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> Waffenschein  in Deutscland
Man of War
Beitrag 3. Jan 2002, 00:11 | Beitrag #1
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ich finde, das diese Bürokratie zwar erschwerent aber nach meiner Meinung voll und ganz angebracht ist. Wenn jeder mit ner Knarre rumlaufen dürfte,was wäre dann? Hab ehrlich gesagt keinen Bock den ganzen Tag mit ner Bristol rumzulaufen in Angst darum das irgendwer durchdreht weil ich ihn überholt habe!!
Nö nö last mal die Gesetze wie sie sind....
 
Gast__*
Beitrag 8. Oct 2001, 16:58 | Beitrag #2
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Gast



Ich mein bloß zum sammel, warum braucht man Geld?
 
Sandmann
Beitrag 2. Jan 2002, 02:31 | Beitrag #3
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Die ganze Bürokratie ist doch, verzeihung: Scheiße... Was soll das denn??? Ich kann verstehen das es Einschränkungen geben muss, aber sooooooo.

Im Endeffekt läuft alles darauf hinaus, dass nur noch Leute mit Beziehungen zu irgendwelchen Beamten/Angestellten in den entsprechenden Ämtern an Waffen kommen. Und das ist dann ja schon nicht mehr legal, weil: beamtenbestechung.


So das musste jetz mal raus, auch wenn es nach einem Hauch von "Anarchie" - Wunsch klingt...

cu: der Sandmann...  

 
Carlos Hathcock
Beitrag 8. Oct 2001, 13:49 | Beitrag #4
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QUOTE
Zitat von Bumrush um 8.Okt. 2001 um 14:34 Uhr
@Carlos
biggrin.gif hast bloß an den falschen Stellen gesucht

Wir waren recht durchgehend beschäftigt... rolleyes.gif:

Ich weiss nicht, ob Du ab und zu nochmal reingeschaut hast, aber der GoS-Thread und seine Nachfolger ist mittlerweile so etwa 22.000 Beiträge stark biggrin.gif

Aber ich mit meinem beschissenen Sendungsbewusstsein habe hier noch einiges an fruchtbarem Boden gesehen. Auch wenn Pinki hier schon wildert rolleyes.gif:

Wie auch immer, back to the topic...

@ topicstarter: Welche WBK meinst Du?

Gelb, Grün, Rot? Wofür willst Du eine?

Blau wird's für DICH sicher nix werden tounge.gif


"Carlos"

 
Gast__*
Beitrag 10. Oct 2001, 12:10 | Beitrag #5
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Gast



Ich bin zwar auch in nem Schützenverein, aber da schießen wir nur LG und ab und zu mal KK.
Kann ich net au nen gelben machen und den dann auf nen roten erweitern?Warum darf man eigentlich mehr Gewehre als Pistolen haben?
 
Bumrush
Beitrag 8. Oct 2001, 13:26 | Beitrag #6
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Meinst wohl ne WBK..
 
Gast__*
Beitrag 9. Oct 2001, 17:38 | Beitrag #7
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Gast



Also nochmal zu den beiden ersten Wischen:

"Kaliber nicht festgelegt"

Da muss es doch begrenzungen geben?!?!?!


zur Zweiten:

Reicht als Grund die Sammelleidenschaft oder muss ich in nem Schützenverein oder Jäger sein? Ich werd jetzt nähmlich bald Volljährig und ich hab mir fest vorgenommen einemal Waffen zu sammeln.

 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 3. Jan 2002, 00:43 | Beitrag #8
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QUOTE
Zitat von Man of War um 3.Jan. 2002 um 12:38 Uhr
ich weis das ich all das nicht muss!

Trotzdem find ich die Gestze ok, und das ist nunmal meine Meinung ... lies dir mal die Postings durch ... wieviel geistige "Kinder" eine Waffe haben wollen nur um sie zu haben....

aber.. um dich zu beruhigen ... ich muss schon einiges nachweisen damit ich noch ne Waffe führen darf smile.gif
Die Bundeswehr besteht nicht nur aus Wehrpflichtigen....

Ich habe nicht gesagt das die Gesetzte Scheisse sind. Der Wegfall der Bedürnissprüfung würde mir absolut reichen. Übertreiben ist das ganze trotztdem.

 
Man of War
Beitrag 3. Jan 2002, 00:38 | Beitrag #9
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ich weis das ich all das nicht muss!

Trotzdem find ich die Gestze ok, und das ist nunmal meine Meinung ... lies dir mal die Postings durch ... wieviel geistige "Kinder" eine Waffe haben wollen nur um sie zu haben....

aber.. um dich zu beruhigen ... ich muss schon einiges nachweisen damit ich noch ne Waffe führen darf smile.gif
Die Bundeswehr besteht nicht nur aus Wehrpflichtigen....

 
SternburgExport
Beitrag 3. Jan 2002, 12:56 | Beitrag #10
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http://www.waffen-online.de/

DA musst de ma auf BErichte oder so gehn.
Gut recherchiert.Die weisen auch noch ma auf das hin was ich gesagt habe.

 
Carlos Hathcock
Beitrag 8. Oct 2001, 15:06 | Beitrag #11
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QUOTE
Zitat von SternburgExport um 8.Okt. 2001 um 16:02 Uhr
Wat is blau???Ick mein welche Rechte hat ma mit der WBK???Klärt mich auf!

Blau ist der besagte Waffenschein, der zum FÜHREN einer Waffe berechtigt...

Den Rest erkläre ich nachher von zu Hause aus, wenn nicht einer schneller ist...


"Carlos"

 
Carlos Hathcock
Beitrag 10. Oct 2001, 13:21 | Beitrag #12
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QUOTE
Zitat von Gast  um 10.Okt. 2001 um 13:44 Uhr
Ach ja hab ich vergessen:

PSG-1?!?!?!

Abhaken, verstösst gegen §37 WaffG (Anschein)!


Und Du bekommst nur WBK's, wenn Du ein Bedürfnis nachweisen kannst - so z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen, dafür auch Trainingsmöglichkeiten etc....

Das Bedürfnis muß der Verein (der dort verantwortliche) unterschreiben, bietet er keine entsprechenden Möglichkeiten an, kann er auch kein Bedürfnis bescheinigen.

Ggf. solltest Du mal einen "richtigen" Verein suchen, allerdings hängt es von Deinem Alter ab (und damit ggf. von Deinen Eltern), was Du schiessen darfst...

Bezüglich Rot verweise ich auf meinen oberen Post, da ist einfaches "Erweitern" nicht möglich, der Antrag läuft so wie schon beschrieben (natürlich ist die Sachkunde dann schon vorhanden...)


"Carlos"

(Geändert von Carlos Hathcock um 10.Okt. 2001 um 14:30 Uhr)

 
SternburgExport
Beitrag 3. Jan 2002, 12:52 | Beitrag #13
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na also.
Hat mich gewundert, warum du gestern so schnell gegangen bist.
da war ma ein guter link zum waffenrecht.Ich such ma.
 
Bumrush
Beitrag 8. Oct 2001, 13:34 | Beitrag #14
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@Carlos
biggrin.gif hast bloß an den falschen Stellen gesucht
 
Kampfhamster
Beitrag 8. Oct 2001, 17:32 | Beitrag #15
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da musst du warten bis Carlos wieder da ist, ich kenn mich da ned so aus.

>me: ist Schweizer rolleyes.gif:

 
Bumrush
Beitrag 9. Oct 2001, 00:49 | Beitrag #16
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Kompliziertes Machwerk... möchte nicht wissen wie lange eine "Komission" tagen mußte um sich solche Sachen auszudenken  wink.gif

PS: Dem GSG9 oder SEK - Thread kann ich zeitlich nicht immer folgen, und alles nachzulesen is mir zu mühselig wink.gif

 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 10. Oct 2001, 15:33 | Beitrag #17
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Gast



[QUOTE]Zitat von Carlos Hathcock um 8.Okt. 2001 um 14:49 Uhr
[QUOTE]

Aber ich mit meinem beschissenen Sendungsbewusstsein habe hier noch einiges an fruchtbarem Boden gesehen. Auch wenn Pinki hier schon wildert rolleyes.gif:


"Carlos"
[/QUOTE]

Hmmm, soll ich das als Kompliment betrachten?

 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 3. Jan 2002, 00:32 | Beitrag #18
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Gast



QUOTE
Zitat von Man of War um 3.Jan. 2002 um 12:25 Uhr
stimmt ich bin weder Sportschütze noch war ich auf der Suche!
Ich habe "nur" beruflich mit Waffen zu tun

bei der Bundeswehr muss du nicht

-  dein Können mit Umgang mit Waffen beweisen
-  technisches Verständniss beweisen
-  psychische und  gesundheitliche Verfassung beweisen
-  dein Bedürniss nachweisen
-  strafrechtlich unbedenklich sein
-  einen Haufen Geld dafür hinblettern

 
Carlos Hathcock
Beitrag 9. Oct 2001, 16:27 | Beitrag #19
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QUOTE
Zitat von tnt400 um 9.Okt. 2001 um 16:33 Uhr
also wie is das mit der gelbe wbk ,kein bedürfniss ???
heißt das die bekommt jeder ,oder auch nur wenn man im verein schießt ?

und mit dem jagt schein ,stimmt es dass man über 21 sein muß ?
und was gibt es da noch für einschränkungen


dass doch 10.000 privatpersonen(damit schließe ich polizisten geldtransportwächter ... aus) in deutschland die blaue
haben wundert mich !
was müssen da für voraussetzungen gegenben sein ?


(Geändert von tnt400 um 9.Okt. 2001 um 17:02 Uhr)

Selbstverständlich ist für die Gelbe WBK eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein notwendig, darüber erklärt sich dann auch das Bedürfnis...

...was nicht benötigt wird, ist der VOReintrag der Waffen, man kann -wenn man sie erhalten hat und solange auf der WBK noch Platz ist- dann aber einfach in den Laden gehen und eine Einzellader-Langwaffe erwerben. Dazu zählen per Definition auch zweiläufige Schrotflinten...

Danach muß sie wie schon erwähnt von der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden...

In den 10.000 Personen habe ich berechtigte Zivilisten (also ausschliesslich Polizei, BGS, Militär - von denen aber zumindest nur die Polizisten die Waffe ausserhalb des Dienstes führen dürfen, beim BGS bin ich da nicht sicher...).

Demnach sind Mitarbeiter von privaten Sicherheitsfirmen, die eine Persönliche und keine Firmen-Trageerlaubnis besitzen, Politiker und andere gefährdete Personen, z.B. hochrangige Wirtschaftsbosse inbegriffen.

Während den Zeiten der RAF wurden Waffenscheine recht grosszügig verteilt und die "Altbestände" lichten sich erst langsam!

Die Voraussetzungen entnimm bitte dem WaffG...


"Carlos"

 
Carlos Hathcock
Beitrag 9. Oct 2001, 00:20 | Beitrag #20
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QUOTE
Zitat von tnt400 um 8.Okt. 2001 um 20:51 Uhr
hihi ,wieviele privatpersonen in deutschland  haben eigentlich die
blaue wbk ? die glaub ich kann man an den händen abzählen ...

die grüne ist soweit ich weiß die für sport schützen ,die nur berechtigt eine bestimmte waffe zu besitzen und sportlich im verein zu schießen !! (korregiert mich wenn ich falsch liege!)

Oooooch, ich kenn z.B. 8, mich eingeschlossen, aber darum geht's hier nicht...

Also:

Zu den WBK's:

  • Gelb: Einzellader-Langwaffen über 60 cm, kein Kaliber festgelegt, kein Bedürfnis erforderlich.

    Hat man sie, geht man in den Laden, kauft sich eine der zulässigen Waffen (s.o.) und lässt sie danach von der Waffenbehörde mit Ser.No. etc eintragen...

    Im allgemeinen für Sportschützen.

  • Grün: Mehrlader-Langwaffen, auch Selbstladegewehre und Kurzwaffen. VOR dem Erwerb muss eine sogenannte Erwerbsberechtigung (aka Voreintrag) bestehen, für den ein Bedürfnis nachzuweisen ist. Dabei wird der Waffentyp und das Kaliber vorgewählt (z.B. Pistole 9mm Para/Luger oder z.B. Repetiergewehr .308). DANN kauft man die Waffe und DANN muss die Waffe letztendlich wieder mit Herstellerbez.,Ser.No. etc eingetragen werden...

    Dabei sollten natürlich die entsprechenden Munitionserwerbsberechtigungen nicht vergessen werden, sonst wird's langweilig biggrin.gif

    Im allgemeinen: Sportschützen, Jäger, Waffenscheininhaber mit eigener Waffe

  • Rot: Die besagte Sammler-WBK:

    Nach einem Gutachten eines Sachverständigen (1.000-10.000 DEM - darin wird begründet, WARUM der Antragssteller GERADE DIESE Waffensysteme sammeln will und warum eine solche Sammlung bedeutend wäre), dem Nachweis, dass die Waffen sicher gelagert werden (am besten ein Raum in der Sicherheitsstufe B), einem Sachkundenachweis und dem übleichen anderen Papierzeugs (Amtsärztliches Attest, Grosses Polizeiliches Führungszeugnis etc...) bekommt man sie vielleicht...
    Damit können (fast) unbeschränkt viele Waffen des entsprechenden Sammelgebietes erworben werden.


    Mach Dir da also keine allzugrossen Hoffnungen, vor allem gewinn schonmal im Lotto... rolleyes.gif:

    Ausserdem müssen die Sammelbereiche recht eng eingeschränkt weden - je grösser sie sind, desto unwahrscheinlicher ist ein positiver Bescheid des Antrags.

    Also Nix mit "Rote WBK und ich kann mir alles kaufen"!!!

Jeder Gang zum Amt, den ich hier aufgeführt habe, beinhaltet irgendwelche Abgaben und Gebühren - sowohl das Ausstellen der WBK und deren Antrag, der Antrag der Voreinträge, die endgültigen Einträge, die Munitionserwerbsberechtigungen etc pp.

Je nach Behörde und Bundesland kann das zwischen 20 und 200 DEM pro Stempel und/oder Vorgang kosten...

Ein Bedürfnis (sei es Sportschütze oder gefährdete Person) ist grundsätzlich nachzuweisen (für Jäger reicht ein gültiger Jagdschein - damit können sie Langwaffen einkaufen, bis die WBK voll ist (8 Stück, dann muss eine neue beantragt weden...), Pistolen sind in der Anzahl limitiert, für Sportschützen ist eine Bestätigung durch den Verein nötig etc...). Für Sportschützen ist meist auch eine gewisse Dauer der Vereinsmitgliedschaft erforderlich!

  • "Die Blaue" ist keine WBK, sondern der Waffenschein, damit darf keine Waffe besessen werden (dafür ist gesondert eine grüne WBK vonnöten), sie ermächtigt zum FÜHREN einer scharfen geladenen Waffe in der Öffentlichkeit, aber dass können sich allerdings 99,99% der Interessenten getrost abschminken, soviel ist wohl wahr. Ich kenne die aktuellen Zahlen derzeit leider nicht, aber vor einer Weile waren bei einer Bevölkerung von 80.000.000 Deutschen weniger als 10.000 Personen im Besitz eines solchen Scheins.

    Demnach spar ich mir diese Erklärung, wie man daran kommt...


Noch Fragen?

"Carlos"


(Geändert von Carlos Hathcock um 9.Okt. 2001 um 2:06 Uhr)

 
Carlos Hathcock
Beitrag 9. Oct 2001, 10:20 | Beitrag #21
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QUOTE
Zitat von Carlos Hathcock um 9.Okt. 2001 um 1:20 Uhr[b]
[/i]
...(für Jäger reicht ein gültiger Jagdschein - damit können sie Langwaffen einkaufen, bis die WBK voll ist (8 Stück, dann muss eine neue beantragt weden...), Pistolen sind in der Anzahl limitiert)...[i]

QUOTE
Zitat von Hummel um 9.Okt. 2001 um 10:36 Uhr
Vielleicht noch interessant:
Die grüne WBK (für Jagdscheininhaber) ermächtigt (noch) zum Erwerb von beliebig vielen Langwaffen, aber nur zwei Kurzwaffen.

Hummel


Hmmmmmm... rolleyes.gif: biggrin.gif

(Auf 2 Kurzwaffen würde ich mich nicht unbedingt festlegen, ich kenne Jäger mit mehr, allerdings sind 2 in der Tat die Regel...
Und wenn die WBK eines Jägers voll ist, muß er eine neue beantragen, die durch irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Dinge (Alarmanlage, Brandschutz etc...) verweigert werden kann (vom Gesetz her ist aber kein Limit vorgesehen)...)

"Carlos"

 
Gast__*
Beitrag 9. Oct 2001, 17:45 | Beitrag #22
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Gast



begrenzung gibts da keine aber die größten einzelladerkaliber glaub ich is cal.50

es muss hald noch ein gewehr sein ! wink.gif

QUOTE

zitat: oberland-arms.de

Das .50er von Armalite. Top Präzision und ein Rückstoss vergleichbar mit einer Büchse Kal. .243Win..! Wir haben in U.S.A. ein 12jähriges Mädchen damit schiessen sehen - es hat gegrinst!

Der Schaft ist eine Aluminium-Konstruktion, der Lauf kann frei schwingen. Das OA-50 ist ein Einzellader und somit problemlos auf die gelbe WBK zu erwerben.

(Geändert von tnt400 um 9.Okt. 2001 um 18:46 Uhr)

 
Desert Hawk
Beitrag 8. Oct 2001, 13:15 | Beitrag #23
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Perfekte Rechtschreibung !!! Bild: http://www.plauder-smilies.com/lach.gif (Bild automatisch entfernt)
Was für einen Waffenschein willst du den machen ?
Jäger, Sammler oder Sportschütze ?

Vor allem brauchst du Geld.

Mfg
Desert Hawk

 
Gast__*
Beitrag 8. Oct 2001, 17:03 | Beitrag #24
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Gast



Ja, und wieviel müsste ich da hinblättern?
 
UncleK
Beitrag 10. Oct 2001, 21:31 | Beitrag #25
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Erstmal Hallo Carlos, bin froh dich hier posten zu sehen. Ich hätte da mal noch eine Frage zum Thema: Wie sieht es mit Erbwaffen aus??? Reicht das als Bedürfnis bzw. ist das überhaupt noch möglich. Hab in Erinnerung mal gelesen zu haben, dass das nach dem neuen Waffengesetz nicht mehr geht, sprich die Waffe untauglich gemacht werden muss, usw. Kannst du hierzu was saegn?

thx  

 
SternburgExport
Beitrag 3. Jan 2002, 00:48 | Beitrag #26
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Also ich finde es irgendwie lächerlich wenn der sportschütze auf seine grüne Wkb nur 5 erwerben darf.
1.)Ist es nicht leicht dann noch eine zu bekommen (da braucht man nunmal Kontakte...)2.)Muss man dan wieder für Bürokratenscheiß bezahlen!
Und was bringts?!Damit die Damen und Herren Bürobeamten schön weiter beamte bleiben und der Staat kassiert.
Für mich macht es nicht viel unterschied wenn jemand 4 oder 12 Waffen besitzt.Solange er nachgewiesen hat das er damit umgehen kann, spielt das für mich keine Rolle.


/edit:Für mich ist eben die Anzahl der Waffen, dir jemand besitzt irrelevant.Wenn jemand vor hat scheiße zu bauen, kann derjenige das mit 1 oder mit 10 Waffen machen.Das ändert halt nichts an der Tatsache der der jenige scheiße baut und vielleicht menschen tötet;) (Okay ein bißchen übertrieben aber ich wollte das verdeutlichen)

(Geändert von SternburgExport um 3.Jan. 2002 um 13:01 Uhr)

 
SternburgExport
Beitrag 8. Oct 2001, 15:02 | Beitrag #27
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Wat is blau???Ick mein welche Rechte hat ma mit der WBK???Klärt mich auf!
 
Gast__*
Beitrag 10. Oct 2001, 12:44 | Beitrag #28
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Gast



Ach ja hab ich vergessen:

PSG-1?!?!?!

 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 3. Jan 2002, 00:23 | Beitrag #29
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Gast



QUOTE
Zitat von Man of War um 3.Jan. 2002 um 12:11 Uhr
ich finde, das diese Bürokratie zwar erschwerent aber nach meiner Meinung voll und ganz angebracht ist. Wenn jeder mit ner Knarre rumlaufen dürfte,was wäre dann? Hab ehrlich gesagt keinen Bock den ganzen Tag mit ner Bristol rumzulaufen in Angst darum das irgendwer durchdreht weil ich ihn überholt habe!!
Nö nö last mal die Gesetze wie sie sind....

ich wette du bist weder Sportschütze, noch hast du dich grossartig mit dem Thema "legaler Waffenbesitzt in Deutschland" befasst.

 
Carlos Hathcock
Beitrag 8. Oct 2001, 13:31 | Beitrag #30
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QUOTE
Zitat von Bumrush um 8.Okt. 2001 um 14:26 Uhr
Meinst wohl ne WBK..

Meint er wohl... rolleyes.gif:

Grüß Dich, Bumrush - Long time no see! biggrin.gif


"Carlos"

(Geändert von Carlos Hathcock um 2.Jan. 2002 um 12:53 Uhr)

 
 
 

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