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> Private Notfallvorsorge, Droht im Winter eine Energiemangellage?
Private Notfallvorsorge
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Holzkopp
Beitrag 16. Oct 2022, 00:24 | Beitrag #61
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Für Hessen gilt die Hessische Garagenverordnung.

Da besagt § 19 Abs. 3 Folgendes:

ZITAT
(3) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern aufbewahrt werden.


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
Broensen
Beitrag 16. Oct 2022, 00:31 | Beitrag #62
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ZITAT(Holzkopp @ 16. Oct 2022, 01:24) *
Für Hessen gilt die Hessische Garagenverordnung.

Im Baubereich gibt es eigentlich für alles "Musterverordnungen", die von den Ländern individuell angepasst werden, aber solche Formulierungen weitestgehend übernehmen. Sollte also in ganz Deutschland vergleichbar geregelt sein.
 
Merowinger
Beitrag 19. Nov 2022, 18:15 | Beitrag #63
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Was genau ist die Basis für diese Warnung? Ich bin irritiert wegen voller Gasspeicher und mildem Winter.
ZITAT
Deshalb kann es nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in den kommenden Monaten zu Stromausfällen in Deutschland kommen, die über das bisherige Maß hinausgehen. »Wir müssen davon ausgehen, dass es im Winter Blackouts geben wird«, sagte BBK-Chef Ralph Tiesler der »Welt am Sonntag«. »Damit meine ich eine regional und zeitlich begrenzte Unterbrechung der Stromversorgung.«

Die Ursache sei dann allerdings nicht nur Energieknappheit, sondern auch das gezielte, zeitweise Abschalten der Netze durch die Betreiber, um die Netze zu schützen und die Gesamtversorgung nicht zu gefährden. »Das Risiko dafür steigt ab Januar und Februar
https://www.spiegel.de/wirtschaft/blackouts...ae-bb87e2f1f9e6

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: 19. Nov 2022, 18:17
 
muckensen
Beitrag 19. Nov 2022, 18:57 | Beitrag #64
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Ja, das hat mich auch irritiert. Und an die Kommunikationsstrategie eines gewissen Innenministers a.D. erinnert: Bitte bewahren Sie Ruhe, es besteht Grund zur Panik. Es geht auch entgegen den Wortmeldungen des BDI, und eigentlich schlägt die Industrie immer zuerst Alarm. Die Palette der möglichen Erklärungen reicht wohl von völlig neuen Erkenntnissen bis hin zu einem wichtigtuerischen Behördenchef.

Der Beitrag wurde von muckensen bearbeitet: 19. Nov 2022, 18:58


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ZITAT(ramke @ 13. Jan 2023, 20:09) *
Bald heisst es, Leopard Panzer werden nur geliefert wenn der Jadeaffe vor Vollmond zurück im Tempel ist.

 
Kruemelmonster
Beitrag 20. Nov 2022, 07:47 | Beitrag #65
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ZITAT(Wraith187 @ 15. Oct 2022, 19:49) *
ZITAT(ramke @ 15. Oct 2022, 20:14) *
Wohl weil Benzin auch nur begrenzt "haltbar " ist.

Genauso wie Lebensmittel. Was kann man da nur tun?


Regelmäßig umwälzen. Also, wenn z.B. getankt werden muss, den Kraftstoff aus den Kanistern in die Fahrzeuge tun und die Kanister an der Tankstelle neu befüllen.

Müsste aber bei Feuerwehren & Co. üblich sein (zumindestens bei mir im THW machen wir es so).
 
Wacher
Beitrag 20. Nov 2022, 10:05 | Beitrag #66
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In welchem Zyklus wälzt Ihr dort die Kraftstoffvorräte um? Unterscheidet Ihr dabei zwischen Benzin und Diesel? Bevorratet Ihr überhaupt Benzin in größeren Mengen?
 
brainwarrior
Beitrag 20. Nov 2022, 10:39 | Beitrag #67
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Größere Mengen Benzin vorzuhalten ist in D nicht zulässig.
Die Haltbarkeit kann man Mittels frei erhältlichem „Benzin-Stabilisator“ erhöhen, Alternativ 4-Takt Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) nehmen, der ist bis zu 5 Jahre lagerfähig.

Die nach Norm vorgegebene Verwendungsdauer von Standard-Diesel ist 90 Tage, wenn man da was machen will, ist Premium-Diesel oder Heizöl sinnvoller.

Die Bio-Kraftstoffkomponente im Standard-Diesel erhöht deutlich das Diesel-Pest-Risiko.
Standard-Heizöl enthält diese nicht, Premium-Diesel i.d.R. auch nicht.

Für Standard-Heizöl sollte man aber Cetanzahl-Erhöher parat haben und ein Diesel-Aggregat nutzen, welches mit 50ppm-Schwefel zurecht kommt.

Es gibt eine Studie im Netz zu dem Thema Haltbarkeit von Kraftstoffen an Netzersatzanlagen, die Zusammenfassung davon wurde m.W. Auch vom BBK o.ä. online gestellt.
 
ede144
Beitrag 20. Nov 2022, 12:11 | Beitrag #68
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ZITAT(brainwarrior @ 20. Nov 2022, 10:39) *
Größere Mengen Benzin vorzuhalten ist in D nicht zulässig.
Die Haltbarkeit kann man Mittels frei erhältlichem „Benzin-Stabilisator“ erhöhen, Alternativ 4-Takt Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) nehmen, der ist bis zu 5 Jahre lagerfähig.

Die nach Norm vorgegebene Verwendungsdauer von Standard-Diesel ist 90 Tage, wenn man da was machen will, ist Premium-Diesel oder Heizöl sinnvoller.

Die Bio-Kraftstoffkomponente im Standard-Diesel erhöht deutlich das Diesel-Pest-Risiko.
Standard-Heizöl enthält diese nicht, Premium-Diesel i.d.R. auch nicht.

Für Standard-Heizöl sollte man aber Cetanzahl-Erhöher parat haben und ein Diesel-Aggregat nutzen, welches mit 50ppm-Schwefel zurecht kommt.

Es gibt eine Studie im Netz zu dem Thema Haltbarkeit von Kraftstoffen an Netzersatzanlagen, die Zusammenfassung davon wurde m.W. Auch vom BBK o.ä. online gestellt.


Wo steht denn dass man keine Kraftstoffe vorhalten darf? Man darf sie nicht in der Garage lagern, aber sonst in geeigneten Behältnissen schon.
 
Thomas
Beitrag 20. Nov 2022, 12:57 | Beitrag #69
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ZITAT(ede144 @ 20. Nov 2022, 12:11) *
ZITAT(brainwarrior @ 20. Nov 2022, 10:39) *
Größere Mengen Benzin vorzuhalten ist in D nicht zulässig.
Die Haltbarkeit kann man Mittels frei erhältlichem „Benzin-Stabilisator“ erhöhen, Alternativ 4-Takt Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) nehmen, der ist bis zu 5 Jahre lagerfähig.

Die nach Norm vorgegebene Verwendungsdauer von Standard-Diesel ist 90 Tage, wenn man da was machen will, ist Premium-Diesel oder Heizöl sinnvoller.

Die Bio-Kraftstoffkomponente im Standard-Diesel erhöht deutlich das Diesel-Pest-Risiko.
Standard-Heizöl enthält diese nicht, Premium-Diesel i.d.R. auch nicht.

Für Standard-Heizöl sollte man aber Cetanzahl-Erhöher parat haben und ein Diesel-Aggregat nutzen, welches mit 50ppm-Schwefel zurecht kommt.

Es gibt eine Studie im Netz zu dem Thema Haltbarkeit von Kraftstoffen an Netzersatzanlagen, die Zusammenfassung davon wurde m.W. Auch vom BBK o.ä. online gestellt.


Wo steht denn dass man keine Kraftstoffe vorhalten darf? Man darf sie nicht in der Garage lagern, aber sonst in geeigneten Behältnissen schon.



Ernsthaft? Schon wieder?

Das Thema wurde hier bereits in epischer Breite durchgekaut. Die Telegramversion: Deine Aussage ist sachlich unvollsätndig, nicht zielführend und damit falsch.

Der Beitrag wurde von Thomas bearbeitet: 20. Nov 2022, 12:58


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Merowinger
Beitrag 20. Nov 2022, 14:57 | Beitrag #70
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Uuund... Vollgas zurück! Oder doch nicht? Die ™ lesen hier jedenfalls mit.
ZITAT
Bundesamt hält großflächigen Stromausfall doch für unwahrscheinlich
Das Bundesamt für Katastrophenhilfe stellt die Aussage des eigenen Chefs richtig.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hält einen großflächigen Stromausfall in diesem Winter für "äußerst unwahrscheinlich". Die Behörde korrigierte damit Aussagen von BBK-Chef Ralph Tiesler. [...]
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, hält regionale Stromausfälle im Winter weiterhin für denkbar.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-11/ener...henschutz-strom

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: 20. Nov 2022, 15:04
 
Kruemelmonster
Beitrag 20. Nov 2022, 16:54 | Beitrag #71
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ZITAT(Wacher @ 20. Nov 2022, 10:05) *
In welchem Zyklus wälzt Ihr dort die Kraftstoffvorräte um? Unterscheidet Ihr dabei zwischen Benzin und Diesel? Bevorratet Ihr überhaupt Benzin in größeren Mengen?


Der Zyklus ist unterschiedlich. 1x im Quartal vielleicht. Die meisten Diesel-Fahrzeuge haben schon große Tanks (ca.100 - 150l) und werden meist gleich nach den Fahrten wieder vollgetankt.

Benzin haben wir nur in geringen Mengen bevorratet, da nur die kleineren Stromerzeuger und (noch) einige hydraulische Spezialgeräte damit betrieben werden. Hier wird aus dem Kanister nachgefüllt.

Die Motorkettensägen laufen bei uns mit Sonderkraftstoff (Stihl o.ä.)

Wichtig ist aber im Moment auch die Bevorratung mit Ad-Blue. Einige Behördenfahrzeuge haben zwar die Möglichkeit, ohne Ad-Blue zu laufen, aber bei den meisten ist ohne Ad-blue auch Ende im Gelände.
 
ede144
Beitrag 20. Nov 2022, 17:22 | Beitrag #72
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ZITAT(Thomas @ 20. Nov 2022, 12:57) *
ZITAT(ede144 @ 20. Nov 2022, 12:11) *
ZITAT(brainwarrior @ 20. Nov 2022, 10:39) *
Größere Mengen Benzin vorzuhalten ist in D nicht zulässig.
Die Haltbarkeit kann man Mittels frei erhältlichem „Benzin-Stabilisator“ erhöhen, Alternativ 4-Takt Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) nehmen, der ist bis zu 5 Jahre lagerfähig.

Die nach Norm vorgegebene Verwendungsdauer von Standard-Diesel ist 90 Tage, wenn man da was machen will, ist Premium-Diesel oder Heizöl sinnvoller.

Die Bio-Kraftstoffkomponente im Standard-Diesel erhöht deutlich das Diesel-Pest-Risiko.
Standard-Heizöl enthält diese nicht, Premium-Diesel i.d.R. auch nicht.

Für Standard-Heizöl sollte man aber Cetanzahl-Erhöher parat haben und ein Diesel-Aggregat nutzen, welches mit 50ppm-Schwefel zurecht kommt.

Es gibt eine Studie im Netz zu dem Thema Haltbarkeit von Kraftstoffen an Netzersatzanlagen, die Zusammenfassung davon wurde m.W. Auch vom BBK o.ä. online gestellt.


Wo steht denn dass man keine Kraftstoffe vorhalten darf? Man darf sie nicht in der Garage lagern, aber sonst in geeigneten Behältnissen schon.



Ernsthaft? Schon wieder?

Das Thema wurde hier bereits in epischer Breite durchgekaut. Die Telegramversion: Deine Aussage ist sachlich unvollsätndig, nicht zielführend und damit falsch.


Dann empfehle ich für NRW die Bauordnung:

§42
5) Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten müssen betriebssicher und brandsicher sein. Diese Behälter sowie feste Brennstoffe sind so aufzustellen oder zu lagern, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

In anderen Bundesländern ist es ähnlich. Episch ist nicht notwendig.
 
Thomas
Beitrag 20. Nov 2022, 18:43 | Beitrag #73
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Auch in NRW darfst du in deinem HAUS nur 1 l Kraftstoff lagern. 20 liter Benzin oder 200l Diesel in der Garage. Hierbei gilt:
Ein möglicher Ort für einen Sprit-Vorrat ist die Garage. Nach der in Nordrhein-Westfalen gültigen Verordnung dürfen in Kleingaragen bis zu 20 Liter Benzin und maximal 200 Liter Diesel in geeigneten Behältern (DIN-Norm 7274 oder 16904) gelagert werden. Die unterschiedlichen Mengen lassen sich damit erklären, dass Diesel weniger entzündlich als Benzin ist. Als Kleingaragen gelten übrigens solche, die maximal 100 Quadratmeter groß sind. In Mittel- (100 bis 1000 Quadratmeter) und Großgaragen (über 1000 Quadratmeter) ist die Lagerung von Kraftstoff dagegen komplett verboten.
In Mietkellern und Wohnungen ist dies grundsätzlich verboten.

Als Privatperson kannst du natürlich auch eine Genehmigung für einen Vorratstank beantragen. Das ist natürlich mit Auflagen verbunden: Bauliche Sicherheit, Abstände, Bodenversiegelung etc. pp. Die Genehmigung zur Bodenversiegelung ist in reinen Wohngebieten jedoch schwer zu bekommen.



Und weiter gehe ich auf deinen Unsinn nicht ein.


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Broensen
Beitrag 20. Nov 2022, 19:36 | Beitrag #74
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Man kann auch einfach zusammenfassen, dass es Regeln für den Umgang mit und die Lagerung von Brenn- und Kraftstoffen gibt, die ein Bevorratung real einschränken, auch wenn kein eigentliches Verbot einer solchen besteht.

Der Beitrag wurde von Broensen bearbeitet: 20. Nov 2022, 19:36
 
muckensen
Beitrag 20. Nov 2022, 21:21 | Beitrag #75
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ZITAT(Merowinger @ 20. Nov 2022, 14:57) *
Uuund... Vollgas zurück! Oder doch nicht? Die ™ lesen hier jedenfalls mit.
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ZITAT(ramke @ 13. Jan 2023, 20:09) *
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ede144
Beitrag 20. Nov 2022, 21:23 | Beitrag #76
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ZITAT(Thomas @ 20. Nov 2022, 18:43) *
Auch in NRW darfst du in deinem HAUS nur 1 l Kraftstoff lagern. 20 liter Benzin oder 200l Diesel in der Garage. Hierbei gilt:
Ein möglicher Ort für einen Sprit-Vorrat ist die Garage. Nach der in Nordrhein-Westfalen gültigen Verordnung dürfen in Kleingaragen bis zu 20 Liter Benzin und maximal 200 Liter Diesel in geeigneten Behältern (DIN-Norm 7274 oder 16904) gelagert werden. Die unterschiedlichen Mengen lassen sich damit erklären, dass Diesel weniger entzündlich als Benzin ist. Als Kleingaragen gelten übrigens solche, die maximal 100 Quadratmeter groß sind. In Mittel- (100 bis 1000 Quadratmeter) und Großgaragen (über 1000 Quadratmeter) ist die Lagerung von Kraftstoff dagegen komplett verboten.
In Mietkellern und Wohnungen ist dies grundsätzlich verboten.

Als Privatperson kannst du natürlich auch eine Genehmigung für einen Vorratstank beantragen. Das ist natürlich mit Auflagen verbunden: Bauliche Sicherheit, Abstände, Bodenversiegelung etc. pp. Die Genehmigung zur Bodenversiegelung ist in reinen Wohngebieten jedoch schwer zu bekommen.



Und weiter gehe ich auf deinen Unsinn nicht ein.

Ok, dann sind tausende von Öl- und Gastanks illegal und ich habe die Dinger auch noch verkauft.
 
Holzkopp
Beitrag 20. Nov 2022, 21:53 | Beitrag #77
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ZITAT(muckensen @ 20. Nov 2022, 21:21) *
ZITAT(Merowinger @ 20. Nov 2022, 14:57) *
Uuund... Vollgas zurück! Oder doch nicht? Die ™ lesen hier jedenfalls mit.
ZITAT
Bundesamt hält großflächigen Stromausfall doch für unwahrscheinlich
Das Bundesamt für Katastrophenhilfe stellt die Aussage des eigenen Chefs richtig.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hält einen großflächigen Stromausfall in diesem Winter für "äußerst unwahrscheinlich". Die Behörde korrigierte damit Aussagen von BBK-Chef Ralph Tiesler. [...]
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Ja. Solche Kommunikation ist Schrott, und das aus dem Mund des zuständigen Behördenchefs.

Ich habe ja mit der Tätigkeit dieses Amtes recht viel zu tun und schätze auch die Kompetenz der Fachleute dort, allerdings scheint Herr Tiesler noch nicht wirklich in seinem Amt angekommen zu sein. Er war allerdings auch nur der eilig gefundene Ersatzmann, nachdem der vorherige (Kurzzeit-)Amtschef Armin Schuster als Innenminister nach Sachsen wechselte.
Schuster galt tatsächlich als Experte für dieses Metier. Sein Vorgänger im BBK, Christoph Unger, musste aufgrund des vergeigten "Warntages" mit reihenweiser Fehlfunktion der Warneinrichtungen gehen.

Frau Faeser möge bitte dafür sorgen, das das BBK ordentlich funktioniert und von fähigen Leuten geleitet wird. Sonst fahren wir den Bereich des Bevölkerungsschutzes (zu dem die Zivilverteidigung gehört) noch weiter vor die Wand.


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Thomas
Beitrag 20. Nov 2022, 22:14 | Beitrag #78
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Ich hätte gerne meinen Beitrag editiert, wie von goschi gewünscht. Da der Beitrag gelöscht worden ist, editiere ich nicht, sondern schreibe neu:


@Ede
Du verkaufst HEIZöltanks. Und GAStanks zum HEIZEN.



I rest my case.


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Elbroewer
Beitrag 20. Nov 2022, 22:40 | Beitrag #79
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@ ede144 Entschuldigung, aber du hast scheinbar nicht verstanden, worum es geht. Die von dir genannte Bauvorschrift und deine Öl- und Gastanks gehören zu ortsfesten Heizungsanlagen, die in Benutzung sind. Das ist was ganz anderes. Hier geht es um die Lagerung von Kraftstoff- und Brennstoff für Notfälle. Und da gibt es Beschränkungen und Auflagen. In meinem Mietvertrag steht, dass, wenn ich Heizöl oder so was einlagern will, ich erst mal meinen Vermieter fragen muss. Das werde ich auch demnächst tun. Die Damen in der Verwaltung werden sich da vermutlich erst mal selber schlau machen müssen. Die Literzahl wird wohl überschaubar sein. Und da ich nur einen Keller habe, ist es da vermutlich eh Essig. Wäre ich Berliner, wäre die Summe für alle im Haus befindlichen Keller 20 Liter.
 
peter
Beitrag 21. Nov 2022, 21:44 | Beitrag #80
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Glücklicherweise lässt sich ein Diesel-Kfz im Notfall*) auch mit ein paar Litern aus dem mehrere Tausend Liter umfassenden Heizölvorrat betreiben.

*) Wenn's um die Wurscht geht würde ich riskieren, mich bei einem eventuellen Vorwurf der Steuer- und Abgabenhinterziehung auf rechtfertigenden Notstand zu berufen wink.gif

Verstehe die ganze Diskussion also nur eingeschränkt.
Btw; To-Do für's Wochenende: einen Kanister in den Tank gießen und anschließend wieder brav auffüllen...

mkg

peter


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"Was habt Ihr denn gedacht?"
 
Elbroewer
Beitrag 22. Nov 2022, 12:27 | Beitrag #81
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@ Peter Lass mich raten: Du hast ein Grundstück?
 
peter
Beitrag 22. Nov 2022, 18:28 | Beitrag #82
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Leider nicht.
Eigentumswohnung in einem kleineren MFH.
Habe aber vor 4 Jahren durchgesetzt, dass an Stelle Umrüstung auf Gas eine neue Ölheizung eingebaut wurde.
Wusste damals noch nicht, dass ich später mal damals so weise gewesen sein würde wink.gif
Dachbedingt lässt sich bei uns leider im Nachhinein kein Kaminofen mehr einbauen sad.gif

mkg

peter


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"Was habt Ihr denn gedacht?"
 
goschi
Beitrag 22. Nov 2022, 18:41 | Beitrag #83
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Ist jetzt nicht so, dass eine Ölheizung ökologisch sinnvoller wäre, nur per Zufall gerade etwas ökonomischer.


--------------------
Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.

Qui tacet, consentire videtur
ZITAT(Forodir @ 31. May 2023, 20:26) *
Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen.
 
Thomas
Beitrag 22. Nov 2022, 18:51 | Beitrag #84
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Da stimme ich dir grundsätzlich zu. Der einzige Grund, weswegen ich seit dem Kauf unseres Hauses 2018 keine Gasheizung habe einbauen lassen, sind die horrenden Preise. Noch 2012 in unserem ersten Haus kostete Die Gasheizung all-in 9K Euro. 2019 sollte eine Leistungslgieche Heizung 17K Euro kosten. Das war mir schlicht zu teuer vor dem Hintergrund, daß drei Heizungsbauer sagten ich solle die Flossen von der Heizung lassen. Eine mehrstufenbrenner Ölheizung.

Warum bekomme ich eigentlich keinen Abschlag bezahlt?


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KSK
Beitrag 22. Nov 2022, 21:00 | Beitrag #85
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ZITAT(goschi @ 22. Nov 2022, 18:41) *
Ist jetzt nicht so, dass eine Ölheizung ökologisch sinnvoller wäre, nur per Zufall gerade etwas ökonomischer.

Angesichts des Threadthemas nehme ich an, dass es peter (ggf. auch nur jetzt im Nachhinein) vor allem um die Voratshaltung und damit zeitlich befristete Unabhängigkeit von einer Versorgungsleitung angeht. Da hat ein Öltank gegenüber der Gasleitung klar die Nase vorn.
 
peter
Beitrag 22. Nov 2022, 21:47 | Beitrag #86
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Rrrrichtig.
Thema energieautark zu wohnen ist sicherlich auch interessant und bei derzeitigen Marktpreisen für die mehrheitlichen Energieträger eigentlich auch ökonomisch sinnvoll aber zumindest für mich momentan noch nicht sinnvoll abbildbar.
Zum Wahnsinn mit elektrisch betriebenen Wärmepumpen im Hinblick auf Blackoutszenarien schreibe ich jetzt mal nix.

Ergänzung:
Impulskauf; 28650 betriebene LED-Taschenlampe mit Powerbankfunktion gab's gerade günstig im Netz. Lichtleistung ist beeindruckend, Bedienkonzept aber die Potenzierung von Wahnsinn und Idiotie...

mkg

peter


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Elbroewer
Beitrag 23. Nov 2022, 14:24 | Beitrag #87
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@ Peter Da hast du zumindest Sprit und Brennstoff und kannst was zum Tauschen anbieten. Ist ja schon mal was. Und der Zoll hat in einer Notsituation auch anderes zu tun, als bei dir in den Tank zu gucken. Eine Frage habe ich zu der Ölheizung: Wenn der Strom weg ist, gibt es da einen Puffer in Form eines Akkus, um die Regel- und Steuerungstechnik, zumindest temporär, zu betreiben?
 
Ta152
Beitrag 23. Nov 2022, 15:30 | Beitrag #88
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ZITAT(Elbroewer @ 23. Nov 2022, 14:24) *
< snip >Eine Frage habe ich zu der Ölheizung: Wenn der Strom weg ist, gibt es da einen Puffer in Form eines Akkus, um die Regel- und Steuerungstechnik, zumindest temporär, zu betreiben?


Normalerweise nein. Wenn Strom weg dann ende. und auch nicht so ganz einfach mit Notstromaggregat da Umwälzpumpen ja durchaus an ganz unterschiedlichen stellen im Haus sein können.


--------------------
/EOF
 
peter
Beitrag 23. Nov 2022, 18:44 | Beitrag #89
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Notstromaggregat (leider nur ein Benziner ohne geplante Kraftstoffvorhaltung nach Verkauf des letzten Benziners im Haushalt), 4kVA USV (ohne Akkus) und Installationsmaterial ist vorhanden.
Umwälzpumpe fürs Haus ist im Heizungsraum.
Im Ernstfall würde der Anschluss ca 2-3h dauern.
Aufbau würde so aussehen:
- USV versorgt Heizung und stellt Versorgungspunkt für Hausbewohner im Keller her.
- Versorgung der Wohnungen ist derzeit nicht geplant, wäre aber bei Ankopplung aller Großverbraucher ggf (mit Einschränkungen) darstellbar
- USV wird aus reichlich vorhandenen Autobatterien gespiesen (hier hat jeder Haushalt 2-3 Kfz)
- Autobatterien werden im Ringtausch an Solarzellen oder in Kfz nachgeladen
Notfalls gibt's in der Siedlung einige große Dieselgeneratoren bei denen man gegen einen Liter Diesel die eigenen Batterien wieder aufladen kann

Ist sicherlich (noch) keine Komfortlösung und mit händischem Aufwand verbunden.
Statt Ende Januar bei -20° zu bibbern aber erstmal besser als nix wink.gif

Wenn sich diesen Winter tatsächlich herausstellen sollte, dass zukünftig Stromausfälle fest einzuplanen sind werden wir auf Hausgemeinschaftsebene sicherlich noch etwas weitergehende Maßnahmen beschließen und kommendes Jahr beschaffen.

mkg

peter


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"Was habt Ihr denn gedacht?"
 
General Gauder
Beitrag 23. Nov 2022, 18:51 | Beitrag #90
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Je nachdem wie lange es vermutlich keinen Strom gibt, würde ich ganz einfach am Hausanschluss die NH Sicherungen ziehen und dann hinter dem Zähler das Notstromaggregat anschließen.
Man könnte das auch schon vorbereiten, in dem man einfach dafür ein paar Klemmen vorsieht. Das sollte natürlich ein Elektriker im Vorfeld machen
 
 
 

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