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> Der neue Schwerlasttransporter "Mammut", ausgelagert aus den Army-News
PzBrig15
Beitrag 9. Jan 2014, 20:28 | Beitrag #121
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Geniale Aufnahmen..... xyxthumbs.gif
 
Marauder
Beitrag 18. Apr 2014, 20:44 | Beitrag #122
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Doll hat einen Insolvenzantrag gestellt.
http://www.doll-oppenau.com/start/detail/a...fahrzeugbau-ag/

Aktuell läuft der Betrieb noch. Ich hoffe die Bundeswehr bekommt ihre Auflieger noch wie geplant. Geplant war die Auslieferung bis Juli 2014.

Der Beitrag wurde von Marauder bearbeitet: 18. Apr 2014, 20:45
 
PzBrig15
Beitrag 18. Apr 2014, 20:51 | Beitrag #123
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ZITAT(Marauder @ 18. Apr 2014, 19:44) *
Doll hat einen Insolvenzantrag gestellt.
http://www.doll-oppenau.com/start/detail/a...fahrzeugbau-ag/

Aktuell läuft der Betrieb noch. Ich hoffe die Bundeswehr bekommt ihre Auflieger noch wie geplant. Geplant war die Auslieferung bis Juli 2014.


Ist schon erstaunlich wie Betriebe mit einer guten Produktlinie in Schieflage kommen. Besonders in Zeiten der Spezialaufbauten durch die vielen Schwertransporte ( Windräder/ Maschinenteile etc.).
 
MeckieMesser
Beitrag 18. Apr 2014, 21:34 | Beitrag #124
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Doll hat aber auch mitten in der Wirtschaftskrise nach Osteuropa expandiert. Das könnte Reserven gefressen haben.
Investoren sollten sich aber finden lassen. Drücken wir die Daumen, dass eine Firma wie Krone übernimmt.
 
Reitlehrer
Beitrag 12. Apr 2015, 12:51 | Beitrag #125
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ZITAT(Styx @ 24. Dec 2013, 22:07) *
ZITAT(Kreuz As @ 24. Dec 2013, 21:56) *
Seit wann gilt das für die BW?

§ 70 StVZO - Ausnahmen

ZITAT
(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.



Ich hab den wichtigen Teil mal hervorgehoben, bloß weil du nen 40 ft Container umsetzen willst kommst du mit der Sondergenehmigung net weit.



Der berühmt berüchtigte Marschkredit stellt die Sondergenehmigung nach STVO dar, sei es wegen Marschkolonen (übermäßige Straßenbenutzung), Überbreite oder Schwerlast (> 40t)
 
 
 

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