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> Vertrauensfrage, Nun ist sie gestellt... .
Wodka
Beitrag 1. Jul 2005, 21:44 | Beitrag #1
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QUOTE
Schröder gewinnt das Misstrauen

Der Bundestag hat Kanzler Schröder das Misstrauen ausgesprochen. Schröder suchte nach der Abstimmung Bundespräsident Köhler auf, um ihn um die Auflösung des Bundestages zu bitten. Köhler hat drei Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden. Bei einer Auflösung des Parlaments will der Abgeordnete Schulz klagen.



Berlin - Gerhard Schröder (SPD) hat erreicht, was er wollte: Das Parlament hat ihm das Misstrauen ausgesprochen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verkündete, dass 595 Stimmen abgegeben wurden. 151 Abgeordnete stimmten mit Ja, 296 mit Nein, 148 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Der Bundeskanzler erreichte damit nicht die notwenige Kanzlermehrheit von 301 Stimmen.

Der Kanzler begab sich kurz nach der Abstimmung zum Bundespräsidenten, um die Auflösung des Bundestages zu erbitten. Das Gespräch bei Horst Köhler dauerte 15 Minuten. Schröder verließ das Bundespräsidialamt anschließend wortlos. Zuvor hatte Thierse den Präsidenten über das Auszählungsergebnis informiert.

Köhler behält sich vor, nach der gescheiterten Vertrauensfrage von Schröder die volle gesetzliche Frist auszuschöpfen, um eine mögliche Auflösung des Parlaments zu prüfen. Artikel 68 Abs.1 des Grundgesetzes sehe vor, dass der Bundespräsident binnen 21 Tagen eine Entscheidung treffen könne, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Erklärung des Präsidialamts. \"Die für die Entscheidung über den Vorschlag des Bundeskanzler zu prüfenden Fragen sind komplex. Der Bundespräsident hat sich vorbehalten, die in Art. 68 Abs. 1 Grundgesetz festgelegte Frist auszuschöpfen\", hieß es weiter.

Schröder hatte die Abstimmungsniederlage bewusst herbeigeführt, um eine Neuwahl des Bundestags im September zu erreichen. Schröder sowie die Minister seines Kabinetts mit Bundestagsmandat hatten mehrheitlich angekündigt, sich bei der Vertrauensfrage der Stimme zu enthalten. Denselben Schritt hatte SPD-Partei- und Fraktionschef Franz Müntefering seinen Fraktionskollegen empfohlen.


Eine Mehrheit der Grünen wollte Schröder dagegen das Vertrauen aussprechen. Union und FDP hatten angekündigt, dem Kanzler das Vertrauen zu versagen. Schröder hatte seinen Schritt damit begründet, dass seine Regierung nicht mehr hinreichend handlungsfähig sei.

Grünen-Abgeordneter Schulz wird klagen

Der grüne Bundestagsabgeordnete Werner Schulz wird gegen vorgezogene Neuwahlen klagen. Das kündigte Schulz unmittelbar nach der Verkündigung des Abstimmungsergebnisses an. \"Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, werde ich auf jeden Fall Verfassungsklage einlegen\", sagte Schulz.

Zur Begründung führte er seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vertrauensfrage von Schröder an. \"Das war eine fingierte Vertrauensfrage.\" Mit Blick auf die Begründung des Kanzlers, wonach diesem eine zuverlässige Mehrheit im Bundestag fehle, sagte Schulz: \"Schröder konnte in keiner Weise belegen, dass ihm bisher auch nur irgendeine Abstimmung daneben gegangen ist.\"

Die verlorenen Landtagswahlen würden nicht die Auflösung des Bundestages rechtfertigen, sagte Schulz weiter. Auch in dieser Situation müsse die Regierung den Mut haben, die eingeschlagene Politik fortzuführen. Auch eine andere Mehrheit im Bundesrat sei kein Grund für eine Neuwahl.

Schulz hatte bereits zuvor im Bundestag das von Schröder gewählte Verfahren zur Erreichung von Neuwahlen scharf kritisiert. \"Hier läuft eine fingierte, unechte Vertrauensfrage\", sagte Schulz in der Debatte. Es handele sich um ein \"inszeniertes, absurdes Geschehen\". Mit dem von Schröder beschrittenen Weg sei ein \"Tiefpunkt der demokratischen Kultur\" erreicht.

Grüne vertrauen mehrheitlich

Die Grünen-Fraktion hat Schröder mit großer Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen. Von den 55 Abgeordneten beantworteten 46 die Vertrauensfrage mit Ja. Acht enthielten sich, darunter die drei Minister Joschka Fischer, Renate Künast und Jürgen Trittin, Parteichefin Claudia Roth, der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Rezzo Schlauch, sowie die Abgeordneten Fritz Kuhn, Winfried Hermann und Simone Probst. Keiner stimmte mit Nein.

Werner Schulz nahm an der Abstimmung nicht teil, weil er sie für fingiert hielt. Auch die SPD-Abgeordnete Sigrid Skarpelis-Sperk nahm an der Abstimmung nicht teil. Sie begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Es sei nicht im Sinne des Grundgesetzes, \"dass eine jeweilige Regierung mit ihrer jeweiligen Mehrheit den ihr günstig erscheinenden Neuwahlzeitpunkt selbst aussucht, statt in der vom Grundgesetz bestimmten Vierjahresfrist ihre Aufgaben zu erfüllen und sich danach den Wählern zu stellen\", sagte die zum linken SPD-Flügel zählende Abgeordnete.

Die Fraktionschefinnen Krista Sager und Katrin Göring-Eckardt erklärten, die Grünen-Parlamentarier hätten ihre Entscheidung nach ihrer persönlichen Überzeugung getroffen. \"Sie haben unterschiedlich abgestimmt, damit jedoch gemeinsam mehrere Botschaften verbunden.\" Gleichermaßen sei zum Ausdruck gebracht worden, dass die Grünen zu der Koalition mit der SPD stünden, dass gleichwohl aber kein Weg mehr an Neuwahlen vorbeiführe.











Quelle=Spiegel

Die unechte Vertrauensfrage ist meiner bescheidenen Auffassung nach natürlich verfassungswidrig aber mich fragt ja der Bundespräsident nicht.
Der Topic wurde eröffnet weil das PG sonst das wichtigste innenpolitische Ereignis des Jahres verpasst, inspiriert und gewidmet dem Delta biggrin.gif


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Dedalus
Beitrag 1. Jul 2005, 22:02 | Beitrag #2
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Warum der kanzler gescheitert ist::

Die SPD war Schröders Hauptproblem. Die Basis hat Schröder nie bei seinem Reformkurs unterstützt. Er wurde offen kritisiert, es gab Austritte aus der Partei.  Die SPD wollte nicht Reformpartei sein. Und nun haben sie ihr Ziel erreicht. Schröder ist weg. Jetzt kann die SPD mit der PDS und WASG zusammen, wieder zum Klassenkampf aufrufen. Denn das kann die SPD.... biggrin.gif
 
osaka
Beitrag 1. Jul 2005, 22:31 | Beitrag #3
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QUOTE(Wodka @ 01.07.2005, 22:44)
Die unechte Vertrauensfrage ist meiner bescheidenen Auffassung nach natürlich verfassungswidrig...

Das seh ich auch so. Art. 68 will eigentlich was anderes. Zweimal sollte ein Selbstauflösungsrecht ins GG aufgenommen werden, hat aber nie geklappt...
 
DemolitionMan
Beitrag 1. Jul 2005, 22:38 | Beitrag #4
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Mal sehen, ob Münte mit seinen Äußerungen nicht seinem Gerd da dicke Brocken in den Weg gelegt hat-der Opposition vorzuhalten, dass ein Misstrauensvotum locker gescheitert wäre, ist sicher nicht im Sinn der Sache.


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Eismarder
Beitrag 1. Jul 2005, 23:09 | Beitrag #5
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Frage mich, welchen Einfluß die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Entscheidung des Bundespräsidenten und vor allem auf den Zeitplan für Neuwahlen haben!


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beistrich
Beitrag 2. Jul 2005, 00:16 | Beitrag #6
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zum totlachen  rofl.gif  

In Österreich bekommen wir alle paar Monate einen neuen Minister, eine Partei in der Regierung ist ausgetauscht worden, von einigkeit innnerhalb der Regierung keine Spur und trotzdem gibt es keine Neuwahlen

In Deutschland gibts Neuwahlen weil die Basis einer Partei nicht der Meinung der Parteispitze ist...

Auf jedem Fall sehr mutig von Schröder. Respekt.
 
Sumo
Beitrag 2. Jul 2005, 02:08 | Beitrag #7
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Wo ist das Problem?
Schröder stellt die Vertrauenfrage und über 100 Abgeordnete enthalten sich der Stimme. Schröder hat demzufolge keine Mehrheit mehr und Köhler kann getrost das Parlament auflösen. Ob Artikel 68 "eigentlich" was anderes will ist doch egal. Die Voraussetzungen von Art. 68 liegen jedenfalls formal vor!
Wenn man hier schon ungeschriebene Tatbestandsmerkmale (im Sinne davon, daß tatsächlich kein Vertrauen mehr in den Kanzler vorhanden ist) mit aufnimmt, dann muss man auch berücksichtigen, daß der Kanzler der Meinung ist keine Mehrheit mehr für seine Politik zu haben. Denn wer außer dem Kanzler ist prädestinierter dafür zu entscheiden, wie groß das ihm entgegengebrachte Vertrauen ist?
Insofern war die Veranstaltung gestern verfassungsgemäß.


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HGAbaddon
Beitrag 2. Jul 2005, 08:22 | Beitrag #8
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Sumo zustimm *roteskreuzimkalendermach* biggrin.gif


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Beitrag 2. Jul 2005, 11:37 | Beitrag #9
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder!  :D


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Panzermann
Beitrag 2. Jul 2005, 12:33 | Beitrag #10
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Schmierenkomödie ist das gezerre um die Vertrauensfrage. Warum tritt Gerhard Schröder nicht einfach zurück? Das wäre der einfachste Weg und auch der sauberste.


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ZITAT(Hawkeye @ 28. Mar 2011, 04:37) *
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Walter
Beitrag 2. Jul 2005, 13:04 | Beitrag #11
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Die wievielte Vertrauensfrage war das eigentlich !? rolleyes.gif

Wenn man bedenkt, dass bei den Vorherigen "einige" der Koalition ja nur unter größten "Bauchschmerzen" zugestimmt haben, so würde ich fast behaupten, dass bei diesem Mal kaum einer so große "Bauchschmerzen" hatte. Vorher gab es ja so gesehen nur Zustimmung, weil man das "Projekt - Neue Mitte - Rot-Grün" nicht begraben konnte/wollte.

Ein Herr Steinbrück wollte ja vor gut zwei Jahren den Koalitionspartner wechslen, aber er durfte nicht.

Also was war an den damaligen Vertrauenfragen "echter", als bei der Gestrigen? mata.gif


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Wodka
Beitrag 2. Jul 2005, 13:40 | Beitrag #12
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QUOTE(Eismarder @ 02.07.2005, 00:09)
Frage mich, welchen Einfluß die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Entscheidung des Bundespräsidenten und vor allem auf den Zeitplan für Neuwahlen haben!

Die Klagen vor dem BVerfG können keinen Einfluss auf die Entscheidung des Bundespräsidenten haben, da erst mit Erfolg geklagt werden kann, wenn der Bundespräsident eine Entscheidung getroffen hat.  ;)


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Wodka
Beitrag 2. Jul 2005, 13:53 | Beitrag #13
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QUOTE(Sumo @ 02.07.2005, 03:08)
Wo ist das Problem?
Schröder stellt die Vertrauenfrage und über 100 Abgeordnete enthalten sich der Stimme. Schröder hat demzufolge keine Mehrheit mehr und Köhler kann getrost das Parlament auflösen. Ob Artikel 68 \"eigentlich\" was anderes will ist doch egal. Die Voraussetzungen von Art. 68 liegen jedenfalls formal vor!
Wenn man hier schon ungeschriebene Tatbestandsmerkmale (im Sinne davon, daß tatsächlich kein Vertrauen mehr in den Kanzler vorhanden ist) mit aufnimmt, dann muss man auch berücksichtigen, daß der Kanzler der Meinung ist keine Mehrheit mehr für seine Politik zu haben. Denn wer außer dem Kanzler ist prädestinierter dafür zu entscheiden, wie groß das ihm entgegengebrachte Vertrauen ist?
Insofern war die Veranstaltung gestern verfassungsgemäß.

Nun Herr Kollege du weisst aber auch, dass es umstritten ist ob der Bundespräsident nicht auch ein materielles Prüfungsrecht hat, ich würde dies bejahen, denn, um den Streit jetzt mal unzulässig zu verkürzen, wieso sollte er keins haben?
Die Voraussetzungen des Art. 68 GG liegen allenfalls formell vor. Materiell gibt es kein Recht des Bundestages auf Selbstauflösung und eine solche wird erstrebt, das nur auf Grund taktischer Erwägungen. Von Instabilität kann kaum die Rede sein, nur weil ein paar linke Honks aus der SPD in die WASG eintreten. Insofern darf der Präsident den Bundestag meiner Ansicht nach nicht auflösen.


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Wodka
Beitrag 2. Jul 2005, 13:54 | Beitrag #14
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QUOTE(Walter @ 02.07.2005, 14:04)
Also was war an den damaligen Vertrauenfragen \"echter\", als bei der Gestrigen? mata.gif

Eine unechte Vertrauensfrage, die stellt man mit nur einem Ziel, man will sie verlieren um Neuwahlen herbeizuführen.


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Walter
Beitrag 2. Jul 2005, 14:01 | Beitrag #15
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QUOTE(Wodka @ 02.07.2005, 14:54)
QUOTE(Walter @ 02.07.2005, 14:04)
Also was war an den damaligen Vertrauenfragen \"echter\", als bei der Gestrigen? mata.gif

Eine unechte Vertrauensfrage, die stellt man mit nur einem Ziel, man will sie verlieren um Neuwahlen herbeizuführen.

Ähm ich habe gefragt was an den anderen "echter" war und nicht was an der gestrigen "unecht" war  :rolleyes


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Wodka
Beitrag 2. Jul 2005, 14:04 | Beitrag #16
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QUOTE(Walter @ 02.07.2005, 15:01)
QUOTE(Wodka @ 02.07.2005, 14:54)
QUOTE(Walter @ 02.07.2005, 14:04)
Also was war an den damaligen Vertrauenfragen \"echter\", als bei der Gestrigen? mata.gif

Eine unechte Vertrauensfrage, die stellt man mit nur einem Ziel, man will sie verlieren um Neuwahlen herbeizuführen.

Ähm ich habe gefragt was an den anderen \"echter\" war und nicht was an der gestrigen \"unecht\" war  rolleyes.gif

Die anderen wurden gestellt um zu fragen ob noch Vertrauen in die Politik des Bundeskanzlers besteht, sowas könnte man auch als Erpressung missbrauchen, wenn man es an eine Sachfrage knüpft.  :D


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Beitrag 2. Jul 2005, 17:12 | Beitrag #17
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Also der Müntefering hat sie doch nicht mehr alle mit seinem Spruch "Wir haben das Vertrauen!" Da hat sich sogar der Thierse an den Kopf gepackt!!


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www.A-L-Z-H-E-I-M-.... mist vergessen!!
 
Sumo
Beitrag 2. Jul 2005, 18:13 | Beitrag #18
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QUOTE(Wodka @ 02.07.2005, 14:53)
QUOTE(Sumo @ 02.07.2005, 03:08)
Wo ist das Problem?
Schröder stellt die Vertrauenfrage und über 100 Abgeordnete enthalten sich der Stimme. Schröder hat demzufolge keine Mehrheit mehr und Köhler kann getrost das Parlament auflösen. Ob Artikel 68 \"eigentlich\" was anderes will ist doch egal. Die Voraussetzungen von Art. 68 liegen jedenfalls formal vor!
Wenn man hier schon ungeschriebene Tatbestandsmerkmale (im Sinne davon, daß tatsächlich kein Vertrauen mehr in den Kanzler vorhanden ist) mit aufnimmt, dann muss man auch berücksichtigen, daß der Kanzler der Meinung ist keine Mehrheit mehr für seine Politik zu haben. Denn wer außer dem Kanzler ist prädestinierter dafür zu entscheiden, wie groß das ihm entgegengebrachte Vertrauen ist?
Insofern war die Veranstaltung gestern verfassungsgemäß.

Nun Herr Kollege du weisst aber auch, dass es umstritten ist ob der Bundespräsident nicht auch ein materielles Prüfungsrecht hat, ich würde dies bejahen, denn, um den Streit jetzt mal unzulässig zu verkürzen, wieso sollte er keins haben?
Die Voraussetzungen des Art. 68 GG liegen allenfalls formell vor. Materiell gibt es kein Recht des Bundestages auf Selbstauflösung und eine solche wird erstrebt, das nur auf Grund taktischer Erwägungen. Von Instabilität kann kaum die Rede sein, nur weil ein paar linke Honks aus der SPD in die WASG eintreten. Insofern darf der Präsident den Bundestag meiner Ansicht nach nicht auflösen.

Meiner Meinung nach steht dem Bundespräsidenten nur ein formelles Prüfungsrecht zu, für die materielle Prüfung ist einzig das Bundesverfassungsgericht zuständig. Dies kann man natürlich anzweifeln, aber mal ganz davon absehen frage ich mich gerade, wie man materiell prüfen will, ob ein Kanzler noch "Vertrauen" hat.
Woran will man das denn festmachen? Muss ein Kanzler erst mit drei oder vier Gesetzen im Bundestag scheitern, bevor man von einem Vertrauensverlust sprechen kann? Müssen Abgeordnete in ARD und ZDF öffentlich dem Kanzler die Gefolgschaft verweigern? Woran will man also den Vertrauensverlust festmachen?
Wenn der Kanzler behauptet keinerlei Vertrauen mehr vorzufinden und über 100 Abgeordnete sich enthalten, dann ist das meines Erachtens Indiz genug für einen Vertrauensverlust. Da ja bekanntlich nach dem BVerfG nur noch der Himmel kommt, wäre es unglaublich dreist von den Richtern dort, wenn sie meinen entscheiden zu können, wieviel Vertrauen Herr Schröder noch besitzt.
Wenn ich mir das so überlege, dann komme ich immer mehr zu dem Schluss, daß der Art. 68 GG eine einzige völlig unbestimmte Fehlkonstruktion ist.
Woran, Herr Kollege, würdest Du denn den Vertrauensverlust festmachen? Oder was wäre deiner Meinung nach ein Indiz für einen Vertrauensverlust?


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Dedalus
Beitrag 2. Jul 2005, 18:13 | Beitrag #19
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VERTRAUENSFRAGE

Quelle:
Spiegel


\"Die Verfassung bleibt auf der Strecke\"

Hat der Kanzler mit der Vertrauensfrage das Grundgesetz überdehnt? SPIEGEL ONLINE dokumentiert Aussagen von Verfassungsexperten. Für den Potsdamer Rechtsprofessor Dieter C. Umbach steht der Bundespräsident unter gewaltigem Druck - weil die öffentliche Meinung auf Neuwahlen eingeschworen ist.

Schröder bei Stimmabgabe: Keine stetige Mehrheit mehr?
Berlin - Nimmt man die Auflösungsbegründung des Bundeskanzlers unter die Verfassungslupe, so stechen drei Argumente heraus: Erstens seien die drei Stimmen Kanzlermehrheit keine stetige und verlässliche Basis für die zukünftige Politik, die Handlungsfähigkeit für die Agenda-2010-Politik stehe seit der Wahl in Nordrhein-Westfalen in Frage.

Dieses Argument konterkarierte bereits der Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering in seiner anschließenden Rede mit dem Hinweis, die Fraktion stehe geschlossen hinter dem Kanzler. Dagegen sprechen auch noch am Vortag mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Gesetze und letztlich sogar das erfolgreiche Scheitern des Vertrauensvotums.

Zweites Argument: Die Blockadepolitik des Bundesrats müsse überwunden werden. Ein recht schwacher Grund und dazu irrelevant. Zum einen hat die Union keine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, und auch durch eine Neuwahl würde sich zwar die Zusammensetzung des Bundestages, nicht aber die des Bundesrates verändern. Und: Mit gleicher Argumentation könnte man behaupten, andere Verfassungsorgane, wie der Bundespräsident - oder noch pikanter - das Bundesverfassungsgericht, würden die Politikrealisierung verhindern, also müsse neu gewählt werden.

Drittens richte sich die Vertrauensfrage über den Bundestag hinaus an die Wähler, der demokratische Souverän solle jetzt selbst die Richtlinien bestimmen: ein abwegiges Argument. Gerade hat man den Bürgern erläutert, dass ein Plebiszit über die europäische Verfassung nicht in Frage komme, weil das Grundgesetz Volksabstimmungen außer bei Gebietsneugliederungen nicht vorsieht, da sollen die Wähler über vorgezogene Neuwahlen quasi plebiszitär entscheiden, welchen Staat sie sich wünschen.

Letztlich zählt für die Berechtigung des Kanzlerbegehrens nur die Plausibilität des Arguments, er habe keine stabile Regierung mehr. Für den Bundespräsidenten ist es eine extrem schwere Entscheidung, ob dem zu folgen ist oder nicht: Verweigert er sich Neuwahlen aus verfassungsrechtlichen Gründen, wird er politisch isoliert. Lässt er sie zu und wird später vom Bundesverfassungsgericht korrigiert, liegt ein Makel über seiner weiteren Amtszeit. Dies ist eigentlich unangebracht, denn das Verfassungsgericht hat schon zahlreiche Gesetze für verfassungswidrig erklärt, die die Unterschrift eines Bundespräsidenten trugen.

Hält angesichts der als sicher anzunehmenden Verfahren einzelner Abgeordneter oder kleinerer Parteien das Bundesverfassungsgericht wiederum die vom Bundespräsidenten getroffene Entscheidung für nachvollziehbar, wird die Auflösungsentscheidung - vermutlich mit Sondervoten - als verfassungsmäßig beurteilt. Dann wird neu gewählt und alle Erfahrungen aus der Auflösung von 1982 sind vergessen geblieben - auch die deutlichen Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts , dass auf diesem Umweg \"eigentlich\" ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags nicht sozusagen \"ertrickst\" werden könne, dass vielmehr eine \"außergewöhnliche politische Krisensituation\" bewältigt werden müsse.

Offensichtlicher politischer und heimlicher verfassungsrechtlicher Hauptgrund: Alle Parteien, die meisten Abgeordneten und die Mehrheit der Bürger wollen genau dies. Bedauerlich ist nur, dass dabei die Verfassung generell und der Auflösungsartikel 68 des Grundgesetzes auf der politischen Jagd-Strecke bleiben.


Unsere Politiker sind schon seltsam.  :mata
 
Sumo
Beitrag 2. Jul 2005, 18:19 | Beitrag #20
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QUOTE(Partyman @ 02.07.2005, 18:12)
Also der Müntefering hat sie doch nicht mehr alle mit seinem Spruch \"Wir haben das Vertrauen!\" Da hat sich sogar der Thierse an den Kopf gepackt!!

Das war in der Tat eine ziemlich dämliche Aussage. Münte eben... biggrin.gif
Nach meiner Ansicht (siehe oben) ist das Geschwätz eine SPD Parteivorsitzenden allerdings irrelevant, da es nur bei einer ultra-schwammigen materiellen Prüfung über das dem Kanzler entgegengebrachte Vertrauen von Bedeutung sein könnte. Und diese materielle Prüfung lehne ich ja aus Gründen der kaum zu ermittelnden Sachlage (wie prüfe ich "Vertrauen"?) ab.


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DemolitionMan
Beitrag 2. Jul 2005, 19:43 | Beitrag #21
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Wieso ist die Sachlage kaum zu ermitteln? Das Hauptargument des Kanzlers ist die knappe Mehrheit der Koalition im Bundestag gewesen-also sieht man sich das Abstimmverhalten der Koalition an und beurteilt nach diesem ob die Handlungsfähigkeit wirklich gefährdet ist. Wenn Horst Köhler danach gehen würde(was er eigentlich müsste), müsste er das Gesuch auf Auflösung zurückweisen, da bisher immer die Kanzlermehrheit erreicht wurde. Von Vertrauensverlust in die Regierung durch die Fraktionen kann bei dem bisherigen Abstimmverhalten keine Rede sein.


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Pille1234
Beitrag 2. Jul 2005, 19:51 | Beitrag #22
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Also muss ein Kanzler erst bei einer kritischen Abstimmung unterliegen und damit für die dann resultierende Neuwahl völlig desavouiert und irreperabel beschädigt sein? Das kann wohl kaum der Sinn der Sache sein.


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Delta
Beitrag 2. Jul 2005, 20:19 | Beitrag #23
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Vor allem wenn man bedenkt, dass der Kanzler schonmal eine Sachfrage nur durch das in diesem Fall Beugemittel Vertrauensfrage verknuepft mit eigener Mehrheit durchsetzen konnte.


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Wodka
Beitrag 2. Jul 2005, 20:49 | Beitrag #24
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QUOTE(Sumo @ 02.07.2005, 19:13)
Oder was wäre deiner Meinung nach ein Indiz für einen Vertrauensverlust?

Als Paradebeispiel wird ja immer wieder der Fall des Koalitionspartners genannt, der plötzlich untreu wird.
Ich denke das kann man als Beispiel des Vertrauensverlustes nehmen, darüber hinaus könnte man davon sprechen, wenn der Bundeskanzler in der Tat mehrfach mit einem Gesetz scheitert und sich der Mehrheit nicht mehr sicher ist.
Meines Erachtens war dies aber eben noch nicht der Fall, Schröder hat ja in der Vergangenheit mehrfach eine "echte" Vertrauensfrage gestellt und ist damit nie gescheitert.
Meiner Ansicht nach ist eine echte Phase der politischen Instabilität erforderlich, dieser Begriff bedarf natürlich der Ausfüllung und man kann sicher unterschiedlicher Ansicht sein ab wann eine Lage politisch instabil ist aber wie kann denn eine Lage politisch instabil sein sofern der Kanzler sich noch der Mehrheit sicher sein kann?
Hier wiederum fingiert Schröder meines Erachtens ja nur ein Misstrauen, man misstraut ihm ja nicht, man enthält sich nur der Stimme um eine Neuwahl herbeizuführen, so wird es ja auch immer wieder von SPD und den Grünen betont.
Wie soll das denn gehen? Ich misstraue jemandem, für den ich mich gleich wieder in den Wahlkampf stürze?
Politische Instabilität, nein wohl kaum, eher ein politischer Schachzug. Ich denke allerdings das BVerfG wird sich, wenn es darauf ankommt nicht gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten stellen, gleich wie diese Entscheidung aussehen wird. Was diese Entscheidung wiederum angeht, so gehe ich davon aus, dass Köhler sich für die Auflösung entscheiden wird.
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Was das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten angeht, wenn ein Bundespräsident ernsthaft der Ansicht ist seine Zustimmung, etwa zu einem Gesetz, verstöße in materieller Hinsicht gegen das Gesetz, wieso sollte er diesem dann zustimmen müssen? Er ist an die Verfassung gebunden und würde somit wissentlich gegen diese verstoßen.
Dies kann meines Erachtens nicht sein, ich hatte den ganzen Streit mal sehr übersichtlich in einem Skript, die Pro und Contra Argumente füllen 2 Seiten, das obenstehende ist aber das für mich wichtigste.


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Beitrag 2. Jul 2005, 20:56 | Beitrag #25
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Aus der Berliner Zeitung



Kommentar
Ehrliches Misstrauen

Uwe Vorkötter

Jetzt also hat der Bundespräsident das Wort. Horst Köhler hat drei Wochen Zeit zu entscheiden, ob er dem Wunsch des Bundeskanzlers folgt, das Parlament auflöst und damit den Weg zur Neuwahl am 18. September frei macht. Nach Lage der Dinge kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben: Ja, es wird neu gewählt. Denn was Gerhard Schröder gestern im Bundestag zur Notwendigkeit der Neuwahl und über den Weg dahin gesagt hat, ist nachvollziehbar und überzeugend. Und das Ergebnis der Abstimmung - 444 Nein-Stimmen und Enthaltungen bei nur 151 Ja-Stimmen - darf als grundsolides Misstrauensvotum gelten. Es sollte all jene beruhigen, die befürchten, Schröders Weg könnte mit dem Grundgesetz kollidieren.

Der Kanzler hat in entwaffnender Offenheit geschildert, dass er mit seiner Regierung an der Grenze der Handlungsfähigkeit angekommen ist - keineswegs nur, weil die Unionsmehrheit im Bundesrat rot-grüne Gesetzesvorhaben in Serie blockiert. Dass Schröder am Ende ist, liegt - laut Schröder - auch an seiner Koalition, vor allem an seiner eigenen Partei. Die SPD-Basis erträgt seinen Reformkurs, namentlich die Agenda 2010 und Hartz IV, schon lange nur noch unter größtmöglichem Druck. Weitere Schritte kann Schröder nicht mehr gehen. Zudem sieht er sich außenpolitisch gefesselt: Die Grünen und viele Sozialdemokraten wollen seine Kumpel-Politik mit Putin nicht mittragen, stimmen auch nicht zu, wenn der Kanzler Atomgeschäfte mit China genehmigen will. So ist es, und so hat es Schröder gesagt. Es entspricht nicht den politischen Gepflogenheiten, dass ein Regierungschef die Grenzen seiner Macht so offen beschreibt. Auch Schröder hat das nur deshalb getan, weil der Ablauf der Ereignisse, die er am Abend der nordrhein-westfälischen Wahl in Gang setzte, nur noch mühsam zu beherrschen ist. Wenn er nicht am Bundespräsidenten oder am Verfassungsgericht scheitern will, so die Erkenntnis, muss er eben die Karten auf den Tisch legen. Das hat er gestern getan, und ein Ass war nicht mehr darunter.

Schröder spielt auch nicht mit gezinkten Karten. In den vergangenen Wochen haben Scharen von Rechtsprofessoren die Frage erörtert, ob ein \"fingiertes\" Misstrauensvotum mit den Regeln des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sei. Es wird dabei sehr formal argumentiert, als wäre das Grundgesetz eine Hausordnung der Demokratie, mit penibel aufgelisteten Ge- und Verboten. Tatsächlich ist die Verfassung ein hochpolitisches Dokument, das von Fall zu Fall interpretiert werden muss. Den Fall des Misstrauensvotums mit anschließender Neuwahl hat es bereits zwei Mal gegeben; Willy Brandt und Helmut Kohl haben den Weg gewählt, um die anschließende Wahl zu gewinnen. Schröder ist weit davon entfernt, die Wahl gewinnen zu können. Sollte er ein Misstrauensvotum fingieren, um die Wahl zu verlieren? Da ist es dann doch plausibler anzunehmen, dass Schröder Rot-Grün tatsächlich am Ende angekommen sieht und dass er dem Land quälende Monate des Stillstands bis zum turnusmäßigen Wahltermin 2006 ersparen will.

Man muss den Kanzler deshalb nicht in den Rang eines staatsmännischen Heroen erheben. Vor sechs Wochen, als er den Stein ins Rollen brachte, hat er zweifellos andere Hoffnungen gehabt: dass er die SPD noch einmal hinter sich versammeln, sie auf seinen Kurs zwingen könnte; dass er die Union auf dem falschen Fuß erwischen könnte, dass Merkel und Stoiber sich einen internen Machtkampf liefern würden; dass er die Gründung einer neuen Linkspartei durch schnelles Handeln verhindern könnte ... Aus alldem ist nichts geworden, und wahrscheinlich werden die Historiker dereinst urteilen, dass Schröder mit der Ankündigung der Neuwahl seine Niederlage und das Ende von Rot-Grün besiegelt hat und dass dies der schwerste politische Fehler seiner Laufbahn war. Da ist etwas dran, der Spieler Schröder hat sein Spiel verloren.

Aber in der Niederlage ist er ehrlich geworden - gestern im Bundestag. Das ist festzuhalten, weil es so selten ist im politischen Machtkampf. Alle anderen - Merkel, Westerwelle, Fischer, Müntefering - waren in der Debatte über die Vertrauensfrage schon längst wieder auf Wahlkampf getrimmt: Abrechnung mit dem politischen Gegner, Versprechungen, große Ankündigungen, neue Konzepte, aber auf keinen Fall etwas Konkretes. Die Rituale sind bekannt. Schröders Abschied von der Bühne war eindrucksvoll, weil er sich über diese Rituale hinwegsetzte. Er wirkte einsam dabei. So ist das wohl, wenn die Politik aufrichtig wird.


Seine eigene Truppe wollte ihn nie. Die, die für ihn gestimmt haben, wollten nur ihre Pöstchen bis 2006 sichern.  Das hat überhaupt nichts mit Vertrauen zu tun. Der Kanzler hat schon Recht wenn er sagt,dass er handlungsunfähig ist.
 
DemolitionMan
Beitrag 2. Jul 2005, 21:29 | Beitrag #26
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Das zeigt sich aber nunmal nicht in der Praxis. Soll ein Unternehmen Insolvenz beantragen, weil seine Mitarbeiter sich über die harte Arbeit beschweren, sie aber trotzdem durchführen? Diese "Vertrauens"-frage war eine Beschämung für die Demokratie.


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Sumo
Beitrag 2. Jul 2005, 21:44 | Beitrag #27
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QUOTE
Als Paradebeispiel wird ja immer wieder der Fall des Koalitionspartners genannt, der plötzlich untreu wird.

Wenn dies zum Verlust der Mehrheit führt, macht das den Kanzler doch schon völlig handlungsunfähig. Das ist m. E. ein Fall für den Rücktritt des Kanzlers.
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Ich denke das kann man als Beispiel des Vertrauensverlustes nehmen, darüber hinaus könnte man davon sprechen, wenn der Bundeskanzler in der Tat mehrfach mit einem Gesetz scheitert und sich der Mehrheit nicht mehr sicher ist.
Meines Erachtens war dies aber eben noch nicht der Fall, Schröder hat ja in der Vergangenheit mehrfach eine \"echte\" Vertrauensfrage gestellt und ist damit nie gescheitert.
Meiner Ansicht nach ist eine echte Phase der politischen Instabilität erforderlich, dieser Begriff bedarf natürlich der Ausfüllung und man kann sicher unterschiedlicher Ansicht sein ab wann eine Lage politisch instabil ist aber wie kann denn eine Lage politisch instabil sein sofern der Kanzler sich noch der Mehrheit sicher sein kann?

\"Politische Instabilität\" ist gut. Nur kann die meines Erachtens nicht erst dann vorliegen, wenn der Kanzler seine Gesetze nicht mehr durch den Bundestag bringt. Das wäre dann wieder ein Fall für den Rücktritt, denn ein Kanzler ohne Mehrheit sollte nicht mehr regieren. Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei dem Verfahren nach Art. 68 um eine Frage von \"Vertrauen\". Ein Kanzler ohne Vertrauen ist für mich was anderes als ein Kanzler ohne Mehrheit. Ersteres führt zur handlungsunfähigkeit und damit zwingend zur Neuwahl des Kanzlers oder Neuwahlen des Bundestags. Ein Kanzler ohne Vertrauen hingegen sollte die Wahl haben, ob er weiterhin seine Leute z.B. mit dem Koalitionszwang unter der Knute hält oder Neuwahlen anstrebt.
QUOTE
Was das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten angeht, wenn ein Bundespräsident ernsthaft der Ansicht ist seine Zustimmung, etwa zu einem Gesetz, verstöße in materieller Hinsicht gegen das Gesetz, wieso sollte er diesem dann zustimmen müssen? Er ist an die Verfassung gebunden und würde somit wissentlich gegen diese verstoßen.
Dies kann meines Erachtens nicht sein, ich hatte den ganzen Streit mal sehr übersichtlich in einem Skript, die Pro und Contra Argumente füllen 2 Seiten, das obenstehende ist aber das für mich wichtigste.

Jedes Gesetz das Karlsruhe kassiert lag auf dem Schreibtisch des Bundespräsidenten. Insofern verstößt ein Bundespräsident doch ständig gegen das Grundgesetz. Insofern leuchtet mir das materielle Prüfungsrecht nicht ganz ein.


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Dedalus
Beitrag 2. Jul 2005, 22:11 | Beitrag #28
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QUOTE(DemolitionMan @ 02.07.2005, 22:29)
Das zeigt sich aber nunmal nicht in der Praxis. Soll ein Unternehmen Insolvenz beantragen, weil seine Mitarbeiter sich über die harte Arbeit beschweren, sie aber trotzdem durchführen? Diese \"Vertrauens\"-frage war eine Beschämung für die Demokratie.

Schröder hat doch erklärt warum diese Regierung nicht mehr  handlungsfähig ist. Was nützt es bitte dem Kanzler wenn er noch mehr Reformen einleiten will und immer mehr die SPD verlassen, der Druck von Links wächst und seine ihm noch verbliebenen Leute nicht mehr folgen, aber auch nicht aus der Partei austreten wollen?
Soll der Kanzler jetzt bis 2006 dran bleiben und vollkommen handlungsunfähig bleiben? Das hilft doch niemand. Sein Lager spielt nicht mehr mit. Die SPD will Schröder nicht mehr.  Schröder mag zwar geschummelt haben, aber  man sollte sich lieber darüber Gedanken, wer ihn in diese Situation gebracht hat. CDU und FDP waren es nicht.
 
beistrich
Beitrag 3. Jul 2005, 15:25 | Beitrag #29
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Merkel war ja immer ein großer Fan des Irak-Krieges und glaubte auch an die irakischen Massenvernichtungswaffen. Wie groß ist die Chance das unter CDU/CSU/FDP-Regierung deutsche Soldaten in den Irak geschickt werden?
 
Eismarder
Beitrag 3. Jul 2005, 15:35 | Beitrag #30
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Für mich deutet vieles darauf hin, daß George W. Bush Ende des Jahres ein zweites Haustier hat, ein Bernadiener namens Angela. Dann hat sein anderer Hund Tony eine Spielkameradin!  :rolleyes


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