Jugendgesetz, Geschlechtsverkehr |
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Jugendgesetz, Geschlechtsverkehr |
28. Feb 2003, 14:10 | Beitrag
#1
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Feldwebel Beiträge: 273 Gruppe: Members Mitglied seit: 05.02.2002 |
Ich hoffe dass das hier im richtigen Forum ist.
Zu erst einmal möchte ich dass dies völlig ernst gemeint ist und mir die Sache wichtig ist und daher sehr erfreut wäre wenn ich sinnvolle Antworten bekäme. Danke! Ich hätte eine Frage zum Rechtlichen Standpunkt im Deutschen Gesetz zu dem Thema Sexuelle Handlungen Minderjähriger untereinander. Mich würde interessieren wie es dort mit den Altersbegrenzungen aussieht. Mann hört von allen Möglichen Seiten das es zum Beispiel verboten sei wenn Sie unter 14 und er über 18 ist und alle Möglichen anderen Varianten. Wie sieht es bei diesen Situationen im Alter zwischen 12 und 20 aus?? Ich habe jetzt gerade 45min lange im Netz gesucht aber immer nur Gesetztexte zu Vergewaltigung Minderjähriger gefunden. Ach ja, ihr könnt jetzt gerne die wildesten Überlegungen anstellen warum ich das Frage, aber ich fände es sehr nett wen dies nicht hier Diskutiert wird. mfg Der Neue -------------------- Man muss nur wollen und daran glauben, dann wird es gelingen!
Ferdinand Graf von Zeppelin (1838 - 1917) |
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28. Feb 2003, 14:54 | Beitrag
#2
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Oberleutnant Beiträge: 1.326 Gruppe: VIP Mitglied seit: 20.12.2001 |
Ich glaube alles über 16 mit unter 16 nur mit der Genehmigung der Eltern, ab 16 ist alles erlaubt. (ausser "gewerblich")
Bin mir ber nicht ganz sicher... |
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