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> Nachfolge UH-1D im SAR-Dienst
Dave76
Beitrag 30. May 2015, 10:52 | Beitrag #1
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ZITAT(deutschesheer.de)
Search and Rescue: SAR-Dienst in Deutschland seit 1956
[...]
Dazu kommt, dass der bisher eingesetzte Hubschraubertyp Bell UH-1D am 31. Dezember 2016 aus der Nutzung genommen wird. Für den SAR-Dienst beabsichtigt das Heer nach 2016 als Nachfolgemodell eine zivile Version des bewährten Hubschraubers EC-135 einzusetzen.

Der Eurocopter EC-135 ist ein moderner, weltweit eingesetzter und in der Luftrettung bewährter Hubschrauber. Sein Einsatzgebiet liegt hauptsächlich in der Luftrettung und als Polizeihubschrauber oder bei vergleichbaren Aufgaben. Er wird zunehmend auch zur Ausbildung und Schulung von Piloten verwendet. So beispielsweise in der Bundeswehr an der Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg. Der Hubschrauber verfügt über zwei Triebwerke, ein digitales Cockpit, Autopilot und ein Flug-Management-System. Die besondere Konstruktion des Heckrotors sorgt für mehr Sicherheit am Hubschrauber und reduziert die Lärmemission. Flugschüler lernen innerhalb von zwölf Monaten nicht nur die Beherrschung des EC-135 nach Sichtflugregeln, sondern erhalten auch die Qualifikation für den Instrumentenflug und den Sensorflug im Nachttiefflug.

http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/...OtXA!!/


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MeckieMesser
Beitrag 30. May 2015, 13:22 | Beitrag #2
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Während der ADAC auf den EC-145 T2 setzt.
Ist der 135 nicht etwas knapp in der Zuladung mit Besatzung + Ausrüstung + Sprit?
 
Havoc
Beitrag 30. May 2015, 14:20 | Beitrag #3
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ZITAT(MeckieMesser @ 30. May 2015, 12:22) *
Während der ADAC auf den EC-145 T2 setzt.
Ist der 135 nicht etwas knapp in der Zuladung mit Besatzung + Ausrüstung + Sprit?

Der ADAC betreibt den EC-135 als Rettungshubschrauber wie zuvor die BO-105. Die BK-117 welche jetzt durch den H(EC)-145 abgelöst wird, ist ein Intensivtransporthubschrauber und nach Definition kein Rettungshubschrauber.
 
nickless
Beitrag 30. May 2015, 18:09 | Beitrag #4
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Sicher, die EC135 fliegt als Rettungshubschrauber in der Luftrettung und macht dort einen guten Job. Bis auf eine Ausnahme sind die EC135 in Deutschland aber nicht mit Rettungswinden ausgestattet, das ist normalerweise den größeren BK-117 bzw. EC145 überlassen. Ich habe meine Zweifel, ob der EC135 die notwendigen Leistungsreserven für den SAR-Dienst (Flüge im Gebirge, Sucheinsätze, Windeneinsätze,...) mitbringt.

@Havoc
Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, die BK 117 und EC145 seien in Deutschland reine Intensivtransporthubschrauber. Das mag für einige Stationen stimmen (aber auch die fliegen bei Notwendigkeit Primäreinsätze), andere Stationen mit BK 117 sind ganz reguläre Rettungshubschrauberstationen. Mit Christoph 77 in Mainz gibt es auch eine Station mit EC145, die keine ITH-Station ist.


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KSK
Beitrag 30. May 2015, 18:23 | Beitrag #5
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ZITAT(Havoc @ 30. May 2015, 15:20) *
ZITAT(MeckieMesser @ 30. May 2015, 12:22) *
Während der ADAC auf den EC-145 T2 setzt.
Ist der 135 nicht etwas knapp in der Zuladung mit Besatzung + Ausrüstung + Sprit?

Der ADAC betreibt den EC-135 als Rettungshubschrauber wie zuvor die BO-105. Die BK-117 welche jetzt durch den H(EC)-145 abgelöst wird, ist ein Intensivtransporthubschrauber und nach Definition kein Rettungshubschrauber.


Das stimmt so nicht. Die ITH sind (zumindest bei der DRF) auch Rettungshubschrauber und werden in der Notfallrettung ebenso wie im Intensivtransport eingesetzt.
 
Heckenschütze
Beitrag 30. May 2015, 18:58 | Beitrag #6
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Welches genaue Spektrum deckt die Bundeswehr den derzeit ab, bzw. was soll damit abgedeckt werden? Früher war man ja in der Luftrettung tätig, da wird derzeit doch nur noch Personal gestellt.

Die üblichen Rettungshubschrauber gibt es doch in Deutschland genug und die Polizei hat auch etliche. Da sollte das "normale" Suchen doch drin sein. Im Inland würde ich dann auch eher im Bereich Winschen sehen oder die Möglichkeit mehrere Personen aufzunehmen. Ist der Bedarf hier überhaupt noch so gegeben?

Und wie ist der Plan bei Auslandseinsätzen, wie grenzt sich das jetzt zu MedEvac ab, welche medizinische Ausrüstung haben die noch dabei?

Ich muss zugeben, durch Ausstieg aus der Luftrettung und Einführung von MedEvac via NH90 habe ich das Thema außer Sea King komplett aus den Augen verloren. Was fliegt die Bundeswehr in den letzten Jahren noch an SAR außer Sea King?
 
Marauder
Beitrag 30. May 2015, 19:08 | Beitrag #7
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Na die Bell UH1-D.
 
Heckenschütze
Beitrag 30. May 2015, 19:44 | Beitrag #8
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Womit sie fliegt ist mir klar, mir ist nicht klar was sie damit fliegt wink.gif Soll heißen, welche SAR-Aufgaben übernimmt denn die BW heute noch im Inland (nicht auf See).
Luftrettung ist weg, Suche und Winschen kann auch die Bundespolizei, da sollte es doch wenig Bedarf geben und schon gar nichts im Bereich EC-135.

Und für Auslandseinsätze/Konflikte ist doch eher MedEvac angesagt, oder sehe ich das falsch?

Nicht das ich nicht Bedarf für einen Helikopter wie die EC-135 sehe oder generell einen Nachfolger UH-1D. Mir ist nur nicht der Bedarf SAR klar und wenn dann würde ich etwas erwarten was Leistungsreserven für Hot and High hat.

Ich frage hier ganz naiv.

edit: Sollen die z.B. als Rettungshubschrauber (also mit medizinischen Geräten) eingesetzt werden? Oder als leichte Hubschrauber zur Suche und zur Bergung?

Der Beitrag wurde von Heckenschütze bearbeitet: 30. May 2015, 19:45
 
nickless
Beitrag 30. May 2015, 20:05 | Beitrag #9
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Die Aufgaben des SAR-Dienstes außerhalb der Seenotrettung sind die Suche von in Not geratenen Luftfahrzeugen und die Rettung von Crew und Passagieren. Im zivilen Bereich ist Deutschland als ICAO-Mitglied zur Bereitstellung eines SAR-Dienstes verpflichtet, das dafür zuständige Verkehrsministerium hat die Aufgaben an das Verteidigungsministerium und die DGzRS abgegeben.
Dazu sind im SAR-Bereich Münster, der für Deutschland außer den Seegebieten, Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig ist, drei ständig besetzte SAR-Kommandos in Holzdorf, Penzing/Landsberg und Nörvenich eingerichtet. Die Hubschrauber sind 24h am Tag mit einer Vorluafzeit von 15 min tagsüber und 1h nachts einsatzbereit und nicht ärztlich besetzt.


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Havoc
Beitrag 30. May 2015, 20:16 | Beitrag #10
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ZITAT(KSK @ 30. May 2015, 17:23) *
ZITAT(Havoc @ 30. May 2015, 15:20) *
ZITAT(MeckieMesser @ 30. May 2015, 12:22) *
Während der ADAC auf den EC-145 T2 setzt.
Ist der 135 nicht etwas knapp in der Zuladung mit Besatzung + Ausrüstung + Sprit?

Der ADAC betreibt den EC-135 als Rettungshubschrauber wie zuvor die BO-105. Die BK-117 welche jetzt durch den H(EC)-145 abgelöst wird, ist ein Intensivtransporthubschrauber und nach Definition kein Rettungshubschrauber.


Das stimmt so nicht. Die ITH sind (zumindest bei der DRF) auch Rettungshubschrauber und werden in der Notfallrettung ebenso wie im Intensivtransport eingesetzt.


Deswegen habe ich von "per Definition" geschrieben. Bei Rettungshubschrauber RTH und Intensivtransporthubschrauber ITH wird zwischen der Hauptaufgabe Primäreinsatz (Rettungsdienst) und Sekundäreinsatz (interklinischen Patiententransport ) unterschieden. Der einzige offizielle Dual Use (RTH/ITH)- Rettungshubschrauber ist Christoph 77.
RTH und ITH werden sowohl für den Primäreinsatz und Sekundäreinsatz verwendet. Die H(EC) 135, übrigens hat der ADAC am 30.03.2015 ersten H 135 übernommen, gilt für den Sekundäreinsatz als für zu klein wird aber für den Rettungsdienst als "optimal" eingeschätzt.

Bei dem ganzen EC 135 zu klein Gedönz. ÖAMTC, BGS, ADAC sind Nutzer der EC 135 und des BK 117 und EC 145. Wäre der H (EC) 135 für die Aufgabe als Rettungshubschrauber zu klein, zu schwach, etc. hätte der ADAC 2015 keinen neuen H 135 übernommen. Ein Rettungshubschrauber ist primär ein Verbringungsmittel für den Notarzt zum Unfallort und entsprechend für die Notfallmedizin ausgerüstet. Ob der Abtransport vom Unfallort dann per Rettungswagen oder Hubschrauber erfolgt, entscheidet sich neben der Schwere und Art der Verletzung auch an der Transportfähigkeit des Patienten.
Bei dem Erreichen des Unfallortes will man mit dem RTH möglichst nahe am Unfallort landen. Je größer der Hubschrauber, um so mehr Einschränkungen gibt es bei den möglichen Ladeplätzen. Der Abtransport des Patienten erfolgt erst, wenn dieser als transportfähig gilt, da wird nicht gewinscht.
Winden sind in der maritimen Seenotrettung per Hubschrauber ein Muss und da sind größere Typen (Seaking; Cougar) im Einsatz. Im Gebirge und Rettung aus einem Binnengewässer ist der Bergeeinsatz mit variablen Bergetau (Taubergung) eine Methode (Abhängig der Distanz zwischen Bergeort und Landeplatz meiner Meinung nach die Bessere, da keine Zeit für das Auf- und Abwinden verloren geht).
Eine Bilderstrecke zur Taubergung kann auf der Webseite von Christoph 17 (BGS) in Kempten (EC 135) betrachtet werden Christoph 17

Der Beitrag wurde von Havoc bearbeitet: 30. May 2015, 20:23
 
nickless
Beitrag 30. May 2015, 20:28 | Beitrag #11
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Du schreibst hier leider etwas am Thema vorbei: Sicherlich ist der EC135 für den Einsatz als Rettungshubschrauber gut geeignet (das habe ich oben ja auch schon geschrieben. Übrigens noch vor der Antwort von KSK, die du zitiert hast). Die Bundeswehr wird den EC135 aber nicht als Rettungshubschrauber einsetzen, sondern für den SAR-Dienst. Dazu gehört m.E. neben der Möglichkeit zu Sucheinsätzen mit einer gewissen Audauer und Reichweite, die schon aufgrund der nur 3 SAR-Kommandos in 14 Bundesländern notwendig ist, auch die Möglichkeit von Windeneinsätzen.

Das Bergetau ist dabei immer nur eine Ergänzung zur Rettungswinde für spezielle Situationen, aber keinesfalls ein Ersatz. Das ergibt sich schon daraus, dass mit dem Bergetau kein Rettungspersonal zur Unfallstelle abgewinscht werden kann, sondern der Hubschrauber zum Absetzen in den bodennahen Schwebeflug gehen muss. Das geht im baumlosen Hochgebirge oft ganz gut, aber es ist und bleibt eine Einschränkung, die für den SAR-Dienst nicht hinzunehmen ist.


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Beitrag 30. May 2015, 21:21 | Beitrag #12
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ZITAT(nickless @ 30. May 2015, 21:05) *
Die Aufgaben des SAR-Dienstes außerhalb der Seenotrettung sind die Suche von in Not geratenen Luftfahrzeugen und die Rettung von Crew und Passagieren. Im zivilen Bereich ist Deutschland als ICAO-Mitglied zur Bereitstellung eines SAR-Dienstes verpflichtet, das dafür zuständige Verkehrsministerium hat die Aufgaben an das Verteidigungsministerium und die DGzRS abgegeben.
Dazu sind im SAR-Bereich Münster, der für Deutschland außer den Seegebieten, Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig ist, drei ständig besetzte SAR-Kommandos in Holzdorf, Penzing/Landsberg und Nörvenich eingerichtet. Die Hubschrauber sind 24h am Tag mit einer Vorluafzeit von 15 min tagsüber und 1h nachts einsatzbereit und nicht ärztlich besetzt.

Als Ergänzung:
Die Bundeswehr stellt einen militärischen Such- und Rettungsdienst als Mittel zur Einsatzunterstützung. Kernauftrag der unterstellten Mittel ist die Unterstützung der (auch alliierten) Streitkräfte.
Alles andere sind Aufgaben, die dem militärischen SAR-Dienst durchaus sinnvoll als zusätzliche Aufgaben übertragen wurden. Dazu gehören Aufgaben im Rahmen der ICAO (der internationalen Zivilluftfahrtorganisation) und IMO (der internationalen Seeschifffahrts-Organisation), zum Teil als Verwaltungsvereinbarung mit dem Verkehrsministerium.

Die Bundeswehr hat sich - mit Ausnahme der Gestellung von medizinischem Personal an m.W. drei Standorten Ulm, Koblenz und Hamburg - seit Ende der 90er aus der zivilen Luftrettung zurückgezogen.
Die Unterstützung der zivilen Rettungsdienste wird heute, sofern die Kernaufgaben dem nicht entgegenstehen, nur noch unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe durchgeführt:
ZITAT
Dringende Nothilfe ist als Hilfeleistung weniger Bundeswehrangehöriger, gegebenenfalls mit Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen und Geräten, z. B. zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sowie erheblicher Beeinträchtigungen der Umwelt oder des Verlustes von für die Allgemeinheit wertvollem Material, insoweit und solange zulässig, als geeignete zivile Hilfskräfte und geeignetes Material der zuständigen Behörden oder Hilfsorganisationen nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Ministerialblatt BMVg G 4761

Dies umfasst beispielsweise:
  • die Unterstützung der zivilen Rettungsdienste bei Primär-, Sekundär- und Tertiäreinsätzen
  • akute Einzelfälle inkl. vorbeugendem Katastrophenschutz
  • Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle

Die Austattung der SAR-Hubschrauber entspricht in etwa der eines Rettungswagens. Sie sind nicht arztbesetzt und auch ansonsten nur begrenzt mit medizisch wirklich ausgebildetem Personal besetzt. Bei den UH-1D ist dies der Luftrettungsmeister, in etwa vergleichbar mit dem zivilen Rettungsassitenten, und bei der Marine der Bordmechaniker mit medizinischer Zusatzausbildung, in etwa vergleichbar mit dem zivilen Rettungssanitäter.

Der militärische SAR-Dienst stellt also weder nach Vorschriftenlage, noch hinsichtlich Ausstattung, Besetzung oder Reaktionszeit eine Konkurrenz zum zivilen Luftrettungswesen dar. Es sind keine "zusätzlichen RTH". Ganz klar zu trennen von den Aufgaben des militärischen SAR-Dienstes sind auch Begriffe wie CSAR oder MEDEVAC.


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Havoc
Beitrag 30. May 2015, 21:48 | Beitrag #13
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ZITAT(nickless @ 30. May 2015, 20:28) *
Du schreibst hier leider etwas am Thema vorbei: Sicherlich ist der EC135 für den Einsatz als Rettungshubschrauber gut geeignet (das habe ich oben ja auch schon geschrieben. Übrigens noch vor der Antwort von KSK, die du zitiert hast). Die Bundeswehr wird den EC135 aber nicht als Rettungshubschrauber einsetzen, sondern für den SAR-Dienst. Dazu gehört m.E. neben der Möglichkeit zu Sucheinsätzen mit einer gewissen Audauer und Reichweite, die schon aufgrund der nur 3 SAR-Kommandos in 14 Bundesländern notwendig ist, auch die Möglichkeit von Windeneinsätzen.

Das Bergetau ist dabei immer nur eine Ergänzung zur Rettungswinde für spezielle Situationen, aber keinesfalls ein Ersatz. Das ergibt sich schon daraus, dass mit dem Bergetau kein Rettungspersonal zur Unfallstelle abgewinscht werden kann, sondern der Hubschrauber zum Absetzen in den bodennahen Schwebeflug gehen muss. Das geht im baumlosen Hochgebirge oft ganz gut, aber es ist und bleibt eine Einschränkung, die für den SAR-Dienst nicht hinzunehmen ist.


Das Suchen und Retten in der Luft und Seefahrt erfordert nicht zwingend den Windeneinsatz. Die Luftwaffe (jetzt Heer) hat diesen Dienst im Auftrag des Verkehrsministeriums betrieben. Die 5 bestellten H 135 sollen so stationiert werden, dass diese in einem Einsatz- und Zeitradius von 60 Minuten jeden Punkt im Bundesgebiet erreichen können sollen. Da die Bundeswehr seit 1992 User des SARSAT / COSPAS -Satellitenprogramm ist und damit einen ausgelösten Notsenders anpeilen kann benötigt man auf den Festland keinen großen Hubschrauber wie den NH 90 mit entsprechender Einsatzdauer. Sollte der Suchradius erweitert werden, können binnen kürzester Zeit für die Suchaktion Hubschrauber von Bundespolizei, Länderpolizei hinzugezogen werden, welche für das Suchen besser ausgestattet sind als ein für die Rettung ausgerüsteter SAR- Hubschrauber. Die einzige Einschränkung sehe ich im Bereich Höhenrettung im Gebirge. Eventuell muss man da in Penzing einen NH 90 als "Gebirgsmaschine" abstellen.
Nachtrag: Medizintechnisch entspricht ein SAR- Hubscharuber UH-1 D einem RTH. Und wenn es eine Winde sein muss die Aiut Alpin in Italien hat an ihrem EC 135 T2 eine 90 Meter - Winde. Weiß ja keiner wie das Heer seine SAR- Hubschrauber ausrüsten will.

Der Beitrag wurde von Havoc bearbeitet: 30. May 2015, 21:56
 
vonFeilitzsch
Beitrag 31. May 2015, 17:08 | Beitrag #14
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Ich hätte jetzt eher etwas von der Größe eines EC225 erwartet. Die Maschine muss ja extremen Wetterbedingungen standhalten. außerdem ist der EC225 in Küstenwachen im Einsatz

Der Beitrag wurde von vonFeilitzsch bearbeitet: 31. May 2015, 17:11
 
nickless
Beitrag 31. May 2015, 18:03 | Beitrag #15
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ZITAT(Havoc @ 30. May 2015, 22:48) *
Das Suchen und Retten in der Luft und Seefahrt erfordert nicht zwingend den Windeneinsatz. Die Luftwaffe (jetzt Heer) hat diesen Dienst im Auftrag des Verkehrsministeriums betrieben. Die 5 bestellten H 135 sollen so stationiert werden, dass diese in einem Einsatz- und Zeitradius von 60 Minuten jeden Punkt im Bundesgebiet erreichen können sollen. Da die Bundeswehr seit 1992 User des SARSAT / COSPAS -Satellitenprogramm ist und damit einen ausgelösten Notsenders anpeilen kann benötigt man auf den Festland keinen großen Hubschrauber wie den NH 90 mit entsprechender Einsatzdauer. Sollte der Suchradius erweitert werden, können binnen kürzester Zeit für die Suchaktion Hubschrauber von Bundespolizei, Länderpolizei hinzugezogen werden, welche für das Suchen besser ausgestattet sind als ein für die Rettung ausgerüsteter SAR- Hubschrauber. Die einzige Einschränkung sehe ich im Bereich Höhenrettung im Gebirge. Eventuell muss man da in Penzing einen NH 90 als "Gebirgsmaschine" abstellen.
Nachtrag: Medizintechnisch entspricht ein SAR- Hubscharuber UH-1 D einem RTH. Und wenn es eine Winde sein muss die Aiut Alpin in Italien hat an ihrem EC 135 T2 eine 90 Meter - Winde. Weiß ja keiner wie das Heer seine SAR- Hubschrauber ausrüsten will.


Also, wenn die Bundeswehr 5 H135 bestellt (Quelle?), dann werden damit garantiert nicht 5 SAR-Kommandos ausgerüstet, weil dann keine Reserve für Wartung oder Ausbildung mehr besteht. Die Anflugwege werden sich also nicht großartig ändern. Dabei sind auch 60 Minuten eine Menge für eine H135, die mit etwas externer Zusatzausstattung in der Zeit gut und gerne die Hälfte ihres Treibstoffvorrats verbrennt.

Ohne Zusatzausstattung wie Suchscheinwerfer, FLIR und Rettungswinde kann ich mir die SAR-Maschinen auch komplett sparen, weil ich so keinen Zusatznutzen gegenüber den zivilen RTH habe. Wir reden hier über einen Hubschrauber, auf den z.B. folgende Aufgaben zukommen können:
- Suchen und Retten von Lfz-Besatzungsangehörigen nach Schleudersitz-Ausstieg
- Suchen und Retten im Hochgebirge
- Transport von Personal (Rettungsdienste, Bergrettung,...) zu unzugänglichen Einsatzstellen
... und das alles auch bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter.

Wenn die Bundeswehr jetzt einen Hubschrauber für diese Aufgaben neu beschafft, warum dann einen Typ, der das bestenfalls in Teilbereichen abdeckt? Warum nicht z.B. den H145, der dann für die Bw auch kein neues Muster ist?


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Heckenschütze
Beitrag 31. May 2015, 18:35 | Beitrag #16
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Kommt mir so vor als ist das ein Fall von muss wegen der Gesetzeslage so sein. SAR dürfte in Deutschland über Land durch zivile Betreiber (inklusive der Polizeibehörden) abgedeckt sein. Als die Bundeswehr mit SAR anfing, sah das natürlich noch ganz anders aus.

Ich könnte mir vorstellen, dass man einfach die formale Übertragung nicht beenden will. Denn über See gibt es wohl erst einmal keine richtige Alternative (wobei die Bundespolizei da auch fliegt). Mit 5 Maschinen ist auch nicht viel zu reißen. Ein Vorteil könnte Nachtflug- und Schlechtwettergenehmigung sein. Zumindest im Rettungsflugbereich ist das Ländersache und da könnte es Probleme geben. (Außenlandungen bei Nacht ist nicht in allen Bundesländern erlaubt.)

Dann ist der EC135 in meinen Augen auch eine vernünftige, weil kostengünstige, Lösung.

edit: Und Auslandseinsätze sind damit sowieso vom Tisch.

Der Beitrag wurde von Heckenschütze bearbeitet: 31. May 2015, 18:35
 
Praetorian
Beitrag 31. May 2015, 20:22 | Beitrag #17
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ZITAT(Heckenschütze @ 31. May 2015, 19:35) *
Kommt mir so vor als ist das ein Fall von muss wegen der Gesetzeslage so sein. SAR dürfte in Deutschland über Land durch zivile Betreiber (inklusive der Polizeibehörden) abgedeckt sein. Als die Bundeswehr mit SAR anfing, sah das natürlich noch ganz anders aus.

Wie bereits geschrieben gibt es neben MilSAR für die Streitkräfte unterschiedliche zivile "SAR-Verpflichtungen", die sich ergeben aus der MItgliedschaft in IMO und ICAO. Die sind klar geregelt Auftrag der Bundeswehr und nur die Bundeswehr hält SAR-Mittel ersten Grades, also die unmittelbar in SAR-Bereitschaft stehenden Mittel, vor. Darüber hinaus gibt es noch SAR-Mittel zweiten Grades:
ZITAT
3.4 SAR-Einrichtungen 2. Grades
3.4.1 Definition
Als Rettungseinrichtungen 2. Grades werden bezeichnet :
(1) alle Kräfte der Bundeswehr und der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
Streitkräfte, soweit sie für SAR - Aufgaben herangezogen werden. Sofern der
militärische Auftrag einer Militär - Dienststelle es zuläßt, ist der Aufforderung der SARLeitstelle,
sich an Such- und Rettungsmaßnahmen zu beteiligen, Folge zu leisten.
(2) geeignete Kräfte der Polizei
(3) die örtliche Feuerwehr
(4) das Technische Hilfswerk (THW)
(5) das Deutsche Rote Kreuz und gleichgeartete Hilfsorganisationen
(6) die Bergwacht.
(7) Sind o.a. Mittel aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen im Einzelfall nicht einsetzbar,
können Einheiten der Bundespolizei sowie der Handelsschifffahrt und die zivile Luftfahrt an
der Durchführung von Such- und Rettungsaktionen beteiligt werden.
Obige sind natürlich auch durch bundeswehrfremde Kräfte abgedeckt, aber entweder nicht fliegend oder mit Aktivierungszeiten von Stunden bis Tagen und eben nicht in unmittelbarer Einsatzbereitschaft.

ZITAT(Heckenschütze @ 31. May 2015, 19:35) *
Ein Vorteil könnte Nachtflug- und Schlechtwettergenehmigung sein. Zumindest im Rettungsflugbereich ist das Ländersache und da könnte es Probleme geben. (Außenlandungen bei Nacht ist nicht in allen Bundesländern erlaubt.)

Erhebliche Unterschiede können hier nicht erwachsen, da eine durch den Bund betriebene EC135 nicht zwangsläufig ein Mehr an Flugführungshilfen aufweist oder anderen Limits unterliegt als eine zivil betriebene. Den einzigen wirklichen Unterschied sehe ich in der deutlich einfacheren Umsetzung der behördlichen BiV-Fliegerei. Auch wenn einige zivile Luftrettungsstationen mittlerweile mit Restlichtverstärkern fliegen (dürfen), verbreiten sie sich nur seeeeeeeeeeeeeehr langsam selbst unter den auch in der Nacht fliegenden RTH/ITH. Das kann die BPOL aber auch schon lange...

ZITAT(Heckenschütze @ 31. May 2015, 19:35) *
edit: Und Auslandseinsätze sind damit sowieso vom Tisch.

Die stehen und standen für den deutschen SAR-Dienst ohnehin nicht zur Debatte - die den SAR-Dienst gestellenden Verbände selbst sind mit Material und Personal natürlich auch in Auslandseinsätzen gebunden.


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Heckenschütze
Beitrag 1. Jun 2015, 17:42 | Beitrag #18
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Ich will jetzt nicht kleinlich werden aber mich interessiert, darum frage ich.
ZITAT(Praetorian @ 31. May 2015, 21:22) *
Wie bereits geschrieben gibt es neben MilSAR für die Streitkräfte unterschiedliche zivile "SAR-Verpflichtungen", die sich ergeben aus der MItgliedschaft in IMO und ICAO. Die sind klar geregelt Auftrag der Bundeswehr und nur die Bundeswehr hält SAR-Mittel ersten Grades, also die unmittelbar in SAR-Bereitschaft stehenden Mittel, vor.

Die zivile SAR müsste von Vertrags wegen nicht die Bundeswehr machen, die Bundesrepublik Deutschland lässt das nur durch die Bundeswehr machen? (War bei der Einführung sicher auch sinnvoll, da sonst wohl kaum einer Helikopter hatte.) Die BRD könnte das auch an andere Organisationen delegieren, bei der Seerettung tut sie das ja bereits.

ZITAT
ZITAT(Heckenschütze @ 31. May 2015, 19:35) *
Ein Vorteil könnte Nachtflug- und Schlechtwettergenehmigung sein. Zumindest im Rettungsflugbereich ist das Ländersache und da könnte es Probleme geben. (Außenlandungen bei Nacht ist nicht in allen Bundesländern erlaubt.)


Erhebliche Unterschiede können hier nicht erwachsen, da eine durch den Bund betriebene EC135 nicht zwangsläufig ein Mehr an Flugführungshilfen aufweist oder anderen Limits unterliegt als eine zivil betriebene. Den einzigen wirklichen Unterschied sehe ich in der deutlich einfacheren Umsetzung der behördlichen BiV-Fliegerei. Auch wenn einige zivile Luftrettungsstationen mittlerweile mit Restlichtverstärkern fliegen (dürfen), verbreiten sie sich nur seeeeeeeeeeeeeehr langsam selbst unter den auch in der Nacht fliegenden RTH/ITH. Das kann die BPOL aber auch schon lange...

Gut, Schlechtwetter ist ein schlechtes Beispiel, bei schlechter Sicht nützen Helikopter zur Suche nichts, da fliegen auch keine Rettungshubschrauber weil man auf dem Landweg schneller ist. Aber nachts sehe ich da einen Unterschied. Wie du selber sagst fliegt die Bundespolizei schon lange bei Nacht. Aber bei den zivilen hängt es vom Bundesland ab. Soweit ich weiß dürfen die in Bayern nachts auch außenlanden in BW aber nur auf Flugplätzen. (Und vor ein paar Jahren kamen noch die Schweizer über die Grenze, weil die das durften und die Helikopter in BW nicht. Das wurde inzwischen geändert.)
 
Havoc
Beitrag 1. Jun 2015, 20:57 | Beitrag #19
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ZITAT(nickless @ 31. May 2015, 18:03) *
Also, wenn die Bundeswehr 5 H135 bestellt (Quelle?), dann werden damit garantiert nicht 5 SAR-Kommandos ausgerüstet, weil dann keine Reserve für Wartung oder Ausbildung mehr besteht. Die Anflugwege werden sich also nicht großartig ändern. Dabei sind auch 60 Minuten eine Menge für eine H135, die mit etwas externer Zusatzausstattung in der Zeit gut und gerne die Hälfte ihres Treibstoffvorrats verbrennt.


ZITAT
Bis spätestens zum 31.12.2016 heißt es Abschied nehmen von der „guten alten Huey“. Auf Anfrage von rth.info teilte das Kommando Heer mit, dass nun mit dem Eurocopter „EC 135 T3“ ein Nachfolgemuster für den SAR-Dienst zu Lande bestellt wurde. Die Stationierung der fünf bestellten Maschinen ist allerdings noch offen. Sicher ist nur, dass diese in einem Einsatz- und Zeitradius von 60 Minuten jeden Punkt im Bundesgebiet erreichen sollen.


Quelle:RTH Info

Beim Rest: Keiner weis wie die Bw den H(EC) 135 ausrüsten wird. Es ist durchaus möglich, dass das Heer nur die Suchflüge durchführt und das Retten u.a. durch die zivile Luftrettung erfolgt. So operiert z.B. der SAR- Dienst in der Schweiz:

ZITAT
Swiss-SAR
The Search and Rescue (SAR) Service is placed under the responsibility of the Federal Office for Civil Aviation (FOCA), the Swiss Maritime Navigation Office (SMNO) and the Federal Office for Communication (OFCOM). It is operated by the Swiss Air-Rescue Guard – REGA (Rescue Coordination Center – RCC Zurich) and by the Swiss Air Force (search flights).

Quelle:swiss-sar

 
nickless
Beitrag 21. Oct 2015, 15:30 | Beitrag #20
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Spiegel online: Fehlplanung der Bundeswehr: Deutschland drohen Lücken bei der Luftrettung

Das Nachfolgemodell der UH-1D für den SAR-Dienst muss nun anscheinend doch europaweit ausgeschrieben werden, dadurch wird ein Vertragsabschluss erst im ersten Halbjahr 2017 wahrscheinlich.


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Praetorian
Beitrag 21. Oct 2015, 18:27 | Beitrag #21
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Ich poste meinen Beitrag aus ff.de hier erneut:

Dieser Artikel ist unfassbar schlecht recherchiert.

Allerdings frage ich mich, ob die geschilderten Dinge wirklich so passiert sind, oder ob die Darstellung in dem Artikel den Tatsachen schlicht nicht gerecht wird. Ich habe nämlich Schwierigkeiten mit der Erkenntnis, daß man bei einer Beschaffung annähernd 20 Jahre später im Produkzyklus eines Hubschraubers seitens der Beschaffer ernsthaft davon ausgegangen ist, genau das gleiche Muster wie anno dunnemal beschaffen zu können. Beide Möglichkeiten sind erschütternd.



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PzBrig15
Beitrag 19. Sep 2016, 21:57 | Beitrag #22
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Eine SAR-Hubschrauber Ausschreibung des BAAinBw ist mir aufgefallen:

ZITAT
Die Bundeswehr beschafft sieben Hubschrauber zur Durchführung des Such- und Rettungsdienstes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Festland). Die Hubschrauber erhalten eine militärische Muster- und Verkehrszulassung nach den Vorschriften der Bundeswehr und ein taktisches Kennzeichen. Als Basis hierfür muss der Hubschrauber einschließlich der Rüstsätze eine Zulassung nach den Vorschriften der EASA aufweisen. Verantwortlich für die Durchführung der Musterprüfung und -zulassung ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw).
Drei Hubschrauber werden mit einer 24 Stunden/7 Tage pro Woche (24/7) Bereitschaft auf den SAR-Kommandos Niederstetten, Nörvenich und Holzdorf für die Durchführung des SAR-Dienstes eingesetzt.

Die weiteren vier Hubschrauber werden für die folgenden Aufgaben verwendet:
- Technische Reserve mit einer 24/7 Verlegbarkeit an ein SAR-Kommando;
- Durchführung der Aus- und Weiterbildung der SAR-Besatzungen;
- Durchführung von Instandhaltungen.
Als Standort dieser vier Hubschrauber ist hauptsächlich Niederstetten geplant.
Die Hubschrauberbesatzung besteht aus zwei Piloten und einem Luftrettungsmeister. Zusätzlich muss Kapazität für eine liegende Person sowie eine sitzende Person vorhanden sein (gesamt: 2 Personen Cockpit, 3 Personen Kabine).
Zur Durchführung des SAR-Auftrages müssen die Systeme "Peiler von Notsignalen" und der Behördenfunk "digitaler BOS-Funk" integriert sein.
Die Hubschrauber müssen über zwei Motoren und eine Dual-Pilot IFR Zulassung verfügen und eine Flugdauer von mindestens 2,5 Stunden erreichen.
Zusätzlich werden für die Hubschrauber die folgenden Rüstsätze beschafft:
- Rettungsmedizinische Ausstattung;
- Rettungswinde;
- Suchscheinwerfer;
- Elektrooptisches System;
- Außenlasthaken;
- Zusatztank (ggf. optional).

Der Betrieb der Hubschrauber wird mindestens über einen Zeitraum von 17 Jahren erfolgen und durch Leistungen im Bereich Logistik, Wartung und Instandhaltung durch den AN zunächst über einen Zeitraum von 9 Jahren sichergestellt werden. Diese Leistungen umfassen:
- Einsatz- und Betriebsführung (z. B.: Führung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit);
- Wartung und Instandhaltung;
- Materialversorgung;
- Dokumentationsbewirtschaftung;
- Sonstige Leistungen (z. B. technisch-logistische Betreuung).
Das jährliche Flugstundenaufkommen ist mit 4200 Flugstunden geplant.

Für einfache Maßnahmen / Maßnahmen der Line Maintenance kann in Niederstetten ein Hallenstellplatz zur Verfügung gestellt werden. Aufwändige Maßnahmen / Maßnahmen der Base Maintenance sollen im Instandhaltungsbetrieb des AN oder in Niederstetten durchgeführt werden. Dies ist jedoch zwischen AG und AN im Rahmen der Beauftragung final abzustimmen.
Der Entwicklungs-, der Herstellungs- und der Instandhaltungsbetrieb des AN muss nach den Vorschriften der Bundeswehr durch LufABw zertifiziert werden.
Das Personal des AN, das am Standort des AG eingesetzt wird, muss über ein gültiges Ergebnis "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz" verfügen. Diese Sicherheitsüberprüfung muss mit dem Ergebnis "ohne Einschränkungen" abgeschlossen worden sein.
Hinweis:

Es ist vorgesehen, für die Bewertung der Flugeigenschaften der jeweils angebotenen Hubschrauber Flugversuche durchzuführen. Hierfür ist von den Bietern ein dem Angebotsmuster entsprechender Hubschrauber für das Absolvieren eines Flugprogramms (wird mit den Verdingungsunterlagen dem Bieter zur Verfügung gestellt) bereit zu stellen. Der bereitgestellte Hubschrauber soll hierbei bezüglich dem AFCS, der NVG-Kompatibilität, der Winde, der Sicherung des Windenbedieners, dem Lasthaken, dem FMS und der Standard-Funkausstattung (VHF/UHF) mit dem angebotenen Muster übereinstimmen.
Das Absolvieren des Flugprogramms erfolgt durch Piloten der Bundeswehr. Es sind ca. 10 Flugstunden pro Hubschrauber in einem Zeitraum von 5 Werktagen geplant. Durchführungsort ist die Wehrtechnische Dienststelle in Manching. Der Hubschrauber wird täglich durch den Bieter zum Flug bereitgestellt.
Nach der ersten Auswertung der Angebote werden die drei aussichtsreichsten Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, den jeweiligen Hubschrauber für die Flugversuche bereit zu stellen. Sollte im Rahmen der Flugversuche einer der 3 aussichtsreichsten Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden, wird auf den in der Wertung jeweils nächstbesten Bieter zurückgegriffen.


Der Beitrag wurde von Praetorian bearbeitet: 19. Sep 2016, 22:20
Bearbeitungsgrund: Informationssicherung
 
Praetorian
Beitrag 19. Sep 2016, 22:21 | Beitrag #23
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Die Ausschreibung findet sich hier:
http://ausschreibungen-deutschland.de/3072...h-_2016_Koblenz

Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
10.10.2016 - 14:00

Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.7.2017. Abschluss 30.6.2026

Verfahrensart
Verhandlungsverfahren


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Famas
Beitrag 21. Sep 2016, 06:58 | Beitrag #24
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Ich hoffe man greift hier auf die marktverfügbaren und bewährten EC135 zurück, anstatt schon wieder unzählige Steuermillionen in irgendwelchen Extrawurst-Totgeburten zu versenken...
Der EC135 kann alles geforderte, ist seit Jahren in genau diesem Einsatz bewährt und obendrein bereits in der BW vorhanden.


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Den Landefall führt der Fallschirmjäger im Liegestütz durch. Das Messer verbleibt dabei im Mund.
 
Praetorian
Beitrag 21. Sep 2016, 12:11 | Beitrag #25
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Ich drücke die Daumen, dass es keine H135 werden.

SAR ist keine Luftrettung. Die 135 ist zu klein für die Rolle, sie kann unter bekannten Vereisungsbedingungen nicht eingesetzt werden und was in der Bundeswehr als SHS herumfliegt ist für die SAR-Rolle relativ unerheblich, da sich die die derzeit verfügbare H135 technisch und hinsichtlich der Musterberechtigung für die LFF so sehr von der EC135 T1 unterscheidet, dass sich nur unerhebliche Vorteile ergeben würden. Zudem wird die technische Betreuung ohnehin durch den Auftragnehmer durchgeführt, nicht durch die Bundeswehr.


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Father Christmas
Beitrag 21. Sep 2016, 12:22 | Beitrag #26
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Was kämen denn für marktverfügbare Muster in Frage?
Wenn der 135 zu klein ist...AW109 dürfte schon wieder zu groß sein^^


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Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.

ZITAT(Wodka @ 28. Sep 2015, 12:38) *
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig.


#flapjackmafia
 
der_finne
Beitrag 21. Sep 2016, 12:54 | Beitrag #27
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Naja die ec145 halt.
 
Praetorian
Beitrag 21. Sep 2016, 13:06 | Beitrag #28
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ZITAT(Father Christmas @ 21. Sep 2016, 13:22) *
Wenn der 135 zu klein ist...AW109 dürfte schon wieder zu groß sein^^

Spaßvogel biggrin.gif

Die Ausschreibung macht keine Vorgaben für ein bestimmtes Muster und ist relativ offen gestaltet (zumindest der Bekanntmachung nach, die nicht alle Details wie z.B. die zu erbringenden Flugleistungen enthält). Prinzipiell kann da sehr viel angeboten werden. Realistisch wäre ein Muster zu erwarten, das in der europäischen (respektive wohl eher der deutschen) zivilen Arbeitsfliegerei ausreichend vertreten ist.
Angesichts der Rahmenvorgaben tippe ich auf H145 (also EC145 T2) als wahrscheinlichstes Muster.

Damit könnte man sicherlich leben, auch wenn ich mir ein etwas größeres Muster wünschen würde. AW169 wäre nicht viel schwerer (4,6 Tonnen MTOM), erhält ab 2020 ein FIPS für Flüge in bekannte Vereisungsbedingungen und bietet mehr Zuladung respektive mehr Flugausdauer als H145 und erst recht H135. Letzteres ist angesichts von nur drei SAR-Kommandos, die den gesamten mittel- und süddeutschen Raum abdecken, durchaus relevant, um nach der Heranführung noch ausreichend lange Such- oder Beobachtungsaufträge durchführen zu können. Gleichzeitig müsste man die Maschinen auch mit allen in der Ausschreibung spezifizierten Rüstsätzen (EO/FLIR, Scheinwerfer, Winde, medizinische Ausstattung) nicht ständig am oberen Anschlag betreiben, was die Flugsicherheit erhöhen würde. Europäische Betreiber des AW169 gibt es auch, mit HeliService aus Bremerhaven sogar den ersten deutschen.

Das wäre meine "Vernunftlösung". Der Geardo in mir kann sich natürlich auch noch größere Muster vorstellen biggrin.gif


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Phantom II
Beitrag 4. Oct 2016, 08:45 | Beitrag #29
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Mal eine doofe Frage, wie sieht es denn mit einer Blawk Hawk als SAR Hubschrauber aus ? Wie ich aus relativ zuverlässiger Quelle weiß, ist der Black bzw. Sea Hawk ein möglicher Nachfolger für den Lynx.


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Rock, Paper, Scissors, Lizard, Spock:"Rock crushes lizard, lizard poisons Spock, Spock smashes scissors, paper disproves Spock, Spock vaporizes rock"
Big Bang Theory
 
Merowinger
Beitrag 4. Oct 2016, 10:50 | Beitrag #30
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Der Lynx ist kein SAR Hubschrauber - und viele Alternativen von der Stange gibt es im ASW Bereich nicht: Hinter SeaHawk und Wildcat wird es (im Westen) dünn, sofern es denn vergleichsweise klein bleiben soll. Was die für echte SAR Aufgaben relevante Stehhöhe anbetrifft, so reicht der SeaHawk MH-60R (den gefühlt gerade die halbe Welt bestellt oder einführt) nicht an den alten SeaKing oder den Merlin heran. Das Thema SAR über See ist für die Marine ohnehin entschieden.

EDIT: Wildcat droht zur Verhandlungsmasse bei den Brexit Verhandlungen zu werden.

Der Beitrag wurde von Merowinger bearbeitet: 4. Oct 2016, 12:00
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28. March 2024 - 14:58