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> Jugendgesetz, Geschlechtsverkehr
Der Neue
Beitrag 28. Feb 2003, 14:10 | Beitrag #1
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Ich hoffe dass das hier im richtigen Forum ist.

Zu erst einmal möchte ich dass dies völlig ernst gemeint ist und mir die Sache wichtig ist und daher sehr erfreut wäre wenn ich sinnvolle Antworten bekäme. Danke!

Ich hätte eine Frage zum Rechtlichen Standpunkt im Deutschen Gesetz zu dem Thema Sexuelle Handlungen Minderjähriger untereinander. Mich würde interessieren wie es dort mit den Altersbegrenzungen aussieht. Mann hört von allen Möglichen Seiten das es zum Beispiel verboten sei wenn Sie unter 14 und er über 18 ist und alle Möglichen anderen Varianten. Wie sieht es bei diesen Situationen im Alter zwischen 12 und 20 aus?? Ich habe jetzt gerade 45min lange im Netz gesucht aber immer nur Gesetztexte zu Vergewaltigung Minderjähriger gefunden.

Ach ja, ihr könnt jetzt gerne die wildesten Überlegungen anstellen warum ich das Frage, aber ich fände es sehr nett wen dies nicht hier Diskutiert wird.

mfg Der Neue


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Ferdinand Graf von Zeppelin
(1838 - 1917)
 
Father Christmas
Beitrag 28. Feb 2003, 16:39 | Beitrag #2
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newsgroup


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
Andreas BWFlyer
Beitrag 28. Feb 2003, 15:15 | Beitrag #3
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wo kein Kläger da kein Richter....wenn sich beide einig sind wird wohl auch über 18 mit unter 18 ohne Probleme gehen. Rauchen ist auch erst ab 16? erlaubt - kümmert sich einer drum?

ohhh was für ein Führsorglicher Cousin!  :lol Weiß Sie denn das DU nachts von IHR und IHM träumst??  :lol  :smokin  :kma  :p


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Crazy Butcher
Beitrag 1. Mar 2003, 12:45 | Beitrag #4
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QUOTE(T.S.C.Plage @ 28 Feb. 2003 - 23:24)
Sie \"muß\" mindestens 14 Jahre alt sein und Er \"muß\" mindestens 16 Jahre alt sein...das sind meiner Meinung nach auch die Altersangabe ab denen geheiratet werden darf (selbstverständlich nur mit Einwilligung der Eltern).


Gruß
Plage

ne, ich glaube geheiratet werden kann, wenn einer der partner mindestens 16 und der andere mindestens 18 ist. mit 14 ist sowas, meiner meinung nach, nicht moeglich


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THE.CAG
Beitrag 28. Feb 2003, 16:10 | Beitrag #5
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@ Threadstarter
Geh mal zu
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da wirst du was passendes finden.


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Hatebreed
Beitrag 7. Mar 2003, 18:59 | Beitrag #6
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Mensch,is doch egal um wen es geht. Er will es eben für sich behalten.
Sowas lässt man sich doch nicht verbieten. Wenn sich zwei gefunden haben,die es tun wollen,tun sie es eben.
Muss doch keiner merken. Und selbst wenn es einer merkt muss es ein großes Arschlo** sein wenn er das anzeigt!


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tnt400
Beitrag 28. Feb 2003, 14:49 | Beitrag #7
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ich glaub es dürfen max 2 jahre altersunterschied sein, also 16-18 glaub geht gerade noch, hmm aber ohne gewähr


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Nemesis
Beitrag 1. Mar 2003, 18:16 | Beitrag #8
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Im Bundesgesetz ist es wie folg geregelt:

0 - 12 Jahre
- Ausschliesslich ( !!! ) mit Personen dieser Altersgruppe. Sex mit Ü12jährigen muss ausdrücklich von den Eltern erlaubt sein. Sex mit Personen über 21 Jahren ist verboten.

14 - 16 Jahre
- Nur mit Gleichaltrigen innerhalb dieser Altersstufe. Ältere Personen müssen von den Eltern geduldet sein.

16 - 18 Jahre
- Mit jedem Alter, solange die Eltern bei Erwachsenen ( ü21 Jahre ) nicht ausdrücklich `nein´ sagen


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Der Neue
Beitrag 28. Feb 2003, 14:38 | Beitrag #9
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Ich will ja nicht nerven, aber könntest du mir vieleicht den genauen Paragraphen sagen und in welchem Gesetzbuch ich das finde. (Falls du das weißt)


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tluassa
Beitrag 28. Feb 2003, 15:26 | Beitrag #10
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Ich hab das mal für NRW:

Also, ab 14 ist es erlaubt, wenn der Geschlechtspartner nicht über 21 ist.  

Ab 16 ist Sex auch mit Geschlechtspartnern über 21 erlaubt.

Die Eltern haben vorm Gesetz keinen Einfluss darauf.

Ich meine das wär so.  Ich finds auch ganz vernünftig.


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THE.CAG
Beitrag 1. Mar 2003, 11:57 | Beitrag #11
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QUOTE(tluassa @ 28 Feb. 2003 - 16:15)
QUOTE
@ Threadstarter
Geh mal zu
de.alt.jugendschutz
da wirst du was passendes finden.



Was ist de.alt.jugendschutz ?

Ich kann damit irgendwie nix anfangen ?
Ist das ne website ?  Wenn ja dann geht sie so nicht, auch alt.jugendschutz.de oder so geht nich ...
kannst du mal bitte irgendwie die korrekte adresse angeben ?

thx ...  wink.gif

Das ist eine Newsgroup im Usenet.
Um da hinzukommen brauchst du einen Newsreader.
Wie z.B. Outlook.


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Schuttwegraeumer
Beitrag 1. Mar 2003, 19:21 | Beitrag #12
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Vieleicht bringt das hier etwas mehr klarheit in die Sache.

Schutti
 
Dirk Diggler
Beitrag 28. Feb 2003, 14:39 | Beitrag #13
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QUOTE(Ivy Mike @ 28 Feb. 2003 - 14:33)
Nee. Wenn es unter 18 verboten ist, dann erst recht wenn sie noch jünger sind.

ist es nicht unter 16 verboten?
 
tluassa
Beitrag 28. Feb 2003, 16:15 | Beitrag #14
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QUOTE
@ Threadstarter
Geh mal zu
de.alt.jugendschutz
da wirst du was passendes finden.



Was ist de.alt.jugendschutz ?

Ich kann damit irgendwie nix anfangen ?
Ist das ne website ?  Wenn ja dann geht sie so nicht, auch alt.jugendschutz.de oder so geht nich ...
kannst du mal bitte irgendwie die korrekte adresse angeben ?

thx ...  ;)


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jever
Beitrag 28. Feb 2003, 18:06 | Beitrag #15
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Ich schreib jetzt erstmal, was ich sicher weis:
ab 16 ist es erlaubt unabhängig vom Alter
unter 16 nur, wenn der Partner nicht über 18 (oder 21?) ist
unter 14 ist es afaik allgemein verboten, unabhängig vom Alter des anderen
Verführung Minderjähriger ist nur für Volljährige möglich, wer unter 18 ist, ist schliesslich selbst minderjährig.
In diesem spezielen Fall gibt es keine Probleme, da es sich nur um ein paar Monate Differenz handelt und der Kontakt schon vorher da war. Das wird wegen mangelnder Strafwürdigkeit nicht untersucht.

MfG jever
 
Soldier99
Beitrag 28. Feb 2003, 14:54 | Beitrag #16
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Ich glaube alles über 16 mit unter 16 nur mit der Genehmigung der Eltern, ab 16 ist alles erlaubt. (ausser "gewerblich")
Bin mir ber nicht ganz sicher...
 
KSK
Beitrag 7. Mar 2003, 17:38 | Beitrag #17
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QUOTE(Der Neue @ 28 Feb. 2003 - 14:53)
Hmm, dann muß Ich das wohl genauer definieren. Es geht um meine kleine Cousine sie ist 14 und wird im Mai 15, ihr Freund ist im Moment 17 und wird im Juni 18. Mich hätte eben interessiert ob  das noch im Legalen Bereich ist was die beiden machen. Ich will nämlich nicht das einer von beiden Streß mit dem Gestzgeber bekommt.

Sicher das es nicht um dich selbst geht? Du wirst laut deinem Geb-Datum nämlich im Juni 16....
(kannst uns das ruhig gleich richtig ausführen..., is ja keine Schande...)
 
Father Christmas
Beitrag 28. Feb 2003, 16:54 | Beitrag #18
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afaik

ab 12 aber nur wenn der partner U18 ist.


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ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
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Felidae
Beitrag 1. Mar 2003, 17:24 | Beitrag #19
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QUOTE
Ich schreib jetzt erstmal, was ich sicher weis:
ab 16 ist es erlaubt unabhängig vom Alter
unter 16 nur, wenn der Partner nicht über 18 (oder 21?) ist


21 hierbei wird Volljährigkeit erst ab 21 gerechnet. Selbstverständlich ist auch hier das einverständniss der Eltern erforderlich. Wie es allerdings mit unter 14 aussieht k.a.
 
Ivy Mike
Beitrag 28. Feb 2003, 14:33 | Beitrag #20
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Nee. Wenn es unter 18 verboten ist, dann erst recht wenn sie noch jünger sind.


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T.S.C.Plage
Beitrag 28. Feb 2003, 23:24 | Beitrag #21
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Sie "muß" mindestens 14 Jahre alt sein und Er "muß" mindestens 16 Jahre alt sein...das sind meiner Meinung nach auch die Altersangabe ab denen geheiratet werden darf (selbstverständlich nur mit Einwilligung der Eltern).


Gruß
Plage


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Der Neue
Beitrag 28. Feb 2003, 15:28 | Beitrag #22
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Ja, bin ich nicht ein lieber  :kma .

Ich habe eben eine ziemlich gute beziehung zu ihnen, da er einer meiner besten Kummpel und sie eben meine Cousine ist.


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Ferdinand Graf von Zeppelin
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Der Neue
Beitrag 28. Feb 2003, 14:53 | Beitrag #23
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Hmm, dann muß Ich das wohl genauer definieren. Es geht um meine kleine Cousine sie ist 14 und wird im Mai 15, ihr Freund ist im Moment 17 und wird im Juni 18. Mich hätte eben interessiert ob  das noch im Legalen Bereich ist was die beiden machen. Ich will nämlich nicht das einer von beiden Streß mit dem Gestzgeber bekommt.


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Ivy Mike
Beitrag 28. Feb 2003, 14:12 | Beitrag #24
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Normalerweise müsste alles unter der Volljährigkeit verboten sein! Auch wenn sie älter als er ist.


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axis of evil
Beitrag 28. Feb 2003, 17:34 | Beitrag #25
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Fähnrich
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Denke tluassa hat recht bin mir aber nicht ganz sicher.
Wobei ich 14 zu zb. 20 Jahren was ja demnach erlaubt wär schon ziemlich heftig find.


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Der Neue
Beitrag 28. Feb 2003, 14:21 | Beitrag #26
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Feldwebel
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Das ist ja noch das logischte, aber gibt es unter 18 auch noch irgendwelche Regelunen?? Wie z.B.: wenn sie unter 14 er nicht über 16?? Der Bereich würde mich interessieren.


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HGAbaddon
Beitrag 28. Feb 2003, 14:47 | Beitrag #27
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Es gibt ein paar gesetzliche Regelungen. Sex unter Minderjährigen ist nicht verboten. grundsätzlich ist afaik geschlechtsverkehr zwischen über und unter 18jährigen verboten, es kommt aber auch immer auf den speziellen Fall an, ob es geahndet wird. Keiner wird probleme bekommen, wenn er als 18jähriger eine 17jährige f****

Ich weiß aber nicht genau, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen, ich weiß nur, dass das meiste davon nicht strafrechtlich verfolgt wird. Kein Jurastudent hier?  biggrin.gif


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Camouflage
Beitrag 28. Feb 2003, 21:09 | Beitrag #28
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FAQ

Ist die FAQ von de.talk.liebesakt

Direkt am Anfang steht was dazu.

HTH


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bill kilgore
Beitrag 28. Feb 2003, 16:51 | Beitrag #29
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wenn man(n) als 16- jähriger mit einwilligung der eltern auch heiraten darf darf man(n) auch poppn... (fragt mich nicht nach dem gesetzestext, aber das is so.)


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Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
 
 
 

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