Grundgesetzänderung, fürn einsatz der BW |
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Grundgesetzänderung, fürn einsatz der BW |
20. Aug 2001, 13:34 | Beitrag
#1
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Da gings bestimmt um den geschichtlichen Hintergrund. 33-45
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21. Aug 2001, 16:53 | Beitrag
#2
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Major Beiträge: 9.708 Gruppe: Banned Mitglied seit: 22.07.2001 |
heute war in der "RHEINPFALZ" ein interview mit
einem csu-abgeordneten. seine begründung: der bundestag hat schon so viel um die ohren, dass nicht sehr viel zeit bliebe, sich in die jeweilige strategische situation hineinzuversetzen. zitat: im bundestag sitzen ja keine militärstrategen. (stimmt!!!! also wenn der bundestag bei gößeren operationen (so ab 5000mann) ein vetorecht besitzt, find ich die sache ok. und wenns wirklich mal hart auf hart kommt, wird ja wohl keiner verlangen, dass erst der bundestag abstimmt, oder???? |
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20. Aug 2001, 12:03 | Beitrag
#3
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Hab grad in der Zeitung gelesen, daß die CDU das Grundgesetz so ändern will, daß die BW künftig ohne Zustimmung des Bundestages nur auf Weisung der Bundesregierung eingesetzt werden soll.
Was haltet ihr davon? Ich meine, daß das zwar die Reaktionsgeschwindigkeit erhöht, aber da die KRK in 14 Tagen einsatzbereit sein sollen brauchts das nich. Die Frage ist, ob das gefährlich ist (geschichtlicher Hintergrund). |
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20. Aug 2001, 13:37 | Beitrag
#4
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Grenadier Beiträge: 22 Gruppe: Members Mitglied seit: 23.07.2001 |
Aber 1994??
Ich denke vor 7 Jahren hat keiner daran gedacht, dass die,in Militärfragen passive, Regierung Kohl einen Krieg gegen Frankreich führen könnte. |
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23. Aug 2001, 14:24 | Beitrag
#5
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Leutnant Beiträge: 573 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.08.2001 |
hir hir hir
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20. Aug 2001, 13:17 | Beitrag
#6
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Wenn Akute Gefahr für Bundesbürger im Ausland beteht ist sowieso keine Abstimmung notwendig glaubich.
Aber außer einem Angriff auf die BRD oder auf Bündnispartner würde mir kein Grund einfallen den Bundestag außen vor zu lassen. |
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20. Aug 2001, 16:58 | Beitrag
#7
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Oh Hölle Hölle!
Wozu gibts den Geheimdienste, Weltweite Beobachter, usw.??? Meint ihr irgentjemand entscheidet sich von heute auf Morgen in der BRD einzumarschieren. Sowas zeichnet sich doch ab (Politik, Aufrüstung, Mobilmachung)! Och nö .... so schwer isses doch nich oder???
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22. Aug 2001, 00:20 | Beitrag
#8
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Oberst Beiträge: 3.990 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 23.07.2001 |
Bei einem echten V-Fall muss garnix abgestimmt werden, da kann der Bundeskanzler sofort handeln ...
Und bei Auslandseinsätzen : wie war das noch in Albanien !?!?!?! Dt. Fallschirmjäger im Kampfeinsatz, ohne irgendwelche Genehmigungen, und ohne das jemand meckert, weil dt. Zivilisten in Gefahr waren ... kann es sein das dann schon ein V-Fall eintritt |
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20. Aug 2001, 13:25 | Beitrag
#9
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Grenadier Beiträge: 22 Gruppe: Members Mitglied seit: 23.07.2001 |
Warum hat das Bundesverfassungsgericht das überhaupt beschlossen?
Ich denke 1994 war in der Bundesrepublik genug Demokratiebewusstsein vorhanden das es eines solchen Geseztes nicht bedurft hätte. |
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20. Aug 2001, 13:40 | Beitrag
#10
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Nee das glaubich auch nich. aber in einem Staat in dem Nationalstolz als rechtsradikalismus angesehen wird können die Politiker nich dasselbe machen wie die Kunden 1933.
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21. Aug 2001, 18:32 | Beitrag
#11
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Leutnant Beiträge: 573 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.08.2001 |
ja es ist bitter abber wahr
so nach dem motto " die brd konnte sich nicht verteidigen da der bundestag sich nicht über die details des befehls einigen konnte" |
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20. Aug 2001, 12:20 | Beitrag
#12
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Elder Forenmen Beiträge: 6.382 Gruppe: Ehrenmoderator Mitglied seit: 05.08.2001 |
Ich finds sinnvoll. So kann z.B. bei Gefährdung deutscher Staatsbürger im Ausland, innerhalb von Stunden entschieden werden und die DSO schnell zur Evakuierung geschickt werden.
Wenns scheisse läuft, kann man ja immer noch die Soldaten zurückrufen... So viel von meiner Seite. Mfg |
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20. Aug 2001, 15:33 | Beitrag
#13
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Leutnant Beiträge: 573 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.08.2001 |
meist du die sagen us wirklich 2 jahre vorher bescheid:
hallo ihr deutschen wir greifen euch so in circa 2 jahren an - bis dahin viel spass beim aufbau eurer verteidigung??????? |
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23. Aug 2001, 13:53 | Beitrag
#14
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Oberleutnant Beiträge: 1.204 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.07.2001 |
@sdw
Ich und Rechtschreibminister? Dann ist hiermit mein Erster Befehl "Ich vordere das hier mit ohne e geschrieben wird". QUOTE Und die Masse springt auf und jubeld "JAAAAAAAAAAAA"
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20. Aug 2001, 12:58 | Beitrag
#15
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Grenadier Beiträge: 22 Gruppe: Members Mitglied seit: 23.07.2001 |
Ich finde der Bundestag sollte kein Mitbestimmnugsrecht erhalten, denn
das Gesetz ist nur kontraproduktiv. Wenn es nach der Meinung der Regierung sinnvoll ist die Bundeswehr zu einem Friedensauftrag zu entsenden dann soll sie das tun können ohne jedesmal eine bundesweite Diskussion auszulösen. |
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20. Aug 2001, 14:49 | Beitrag
#16
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Ach Quatsch!
Das grenzt ja schon an PanikBild: http://www.plauder-smilies.com/laugh.gif (Bild automatisch entfernt). Die Vorwarnzeit eines Angriffs auf die BRD wird mit 2 Jahren angegeben! |
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20. Aug 2001, 21:11 | Beitrag
#17
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Generaloberst Beiträge: 4.286 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
QUOTE Zitat von PhoqueMan um 20.Aug. 2001 um 15:32 Uhr habt ihr den derzeitgen wortlaut im Grundgesetz schon mal gelesen??? Artikel 115 a [Begriff und Feststellung] (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags (3) Die Feststellung wird vom Bundespräsident gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. ... --> wißt ihr was das im Klartext heist?? bis die die überhaupt diese feststellung getroffen haben, sitzt der Feind doch schon längst in Berlin!
Aber mal zurück zum Boden der tatsachen. Der Bundestag ist die vertretung des Volkes, die regierung nur die aus seiner Mitte gewählte Exekutive. Ich denke bei einem Auslandeinsatz, bei dem Soldaten für ihr Heimatland oder zumindest dessen Interessen im Ausland ihr leben lassen ktönnen, ist es angebracht, dass die das Volk repräsentierende Institution nämlich der Bundestag auch entsprechend abstimmt. Eine weitere Bewertung des möglichen Mazedonieneinsatzes will ich jetzt gar nicht abgegen, aber nur soviel: Imm wenn ich das Radio anmache und die Nachrichten kommen, ist 90% davon ein bericht über irgendwelche idiotischne Ideen. Sei es der geldgeile Kirch mit seinem scheiß premiere, seiß es herr trittin oder uns BK der in letzter zeit ne ruhige Kugel schiebt und im Osten geld verspricht das er eigentlich nicht hat. Über GW will ich jetzt gar nicht anfangen. Vielleicht sollte man eine WHQ-Partei gründen
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20. Aug 2001, 12:06 | Beitrag
#18
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Oberleutnant Beiträge: 1.558 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.07.2001 |
Der Bundestag, soll immernoch in der Lage sein einen Einsatz zu verhindern!
Nach der Devise, wenn es ihm nicht passt, soll er es sagen, ansonsten wird er nicht gefragt... Also ich denke das es so in Ordnung geht!
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20. Aug 2001, 14:32 | Beitrag
#19
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Leutnant Beiträge: 573 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.08.2001 |
habt ihr den derzeitgen wortlaut im Grundgesetz schon mal gelesen???
Artikel 115 a [Begriff und Feststellung] (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags (3) Die Feststellung wird vom Bundespräsident gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. ... --> wißt ihr was das im Klartext heist?? bis die die überhaupt diese feststellung getroffen haben, sitzt der Feind doch schon längst in Berlin! |
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21. Aug 2001, 19:13 | Beitrag
#20
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Major Beiträge: 9.708 Gruppe: Banned Mitglied seit: 22.07.2001 |
@unclek
why not? wär doch nee idee. commander1984 ernennen wir zum "rechtschreibminister" bumrush wird bundeskanzler (einer muss ja dafür sorgen, dass nicht mehr als 90% vom geld für die bundeswehr draufgehen aber wer wird verteidigungsminister??? |
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20. Aug 2001, 12:18 | Beitrag
#21
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Generalmajor Beiträge: 2.050 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 16.07.2001 |
Also ich denke, der Bundestag soll nach CDU kein Mitbestimmungsrecht erhalten. Ich weiß zwar nicht genau was im Gesetz steht aber laut CDU soll die Entscheidung nur bei der Regierung liegen.
Wenn das so gehandhabt würde, wie du es meinst wäre der Bundestag Machtlos. (Geändert von VaderT um 20.Aug. 2001 um 13:37 Uhr) |
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20. Aug 2001, 16:42 | Beitrag
#22
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Major Beiträge: 9.708 Gruppe: Banned Mitglied seit: 22.07.2001 |
@VaderT
verarschen kann ich mich selbst. @PhoqueMan geht im falle des krieges der oberbefehl nicht an den bundeskanzler??? bei ner kriegserklärung dürfte (sollte) es keine probleme geben. oder meint ihr die opposition kommt und mosert:"das dürft ihr neht" |
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22. Aug 2001, 17:38 | Beitrag
#23
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Generaloberst Beiträge: 4.286 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
harmlos der "Echte V-Fall" tritt laut GG Art.115 bei einem Angriff des Bundesgebietes ein. Bei einem solchen Angriff gilt der V-Fall als festgestellt, ohne dass der BT abstimmen muss.
Am besten Art. 115 lesen... (Geändert von UncleK um 22.Aug. 2001 um 18:39 Uhr) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28. April 2024 - 12:54 |