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> Täuschen des Gegners - Der Sammelthread, Einfache Mittel mit großer Wirkung
dersutter
Beitrag 28. Aug 2022, 15:30 | Beitrag #61
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Okay danke. Wie verhält es sich dann mit als zivile LKWs getarnte Raketenabschusssysteme? So wie ich es hier im Forum las, verstößt es gegen das Völkerrecht. Wo ist die Grenze?

Der Beitrag wurde von dersutter bearbeitet: 28. Aug 2022, 15:32


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General Gauder
Beitrag 28. Aug 2022, 16:04 | Beitrag #62
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Ein ziviler LKW, der vom Militär benutzt wird verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezüglich Uniformen € ach ja und natürlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsächlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen wink.gif

Der Beitrag wurde von General Gauder bearbeitet: 28. Aug 2022, 16:05
 
Holzkopp
Beitrag 28. Aug 2022, 17:35 | Beitrag #63
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Früher gab es die Beorderungen ziviler LKW für den Verteidigungsfall, erkennbar an den grünen Kennzeichen. Da hätte auch niemand die LKW umlackiert bevor die Munition und Verbrauchsgüter transportiert hätten. Man darf halt keine Schutzzeichen draufmalen.

Heute gibt es doch Speditionen, die beschriften ihre Fahrzeuge mit "wir fahren im Auftrag von xy". Vielleicht kann man das auch draufsprühen: "Unterwegs im Auftrag 3./Logistikbataillon xyz" smile.gif


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mr.trigger
Beitrag 28. Aug 2022, 19:26 | Beitrag #64
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Wenn ich dersutter richtige verstehe und korrigiere mich, wenn nicht, dann geht es nicht um LKWs, die Waffen transportieren, sondern bewaffnet sind. Also, wenn man meinetwegen auf einen Grad "Jughashvili Orgelverleih GmbH" schreibt, in der Hoffnung, dass er dann nicht angegriffen wird. Stellt in meinen Augen aber auch kein Problem dar, solange er nicht heimtückisch verwendet wird. Da fiele zum Beispiel den Grad so in einem zivilen Konvoi zu verstecken und dann die Front von hinten zu beschießen drunter. Aber dann müsste auch die Besatzung sich als Nicht-Kombattanten tarnen, womit wir wieder bei Personen wären. Wenn man den ohne diese Heimtücke einsetzt, seh ich nicht, wieso dies gegen die Konvention verstößt.


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Madner Kami
Beitrag 28. Aug 2022, 19:35 | Beitrag #65
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ZITAT(mr.trigger @ 28. Aug 2022, 20:26) *
"Jughashvili Orgelverleih GmbH"




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General Gauder
Beitrag 28. Aug 2022, 20:04 | Beitrag #66
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ZITAT(Holzkopp @ 28. Aug 2022, 18:35) *
Früher gab es die Beorderungen ziviler LKW für den Verteidigungsfall, erkennbar an den grünen Kennzeichen. Da hätte auch niemand die LKW umlackiert bevor die Munition und Verbrauchsgüter transportiert hätten. Man darf halt keine Schutzzeichen draufmalen.

Heute gibt es doch Speditionen, die beschriften ihre Fahrzeuge mit "wir fahren im Auftrag von xy". Vielleicht kann man das auch draufsprühen: "Unterwegs im Auftrag 3./Logistikbataillon xyz" smile.gif

Das grüne Kennzeichen hat nichts mit der BW zu tun, das sind einfach steuerbefreite Fahrzeuge.

Zitat wiki

ZITAT
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge (§ 3 KraftStG) wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Sportanhänger mit bestimmtem Einsatzzweck (z. B. für Sportboote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde). Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen zu anderen Zwecken zu verwenden ist ein Vergehen gegen das Steuergesetz.

Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei Pkw oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden; dieser darf allerdings nur von entsprechend hochbesteuerten Fahrzeugen gezogen werden. Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden, sind steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs (§ 10 KraftStG).
 
xena
Beitrag 28. Aug 2022, 21:34 | Beitrag #67
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ZITAT(General Gauder @ 28. Aug 2022, 15:04) *
Ein ziviler LKW, der vom Militär benutzt wird verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezüglich Uniformen € ach ja und natürlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsächlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen wink.gif

Wie jemand schon geschrieben hat, sind grüne Nummernschilder steuervergünstige Nutzer. Das hat jeder Landwirt und Forstwirt.

Wenn Zivilisten in einem Kriegsgebiet mit Multicam herum laufen, selber Schuld. Jeder würde sie als Kombatanten ansehen und da sie aber keine Mitglieder einer Armee sind, können sie auch nicht auf wohlwollende Regeln setzen, wenn sie dabei zu Schaden kommen. Finde diese Mode eh affig. Wer Uniform tragen will, soll gefälligst zur Bundeswehr.

Militärs dürfen durchaus jede Form von Fahrzeugen nutzen, auch tarnen und täuschen. Solange sie nicht die Uniform des Gegners anziehen, ist alles korrekt.


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General Gauder
Beitrag 28. Aug 2022, 21:50 | Beitrag #68
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ZITAT(xena @ 28. Aug 2022, 22:34) *
ZITAT(General Gauder @ 28. Aug 2022, 15:04) *
Ein ziviler LKW, der vom Militär benutzt wird verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezüglich Uniformen € ach ja und natürlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsächlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen wink.gif

Wie jemand schon geschrieben hat, sind grüne Nummernschilder steuervergünstige Nutzer. Das hat jeder Landwirt und Forstwirt.

Wenn Zivilisten in einem Kriegsgebiet mit Multicam herum laufen, selber Schuld. Jeder würde sie als Kombatanten ansehen und da sie aber keine Mitglieder einer Armee sind, können sie auch nicht auf wohlwollende Regeln setzen, wenn sie dabei zu Schaden kommen. Finde diese Mode eh affig. Wer Uniform tragen will, soll gefälligst zur Bundeswehr.

Militärs dürfen durchaus jede Form von Fahrzeugen nutzen, auch tarnen und täuschen. Solange sie nicht die Uniform des Gegners anziehen, ist alles korrekt.

Darauf wollte ich hinaus, die Iraner z.B. haben doch auch so ein MultiCam Tarnmuster wink.gif
 
Holzkopp
Beitrag 28. Aug 2022, 22:15 | Beitrag #69
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Ich denke das die Uniform und das Tarnmuster nur ein Teil des Ganzen sind. Ggf. muss dann ein Zugehörigkeitszeichen angebracht werden. Bei der Bundeswehr ist das doch dieser Aufnäher in Schwarz-rot-gold.

Man kann sich ja schlecht ein Tarnmuster oder im Extremfall "Räuberzivil" schützen lassen für den Fall, das das noch wer trägt.

Etwas überspitzt erinnert mich das an Fussball, wo es ein Heim- und Auswärtstrikot gibt. Spätestens bei der Tarnung mit Gras und Zweigen ist es mit der Unterscheidbarkeit dahin. Stelle mir gerade vor, NVA und Bundeswehr hätten vereinbart "Wir Tannen und Birke, ihr Fichten und Eichen".


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mr.trigger
Beitrag 28. Aug 2022, 22:19 | Beitrag #70
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Hat man doch in der Ukraine gesehen, was dann passiert.


Mal abgesehen davon, dass man wohl nur im Häuserkampf dem Gegner regelmäßig nahe genug kommt, um das Tarnmuster der Uniform zu erkennen. Und selbst das funktioniert wahrscheinlich nur, wenn die Kompanie gerade Waschtag hatte.


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xena
Beitrag 29. Aug 2022, 04:06 | Beitrag #71
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Ja und dann stelle dir vor da rennen auch noch Zivilisten in dem Look herum. Das ist selten dämlich das zu tun. Die Uniform ist egal wie die aussieht, sobald zurück geschossen wird, sind es die Herren Feinde und sobald man gefangen genommen wurde, dann sieht man wem man angehört. Wenn man alles korrekt hat und alles läuft nach internationalen Regeln, sollte einem nix mehr passieren. Und was passiert wenn man Zivilisten in Tarn Look aufgreift? Kann man dann davon ausgehen, dass das Partisanen sind, die ihre Waffen vorher noch versteckt haben? Ich denke, man kann davon ausgehen, dass entsprechend gehandelt wird.


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NeWToN
Beitrag 29. Aug 2022, 21:21 | Beitrag #72
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SU-27 mit Cockpitimitation auf der Unterseite
Ist mir durch Zufall aufgefallen als ich den Artikel gelesen habe.


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Es gibt zwei Dinge die unendlich sind, die Dummheit der Menschen und das Universum....
....Nur beim Letzteren bin ich mir nicht sicher.

-Albert Einstein-
 
goschi
Beitrag 29. Aug 2022, 21:55 | Beitrag #73
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ZITAT(NeWToN @ 29. Aug 2022, 22:21) *
SU-27 mit Cockpitimitation auf der Unterseite
Ist mir durch Zufall aufgefallen als ich den Artikel gelesen habe.

das haben zB kanadische F/A-18, spanische EF-18 und Mirage F1, manche A-10, uvm auch.
Erschwert im Kurvenkampf die Einschätzung der Flugmanöver des Gegners zT deutlich


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Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

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ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Glorfindel
Beitrag 29. Aug 2022, 23:23 | Beitrag #74
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ZITAT(dersutter @ 28. Aug 2022, 14:37) *
Hallo zusammen,

Mir ist beim Lesen hier im Forum ein Gedanke gekommen und mich interessiert eure Einschätzung dazu. Ist das Tarnen von Infanteriebunkern als Zivilgebäude, so wie es die CH-Armee reihenweise getan hat überhaupt mit dem Völkerrecht vereinbar? Wo genau ist die Grenze zwischen Kriegslist und vortäuschen eines Zivilistenstatus? Bezieht sich das nur auf Personen und nicht auf Gebäude?

Hier ein Beispiel:

ZITAT
Er sah aus wie ein Wohnhaus - war aber ein Bunker der früheren Artilleriefestung Heldsberg nahe der Grenze zu Österreich. Die Festung wurde bis 1992 von der Schweizer Armee genutzt.

Ich habe in diesem Bereich einmal gearbeitet. Als Gebäude zu tarn ist absolut zulässig. Gebäude können immer Ziele sein (insbesondere im HOK.

ZITAT
(1) Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, verwunden oder gefangenzunehmen. Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu mißbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, daß er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist Schutz zu gewähren. Folgende Handlungen gelten als Beispiele für Heimtücke:
a) das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben;
b) das Vortäuschen von Kampfunfähigkeit infolge von Verwundung oder Krankheit;
c) das Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus und
d) das Vortäuschen eines geschützten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler bzw. anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten.
Die Verwendung von Emblemen, Abzeichen und Uniformen des Gegners ist ebenfalls nicht erlaubt (Art. 39, (2) ZP I).

Die Anwendung von Kriegslist ist hingegen erlaubt und wird im zweiten Absatz des o. g. Artikels 37 definiert:

(2) Kriegslisten sind nicht verboten.
Kriegslisten sind Handlungen, die einen Gegner irreführen oder ihn zu unvorsichtigem Handeln veranlassen sollen, die aber keine Regel des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts verletzen und nicht heimtückisch sind, weil sie den Gegner nicht verleiten sollen, auf den sich aus diesem Recht ergebenen Schutz zu vertrauen. Folgende Handlungen sind Beispiele für Kriegslisten: Tarnung, Scheinstellungen, Scheinoperationen und irreführende Informationen.




ZITAT(dersutter @ 28. Aug 2022, 15:30) *
Okay danke. Wie verhält es sich dann mit als zivile LKWs getarnte Raketenabschusssysteme? So wie ich es hier im Forum las, verstößt es gegen das Völkerrecht. Wo ist die Grenze?

Imho nicht erlaubt.

ZITAT(General Gauder @ 28. Aug 2022, 16:04) *
Ein ziviler LKW, der vom Militär benutzt wird verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezüglich Uniformen € ach ja und natürlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsächlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen wink.gif

Auch das haben wir diskutiert. Militärisch genützte Fahrzeuge müssen zwingend als solche gekennzeichnet sein, weil sonst jeder zivile Lastwagen zum Ziel wird (Kriterum der Unterscheidbarkeit). Die Schweizer Armee hatte deshalb bis 2003 entsprechende Farbvorräte, um requirierte zivile Fahrzeuge zu militarisieren.,


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dersutter
Beitrag 30. Aug 2022, 10:04 | Beitrag #75
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ZITAT(Glorfindel @ 30. Aug 2022, 00:23) *
ZITAT(dersutter @ 28. Aug 2022, 15:30) *
Okay danke. Wie verhält es sich dann mit als zivile LKWs getarnte Raketenabschusssysteme? So wie ich es hier im Forum las, verstößt es gegen das Völkerrecht. Wo ist die Grenze?

Imho nicht erlaubt.

ZITAT(General Gauder @ 28. Aug 2022, 16:04) *
Ein ziviler LKW, der vom Militär benutzt wird verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezüglich Uniformen € ach ja und natürlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsächlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen wink.gif

Auch das haben wir diskutiert. Militärisch genützte Fahrzeuge müssen zwingend als solche gekennzeichnet sein, weil sonst jeder zivile Lastwagen zum Ziel wird (Kriterum der Unterscheidbarkeit). Die Schweizer Armee hatte deshalb bis 2003 entsprechende Farbvorräte, um requirierte zivile Fahrzeuge zu militarisieren.,


Zusammengefasst hieße das dann, dass zivil getarnte Bunker erlaubt wären und z.b. zivil getarnte Raketenartillerie nicht. Meine ursprüngliche Frage war genau darauf ausgelegt, diesen - wie ich finde - Widerspruch aufzuzeigen.

Schlussendlich ist die Diskussion sowieso sehr theoretisch, in einem heissen Krieg interessiert das erstmal niemanden. Was passiert beispielsweise mit den RU-Sanitäts-LKW voller Munitionskisten, hat das irgendwelche Konsequenzen? Man muss sicher auch unterscheiden, ob es Einzelfälle auf Kompanieebene sind, oder ob diese "Heimtücke" systematisch angeordnet wird. Strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verantwortlichen kann sowieso nur die Siegerpartei nach dem Krieg durchsetzen.


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Whuffo
Beitrag 30. Aug 2022, 10:29 | Beitrag #76
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ZITAT
RU-Sanitäts-LKW voller Munitionskisten


Ein LKW mit Schutzzeichen (Rotes Kreuz) voller Munitionskisten ist IMHO etwas anderes als ein "Kühne&Nagel" LKW voller Munitionskisten.


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dersutter
Beitrag 30. Aug 2022, 10:51 | Beitrag #77
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ZITAT(Whuffo @ 30. Aug 2022, 11:29) *
ZITAT
RU-Sanitäts-LKW voller Munitionskisten


Ein LKW mit Schutzzeichen (Rotes Kreuz) voller Munitionskisten ist IMHO etwas anderes als ein "Kühne&Nagel" LKW voller Munitionskisten.


Beides ist gemäss Völkerrecht vor Angriffen geschützt. Eine militärische Zweckentfremdung ist heimtückisch. Es ist nicht einfach hier eine Grenze zu ziehen. Ist zum Beispiel ein Kühne&Nagel LKW voll Munition weniger heimtückisch, als ein blau angetrichener SCUD-Starter mit Kranwagentarnung?

Der Beitrag wurde von dersutter bearbeitet: 30. Aug 2022, 10:54


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Glorfindel
Beitrag 30. Aug 2022, 11:00 | Beitrag #78
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ZITAT
Ein LKW mit Schutzzeichen (Rotes Kreuz) voller Munitionskisten ist IMHO etwas anderes als ein "Kühne&Nagel" LKW voller Munitionskisten.

Ja, das Erste ist generell verboten (auch in Friedenszeiten) und fällt im Kriegsfall unter Perfidie und stellt damit ein schweres Kriegsverbrechen dar, dass zweite im Frieden keine Problem und im Krieg führt es dazu, dass jeder Kühne&Nagel-Lkw zum militärischen Ziel wird und ist auch grundsätzlich auch verboten.

ZITAT(dersutter @ 30. Aug 2022, 10:04) *
Zusammengefasst hieße das dann, dass zivil getarnte Bunker erlaubt wären und z.b. zivil getarnte Raketenartillerie nicht. Meine ursprüngliche Frage war genau darauf ausgelegt, diesen - wie ich finde - Widerspruch aufzuzeigen.

Schlussendlich ist die Diskussion sowieso sehr theoretisch, in einem heissen Krieg interessiert das erstmal niemanden. Was passiert beispielsweise mit den RU-Sanitäts-LKW voller Munitionskisten, hat das irgendwelche Konsequenzen? Man muss sicher auch unterscheiden, ob es Einzelfälle auf Kompanieebene sind, oder ob diese "Heimtücke" systematisch angeordnet wird. Strafrechtliche Konsequenzen gegen die Verantwortlichen kann sowieso nur die Siegerpartei nach dem Krieg durchsetzen.

Nein, das ist kein Widerspruch. Jedes Gebäude an militärisch wichtiger Stelle stellt ein militärisches Ziel dar, es sei denn, es ist aktiv demilitarisiert worden und entsprechend gekennzeichnet. Es gibt z.B. in der Schweiz Kulturgüter, welche nicht als selche gekennzeichnet sind, weil sie sich in der Nähe von militärischen Anlage befinden. Zivilfahrzeuge sind grundsätzlich keine militärische Ziele, ausser sie behindern den militärischen Auftrag (in dem sie z.B. den Wegversperren). Ansonsten dürfen sie aber nicht angegriffen werden.

Wenn man nun aber z.B. zivile Lastwagen zur militärischen Versorgung (oder als Raketenträger) missbraucht, dann macht man damit jeden zivilen Lastwagen zum Ziel, genauso wie man jedes Frachtschiff zum Ziel macht, wenn man von Frachtschiffen aus militärische Handlungen vornimmt (und z.B. Lenkwaffen abschiesst).

Nein, die Diskussion ist nicht theoretisch und sie interessiert durchaus. Der Missbrauch von Rotkreuzzeichen, insbesondere von Ambulanzfahrzeugen, durch die Russen stellt wie erwähnt ein schweres Kriegsverbrechen dar und schadet ihren eigenen Verwundeten und damit dem humanitären Gedanken. Durch den Missbrauch von Schutzzeichen wie das Rote Kreuzabzeichen oder die Parlamentärsflagge sowie durch den Verstoss gegen grundlegenden Normen des KVR richtet man richtig grossen Schaden an (nebst dem, dass es absolut amoralisch ist), insbesondere auch für sein eigenes Land. Man spricht heute noch von My Lai und die Botschaftsbesetzung durch den Iran schadet diesem bis heute ganz massiv. Kriegsverbrechen vergiften das Klima zwischen Staaten und Völker während Jahrzehnten. Es ist im eigenen Interesse jeder Armee, dass sie sich an die grundlegenden Regeln im Krieg hält. Ob es am Schluss geahndet wird oder nicht, steht wieder auf einem anderem Blatt.


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Glorfindel
Beitrag 30. Aug 2022, 11:13 | Beitrag #79
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ZITAT(dersutter @ 30. Aug 2022, 10:51) *
(...)
Beides ist gemäss Völkerrecht vor Angriffen geschützt. Eine militärische Zweckentfremdung ist heimtückisch. Es ist nicht einfach hier eine Grenze zu ziehen. Ist zum Beispiel ein Kühne&Nagel LKW voll Munition weniger heimtückisch, als ein blau angetrichener SCUD-Starter mit Kranwagentarnung?

Nein. Sehe ich nicht so. Die Benutzung und der Missbrauch des Roten Kreuzes in der Genfer Konvention geregelt. Die Benutzung von Rotkreuzfahrzeugen ist ausdrücklich verboten und stellt einen schweren Verstoss gegen das KVR dar und muss von jedem Staat geahndet werden. Wie erwähnt, darf auch in Friedenszeiten in Krankenwagen weder Munition noch Truppen transportiert werden und auch keine Waffen mit Ausnahme der persönlichen Waffen der Besatzung und der Verwundeten. Die Verwendung von Kühne & Nagelfahrzeugen ist nicht geregelt. Wie bereits früher geschrieben, sollten aber Kühne & Nagel-Fahrzeuge, welche im Krieg Munition transportieren grün oder braun angemalt werden, damit ersichtlich ist, dass es sich um militärische Fahrzeuge handelt.


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ramke
Beitrag 30. Aug 2022, 12:16 | Beitrag #80
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"Das ukrainische Militär setzt im Abwehrkampf gegen die russischen Invasoren laut einem Bericht der »Washington Post« auch Waffenattrappen ein, um die Angreifer zu täuschen. Dabei gehe es etwa um hölzerne Nachbildungen moderner US-Raketensysteme, schreibt die Zeitung unter Berufung auf ungenannte hochrangige Beamte aus den USA und der Ukraine. Auf diese Weise seien die russischen Streitkräfte dazu gebracht worden, teure Marschflugkörper vom Typ Kalibr auf harmlose Replikate zu verschwenden. Das Blatt habe auch Fotos dieser Scheinziele begutachten können, heißt es weiter."

https://www.washingtonpost.com/world/2022/0...ecoy-artillery/

E: das ist jetzt rein spekulativ, aber die Wahrscheinlichkeit ist gegeben dass man Himars Fahrzeuge nachgebaut hat die russland wiederholt meinte, vernichtet zu haben.

Der Beitrag wurde von ramke bearbeitet: 30. Aug 2022, 15:41


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Nur echt mit "Edit"
 
dersutter
Beitrag 30. Aug 2022, 12:40 | Beitrag #81
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ZITAT(Glorfindel @ 30. Aug 2022, 12:00) *
Nein, die Diskussion ist nicht theoretisch und sie interessiert durchaus.


Danke Glorfindel für deine Beiträge dazu. Mit "theoretischer Diskussion" meinte ich, dass niemand in einem laufenden Konflikt ein Gerichtsverfahren wegen Kriegverbrechen eröffnen wird, solange es bei einzelnen Vorfällen von heimtückischer Nutzung bleibt. Dass solche Vorkomnisse das Klima auf Jahrzehnte vergiften, ist natürlich völlig richtig und während eines Konflikts macht sich keine Partei einen Gefallen damit, wenn sie die fundamentalen Regeln bricht. Man riskiert den Beschuss von Verwundetentransporten und auch Vergeltungsaktionen. Auch die Differenzierung zwischen zivilen und militärischen Zielen ist mir jetzt klar geworden. Jedes Wohngebäude, das in einem Gefecht steht, kann zu einem militärischen Ziel werden. Nur der absichtliche und unprovozierte Beschuss ist ein Kriegsverbrechen.


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xena
Beitrag 30. Aug 2022, 17:01 | Beitrag #82
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Zivile Ziele sind durchaus auch legitim. Immerhin versucht jeder die Logistik und den Warenfluss des anderen zu unterbrechen. Also Zerstörung von Brücken und Bahnen, Züge und natürlich auch LKWs. Das geht bis hin zur Zerstörung von Kraftwerken und Kommunikationsanlagen oder gar Rüstungsbetriebe usw. Wichtig für den auf dem Gefechtsfeld ist nur, dass jeder der eine Waffe in der Hand hat als Kombatant erkennbar ist und wer das nicht hat, auch nicht als solcher missverstanden werden könnte. Und wenn man SUVs verwendet, muss man eben damit rechnen, dass dann ab sofort alle SUVs als Ziele gelten. So verstehe ich das bisherige internationale Recht.


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Beitrag 30. Aug 2022, 17:01 | Beitrag #83
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ZITAT(Glorfindel @ 30. Aug 2022, 00:23) *
[...]

ZITAT(General Gauder @ 28. Aug 2022, 16:04) *
Ein ziviler LKW, der vom Militär benutzt wird verstößt nicht gegen das Völkerrecht. Es gibt keinerlei Regelung wie Fahrzeuge auszusehen haben, es gibt nur Regelungen bezüglich Uniformen € ach ja und natürlich die Schutzzeichen. Da ist es tatsächlich wesentlich problematischer, dass so viele mit MultiCam rumlaufen wink.gif

Auch das haben wir diskutiert. Militärisch genützte Fahrzeuge müssen zwingend als solche gekennzeichnet sein, weil sonst jeder zivile Lastwagen zum Ziel wird (Kriterum der Unterscheidbarkeit). Die Schweizer Armee hatte deshalb bis 2003 entsprechende Farbvorräte, um requirierte zivile Fahrzeuge zu militarisieren.,

Also dafür hätte ich dann gerne mal eine International verbindliche Rechtsquelle. Ich kenne keine internationale Verordnung, die das zwingend vorschreibt, es mag da nationale Regelungen in Gesetzesform geben aber so allumfassend wie hier dargelegt ganz bestimmt nicht.

Nur mal als Beispiel, die Spießpritsche wäre dann auch illegal, da man sie eben kaum von einem zivilen Fahrzeug unterscheiden kann.

 
xena
Beitrag 30. Aug 2022, 17:10 | Beitrag #84
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Da steht Bundeswehr drauf und es ist auf die Bundeswehr zugelassen. Alles andere ist nur Farbe und die kann man sich auswählen wie man will. Auch rosa geht.


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ramke
Beitrag 30. Aug 2022, 17:36 | Beitrag #85
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Heißt man könnte die gesamte Logistik flotte die nicht ins Gelände fährt in zivil lassen und solang das y Kennzeichen drauf ist, ist alles in Ordnung?


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Glorfindel
Beitrag 30. Aug 2022, 17:37 | Beitrag #86
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Grundsätzlich schon, im Kriegsfall sollte das Fahrzeuge jedoch idealerweise grün oder tarnfarbig angemalt werden, auch wenn man hier der Bundeswehr keine Heimtücke vorwerfen könnte.

Die Sache ist aber relativ klar. Das Kriegsvölkerrecht geht davon aus, dass

1. nur Kombattante am Kampfgeschehen teilnehmen dürfen und diese als Kombattante gekennzeichnet sind. Angehörige der Streitkräfte müssen grundsätzlich Uniform tragen, wenn sie sich an Kampfhandlungen beteiligen.. Auf der anderen Seite dürfen auch nur Kombattanten (Angehörige von regulären Streitkräften und Angehörige von bewaffneten Gruppen, welche sich ebenfalls am Kampf beteiligen) bekämpft werden und eben keine Zivilisten. Gerade diesem Grund müssen Kombattante und Nichtkombattante unterscheidbar sein. Genauso dürfen grundsätzlich nur militärische Fahrzeuge bekämpft werden. Auch diese müssen als solche erkennbar sein. Dass Vortäuschen eines nichtkombattanten Status ist aufgrund des Gewohnheitsrechtes, der HLKO und des ZP I verboten. Art. 37 ZP I sieht ausdrücklich folgendes vor:

Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu verwunden oder gefangen zu nehmen. Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu missbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, dass er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist, Schutz zu gewähren. Folgende Handlungen sind Beispiele für Heimtücke:

a)
das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben;
b)
das Vortäuschen von Kampfunfähigkeit infolge Verwundung oder Krankheit;
c)
das Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus;
d)
das Vortäuschen eines geschützten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler oder anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten.


Fazit: Militärische Fahrzeuge müssen als solche erkennbar sein. Das gezeigte Fahrzeug ist gerade noch als militärisches Fahrzeug erkennbar, aber es wäre in einem Kampfgebiet zu empfehlen, dass Fahrzeug besser als militärisches Fahrzeug zu kennzeichnen.

Der Beitrag wurde von Glorfindel bearbeitet: 30. Aug 2022, 17:42


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Beitrag 30. Aug 2022, 17:41 | Beitrag #87
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ZITAT(ramke @ 30. Aug 2022, 17:36) *
Heißt man könnte die gesamte Logistik flotte die nicht ins Gelände fährt in zivil lassen und solang das y Kennzeichen drauf ist, ist alles in Ordnung?

Nein, kann man nicht. Lies doch durch, was ich vorher schon geschrieben habe. Militärische Fahrzeuge sollten als solche erkennbar sein. Das Y-Kennzeichen alleine genügt da sicherlich nicht, insbesondere da das Y-Kennzeichen schwer als militärisches zu erkennen ist und man bewusst, die Unterscheidbarkeit von militärischen und zivilen Fahrzeugen untergräbt. Wie ich schon mehrmals erwähnt habe, ist es relativ simpel; Militärische Fahrzeuge sollten als solche erkennbar sein und deshalb grün angemalt werden und allenfalls auch mit einer Nationalitätenkennzeichnung versehen werden, wenn Verwechslungsgefahr besteht.


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Beitrag 30. Aug 2022, 18:00 | Beitrag #88
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Ich habe einmal in diesem Bereich gearbeitet und es war hier von Seite der KVR- Verantwortlichen der Schweizer Armee völlig klar, dass alle militärisch genutzten Fahrzeuge bei Kriegsgefahr grau-grün anzustreichen sind (mindestens aber mit einem Zeichen, Schweizer Ktöreuz oder Ähnliches zu versehen sind).


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Beitrag 30. Aug 2022, 20:41 | Beitrag #89
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So gut wie kein Militär verwendet Hoheitszeichen auf den Fahrzeugen, so gut wie jedes Militär verwendet Fahrzeuge, die Zivilen zum Verwechseln ähnlich sind



Anhand des Kennzeichens kann man so aus der Nähe das Fahrzeug eindeutig als Zivil erkennen, auf 1500m halte ich das ganze für ziemlich unmöglich.

Und was die Haager Landkriegsordnung angeht da steht drin das Soldaten sich nicht als Zivilisten tarnen dürfen oder gegnerische Uniformen verwenden dürfen.
Ich muss im Übrigen dem Gegner mitteilen, wer alles Kombattant ist z.B. Volkssturm auf die gleiche weise kann ich dem Gegner auch mitteilen, dass ich jeden LKW in Frontnähe als militärisches Ziel ansehe und ihn bekämpfen werde, weil nicht ersichtlich ist, ob mit diesen LKW Nachschub für die kämpfende Truppe transportiert wird.
Und zu guter Letzt es gibt eben keinerlei rechtsverbindliche Grundlage, die festschreibt wie ein ziviles Fahrzeug und wie ein militärisches Fahrzeug auszusehen hat. Ein grünes Fahrzeug ggf. mit Tarnanstrich muss nicht zwingend militärisch sein ein weißer Pritschen-Laster muss nicht zwingend zivil sein.
 
Glorfindel
Beitrag 30. Aug 2022, 21:13 | Beitrag #90
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Wir Militär sind eher einfache Leute, aber wir können zivile von militärischen Fahrzeugen in der Regel gut auseinander halten und auch die eigenen Fahrzeuge entsprechend kennzeichnen. Wir brauchen keine detailierte Beschreibung in den Konventionen um militärische von zivilien Fz zu unterscheiden, ausser man verwendet ganz bewusst zivile Fz ohne Kennzeichnung füt militärische Zwecke.

Sorry, es ist völlig offensichtlich, dass man keine zivile Lkws für militärische Zwecke einsetzt, wenn man sie nicht andersweitig kennzeichnet. Es ergibt sich auch aus den Konventionen.
Meines Erachtens deckt sich Deine Behauptung keineswegs mit dem KVR.

Wenn man den Ukrainekrieg anschaut, so haben ausnahmslos die russischen Fahrzeuge eine Z, V oder O Kennzeichnung, auch die zivilien. Und die ukrainischen haben ein Pixeltsrnmuster und oder ukrainische Flaggen


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