Der Sportschütze II, ...es gibt hier ja ned nur Soldaten |
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Der Sportschütze II, ...es gibt hier ja ned nur Soldaten |
24. Apr 2012, 18:54 | Beitrag
#1501
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Oberleutnant Beiträge: 1.056 Gruppe: Members Mitglied seit: 27.07.2003 |
ZITAT Zwischen Schießbude und Bundestag: Die ARD-Doku "Waffen sind mein Leben" geht auf Tuchfühlung mit deutschen Sportschützen und ihren Interessenvertretern in Berlin. In dieser Welt herrscht eine Logik, der zufolge das Ballern sogar bei der Bildung hilft. [...] http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,828351,00.html Wer's verpasst hat (klick) Der Beitrag setzt an vielen Stellen neue Bestmarken im Stapeln brauner Masse. Noch ein Beitrag. Sollte sich jeder verantwortungsbewusste Schütze / Aufsichtführende ansehen! Der Kommentar "Bittere Ironie des Schicksals..." am Ende des Beitrags lässt mich sprachlos. mkg peter -------------------- "Was habt Ihr denn gedacht?"
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27. Apr 2012, 10:21 | Beitrag
#1502
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Leutnant Beiträge: 652 Gruppe: Members Mitglied seit: 21.09.2006 |
Gestern Abend hat der deutsche Bundestag dann doch noch das Zentrale Waffenregister beschlossen. Passenderweise am 10. Jahrestag des Erfurter Schulmassakers. Nunja, dann werden die Daten aller legalen Waffenbesitzer jetzt schick abrufbar.
Datenschutz ade! -------------------- Atze Schröder: Karl Theodor zu Guttenberg - der Mann, der aus der Gorch Fock ne AIDA gemacht hat
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18. Dec 2012, 09:38 | Beitrag
#1503
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Hauptmann Beiträge: 3.116 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.09.2005 |
Reine Interessensfrage: Dürfen Schießleiter des Reservistenverbandes beim Schießen auf StOSchAnlagen die WBK von den Mitgliedern einsehen bzw. verlangen? Gab kürzlich bei uns ne Diskussion.
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18. Dec 2012, 11:59 | Beitrag
#1504
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Leutnant Beiträge: 568 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.12.2009 |
Als Leitender (so lautet die Bezeichnung auf dem Schießbefehl des Standortältesten/UstgPers StOÄ) entscheide ich wer schießt und wer nicht. Ich habe kein Anrecht darauf die WBK eines Schützen zu sehen, er aber auch kein Recht darauf zu schießen...
-------------------- Für den Fall, dass du mir nicht auf Facebook, Instagram oder Twitter folgst: Ich mach Crossfit!
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18. Dec 2012, 12:06 | Beitrag
#1505
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Hauptmann Beiträge: 2.720 Gruppe: VIP Mitglied seit: 10.07.2002 |
Aus meiner Sicht ist es gute Sitte, sich als Gastschütze beim Leitenden/Standaufsicht zu melden und die WBK vorzuzeigen - sofern man vor Ort nicht bekannt ist.
Man zieht doch an einem Strang! DWH -------------------- www.sondereinheiten.de
Semper Et Ubique |
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18. Dec 2012, 18:20 | Beitrag
#1506
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Hauptmann Beiträge: 3.116 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.09.2005 |
Als Leitender (so lautet die Bezeichnung auf dem Schießbefehl des Standortältesten/UstgPers StOÄ) entscheide ich wer schießt und wer nicht. Ich habe kein Anrecht darauf die WBK eines Schützen zu sehen, er aber auch kein Recht darauf zu schießen... In die Richtung gingen auch meine Überlegungen. Ähnlich wie die Taschenkontrolle beim Discobesuch. Der Türsteher hat zwar kein Anrecht darauf reinzugucken, aber wenn ich das verweigere, komme ich halt nicht rein. Aus meiner Sicht ist es gute Sitte, sich als Gastschütze beim Leitenden/Standaufsicht zu melden und die WBK vorzuzeigen - sofern man vor Ort nicht bekannt ist. Man zieht doch an einem Strang! Jap. Wobei ich persönlich das eher ungewöhnlich finde. Klar, man stellt sich vor, sagt hallo, etc pp, wenn man sich eh nicht vorher telefonisch angemeldet hat, aber eine WBK-Kontrolle o.ä. habe ich noch nie erlebt. Im Endeffekt ging es darum, dass in einer anderen RAG Schießsport ein etwas unangenehmerer Zeitgenosse ist, der so eine Art Blockwartmentalität hat und Personen z.B. gerne mal so begrüßt "Wenn ihr mir nicht sofort eure WBK zeigt, könnt ihr gleich wieder abzischen" (als erste Begrüßung!). |
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18. Dec 2012, 20:51 | Beitrag
#1507
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Leutnant Beiträge: 568 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.12.2009 |
Wenn der Herr Blockwart nicht derjenige ist der das Schießen angemeldet hat einfach auflaufen lassen und den Leitenden herbitten, diesem (und nur ihm) dann demonstrativ die WBK zeigen... Sowas bringt solche Leute zur Weißglut...
-------------------- Für den Fall, dass du mir nicht auf Facebook, Instagram oder Twitter folgst: Ich mach Crossfit!
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19. Dec 2012, 00:43 | Beitrag
#1508
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Oberleutnant Beiträge: 1.056 Gruppe: Members Mitglied seit: 27.07.2003 |
Man kann die WBK doch aber auf Aufforderung auch kurz vorzeigen. Dabei bricht sich keiner etwas ab.
Seit vor einem Jahr bei uns in Sachsen 2 Mann mit einem uralt k98 "mal schiessen" wollten und eher zufällig gefragt wurde, wie die Waffe denn mangels Beschuss eingetragen wäre und der darauf folgenden eiligen Abreise der Kandidaten handhabe ich das bei neuen Gesichtern ebenso. Es ist zwar höchst unwahrscheinlich, dass sich jemand dazu versteigt, mit Schwarzwaffen auf einem Schießstand aufzutauchen, kommt aber vor. Öfter ist wohl der Fall des "Zu Hause Vergessens" der WBK. Kommt der Schützenbruder dann auf dem Rückweg zufällig in eine Kontrolle, hat einen Unfall oder anderes, so wird dies mit Sicherheit an irgendeinem nachgelagerten Zeitpunkt zu Fragen der Behörde an den Schießstandbetreiber führen. An den Fall, dass es zu einem Unfall mit einer entweder nicht eingetragenen Waffe kommt bzw. ohne dass die WBK am Mann verfügbar ist möchte ich auch nicht denken. Insgesamt sollten sich - nicht nur vor dem Hintergrund des traurigen Vorfalls in Connecticut - alle legalen Waffenbesitzer anstrengen, alle bestehenden Regelungen die etwas mit unserem Sport/Hobby zu tun haben einzuhalten um keine unnötigen Angriffsflächen darzubieten. Dazu gehören z.B. auch die gesetzlichen Bestimmungen beim Transport größerer Mengen an Munition oder Pulver... Morgen wird mal NPA ausprobiert mkg peter -------------------- "Was habt Ihr denn gedacht?"
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19. Dec 2012, 11:29 | Beitrag
#1509
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Leutnant Beiträge: 568 Gruppe: Members Mitglied seit: 11.12.2009 |
Der Ton macht hier die Musik.
Ein "Wenn ihr mir nicht sofort eure WBK zeigt, könnt ihr gleich wieder abzischen" ohne Grußformel ist kein normaler Umgangston. Sowas provoziert eine dumme Reaktion... Ich bin auch ab und zu mit Waffen auf dem Stand die in keiner meiner WBKs eingetragen sind. Und? Das macht diese Waffen noch lange nicht "illegal"! Probeschießen vor dem Kauf, einschießen von Waffen eines Jagdkameraden, gerade erst gekauft, etc. Der Beitrag wurde von Col. Breytenbach bearbeitet: 19. Dec 2012, 11:29 -------------------- Für den Fall, dass du mir nicht auf Facebook, Instagram oder Twitter folgst: Ich mach Crossfit!
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19. Dec 2012, 18:33 | Beitrag
#1510
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
Ich bin auch ab und zu mit Waffen auf dem Stand die in keiner meiner WBKs eingetragen sind. Und? Das macht diese Waffen noch lange nicht "illegal"! Probeschießen vor dem Kauf, einschießen von Waffen eines Jagdkameraden, gerade erst gekauft, etc. Guter Punkte, da habe ich mich schon öfter (jedes Mal, nachdem ich Zulauf hatte ) gefragt, wie da die rechtliche Situation ist...? Weiß da jemand was genaues? Theoretisch brauche ich ja immer sowas wie einen Leihschein, oder habe ich das falsch in Erinnerung? |
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19. Dec 2012, 18:36 | Beitrag
#1511
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.476 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 05.06.2002 |
Du meinst quasi einen Leihschein, unterzeichnet vom Verkäufer/Händler?
-------------------- #flapjackmafia #GuaranaAntarctica #arrr #PyramidHoneyTruther
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19. Dec 2012, 18:46 | Beitrag
#1512
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
Ich weiß es nicht, gibt es einen praktikablen, rechtlich einwandfreien Weg, mit einer gekauften, aber noch nicht eingetragenen Waffe schießen zu gehen?
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19. Dec 2012, 18:56 | Beitrag
#1513
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Generalleutnant a. D. Beiträge: 21.711 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 08.05.2001 |
Kaufvertrag oder Rechnung dabei haben.
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19. Dec 2012, 20:27 | Beitrag
#1514
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Hauptmann Beiträge: 3.116 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.09.2005 |
Das dürfte ausreichen. Vermutlich nicht einmal das. Man muss die Waffe ja nur in 14 Tagen eintragen lassen. Tut man das nicht, ist das Sache der Ordnungsbehörden, nicht des Leitenden. Berechtigt ist er ja durch seine WBK, auch wenn die Waffe nicht eingetragen ist.
Der Beitrag wurde von Reservist bearbeitet: 19. Dec 2012, 20:27 |
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20. Dec 2012, 18:41 | Beitrag
#1515
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Oberleutnant Beiträge: 1.396 Gruppe: VIP Mitglied seit: 04.01.2008 |
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28. Jan 2013, 09:48 | Beitrag
#1516
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Hauptmann Beiträge: 3.116 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.09.2005 |
Weiß irgendwer von euch, wie viel ein neuer Lauf einer Sig Sauer P226 ("klassische", keine X-Six oder X-Five) so Pi Mal Daumen alles zusammen kostet?
Der Beitrag wurde von Reservist bearbeitet: 28. Jan 2013, 09:49 |
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28. Jan 2013, 11:39 | Beitrag
#1517
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Generalleutnant a. D. Beiträge: 21.711 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 08.05.2001 |
Gestern ist einer für 21,50 bei Egun weggegangen.
Ruf einfach bei Frankonia an und frag nach, dann hast du einen Richtpreis und kannst bei anderen Händlern nachfragen, was die für Preise haben. |
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28. Jan 2013, 13:33 | Beitrag
#1518
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Hauptmann Beiträge: 3.116 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.09.2005 |
Echt, so billig?
Hatte jetzt so mit 200-300 Euro gerechnet. Mal bei Frankonia anrufen... werde das Ergebnis hier posten. Danke schonmal. |
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28. Jan 2013, 13:51 | Beitrag
#1519
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
21,50€ Neu oder gebraucht? Selbst ein neuer IGB-Lauf für meine Glock würde so ~250€ kosten...
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28. Jan 2013, 14:15 | Beitrag
#1520
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Generalleutnant a. D. Beiträge: 21.711 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 08.05.2001 |
Gebraucht. War auch eher ein Joke.
http://www.egun.de/market/item.php?id=4190...bf559d838999121 Oha, und war wohl doch ein P228 Lauf. |
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28. Jan 2013, 14:17 | Beitrag
#1521
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Hauptmann Beiträge: 3.116 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.09.2005 |
Frankonia Dortmund: 371 €
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3. Feb 2013, 11:22 | Beitrag
#1522
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Hauptmann Beiträge: 3.502 Gruppe: VIP Mitglied seit: 10.12.2001 |
Eine Frage. Man sieht Obama eine Sportwaffe abfeuern. neben dem Rauch an der Mündung scheint Rauch auch aus dem Lauf seitlich oder nach oben austreten. Hat die Waffe einen Kompensator der damit den lauf stabilisieren soll?
Sowas sah ich bisher noch nicht. |
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3. Feb 2013, 11:23 | Beitrag
#1523
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Herr der Dunkelheit Beiträge: 36.440 Gruppe: Admin.WHQ Mitglied seit: 21.04.2002 |
Auf welches Bild/Video beziehst du dich?
-------------------- Wer zum Denken nachdenkseiten braucht, denkt auch, dass ihm ihm die Tankkarte das tanken abnimmt.
Qui tacet, consentire videtur Dass die Russen viele Verluste haben aufgrund ihrer offensiven Vorgehensweise, die sie sich bei Zapp Brannigan abgeschaut haben, ist davon unbenommen. |
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3. Feb 2013, 11:34 | Beitrag
#1524
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Hauptmann Beiträge: 3.502 Gruppe: VIP Mitglied seit: 10.12.2001 |
Ist just in den Medien aufgetaucht. Obama offenbart sich überraschend als Sportschütze.
Das Foto --> |
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3. Feb 2013, 12:52 | Beitrag
#1525
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Hauptmann Beiträge: 3.247 Gruppe: Members Mitglied seit: 10.07.2002 |
Er ist ja ein Lefty?!
ZITAT Hat die Waffe einen Kompensator der damit den lauf stabilisieren soll? Ja, es gibt Langwaffen, die haben Kompensatorbohrungen im Lauf... |
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3. Feb 2013, 13:40 | Beitrag
#1526
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Generalmajor d.R. Beiträge: 8.774 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 20.10.2004 |
Nunja, dass man in der amerikanischen Upperclass gerne Tontaubenschießen geht ist nun wirklich kein Geheimnis, gerade wenn es Richtung Ostküste geht.
-------------------- Liberalmeran.
Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir. - Bertrand Russell, Eroberung des Glücks |
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3. Feb 2013, 13:45 | Beitrag
#1527
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Generalleutnant a. D. Beiträge: 21.711 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 08.05.2001 |
Wers glaubt. |
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5. Feb 2013, 18:22 | Beitrag
#1528
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Oberleutnant Beiträge: 2.024 Gruppe: Members Mitglied seit: 31.05.2010 |
Wieso? Nicht alle Waffenbesitzer der USA sind NRA Mitglieder. Gibt da sehr viele, die lieber heute strengere Gesetze als morgen das komplette Verbot sehen. Veröffentlichung ist natürlich taktisch bedingt, heißt aber noch lange nicht, dass das nicht stimmt. Zumal man ihn wirklich sehr schnell überführen könnte, wäre es erfunden. Gibt ja nun genug Leute die ihn privat kennen und die sind ihm heute nicht unbedingt alle noch wohlgesonnen.
-------------------- Look to your sins, Lord Renly. The night is dark, and full of terrors
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6. Feb 2013, 18:38 | Beitrag
#1529
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Hauptmann Beiträge: 2.656 Gruppe: Members Mitglied seit: 24.06.2002 |
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15. Feb 2013, 22:13 | Beitrag
#1530
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Hauptmann Beiträge: 3.306 Gruppe: Members Mitglied seit: 16.12.2008 |
Ui. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einmal im Sinne der Freiheit geurteilt und entschieden, dass der Waffenbesitz von Privatpersonen (bzw. die Möglichkeit des Missbrauchs) nicht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (der möglichen Opfer) verletzt. Daher sei es nicht verhältnismäßig, großkalibrige Waffen zu verbieten; nur wenn der Gesetzgeber keine oder bloß völlig unzulängliche Maßnahmen zur Einschränkung von Schusswaffenmissbrauch ergriffen hätte, wäre die Verfassungsbeschwerde überhaupt berücksichtigt worden. In der vorliegenden Form und in Anbetracht des Sachverhalts sei sie aber nicht nur unzulässig, sondern auch noch aussichtslos.
Die Beschwerde eingereicht hatte das Aktionsbündnis von Angehörigen der Opfer des Winnenden-Amoklaufs. Die Pressemitteilung zum Nachlesen hier -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25. April 2024 - 00:47 |