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> Was sagt man dazu ?, Paintball für alle !
Spawn56
Beitrag 16. Sep 2001, 21:05 | Beitrag #1
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Naja......

Da wart ich lieber mal ab wie es sich in Deutschland noch mir den AEG's entwickelt.

cYa

 
harmlos
Beitrag 16. Sep 2001, 15:16 | Beitrag #2
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Gruppe: WHQ
Mitglied seit: 23.07.2001


 

Kölner Landgericht:
Paintball verstößt nicht gegen die Menschenwürde

In seiner am 04.01.2001 verkündeten Entscheidung (Az. 11 T 217/00) hat das Kölner Landgericht geurteilt, dass das Betreiben des Paintballsports nicht einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes darstellt und die Eintragung des "Paintball Sportclub Köln" in das Vereinsregister als Sportverein zugelassen.

Entgegen der bisher in NRW von Verwaltungsgerichten und dem Innenministerium vertretenen Rechtsauffassung ist danach die Ausübung des Paintball Sports ein Verhalten, dass mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, insbesondere mit der in Art.1 Abs. 1 GG normierten Unantastbarkeit der Würde des Menschen, ohne weiteres vereinbar ist.

Der Paintballsport beinhaltet insoweit keine simulierte Tötung von Menschen.

Ebenso wenig sei es naheliegend, in Paintball notwendigerweise die Verherrlichung des Krieges oder eine Förderung der Gewaltbereitschaft zu sehen, so die 11. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes.

Das Landgericht widerspricht damit der Rechtsauffassung der Stadt Köln, die im September 2000 in Köln die Durchführung von Paintballsport
untersagte, da dies eine simulierte Tötung von Menschen darstelle und insoweit die Menschenwürde verletzt sei.

Das Landgericht führt hinsichtlich der Menschenwürde in aller Deutlichkeit aus:

"Die Spieler, die aktiv und gleichberechtigt an dem Spiel teilnehmen und es in Kauf nehmen, dass sie nach seinen Regeln von einem Gegner durch ein Spielgerät, das einem Gewehr ähnelt, mit Farbmunition markiert werden können und in diesem Falle aus dem Spiel ausscheiden, werden nicht stärker in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt als etwa ein Boxer, der sich bei einem Wettkampf den Schlägen seines Gegners aussetzt."

 

 
stoner
Beitrag 16. Sep 2001, 21:06 | Beitrag #3
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plus klamotten und restliches zubehör, gas kostet auch was ... und im wald spielen is auch recht teuer. wink.gif wink.gif
 
Wodka
Beitrag 16. Sep 2001, 15:45 | Beitrag #4
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Na also!

Die Justiz ist eben nicht immer total bekloppt sondern schaltet ab un zu mal das Gehirn ein, der Vergleich mit dem Boxsport ist schön (aber mal im Ernst beim Paintball geht es genauso um das simulierte Töten wie bei Brennball auf dem Schulhof )
Außerdem simuliertes töten muss das zwangsläufig gegen die Menschenwürde verstossen,bei jedem Bundeswehrmanöver läuft nichts anderes,von Computerspielen red ich hier jetzt mal net).
Es ist nur ein Spiel und solange alle das verstehen,wo ist das Problem?
Außerdem wird bei Paintball keiner (sofern die Sicherheitsausrüstung getragen wird) verletzt,ich denk mal an die vielen Sportverletzungen z.B. beim Fussball.

 
Commander1984
Beitrag 16. Sep 2001, 16:29 | Beitrag #5
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Ich würde es von einem anderen Blikpunkt aus noch nicht mal als Simuliertes Töten beschreiben, sondern als ein ausscheiden aus einem Spiel. Den es wird Meinermeinung nach nur als Simuliertes töten angesehen weil die Farbkugeln aus einem Gewehr geschossen werden, eben so könnten sie von einem Katschi aus abgefeuert werden und dann würde keiner vom Simulierten töten reden!
 
Gast__*
Beitrag 16. Sep 2001, 21:09 | Beitrag #6
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Gast



wiso ?
sag jetzt nicht dass das strafar is !?
 
Gast__*
Beitrag 16. Sep 2001, 18:08 | Beitrag #7
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Gast



Man könnte genau so gut sagen dass Brennball & Co. gegen die Menschenwürde verstößt
 
Gast__*
Beitrag 16. Sep 2001, 21:24 | Beitrag #8
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Gast



so ein scheiß...
 
Gast__*
Beitrag 16. Sep 2001, 19:54 | Beitrag #9
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Gast



also doch ,es gibt noch normale menschen auf unsrer ach so schönen erde ....wink.gif
 
Spawn56
Beitrag 16. Sep 2001, 21:17 | Beitrag #10
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Ja ja die tollen Gesetze.......


cYa

 
Spawn56
Beitrag 16. Sep 2001, 21:01 | Beitrag #11
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Wieviel kostet so ne Paintball Gun mit Ausrüstung, wenn Soft Air hier schon nicht erlaubt ist dann wird mich Paintball interresieren.

cYa

 
stoner
Beitrag 16. Sep 2001, 21:16 | Beitrag #12
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Generalleutnant
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willste mich schicken? klar is das strafbar! sowas nennt man schwarz spielen. paintball kannste nur auf privatgelände oder auf dafür ausgewiesenen flächen zocken ... oder du holst dir ne erlaubnis zum im wald spielen. aber die wirste net kriegen.

dazu mal was von paintball.de:

QUOTE
"WELCHE RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN MUSS MAN BEACHTEN ?

Alle Markierer (Luftdruckpistolen) sind ab 18 Jahren freigegeben. Dabei ist das Waffengesetz zu beachten: Das Erwerben und Ausüben der tatsächlichen Gewalt ist nur Personen über 18 Jahren gestattet (1.WaffV ß2). Das Überlassen von erlaubnisfreien Schußwaffen an Personen unter 18 Jahren stellt eine Ordungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 DM belegt werden (WaffG ß34 Abs.1). Die Benutzung der Markierer ist nur auf "befriedetem Besitztum" (mit Genehmigung des Besitzers) gestattet."

kann ja auch noch ma gucken, welche strafen es bei nichteinhaltung gibt ...

 
Gast__*
Beitrag 16. Sep 2001, 21:03 | Beitrag #13
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Gast



ne günstig gibts mit einigen kleinen zubehör ab ca. 250,-
aber für ne richtig gute musst du schon 400-500,- hinblättern

 
Spawn56
Beitrag 16. Sep 2001, 21:31 | Beitrag #14
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Gruppe: WHQ
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jep.

Nur komisch das die Politiker für so einen Scheiss Zeit verbraten sich aber keine Gedanken über die vernünftige Bestrafung von Mördern und Co. zu machen.

cYa

PS: FÜHRT DAS VOLKSBEGEHREN WIDEER EIN....

 
 
 

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