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> Ziviles Schiesstraining, CTC, Tactical Response, Vickers Tactical
Desert Hawk
Beitrag 23. Jul 2007, 00:12 | Beitrag #1
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Hallo an die Forengemeinde,

hat schon mal jemand in diesem Kreise an einem zivilen Schiesstraining wie es von diversen Firmen (CTC in Deutschland, Tactical Response, Vickers Tactical, ect. in USA) angeboten wird, teilgenommen?

Wenn ja...

- Wie hoch waren die Kosten?
- Welcher Kurs?
- Welches Material/Waffen wurden verwendet?
- Erfahrung der Ausbilder (z.B. 10 Jahre SOF, ect.)
- Inhalte
- Qualität der Ausbildung
- Lessons Learned

Ich denke nicht, dass das der Fall sein wird, aber hat schon jemand speziell Kontakt mit CTC gehabt?

Glück Ab
Desert Hawk


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ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ!
 
Der Weisse Hai
Beitrag 23. Jul 2007, 09:24 | Beitrag #2
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In einer der letzten DWJ war mal ein relativ ausführlicher Bericht über CTC drinnen, der könnte evtl. weiter helfen.

DWH


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www.sondereinheiten.de
Semper Et Ubique
 
snipercountry.de
Beitrag 18. Aug 2007, 10:52 | Beitrag #3
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obwohl dieser Thread zur Schande des Forums beigetragen hat:

DWJ 09/2007

Contractor Shooting Package bei Tactical Response
James Yeager, dem Direktor von Tactical Response, ist es gelungen mit diesem Fünftageskurs einen Meilenstein in der privaten Schießausbildungsszene zu setzen. Das Shooting Package vereint gleich mehrere Alleinstellungsmerkmale. Prokopfmunitionsverbrauch von 1.000 Schuß am Tag, brennende Autos und viel Spaß.


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Quo vadis?
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What would Chuck Norris do with WORSCHT
 
Hummingbird
Beitrag 20. Aug 2007, 19:53 | Beitrag #4
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Mal eine Frage:

Inwiefern sind in Deutschland bei solchen Trainingsveranstaltungen taktische Inhalte Erlaubnispflichtig?
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 20. Aug 2007, 21:24 | Beitrag #5
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Nix für Normalsterbliche.
 
Holzkopp
Beitrag 20. Aug 2007, 21:30 | Beitrag #6
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Verteidigungsschießen ist für Personen, die dem WaffG unterliegen, erlaubnispflichtig. Demzufolge kommen derartige Inhalte nur in Betracht für Personen, die eine WBK / Waffenschein aufgrund ihrer erheblichen Gefährdung (ist eh Voraussetzung für den Waffenschein) erhalten haben.

Das Taktik Bestandteil der Ausbildung im Verteidigungsschießen ist, darf Derartiges zumindest nicht im Rahmen der Schießausbildung ohne Erlaubnis angeboten werden.

Du kannst dir Bücher kaufen und darin lesen, üben darfst du das auf zivilen, dem deutschen WaffG unterliegenden Schießständen nicht. Der standbetreibende Verein wird dich wohl auch ziemlich zeitnah vom Gelände werfen, wenn du dich nicht dran hältst.

Anzeigen von zweifelhafter Seriosität werden aber immer wieder für Derartiges im nahen Ausland.


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
Hummingbird
Beitrag 20. Aug 2007, 21:44 | Beitrag #7
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Erstmal danke soweit.
Das entspricht in etwa meinem Kenntnisstand. Also halt das was das WaffG dazu hergibt:
WaffG § 44 (3) 2c
ZITAT
c) daß nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus
Gründen persönlicher Gefährdung oder aus dienstlichen Gründen zur
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über oder zum Führen von Schußwaffen
berechtigt
sind,


Darüber hinaus frage ich mich halt wie diese erlaubnispflichtigen Ausbildungsinhalte definiert sind. Also z.B. schießen aus der Bewegung heraus …?

Wo finde ich die entsprechenden Gesetzestexte? Definition „Verteidigungsschießen“?
Mir ist unklar an welcher Stelle man sich in die Illegalität bewegt. Bei meiner Sachkunde habe ich zu dem Thema auch nichts gelernt.

Wie erfolgt der Erlaubnisnachweis?

Der Beitrag wurde von Hummingbird bearbeitet: 20. Aug 2007, 22:14
 
Holzkopp
Beitrag 20. Aug 2007, 22:05 | Beitrag #8
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Wenn ich Zeit habe blättere ich gern mal durchs WaffG.

Spontan fällt mir da das IPSC- Schießen ein, welches immer bemüht sein muss, sich vom erlaubnispflichtigen Verteidigungsschießen abzugrenzen. Demzufolge lohnt vielleicht ein Blick in die IPSC- Sportordnung. Was da drin steht ging durch Behördenhände und muss rechtlich unbedenklich sein um genehmigungsfähig/ nicht genehmigungspflichtig zu sein.

Bewegungsschießen an sich ist ja in Deutschland schon ein heißes Eisen und ich ja beruhigt, dass noch niemand das schöne Trapschießen verboten hat, weil man da ja auch auf plötzlich auftauchende Ziele schießt...

Erlaubnisnachweis müßte die zuständige Behörde machen, das BKA ist per Definition WaffG erstmal nur Zuständig für die Waffenrechtliche Einordnung von Waffen selbst.

Wie gesagt, alles erstmal spontan aus der Erinnerung, wenn ich Zeit habe blättere ich gern mal.


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Hummingbird
Beitrag 20. Aug 2007, 22:17 | Beitrag #9
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Ich habe meinen vorhergehenden Beitrag editiert statt einen neuen zu verfassen, bevor ich registriert habe das du bereits geantwortet hast. Bitte um Beachtung.
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 20. Aug 2007, 22:18 | Beitrag #10
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Gast



Schießen aus der Deckung & in Bewegung + Schießen auf Ziele, die einen Menschen darstellen sollen/können/würden u.s.w.
 
Hummingbird
Beitrag 20. Aug 2007, 22:21 | Beitrag #11
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Wie gesagt, ich hätte schon gerne was Handfestes. Ein Gesetz oder Gerichtsurteil oder ähnliches sollte es schon sein.
Ich kann mich schliesslich schlecht darauf berufen "der Pinki hat gesagt ...". biggrin.gif wink.gif
 
Whuffo
Beitrag 20. Aug 2007, 22:34 | Beitrag #12
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ZITAT
Mir ist unklar an welcher Stelle man sich in die Illegalität bewegt. Bei meiner Sachkunde habe ich zu dem Thema auch nichts gelernt.


Sollte aber zum Unterrichtsstoff gehört haben. Wo hast du die Sachkunde gemacht (Verband oder kom. Anbieter) und wann (Jahr)?

Verboten ist:
- Schießen aus der Deckung
- Schießen auf überaschend auftretende Zeile (beim Tontaubenschießen treten die tauben nicht überraschend auf...)
- Schießen auf "Mannscheiben"
- Überwinden von Hindernissen (Cooper Tunnel, etc.)
- Schießen aus erkennbarem Laufen (Wichtig: hierbei die Feinheiten der dt. Sprache beachten! Laufen und gehen sind zwei Paar Schuhe)
- Deutschuß, ungezielte Schüsse
- etc.


Whuffo



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George S. Patton Jr. — 'Son, only a pimp in a Louisiana whore- house carries pearl-handled revolvers. These are ivory.'
 
Wodka
Beitrag 20. Aug 2007, 22:38 | Beitrag #13
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ZITAT(Hummingbird @ 20. Aug 2007, 23:21) [snapback]895421[/snapback]
Wie gesagt, ich hätte schon gerne was Handfestes. Ein Gesetz oder Gerichtsurteil oder ähnliches sollte es schon sein.
Ich kann mich schliesslich schlecht darauf berufen "der Pinki hat gesagt ...". biggrin.gif wink.gif


§ 27 Absatz 7 WaffenG lautet vollständig:

ZITAT
1Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. 2Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit

1.die Benutzung von Schießstätten einschließlich der Aufsicht über das Schießen und der Anforderungen an das Aufsichtspersonal und dessen besondere Ausbildung für die Kinder- und Jugendarbeit zu regeln,
2.Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen und bei Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden,
a)dass die Durchführung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,
b)dass und in welcher Weise der Veranstalter die Einstellung und das Ausscheiden der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzuzeigen hat,
c)dass nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus Gründen persönlicher Gefährdung, aus dienstlichen oder beruflichen Gründen zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen einer Erlaubnis bedürfen,
d)dass und in welcher Weise der Veranstalter Aufzeichnungen zu führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen hat,
e)dass die zuständige Behörde die Veranstaltungen untersagen darf, wenn der Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson oder ein Ausbilder die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung oder Sachkunde nicht oder nicht mehr besitzt.


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Wodka
Beitrag 20. Aug 2007, 22:43 | Beitrag #14
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Dem gemäß sagt uns die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung näheres:



ZITAT
§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
(1) 1Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1.die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
2.geschossen wird
a)auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
b)im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),
c)zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
d)in der jagdlichen Ausbildung, oder
3.es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.
2In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 unberührt. 3Der Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 zu überwachen.

(2) Die zuständige Behörde kann dem Betreiber einer Schießstätte oder im Einzelfall dem Benutzer Ausnahmen von den Beschränkungen des Absatzes 1 gestatten, soweit Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Behörden oder Dienststellen und deren Bedienstete, die nach § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes oder auf Grund einer nach § 55 Abs. 5 oder 6 des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnung von der Anwendung des Waffengesetzes ausgenommen sind.



ZITAT
§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
(1) 1Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen

1.das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
2.nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
3.das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
4.das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird,
a)ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
b)es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung,
5.das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
6.Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
7.der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist.
2Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten.

(2) Das Verbot von Schießübungen des kampfmäßigen Schießens (§ 15 Abs. 6 Satz 2 des Waffengesetzes) und mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen oder Teilen von Schusswaffen (§ 6), soweit nicht eine Ausnahme nach § 6 Abs. 3 erteilt ist, bleibt unberührt.

(3) Die Ausbildung und das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe werden durch die vorstehenden Regelungen nicht beschränkt.


usw. ... .


Quelle:


edit:

Kurz verboten ist alles was Spass machen könnte. Hatte WHQ nicht die ganzen Paragraphen irgendwo in den FAQ?


Der Beitrag wurde von Wodka bearbeitet: 20. Aug 2007, 22:46


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Hummingbird
Beitrag 20. Aug 2007, 22:52 | Beitrag #15
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Besten Dank an euch alle.
Von Zeit zu Zeit sollte man doch mal seine Gesetzeskenntnise auffrischen.
 
Holzkopp
Beitrag 20. Aug 2007, 23:27 | Beitrag #16
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Vom IPSC- Schießen habe ich noch im Kopf, dass dabei nie beide Füße gleichzeitig in der Luft sein dürfen.

(Laufen vs. Gehen...)


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imi-uzi
Beitrag 21. Aug 2007, 07:49 | Beitrag #17
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betreffend "gesetzesprobleme" in deutschland:

die hier http://www.opstraining.de/
trainieren auch in der CH
(für diejenigen, die zeit u. geld haben...)
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 21. Aug 2007, 20:15 | Beitrag #18
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Gast



ZITAT(imi-uzi @ 21. Aug 2007, 08:49) [snapback]895445[/snapback]
betreffend "gesetzesprobleme" in deutschland:

die hier http://www.opstraining.de/
trainieren auch in der CH
(für diejenigen, die zeit u. geld haben...)



nur mal interessenhalber - was kostet der Spaß bei denen? Stehen nirgendwo irgendwelche Preise (kann also nicht wirklich günstig sein...)
 
Wodka
Beitrag 21. Aug 2007, 22:56 | Beitrag #19
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ZITAT(pinkinson @ 21. Aug 2007, 21:15) [snapback]895534[/snapback]
ZITAT(imi-uzi @ 21. Aug 2007, 08:49) [snapback]895445[/snapback]
betreffend "gesetzesprobleme" in deutschland:

die hier http://www.opstraining.de/
trainieren auch in der CH
(für diejenigen, die zeit u. geld haben...)



nur mal interessenhalber - was kostet der Spaß bei denen? Stehen nirgendwo irgendwelche Preise (kann also nicht wirklich günstig sein...)


Hier?


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 22. Aug 2007, 20:00 | Beitrag #20
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Gast



Jo, danke. Also die Preise sind eigentlich im vertretbaren Bereich.
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25. April 2024 - 07:15