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> Problem mit Versandhandel, Verkäufer liefert nicht und reagiert nicht
RPG7
Beitrag 26. Sep 2008, 01:44 | Beitrag #1
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Guten Morgen,

ich hab hier momentan ein kleines Problem das mich langsam aber sicher zur Weissglut treibt. Folgendes ist passiert:

Ich habe am 10. September über Yatego bei diesem Onlineshop [link entfernt..] eine Kettensäge gekauft. Das Geld habe ich am 11. September überwiesen. Allerdings ist die bestellte Säge bisher nicht bei mir eingetroffen.
Dummerweise reagiert der Verkäufer nicht auf meine Email und unter der angegebenen Telefonnummer erreicht man immer nur den Anrufbeantworter.

Die Säge hätte ich schon gerne zu den Preis, aber langsam hab ich keine Lust mehr. Wie mahne ich den Verkäufer richtig an, das er entweder ganz fix die Kettensäge rausrückt oder ich mein Geld wiederbekomme?

Per Post ein Einschreiben? Was schreibt man da am besten? Wie lange sollte die gesetzte Frist sein?

Hab dem Typen grade nochmal ne zweite, deutlichere, Mail geschrieben. Ich hoffe, das geht alles über die Bühne ohne, das sich da ein Anwalt drum kümmern muss - dazu hab ich weder Zeit noch Lust rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Bumrush bearbeitet: 4. Oct 2008, 17:54


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Der Hunger treibts rein, der Ekel bringts runter und der Geiz hälts drin

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Racer
Beitrag 26. Sep 2008, 07:37 | Beitrag #2
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Hi,

Hast du die Email per Email-Programm geschrieben, oder per Kontaktformular auf der Seite des Verkäufers?

Habe oft das Problem, dass mir Leute per Kontaktformular was schreiben, aber die Emailadresse nicht richtig eingeben und so Antworten unmöglich ist.

Oder: evtl. ist der Verkäufer schlicht in den Ferien?

Oder: Einen Festplatten-Crash wie ich vor 2 Wochen und nichts geht mehr hmpf.gif

Der Beitrag wurde von Racer bearbeitet: 26. Sep 2008, 07:42
 
HGAbaddon
Beitrag 26. Sep 2008, 08:28 | Beitrag #3
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Bei einem mutwilligen Betrüger kannst nur hoffen. Versuche mal, die Kohle zurückzuüberweisen bei der Bank, aber das geht glaub nicht.

Wenn er im Urlaub ist, dann hat er gefälligst ein Autoresponse drin...


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imi-uzi
Beitrag 26. Sep 2008, 09:16 | Beitrag #4
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falls ich je mal was online bestelle, und die läden nicht bekannt sind, einfach mal mittels firmennamen googlen, eventuell findet man ja hinweise auf die geschäftsführung, falls ich dann negative sachen find, würd ichs generell sein lassen.
 
bill kilgore
Beitrag 26. Sep 2008, 09:21 | Beitrag #5
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waren es nicht sechs Wochen die man hat um das Geld zurück-überweisen zu lassen?
Sonst würd ich es einfach weiter per Mail probieren, auch wenn die kombination von Web.de Adresse und Shop Provider eher nach "nebenerwerb" aussieht...
Erkundige dich bei deiner Bank wie lange du das Geld noch holen kannst, setz dem Anbieter eine Frist (eine Woche? 10 Tage?) und dann hol dir dein Geld zurück und verbuch es unter Erfahrung.


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Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
 
HGAbaddon
Beitrag 26. Sep 2008, 09:32 | Beitrag #6
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So ohne weiteres kann man eine Überweisung leider nicht zurück holen. Mit der Bank sprechen...


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RPG7
Beitrag 26. Sep 2008, 10:35 | Beitrag #7
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Ich hab mich jetzt erstmal an das Portal gewendet und denen den Sachverhalt beschrieben. Mal sehen was da bei rauskommt.
Und jetzt frag ich mal meinen Sparkassenmenschen wie das mit Überweisungen rückgängig machen aussieht...

Hab nochmal ne Mail geschickt und nochmal da angerufen - Keine Änderung.


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Icewolf
Beitrag 26. Sep 2008, 11:50 | Beitrag #8
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also Überweisungen kann man nicht zurückholen!!!!!!!!!!!!
die sechswochenfrist gilt bei lastschriften
 
RPG7
Beitrag 30. Sep 2008, 21:34 | Beitrag #9
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Hab vorhin noch jemanden gefunden, der das selbe Problem mit der Firma xyz Thüringen [Name entfernt..] hat. Auch ne Kettensäge gekauft und bisher nicht geliefert bekommen. Schöne Aussichten ... hmpf.gif

Der Beitrag wurde von Bumrush bearbeitet: 4. Oct 2008, 17:55


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RPG7
Beitrag 1. Oct 2008, 23:34 | Beitrag #10
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Frage an unsere Rechtsgelehrten:

Muss ich dem Händler eine Frist setzten bevor ich aufs Amtsgericht marschiere und eine Herausgabevollstreckung in Auftrag gebe? Kann ich das selber machen oder braucht es da einen Anwalt?
Wie setze ich jemandem richitg eine Frist? Laut Aussage des anderen Geprellten den ich gefunden habe nimmt die Firma keine Einschreiben an.


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Wodka
Beitrag 1. Oct 2008, 23:43 | Beitrag #11
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ZITAT(Icewolf @ 26. Sep 2008, 12:50) *
also Überweisungen kann man nicht zurückholen!!!!!!!!!!!!
die sechswochenfrist gilt bei lastschriften


Normalerweise sind viele Ausrufezeichen ein Indiz für Bullshit, dann frage ich mich wieso du die verwendest, wenn doch deine Aussage inhaltliche korrekt ist wink.gif


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Wodka
Beitrag 1. Oct 2008, 23:46 | Beitrag #12
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ZITAT(RPG7 @ 2. Oct 2008, 00:34) *
Frage an unsere Rechtsgelehrten:

Muss ich dem Händler eine Frist setzten bevor ich aufs Amtsgericht marschiere und eine Herausgabevollstreckung in Auftrag gebe? Kann ich das selber machen oder braucht es da einen Anwalt?
Wie setze ich jemandem richitg eine Frist? Laut Aussage des anderen Geprellten den ich gefunden habe nimmt die Firma keine Einschreiben an.


Geh zum Anwalt, bevor du irgendwelchen Mist machst. Was soll das btw. mit der Vollstreckung? Du willst die Kettensäge? Hast du nen Titel, den du vollstrecken kannst? Ich denke nicht! Du musst den schon verklagen wink.gif Wie auch immer, geh zum Anwalt biggrin.gif


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Delta
Beitrag 2. Oct 2008, 00:18 | Beitrag #13
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Und der Anwalt nimmt dein Geld und erhebt Klage... du bekommst nach 15 Monaten recht, aber günstig Bäume fällen kannst du deswegen trotzdem noch nicht.

An den Wodka weils grad passt: Was fuer eine Art Prozess strebt man hier an? Strafrecht mit Betrugsvorwurf oder irgendwas anderweitig passendem? Dafür kriegt zwar der Kettensaegenklemmer eine auf den Deckel, wenn ich die Systematik richtig verstanden hab, aber damit kann RPG7 immer noch nicht Wald kleinmachen, ausser sein Gefühl, im Recht gewesen zu sein, gibt ihm einen zufriedenen Kettensaegenblick. Zivilprozess? Oder beides, Straf- und Zivil? Kann man sowas kombinieren, dass auf den Deckel kriegen mit der gerichtlichen Anordnung der Herausgabe eines Fichtenmoppeds oder der adaeqaten Anzahl an Euros verbunden wird? Fragen über Fragen, die ich immer zu faul war zu googeln, die mich aber sporadisch brennend interessieren. Die Frage lautet eigentlich konkret: Ich versteh das Strafrecht als täterbezogenes Recht, bei dems um Sühne geht, das Zivilrecht als opferbezogenes Recht, bei dems um Entschädigung geht. Hat ein Urteil im Strafrecht nur hoheitlich-strafende Wirkung oder kann damit auch gleichzeitig die Wiedergutmachung am Geschaedigten beinhalten? Und wenn ja, ist das noch die reine Lehre oder sind das Hybridlösungen?


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Thou canst not kill that which doth not live. But you can blast it into chunky kibbles.

Limitless are the ways of mankind in its virulent capacities
Ironic it may seem, for us a chance exists to see
In us also lies the capacity to transcend
 
Icewolf
Beitrag 2. Oct 2008, 14:08 | Beitrag #14
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@wodka:

Überweisungen kann man nur so lange zurückholen, wie sie beim Empfänger (hier der Händler) noch nicht dem Konto gutgeschrieben sind. Dies ist in diesem Fall aber unter Garantie schon geschehen, also kann man sie nicht zurückholen.

(Die Ausrufezeichen sind da nur weil ich Ausrufezeichen mag.)
 
Wodka
Beitrag 2. Oct 2008, 16:23 | Beitrag #15
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ZITAT(Delta @ 2. Oct 2008, 01:18) *
Und der Anwalt nimmt dein Geld und erhebt Klage... du bekommst nach 15 Monaten recht, aber günstig Bäume fällen kannst du deswegen trotzdem noch nicht.

Anwälte und Kettensägenverkäufer nehmen Geld, ja... .

An den Wodka weils grad passt: Was fuer eine Art Prozess strebt man hier an? Strafrecht mit Betrugsvorwurf oder irgendwas anderweitig passendem?

Ach, nur weil einer ne Kettensäge nicht liefert, deshalb ist er doch kein Betrüger. Sollte man entdecken, dass der nie Kettensägen liefert und auch nie vorhatte Kettensägen zu liefern, dann können wir über Strafrecht reden, vorher nicht. Kurzum ans Strafrecht verschwende ich nur hilfsweise meine Gedanken. Im Moment wäre ich bei einem Onlinehändler, der einfach nicht liefert.

Dafür kriegt zwar der Kettensaegenklemmer eine auf den Deckel, wenn ich die Systematik richtig verstanden hab, aber damit kann RPG7 immer noch nicht Wald kleinmachen, ausser sein Gefühl, im Recht gewesen zu sein, gibt ihm einen zufriedenen Kettensaegenblick. Zivilprozess? Oder beides, Straf- und Zivil? Kann man sowas kombinieren, dass auf den Deckel kriegen mit der gerichtlichen Anordnung der Herausgabe eines Fichtenmoppeds oder der adaeqaten Anzahl an Euros verbunden wird? Fragen über Fragen, die ich immer zu faul war zu googeln, die mich aber sporadisch brennend interessieren. Die Frage lautet eigentlich konkret: Ich versteh das Strafrecht als täterbezogenes Recht, bei dems um Sühne geht, das Zivilrecht als opferbezogenes Recht, bei dems um Entschädigung geht. Hat ein Urteil im Strafrecht nur hoheitlich-strafende Wirkung oder kann damit auch gleichzeitig die Wiedergutmachung am Geschaedigten beinhalten? Und wenn ja, ist das noch die reine Lehre oder sind das Hybridlösungen?

Nun, es kommt drauf an was der RPG 7 will, wenn er auf Erfüllung des Vertrages klagt, dann wird der Händler verurteilt ihm ne Kettensäge zu dem angegebenen Preis zu übereignen.
Will der RPG 7 keine Kettensäge mehr, dann kann er vom Vertrag nach Fristsetzung zurücktreten, dann kriegt er keine Kettensäge, aber das Geld zurück.
Jetzt hat er noch keine Kettensäge, aber er kann sich mit dem Geld woanders eine Kettensäge kaufen, wenn die wahnsinnig teuer ist, dann entsteht ihm vielleicht sogar ein Schaden.
Wenn ihm einem ein Schaden entsteht, dann kann man vielleicht sogar Schadensersatz verlangen, wenn der Händler schuldhaft nicht geliefert hat.
Wenn man sich entscheidet, dass man Geld will und einem 15 Monate zu lange erscheinen, dann kann man auch erstmal mit einem netten Mahnbescheid an der Tür anklopfen (lassen) und abwarten was passiert. Wenn der Händler dann immernoch nicht mag, dann landet man im Prozess (ohne hier auf technische Details einzugehen), so ein Prozess in erster Instanz, der dauert aber auch nicht so wahnsinnig lange, würde mal nen halbes Jahr ansetzen. Es geht hier um eine Kettensäge, die nicht geliefert wurde, das kriegen wir gerade noch hin wink.gif

Jetzt nochmal zum Zivilrecht, da gibts weder Täter noch Opfer, sondern nur die Frage, ob jemand einen Anspruch gegen einen anderen hat.
Das kann ein Anspruch sein auf Kettensäge, auf Geld zurück, oder auf Schadensersatz.

In der Tat kann man eine zivilrechtliche Frage nach Schmerzengeld z.B. in einen Strafprozess miteinbinden, das wird aber in der Praxis wohl nicht so gerne gemacht. Ansonsten sind das zwei getrennte Planeten. Ach und die Klageart sollte wohl eine Leistungsklage sein.




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Wodka
Beitrag 2. Oct 2008, 16:29 | Beitrag #16
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ZITAT(Delta @ 2. Oct 2008, 01:18) *
Die Frage lautet eigentlich konkret: Ich versteh das Strafrecht als täterbezogenes Recht, bei dems um Sühne geht, das Zivilrecht als opferbezogenes Recht, bei dems um Entschädigung geht. Hat ein Urteil im Strafrecht nur hoheitlich-strafende Wirkung oder kann damit auch gleichzeitig die Wiedergutmachung am Geschaedigten beinhalten? Und wenn ja, ist das noch die reine Lehre oder sind das Hybridlösungen?


Ach noch als Nachtrag, weit weg von der Kettensäge, es gibt schon so Geschichten wie z.B. Täter-Opferausgleich und ähnliches, da müsste ich mich mal einlesen (muss ich in ein paar Wochen wohl zwangsweise). Das kann durchaus auf die Strafe einen Einfluss haben, wenn der Täter hinterher dem Opfer brav Schmerzensgeld bezahlt, ohne dass man ihn drum bitten muss, das sehen Strafrichter sehr wohlwollend.
Ansonsten was ich schon geschrieben habe, die Möglichkeit das Schmerzensgeld gleich im Strafprozess "klarzumachen", das aber nur auf Antrag des Opfers, bzw. seines Anwaltes.

edit: freudscher Rechtschreibfehler

Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 2. Oct 2008, 16:32


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16. June 2024 - 02:16