Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter? |
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Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter? |
27. Sep 2015, 22:58 | Beitrag
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Leutnant Beiträge: 764 Gruppe: Members Mitglied seit: 04.04.2014 |
Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter?
Ich weiss nicht, ob man diese Frage hier stellen sollte. Das soll keine Unterstellung irgendwelcher Art sein, aber nach meinem Eindruck sind einige hier eher mit praktischen Problemen von Kräften beschäftigt, die in erster Linie verantwortlich sind für das aufrecht Erhalten oder Wiederherstellen einer gewissen staatlichen Ordnung. Eher akademische Fragen der Ethik, die sich schnell in den Wirren theoretischer Tiefen abendlicher studentischer Diskussionen verirren könnten, sind hier vielleicht nicht unbedingt sinnvoll. Aber ich habs mal versucht. Nutzt die deutsche Justiz Formen von Folter? Relativ bekannt ist ja, dass die CIA nach 9/11 Gefangene, aufgegriffen teilweise in völkerrechtlich illegalen Konflikten oder unter anderen fragwürdigen Umständen, zur eingehenderen, intensiveren Befragung in Geheimgefängnisse verbündeter Staaten im Ausland verbrachte. Diese Gefängnisse und deren Methoden hält man heute einhellig für Instrumente der Folter. Die CIA hatte diese Aktionen nur ausgelagert, um sich selbst nicht direkt dem Vorwurf der Folter aussetzen zu müssen. Jetzt gabs kürzlich zwei Fälle in den Medien, die mich zum Nachdenken brachten, ob die deutsche Justiz nicht ähnlich kreative Methoden anwendet: Eine Frau ist untergetaucht. Nach langer Fahndung und aufwändigen Ermittlungen, auch bei Aktenzeichen-XY, hielt man sie für das Opfer eines unaufgeklärten Mordes und ließ sie für tot erklären. Später gestand dann ein Häftling den Mord an der Frau. Die Frau tauchte lebendig wieder auf. Das Mordgeständnis des Häftlings muss offensichtlich falsch gewesen sein. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dues...-a-1054608.html Jetzt gibts noch den Fall eines Kindermörders. Nach dem Tod eines Kindes konnte dem Hauptverdächtigen nichts nachgewiesen werden. Ein späterer Mord an einem Kind konnte ihm allerdings nachgewiesen werden, jedenfalls wurde er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. In Haft gesteht der verurteilte Mörder dann Mitgefangenen auch den ersten Mord und unterschreibt sogar ein Geständnis. Den Mithäftlingen wurden für diese Leistungen Vergünstigungen versprochen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/jeni...-a-1054441.html Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Justiz bestimmte fähige Mithäftlinge, etwa körperlich kräftig und eher gewaltbereit, mit Verdächtigen in eine Zelle zusammenlegt und dann diesen Vergünstigungen verspricht, wenn sie den Verdächtigen in intensiven, peinlichen Befragungen Geständnisse entlocken können. Der modus operandi scheint kaum anders zu sein, als die Methoden der CIA, die die Folter auch an Dritte delegiert hatte. Immerhin hat der Häftling ein Geständnis unterschrieben und auch Inhaltlich geschildert, das ist erwiesen, da nach diesen neuen Informationen die Leiche des Kindes gefunden werden konnte, ohne dass irgendeine Person zugegen gewesen wäre, die für solche Situationen geschult gewesen wäre. Es war nicht nur kein Polizist, kein Ermittler, kein Justizangehöriger oder gar ein Anwalt zugegen, es gab auch keine Bild oder Tonaufnahmen, die heute gerne für solche Situationen vorhanden sein sollten. Niemand weiß, wie dieses Geständnis zustande gekommen ist. Deswegen müssen die beiden Mithäftlinge das Papier nun auch noch vor Gericht bezeugen. Ich finde das ganze schon sehr fragwürdig und zudem frage ich mich, ob das nicht längst Methode hat. Das ist eine Umfrage, also was denkt ihr? -------------------- "Wenn's jetzt blöd läuft, wird's echt lustig!" (Anonymer, verbrauchter und verlorener Forist, manchmal auch bekannt als Mark Twain)
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29. Sep 2015, 12:36 | Beitrag
#2
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Oberstleutnant Beiträge: 17.165 Gruppe: VIP Mitglied seit: 02.08.2001 |
@casual3rdparty du hast das System nicht begriffen, das du kritisierst und du hast den § 136a StPO nicht richtig gelesen.
Nochmal § 136 Abs. 3 StPO lautet: ZITAT 1Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. 2Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt. Das ist nicht nur Beweiserhebungsverbot sondern auch ein absolutes Verwertungsverbot. ZITAT So jetzt passt es. Bzgl. Kachelmann ich kann die Justizkritik in dem Fall kaum nachvollziehen. Kachelmann ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren freigesprochen worden, nachdem die Kammer nicht zur Überzeugung kam, dass Kachelmann die Tat begangen hat. ZITAT Die weitaus meisten Richter tun bei der Erkenntnis und Beurteilung der "Wahrheit" ihr Bestes, und weit und breit ist nicht zu sehen, wer es besser könnte. Zitat Thomas Fischer, Quelle vgl. Schwabo. -------------------- "Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ." |
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29. Sep 2015, 12:49 | Beitrag
#3
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.265 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Zitat Thomas Fischer, Quelle vgl. Schwabo. Vermutlich so ein neues Standardwerk? -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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29. Sep 2015, 12:55 | Beitrag
#4
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Oberstleutnant Beiträge: 17.165 Gruppe: VIP Mitglied seit: 02.08.2001 |
Zitat Thomas Fischer, Quelle vgl. Schwabo. Vermutlich so ein neues Standardwerk? Fischer in Schwabo, 1. Auflage, § 136a StPO Rn. 55. So besser? -------------------- "Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ." |
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