Zum Selbstschutz |
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12. Sep 2017, 12:50 | Beitrag
#1
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Grenadier Beiträge: 14 Gruppe: Members Mitglied seit: 07.09.2017 |
Hallo Infanteristen
ich habe schon geschaut, aber leider war meine Suche nach einem passenden bereits existierenden Thread erfolglos, daher hoffe ich es ist okay, wenn ich dazu einfach ein neues Thema starte. Gibt es irgendwelche Sachen die ich beachten muss, wenn ich mir für zu Hause eine Gas/Schreckschuss Pistole kaufen möchte? Fragen sind dabei im speziellen... - benötige ich einen Waffenschein? - gibt es Voraussetzungen beim Kauf, die ich beachten muss (Führungszeugnis / Ausweis etc.)? - gibt es Regeln, wie ich die Waffe zu Hause aufbewahren muss? - gibt es Regeln, was den Transport der Waffe angeht (zum Beispiel: Verboten im Auto ins Handschuhfach zu legen)? Sorry, falls dumm klingende Fragen dabei sind, dem ist nicht von mir beabsichtigt. Gruss Walter :-) |
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18. Sep 2017, 16:08 | Beitrag
#2
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Grenadier Beiträge: 16 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.05.2011 |
Die Ehre ist definitiv ein notwehrfähiges Rechtsgut und ich bin ja durchaus ein Freund des deutschen, breiten Notwehrrechts.
Aaaber, dadurch das die Notwehrhandlung im Gesetz nicht konkret aufgeführt wird, kann man auch nicht pauschal sagen wann, welche Handlung geboten und erforderlich ist und wann welche nicht. Bei einem Angriff auf die Ehre, ist in meinen Augen bei tödlicher (oder potentiell tödlicher) Gewalt idR von einem krassen Missverhältnis der Verhältnismäßigkeit auszugehen, auch wenn ich sonst immer noch der festen Überzeugung bin, dass es bei der Notwehr sonst keine Verhältnismäßigkeit der Mittel oder Güterabwägung gibt (außer halt im Falle eines krassen Missverhältnisses) -------------------- Das Tolle daran, die einzige zwischen Richtig und Falsch unterscheidende Art zu sein, ist, dass wir uns immer genau die Regeln ausdenken können, die uns in den Kram passen.
Douglas Adams – Die letzten ihrer Art |
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18. Sep 2017, 16:29 | Beitrag
#3
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Major Beiträge: 6.046 Gruppe: VIP Mitglied seit: 17.12.2002 |
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22. Sep 2017, 18:54 | Beitrag
#4
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Generalleutnant Beiträge: 10.520 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
Die Ehre ist definitiv ein notwehrfähiges Rechtsgut und ich bin ja durchaus ein Freund des deutschen, breiten Notwehrrechts. Konkretisiere das doch bitte mal. Welche Art Ehrverletzung würde denn welche Art der notwehrhaften Gesetzesübertretung begründen? Ein anhaltender Beleidigungsschwall, länger andauernde Konstellationen der Beleidigung auf sexueller Grundlage, bspw. Da dürfte die übliche Ohrfeige drin sein... Anderes Thema: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-e...etzung-notwehr/ -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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