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Oberleutnant Beiträge: 1.578 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.11.2010 ![]() |
Ich wollte mal diesen sammel Thread aufmachen fĂŒr das Thema FĂŒhrungsmittel, und dabei nicht nur Funk, sondern auch solche Dinge wie FĂŒInfoSys oder vergleichbares.
Gerade in der Bw ist das Thema seit Jahren sehr zögerlich angegangen worden oder verstarb an finanzieller UnterernĂ€hrung. Aber auch andere Armeen haben neue Systeme oder fĂŒhren neue Systeme ein oder arbeiten im wilden Mischbetrieb. Als Starter ein paar Neuigkeiten aus der Bw und verwandte Themen, die mir eingefallen sind, als ich in anderen Threads gelesen habe. VHF/UHF fĂŒr die VJTF SprechsĂ€tze funk Pressemiteilung neue FunkgerĂ€te Nutzung des TETRAPOĂ– systemes bei der Bw Rhode und Schwarz fĂŒr die VJTF aber auch das hier ist durchaus interessant da es tatsächlich häufig genutzt wird im täglichen Dienst. Bw Messenger, endlich ersatz fĂŒr WhatsApp An die Moderatoren: so richtig weiß ich nicht wohin ich das einstellen soll, wenn ihr einen besseren Platz habt bitte verschieben. Der Beitrag wurde von Forodir bearbeitet: 22. Nov 2020, 10:02 -------------------- Niemand hat gesagt das es SpaĂ machen muss!
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Oberleutnant Beiträge: 1.505 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 ![]() |
Bundeswehr als Mitnutzer des TETRA BOS Netzes mit bis zu 40.000 Teilnehmern
Der Beitrag wurde von Holzkopp bearbeitet: 22. Nov 2020, 11:09 -------------------- Das ständige Nachgeben der Klugen begründet die Diktatur der Dummen.
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Feldwebel Beiträge: 429 Gruppe: Members Mitglied seit: 26.07.2005 ![]() |
Jemand ne Idee wie das mit der Haftung geregelt ist, wenn n Soldat so ein digi.funkgerÀt verliert? Jedes FunkgerÀt ist ja lizenziert oder verwechsel ich da was?
-------------------- ...die Grundausbildung bereitet auf den Krieg vor,
die Truppenküche auf die Gefangenschaft. |
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Oberleutnant Beiträge: 1.505 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 ![]() |
Jemand ne Idee wie das mit der Haftung geregelt ist, wenn n Soldat so ein digi.funkgerĂ€t verliert? Jedes FunkgerĂ€t ist ja lizenziert oder verwechsel ich da was? Meinst du die TETRA GerĂ€te? Wenn son Ding abhanden kommt gibts zwei Optionen: 1) Karte im Netz sperren. Die SIM Karte -wie bei jedem Handy- ist innerhalb von Minuten ĂŒber die zustĂ€ndige Leitstelle bzw. Servicepoint gesperert. Dann nimmt das EndgerĂ€t, in dem die Karte drin ist nicht mehr am Funkverkehr teil, sprich es bucht sich gar nicht mehr ins Netz ein. Die Karte könnte man theoretisch auch in ein anderes FunkgerĂ€t einlegen und damit am Funkverkehr teilnehmen, ohne das abhandengekommene GerĂ€t. Das verhindert man via Kartensperrung. Die Berechtigungen des Teilnehmers sind auch auf der Karte gespeichert, nicht im FunkgerĂ€t. 2) GerĂ€t im Netz sperren. Wenn ein EndgerĂ€t abhanden kommt kann man zuerst die Karte sperren (s.o.). Oder man macht das bewuĂt nicht sondern trackt das GerĂ€t. AnnĂ€hernd jedes BOS- TETRA- GerĂ€t hat ein GPS-Modul. Dann kommen freundliche Herren oder Damen und holen es wieder ab :-) Wenn das nix bringt dann kann man das GerĂ€t selbst sperren, so das es auch mit einer anderen Karte im Netz nicht mehr funktioniert. Dazu braucht man die TEI, die TETRA Equipment Identity, die identifiziert das GerĂ€t eindeutig und kann im Netz identifiziert werden. Somit kann man verhindern, dass mit abhanden gekommenen GerĂ€ten oder Karten unberechtigt am Funkverkehr teilgenommen wird. Und ja, jedes TETRA GerĂ€t im Netz muss dort vorher zentral berechtigt werden, auch jede TETRA Karte. Sonst bucht sich das GerĂ€t gar nicht ins BOS Netz ein. FĂŒr die, die das administrieren (auf Nutzerebene) ist das schon aufwĂ€ndig, da man wirklich jedes GerĂ€t mit zig Daten in einer langen Liste erfassen muss, die dann im System eingepflegt wird. Einfach FunkgerĂ€t kaufen und mitmachen ist nicht. Zur Haftung: ich kann nur was zur zivilen Seite sagen. Materiell ist das ĂŒberschaubar, so ein HandfunkgerĂ€t Typ Motorola MTP 6650 kosten netto aktuell 363 Euro (Warenkorb Hessen). Da ist ein aktuelles Smartphone teurer. Haftung regelt sich nach dem Dienstrecht bzw. der Arbeitnehmerhaftung, sprich fĂŒr leichte FahrlĂ€ssigkeit ("kann passieren") haftet die Einsatzkraft in der Regel nicht. Viel wichtiger ist das GerĂ€t wirklich zeitnah zu sperren. Bei echtem Abhandenkommen ist der administrative Aufwand erheblich, inkl. Einpflegen in die Sachfahndung der Polizei mit den GerĂ€tedaten und die Vorgangsnummer dann an den zustĂ€ndigen Servicepoint melden. Ich muss keine Waffen verwalten, aber der ich vermute, der Aufwand ist Ă€hnlich hoch. SIM Karten mĂŒssen im Tresor gelagert werden oder gesprert werden, wenn sie die Dienststelle unbeaufsichtigt verlassen (Werkstattaufenthalt bei FahrzeugfunkgerĂ€ten) Wir hatten hier im Rahnmen ZMZ auch schon Reservisten, denen hab ich die GerĂ€te einfach in die Hand gedrĂŒckt, dann haben sie mitgemacht. Wer fĂŒr die Bundesrepublik eine Kriegswaffe fĂŒhren darf ist fĂŒr mich auch zuverlĂ€ssig genug, ein BOS- FunkgerĂ€t zu fĂŒhren. Wir haben das pragmatisch gesehen. ...ich weiĂ zwar nicht ob das deine Frage war, aber das kann ich dazu beitragen :-) -------------------- Das ständige Nachgeben der Klugen begründet die Diktatur der Dummen.
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Oberleutnant Beiträge: 1.464 ![]() Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 ![]() |
ZITAT Oder man macht das bewuĂt nicht sondern trackt das GerĂ€t. AnnĂ€hernd jedes BOS- TETRA- GerĂ€t hat ein GPS-Modul. Dann kommen freundliche Herren oder Damen und holen es wieder ab :-) Das unterliegt, zumindest in RLP, dem Richtervorbehalt. D.h. so einfach mal tracken ist nicht. Ich habe den ganzen Fackelzug in Sachen GerĂ€t abhandengekommen schon zweimal mitgemacht. -------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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Oberleutnant Beiträge: 1.505 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.07.2005 ![]() |
ZITAT Oder man macht das bewuĂt nicht sondern trackt das GerĂ€t. AnnĂ€hernd jedes BOS- TETRA- GerĂ€t hat ein GPS-Modul. Dann kommen freundliche Herren oder Damen und holen es wieder ab :-) Das unterliegt, zumindest in RLP, dem Richtervorbehalt. D.h. so einfach mal tracken ist nicht. Ich habe den ganzen Fackelzug in Sachen GerĂ€t abhandengekommen schon zweimal mitgemacht. ...was ja auch kein Problem ist wenn jemand einen Antrag stellt und den entsprechend begrĂŒndet. Die ganze TETRA Technik unterliegt dem AuĂenwirtschaftsgesetz, darf also nicht ohne behördliche Zustimmung aus der BRD verbracht werden, das dĂŒrfte durchaus ein Argument sein bei der Frage der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit. (Gab hierzu in Herssen ne lange rechtliche Argumentation wie das wohl geht bei grenzĂŒberschreitenden EinsĂ€tzen. Muss man da das GerĂ€t ausbauen? Nacheile? Notfalleinsatz im Nachbarland?) Am Rande, im rergulĂ€ren Diernstbetrieb ist Tracken rechtlich kein Problem wenn es der taktisch notwendigen Standortbestimmung des Einsatzmittels dient, dazu bestehen (ich bin hier in Hessen) entsprechende Rechtsgrundlagen insbesondere fĂŒr den Rettungsdienst und die Notrufaussendung. Und ich nehme an, dass diese Entscheidungen regelmĂ€Ăig auf der Ebene der Autorisierten Stellen der BundeslĂ€nder getroffen werden, das macht ja nicht jede Leitstelle selbst. Ich hab nicht gefragt ob die Hessen das nutzen, bei uns waren mal zwei digitale MeldeempfĂ€nger weg, die haben eh kein GPS-Modul. -------------------- Das ständige Nachgeben der Klugen begründet die Diktatur der Dummen.
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Oberleutnant Beiträge: 1.464 ![]() Gruppe: VIP Mitglied seit: 15.01.2002 ![]() |
ZITAT Die ganze TETRA Technik unterliegt dem AuĂenwirtschaftsgesetz, darf also nicht ohne behördliche Zustimmung aus der BRD verbracht werden, das dĂŒrfte durchaus ein Argument sein bei der Frage der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit. Bei GerĂ€ten die eh aus dem Ausland (GB) kommen? Laut Aussage Autorisierte Stelle Digitalfunk RLP wird das Tracking nur bei Gefahr fĂŒr Leib und Leben vom Richter genehmigt. Drunter macht man es (leider?) nicht. -------------------- Es gibt drei Dinge auf dieser Welt die immer die Wahrheit sagen: Kleine Kinder, Betrunkene und Leggings.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17. April 2021 - 15:30 |