Patient war stabil.
Er zeigte mich dann an, weil ich nicht auf die Anweisung des Arztes gehört habe.
Urteil: Der Fahre hat das letzte Wort über das Auto, weil er für das Leben der Insassen verantwortlich ist.

Das wars aber auch mit Anzeigen von Ärzten wink.gif


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Striker
Beitrag 6. Apr 2008, 16:25 | Beitrag #13
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He Holzkopf, danke für die Aufklärung, aber bei mir ist es zu spät ich habe aufgehört.
Ich breues es aber sad.gif Aber ich habe auch den RS offiziell nichtmehr, da ich keine Fortbildungen mehr gemacht habe.


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Camouflage
Beitrag 6. Apr 2008, 16:36 | Beitrag #14
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ZITAT(Striker @ 6. Apr 2008, 16:19) *
Ich machte ihn klar das ich das nicht mache, weil nur Blaulicht bringtt garnichts bringt, und ist rechtlich auch nicht ausreichend (War damals noch so, ist glaube ich aufgelöst worden).

Nein, ist immer noch so. Blaulicht alleine nur als Warnung bei Einsatzfahrten und vor Einsatzstellen (grob gesagt), um anderen Verkehrsteilnehmern zu sagen, dass sie Platz machen müssen, muss das Horn dazu.


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Holzkopp
Beitrag 6. Apr 2008, 16:37 | Beitrag #15
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ZITAT(Striker @ 6. Apr 2008, 16:19) *
Noch dümmer war es zuhause. Kennt ihr das, Stationsarzt geht mit zu einer Verlegung aufs Auto. Der Patient ist stabil, nur der Arzt will schnell wieder zu seinem Krankenhaus. Also sagte er, ich sollte mit Blaulicht fahren aber ohne Horn. Das im Feierabendverkehr. Ich machte ihn klar das ich das nicht mache, weil nur Blaulicht bringtt garnichts bringt, und ist rechtlich auch nicht ausreichend (War damals noch so, ist glaube ich aufgelöst worden).
Die Diskussion ging soweit bis der Arzt voll ausgeflippt ist, aber das Horn wollte er nicht, warum auch, der Patient war stabil.
Er zeigte mich dann an, weil ich nicht auf die Anweisung des Arztes gehört habe.
Urteil: Der Fahre hat das letzte Wort über das Auto, weil er für das Leben der Insassen verantwortlich ist.


Wird ja immer besser...

§ 38 StVO regelt das ganz eindeutig.
Der Arzt hat letztlich das Recht, zu entscheiden ob mit oder ohne Alarm gefahren wird. Aber nur solange er erstens beim Patienten weilt und zweitens nur im Rahmen des Straßenverkehrsrechts. Für die Durchführung der Alarmfahrt ist rechtlich der Fahrer ganz allein verantwortlich. Und die StVO regelt sowas von eindeutig, dass das "Wegerecht" (das Gesetz kennt den Begriff übrigens nicht) nur mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zusammen ausgeübt werden kann. Man darf auf Einsatzfahrten auch "nur" mit Blaulicht fahren, das hat aber rechtlich überhaupt keine Bedeutung und gibt den anderen Verkehrsteilnehmern eben nicht auf, sofort freie Bahn zu schaffen.
Wer auf sog. "Alarmfahrten" durch risikoreiche Fahrweise andere gefährdet, macht sich sogar strafbar, § 315 c StGB.

Fazit: Alarmfahrt gibts nur mit Horn oder gar nicht. Soll sich der Arzt entscheiden.

Anekdote: hier in der Stadt hat allen Ernstes eine Abgeordnete der Grünen im Stadtparlament den Antrag gestellt, die Feuerwehr und Rettungsdienste mögen bitte während der Aufführungen am örtlichen Theater dieses ohne Horn passieren, damit der Kunstgenuss nicht gestört werde.
Die fachliche Stellungnahme des Amtleiters der Feuerwehr hat ihr dann gehörig den Kopf gewaschen...


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Striker
Beitrag 6. Apr 2008, 18:53 | Beitrag #16
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Ja aber nachts sind wir auch meist ohne Horn gefahren, bei Kreuzungen haben wir es eingeschalten.


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Wodka
Beitrag 6. Apr 2008, 19:14 | Beitrag #17
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ZITAT(Holzkopp @ 6. Apr 2008, 16:18) *
Woraus bitte hätte sich denn in dem Fall überhaupt der Vorwurf der Körperverletzung begründen sollen? Ärzte haben Medizin studiert und nicht Jura. Manchmal merkt man das...


Wenn, dann nur an der fehlenden Einwilligung, eine mutmaßliche Einwilligung wird einem solchen Notfall aber vorliegen.
Du hast dazu ja schon einiges geschrieben, belassen wir es also dabei.

Mal was anderes:

Die einfache Körperverletzung ist ja ein Antragsdelikt und der Arzt ist definitiv kein Verletzter im Sinne von § 77 StGB, er kann also garkeinen Antrag stellen.
Jetzt ist die Frage, wenn ein Arzt einen Eingriff lege artis vornimmt, dann sagt man ja es sei kein gefährliche Körperverletzung, obwohl er ein Skalpell oder ähnliches verwendet hat. Das bedeutet bei einem ärztlichen Eingriff ist in der Regel ein Strafantrag Verfolgungsvoraussetzung.
Wie ist das, wenn einer von euch Sanis einen solchen Eingriff vornimmt, also einen Zugang legt?
Da wird es dann doch unter Umständen tatsächlich eine Rolle spielen, ob er das öffentlich-rechtlich darf, oder nicht? Also jetzt nur in Bezug auf das Erfordernis eines Strafantrages.

Ich habe jetzt gelesen, dass du davon ausgehst, dass der Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung ohnehin nicht geben ist. Dazu fehlen mir jetzt die medizinischen Detailkenntnisse. Im Grunde kann ja alles ein gefährliches Werkzeug sein, unterstellen wir also einmal eine gefährliche Körperverletzung wäre im Grunde gegeben.





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Camouflage
Beitrag 6. Apr 2008, 20:02 | Beitrag #18
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ZITAT(Striker @ 6. Apr 2008, 18:53) *
Ja aber nachts sind wir auch meist ohne Horn gefahren, bei Kreuzungen haben wir es eingeschalten.

Wenn niemand da ist, der Platz machen kann oder muss, braucht man das Horn ja auch nicht. Rechtzeitig vor Kreuzungen einschalten und dann vorsichtig in die Kreuzung einfahren reicht.


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Holzkopp
Beitrag 6. Apr 2008, 22:56 | Beitrag #19
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ZITAT(Autolyse @ 5. Apr 2008, 23:40) *
ZITAT(Camouflage @ 6. Apr 2008, 00:28) *
Naja, KTP ist ja nicht immer 24h-Dienst. Dafür ist dann halt alles Arbeitszeit, keine Bereitschaftszeiten.

Ja, gut, KTP, da kann ich im Regelfalle eher drauf verzichten. Das ist weder besonders spannend noch besonders gesund, mir geht es danach meist wie Horst Schlämmer - ich hab' Rücken - dann doch lieber Rettung und schlechter bezahlt, dafür kann man nebenbei etwas lernen.


Mit der Aussage würde ich dich schonmal nicht einstellen. Im Vorstellungsgespräch wärst du damit raus.

Zwar gehört Notfallrettung du den anspruchsvolleren und auch spannenderen, weil "actionreicheren" Teilen des Jobs, aber Krankentransport gehört nunmal zum Job dazu. Wer darauf keinen Bock hat und das seine Umwelt auch spüren lässt, der soll woanders glücklich werden.
Die Durchführung eines qualifizierten Krankentransports, zu dem ja auch so Dinge wie Infektionsfahrten und Zwangseinweisungen gehören, bedürfen durchaus eines entsprechenden fachlichen Hintergrunds. Auch das Gespräch mit dem altersdementen Patienten, die Betreuung und die Wahrnehmung seiner Interessen während des Einsatzes wollen berücksichtigt sein.

Und die Aussage, dass Krankentransport körperlich anstrengender sei halte ich für nicht belegt. Das ist erstens eine Frage der Einsatzhäufigkeit und zweitens sind die Arbeitsbedingungen in der Notfallrettung oftmals miserabler. Der Patient liegt nämlich fast immer zwischen Scheißhaus und Heizung im dritten OG eines Altbaus ohne Fahrstuhl.

Rettungsdienst ohne Freude am Krankentransport ist obsolet. Entweder akzeptiert man die Breite seines Aufgabengebiets oder man sucht sich nen anderen Job.

Ich schreibe das auch deshalb hier so pointiert, weil es hier bei uns seit Jahren keine KTWs mehr gibt, sondern der Träger des Rettungsdienstes die MZF- Strategie favorisiert, sprich RTWs werden komplett mit Tragestuhl ausgerüstet und führen sowohl Notfalleinsätze als auch Krankentransporte durch. Da kanns dir dann passieren, dass du zwar teures Medizingerät durch die Gegend schaukelst, es aber am drei Tagen nur einmal brauchst. Irgendwer muss nämlich die umgefallenen Omas vom Krankenhaus auch wieder zurückfahren ins Altenheim.

Mir persönlich würden so Tage, an denen ich dreimal reanimieren muss, auch auf den Keks gehen. Notfallrettung ist ja nun auch mehr, als mit Blaulicht irgendwo hinzufahren. Jeder Patient hat Anspruch darauf, dass er zuvorkommend behandelt wird und trotz mitunter fraglicher Hilfsbedürftigkeit korrekt behandelt wird.

Eine gesunde Abneigung hege ich auch gegen Individuen, die ihr Hauptziel darin sehen, möglichst schnell Zugänge zu legen oder irgendwelche Patienten zu intubieren. Diese Fähigkeiten sind Handwerkszeug, die dann zum Einsatz kommen, wenn sie indiziert sind und der Patient von ihnen profitiert. Dann sollten die auch ohne Verzögerung kommen und sitzen. Aber eine Definition der eigenen Wertigkeit über dieses "ich will auch mal ein bischen Arzt sein" halte ich für destruktiv. Bedauerlicherweise gibts davon noch genug Kandidaten.

Der Anspruch an die Qualität des Rettungsfachpersonals steigt ständig. Da kommen auch manche Kollegen nicht mit, weil ihnen entweder der Wille oder das Talent dazu fehlt. Wer nicht versteht, weshalb er etwas tut oder unterlässt, sollte sich bezüglich seiner Aktivitäten nicht gar zu weit aus dem Fenster lehnen. "Ich hab das schon immer so gemacht" ist nunmal keine Begründung. Und ich kenne Leute, die arbeiten Jahrzehnte in dem Beruf, ohne je verstanden zu haben, was sie da eigentlich tun.

Es gibt immer überdurchschnittlich gute RS und unterdurchschnittlich schlechte RA, so dass sich da möglicherweise eine gewisse Nivellierung ergibt. Aber auch ich gehöre zu denen, die die zwei Jahre Ausbildungsdauer des RA für eklatant zu kurz halten und da mindestens drei Jahre etabliert sehen wollen.
Und über die Ausbildungsinhalte einer Veranstaltung, die lediglich vier Wochen theoretischen Unterricht beinhaltet, müssen wir ja nicht lange streiten. Das man sich im Anschluß an eine RS- Ausbildung aus eigenem Antrieb weiterqualifiziert und mehr wei0 und kann, als das Ausbildungsziel vorgibt, ist löblich, aber eben nicht vorauszusetzen.

Deshalb ist es richtig, dass die Notfallrettung in den Händen des RA liegt und der RS sich dort nach dem Maß der tatsächlichen Qualifikation beteiligt. Aus dem gleichen Grund sind entsprechend qualifizierte Notärzte vonnöten, die in der konkreten Einsatzsituation auch dem RA an spezieller medizinischer Fähigkeit überlegen sind. Reine "akademische Begleitdienste" sind sinnfrei und nutzen dem Patienten nichts.

Hier in Hessen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass ein RA als Beifahrer in der Notfallrettung einzusetzen ist. Legt man das Gesetz streng aus, so ist es untersagt, dass der RS im Notfalleinsatz den Patienten im Patientenraum begleitet, selbst wenn der RA fährt und jederzeit wechseln könnte. Ich kenne Rettungswachen, die das so streng handhaben.

Auch ich kenne noch die Zeiten, wo kein RA auf dem RTW sein musste. Ich war damals Zivi, sechs Monate im Dienst (damals dauerte das noch 15 Monate) und bin mit einem Kollegen gefahren, der gerade seine RS- Abschlußprüfung bestanden hatte. Damals hat Notkompetenz niemanden interessiert, da war der Briefträger umgefallen, natürlich hab ich den intubiert und defibrilliert als Zivi, war ja indiziert. Heute in der Form undenkbar.
Allerdings hat mir die RA- Ausbildung danach noch ne ganze Menge gebracht, obwohl ich den Zivildienst da schon hinter mir hatte und damit über ein Jahr Vollzeiterfahrung im RD.

Um hier aber noch mal nen konkreten Tipp für den Threadstarter abzugeben: so wie du es beschreibst würde ich mit der RS- Ausbildung anfangen. Das reicht für den Einstieg völlig und wenn du danach Gefallen dran gefunden hast und dich auch formal weiter qualifizieren möchtest, dann kannst du immer noch ohne Nachteile über den RA- Aufbaulehrgang nachchdenken. Damit jetzt zu beginnen hielte ich für verfrüht. Mach den RS- Lehrgang und gönn dir eine Zeit im Rettungsdienst.

Als aktives ehrenamtliches Mitglied einer Hilfsorganisation kannst du damit rechnen, dass dir diese Ausbildung finanziert wird. Ohne diesen Hintergrund musst du das entweder selbst tun oder Fördermöglichkeiten nutzen. Mach dir dann noch Gedanken über den Führerschein und dann steht einer Tätigkeit nichts im Wege.
Alternativ fragst du mal bei einer Rettungswache deiner Wahl an, ob du so ein paar Tage Schnupperpraktikum machen kannst. Wenn man das Ganze vorher noch nie gesehen hat, ist das eine sinnvolle Möglichkeit, die ich empfehlen kann.


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Pipe
Beitrag 10. Apr 2008, 14:09 | Beitrag #20
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Ich häng mich mal mit meiner Frage an diesen Thread, auch wenn leicht OT, da hier ja einige Rettungs-Spezialisten versammelt sind:

Kennt jemand diese Mobiltelefon-Ortungs-Geschichte von der Björn-Steiger-Stiftung?

Link zum Thema

Ich überlege, mich dort zu registrieren, falls mir beim Mountainbiken in der Pampa mal etwas zustößt... Ist das eine sinnvolle Geschichte?
Habt ihr einschlägige Erfahrungen? Wie funktioniert das ohne diese Registrierung, wenn ein Verunfallter den Notruf anruft, aber nicht genau sagen kann, wo er ist? Sollte der Verunfallte bewußtlos im Wald liegen und beispielsweise daheim vermißt werden, kann man dann auch das (eingeschaltete) Mobiltelefon orten, sofern Netz vorhanden ist?


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Camouflage
Beitrag 10. Apr 2008, 14:30 | Beitrag #21
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ZITAT
Ich überlege, mich dort zu registrieren, falls mir beim Mountainbiken in der Pampa mal etwas zustößt... Ist das eine sinnvolle Geschichte?

Weiß nicht, so ein wirklicher Mehrnutzen ist das IMO nicht, sofern man kein GPS-fähiges Handy hat. Habe das gerade nur mal so überflogen. Wozu Geburtstjahr und Wohnort im Fall der Fälle von Interesse sein sollten, kann ich mir nicht so ganz vorstellen.

ZITAT
Habt ihr einschlägige Erfahrungen? Wie funktioniert das ohne diese Registrierung, wenn ein Verunfallter den Notruf anruft, aber nicht genau sagen kann, wo er ist?

"Kommt drauf an."
Je nach Ort wird so gut es geht abgefragt, um das fragliche Gebiet einzugrenzen. Und dann wird halt gesucht, wobei der Aufwand meiner Erfahrung nach stark schwankt, in Bayern werden glaube ich eher x Feuerwehrleute und Rettungshundestaffeln usw. alarmiert, während bei uns das eher die Polizei alleine erledigt (Zusammenziehen von Streifenwagen, Hubschrauber mit WBK, ggf. Bereitschaftspolizei), vielleicht fährt auch nur ein Streifenwagen mal gucken, wenn der Disponent zur Einschätzung kommt, dass das alles nicht so wild ist. Ich selbst bin jedenfalls noch nie zu einer Personensuche alarmiert worden, auch habe ich nichts von einer ähnlichen Aktion in meiner Heimat mitbekommen.

ZITAT
Sollte der Verunfallte bewußtlos im Wald liegen und beispielsweise daheim vermißt werden, kann man dann auch das (eingeschaltete) Mobiltelefon orten, sofern Netz vorhanden ist?

Die Rettungsleitstelle selbst eher nicht, bei uns kann die Polizei das. Das kann aber je nach Gegend auch anders aussehen. Die Funkzellen sind aber zum Teil (gerade in Waldgebieten usw.) auch recht groß, so dass der Nutzen auch begrenzt ist.

Für deinen Anwendungsfall würde ich irgendwie eher im Vorfeld das Gebiet einigermaßen eingrenzen, in dem man sich aufhält und das einer zuverlässigen Person mitteilen, bei der man sich dann an- und abmeldet, je nach Dauer auch Zwischenmeldung. Diese Person sollte dann im Fall der Fälle zunächst versuchen dich zu erreichen, wenn du nicht reagiert die Polizei bzw. den Rettungsdienst mit möglichst genauer Ortsangabe verständigen.
Zusätzlich könntest du eventuell mal bei deiner zuständigen Rettungsleitstelle anrufen (nicht über die 112, normale Festnetznummer sollte im Telefonbuch stehen oder über die Stadt- bzw. Kreisverwaltung in Erfahrung zu bringen sein) und dort fragen, ob die irgendwas empfehlen können oder bestimmte Systeme bevorzugen.

Ich bin mir beispielsweise fast sicher, dass viele Leitstellen mit Koordinaten in Grad, Minuten und Sekunden oder Dezimalgrad nicht besonders viel anfangen können.


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Pipe
Beitrag 10. Apr 2008, 15:16 | Beitrag #22
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