paimball markierer, in wieweit unterliegen diese dem kriegswaffen kontrollgesetzt? |
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paimball markierer, in wieweit unterliegen diese dem kriegswaffen kontrollgesetzt? |
18. Oct 2006, 05:02 | Beitrag
#1
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Grenadier Beiträge: 10 Gruppe: Members Mitglied seit: 04.05.2006 |
hi ich gehe in der freizeit manchmal paintball spielen und letzens äusserte sich dabeieine frage :
unterliegen vollautomatische paintballmarkierer dem kriegswaffenkontrollgesetz? weil jemand mit solch einem teil vom platz verwiesen wurde mit eben dieser aussage . nein, ich war es nicht . hab mir das kkg zwar durchgelesen weiss aber nicht ob eben ein markierer in diesem sinne überhaupt als waffe gesehen wird. -------------------- "Jungs, hoffentlich kommt ihr bald hier rauf! Ich bin hier ganz allein auf 9000 Meter Höhe und habe 60 MiGs umzingelt!"
Funkspruch eines F-86-"Sabre"-Piloten über Korea Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher - denn es war Krieg... |
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18. Oct 2006, 07:34 | Beitrag
#2
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Leutnant Beiträge: 692 Gruppe: Members Mitglied seit: 30.09.2002 |
Ich habe nur kurz etwas aus dem pbforum für dich rausgesucht. Viel Spaß beim lesen!
http://www.pbportal.de/forum/showthread.php?t=24657 -------------------- Ach wie gut das niemand weiß, dass ich Rumpelheinzchen stieß!
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18. Oct 2006, 08:09 | Beitrag
#3
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Leutnant Beiträge: 619 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.02.2006 |
Vollauto darf nicht, selbst die Ramping Board´s sind nicht wirklich Gesetzeskonform.
Selbst wenn nicht Vollauto ist einfach nicht gern gesehen/wird nicht zugelassen. Auf der Mille sowie in allen D-Ligen schon alleine durch das Regelwerk untersagt, gibt mittlerweile sogar ein 15 BPS Cap für alle Ligen. |
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18. Oct 2006, 10:26 | Beitrag
#4
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Leutnant Beiträge: 749 Gruppe: Members Mitglied seit: 19.06.2002 |
Es gibt neuen Wind von der Waffengesetzesfront, nach der es geplant wird (zumindest im letzten Entwurf...) dass Waffen die den Anschein einer Kriegswaffe erwecken, dazu gehören auch Softairs, einem Führungsverbot unterliegen sollen. Davon betroffen sind auch Jäger im Jagdschutz...
Ebenfalls futuristische Spielzeugwaffen zB aus den Star Wars Filmen... Wenn das durchkommt, schöne neue Welt... -------------------- Hochgeschwindigkeitsmunition; hydrostatischer Schock; Zielvisier; Taumelgeschoss; die G36; Deagle; "SuFu!";
"Damit's kein SPAM wird"; Tod den Deppenapostroph's! |
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18. Oct 2006, 11:10 | Beitrag
#5
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Leutnant Beiträge: 606 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.02.2003 |
Vollautomatisch Schusswaffen sind nach dem Waffengesetz, nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten:
In der Anlage 2 zum Waffengesetz steht im Abschnitt 1 "Verbotene Waffen": 1.2.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 [...] Dies sind nach Anlage 1: Schusswaffen: Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Das trifft auf Paintball-Markierer schonmal zu... 2.3: Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbstätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) [...] Demnach ist jede vollautomatische Schusswaffe durch das Waffengesetz verboten; ausgenommen davon sind durch einn Feststellungsbscheid des BKA nur Schusswaffen mit einer Mündungsnergie kleiner 0,5 Joule. -------------------- Missile away!
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18. Oct 2006, 15:18 | Beitrag
#6
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Leutnant Beiträge: 749 Gruppe: Members Mitglied seit: 19.06.2002 |
Nach der (hoffentlich nicht in dieser Form kommenden!!) Verwaltungsvorschrift ist es gänzlich egal ob 0,5J oder nicht. Demnach ist das Führen jeglicher Gegenstände die den Anschein einer Kriegswaffe erwecken könnten verboten! auch wenn's nur ne spritzpistole oder eine komplett schussuntüchtige StarWars Knifte ist...
Auf Zunge zergehen lassen... -------------------- Hochgeschwindigkeitsmunition; hydrostatischer Schock; Zielvisier; Taumelgeschoss; die G36; Deagle; "SuFu!";
"Damit's kein SPAM wird"; Tod den Deppenapostroph's! |
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18. Oct 2006, 15:22 | Beitrag
#7
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Generalmajor d.R. Beiträge: 8.774 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 20.10.2004 |
Return of the Anscheinsparagraph? Wobei es mich persönlich nicht stören würde wenn die ganzen Kiddies mit ihren 0,5J-AS nichtmehr im Wald rumspringen. Und wer führt sonst noch (Anscheins)Kriegswaffen?
€dit: Gilt das dann auch für so Faschingsgewehre? Wenn ja, zweifle ich ab sofort an der Zurechnugsfähigkeit einiger Politiker Der Beitrag wurde von Almeran bearbeitet: 18. Oct 2006, 15:24 -------------------- Liberalmeran.
Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir. - Bertrand Russell, Eroberung des Glücks |
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18. Oct 2006, 15:46 | Beitrag
#8
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Leutnant Beiträge: 619 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.02.2006 |
QUOTE Wenn ja, zweifle ich ab sofort an der Zurechnugsfähigkeit einiger Politiker erst jetzt? Die Softair Knarren sind ein echtes Problem, ich will keinem Polizisten zumuten zu unterscheiden zwischen getunter Erbsenpistole oder Echter. Wenn der erste Halbwüchsige in der Ecke liegt mit zusätzlichen Körperöffnung ist das Geschreie groß. Bei der zunehmend grassierenden, nennen wir es Sorglosigkeit, bei unseren Mitmenschen trau ich es dem einen oder anderen schon zu das er mal seine Softair zum Spass im Anschlag hält in der Überzeugung das der nette Polizist schon weiß das die nicht echt ist.... Der Beitrag wurde von MS-Tech bearbeitet: 18. Oct 2006, 15:50 |
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18. Oct 2006, 15:52 | Beitrag
#9
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Oberleutnant Beiträge: 1.109 Gruppe: Banned Mitglied seit: 20.09.2006 |
Diese kleinen Kinder, die meinen sie könnten eine Softairwaffe in aller Öffentlichkeit tragen.
Da tut mir, wie schon gesagt, die Polizei sehr leid, hab schon mehreren Fälle mir angehört. Trotzdem eine Frage: QUOTE 2.3: Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbstätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) [...] Demnach ist jede vollautomatische Schusswaffe durch das Waffengesetz verboten; ausgenommen davon sind durch einn Feststellungsbscheid des BKA nur Schusswaffen mit einer Mündungsnergie kleiner 0,5 Joule. Sind vollautomatische "Softairs", die über 0,5 Joule haben generell verboten, also auch als Dekowaffe? |
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18. Oct 2006, 15:55 | Beitrag
#10
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Leutnant Beiträge: 606 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.02.2003 |
QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 16:52) [snapback]846969[/snapback] Sind vollautomatische "Softairs", die über 0,5 Joule haben generell verboten, also auch als Dekowaffe? Die Frage verstehe ich nicht - wie kann eine Dekowaffe vollautomatisch sein? -------------------- Missile away!
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18. Oct 2006, 15:57 | Beitrag
#11
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Oberleutnant Beiträge: 1.109 Gruppe: Banned Mitglied seit: 20.09.2006 |
Wenn ich die Softairwaffe einfach als Deko nehme, obwohl sie vollautomatisch und >0.5 Joule besitzt.
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18. Oct 2006, 16:02 | Beitrag
#12
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Fähnrich Beiträge: 138 Gruppe: Members Mitglied seit: 15.07.2005 |
Ich glaub', er meint', wenn man sich so eine einfach an die Wand hängt. In diesem Fall: Ja.
Im Übrigen finde ich die Einführung eines Führungsverbotes durchaus sinnvoll, wenn man auf die Problemfälle seit der 0,5J-Regelung zurückblickt, damit geht man ja nicht dazu über, den Sport an sich zu zerschlagen (obwohl er ja sowieso eher nur geduldet wird). MfG Arno |
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18. Oct 2006, 16:02 | Beitrag
#13
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Leutnant Beiträge: 606 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.02.2003 |
Eine Waffe wird doch nicht dadurch zur Dekowaffe, dass ich sie mir an die Wand hänge - wie stellst du dir das vor?
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18. Oct 2006, 16:03 | Beitrag
#14
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Oberst Beiträge: 14.978 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
Die Frage ist wie das mit "anschein erwecken" gehändelt wird. Bei einer realistisch aussehenden Softairwaffe (und auch anderen Nachbildungen) bin ich auch für ein verbot des führens in der Öffentlichkeit. Anders sieht es z.B. bei 1:2 Nachbildungen oder Scince-Fiction "Waffen" oder einfachen Nachbildungen (wie z.B. die Holz AK47 der NVA(?)) aus, diese waren von dem alten Anscheinsparagraphen ja auch betroffen, da sehe ich aber keinen Handlungsbedarf.
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18. Oct 2006, 16:03 | Beitrag
#15
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Leutnant Beiträge: 913 Gruppe: Members Mitglied seit: 20.06.2004 |
Du meinst du willst sie nicht führen aber erwerben?
edit: ich werde zu langsam.... Der Beitrag wurde von Charos bearbeitet: 18. Oct 2006, 16:05 -------------------- Ready your breakfast and eat hearty.. for tonight we dine in Hell!
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18. Oct 2006, 16:06 | Beitrag
#16
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Oberleutnant Beiträge: 1.109 Gruppe: Banned Mitglied seit: 20.09.2006 |
Beispiel: Hab zum Geburtstag von einem Kumpel ein G36k Vollautomatik bekommen, die über 0,5 Joule besitzt. Jetzt lese ich dies:
2.3: Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbstätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) [...] Demnach ist jede vollautomatische Schusswaffe durch das Waffengesetz verboten; ausgenommen davon sind durch einn Feststellungsbscheid des BKA nur Schusswaffen mit einer Mündungsnergie kleiner 0,5 Joule. Und daher meine Frage ob ich mich damit strafbar mache, sie zu besitzen also für private Zwecke oder ob dies geduldet wird. |
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18. Oct 2006, 16:07 | Beitrag
#17
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Leutnant Beiträge: 606 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.02.2003 |
Ja, damit machst du dich auf jeden Fall strafbar.
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18. Oct 2006, 16:08 | Beitrag
#18
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Oberleutnant Beiträge: 1.109 Gruppe: Banned Mitglied seit: 20.09.2006 |
Na super, also kann ich das Teil nicht mal als Deko verwenden
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18. Oct 2006, 16:08 | Beitrag
#19
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Oberst Beiträge: 14.978 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 16:57) [snapback]846971[/snapback] Wenn ich die Softairwaffe einfach als Deko nehme, obwohl sie vollautomatisch und >0.5 Joule besitzt. Dann ist es immer noch keine Dekowaffe sondern weiterhin eine verbotenen Waffe. -------------------- /EOF
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18. Oct 2006, 16:09 | Beitrag
#20
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Oberst Beiträge: 14.978 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 17:08) [snapback]846980[/snapback] Na super, also kann ich das Teil nicht mal als Deko verwenden Du durftest Sie ja auch nicht erwerben. -------------------- /EOF
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18. Oct 2006, 16:11 | Beitrag
#21
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Oberleutnant Beiträge: 1.109 Gruppe: Banned Mitglied seit: 20.09.2006 |
Erwerben kann man das nicht nennen wenn man davon keine Ahnung vorher hatte und dann eine zum Geburtstag bekommt
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18. Oct 2006, 16:12 | Beitrag
#22
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Leutnant Beiträge: 606 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.02.2003 |
QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 17:08) [snapback]846980[/snapback] Na super, also kann ich das Teil nicht mal als Deko verwenden Wenn du die Gearbox und den Innenlauf ausbaust, hast du keine Waffe mehr. Falls die Waffe ein <F> besitzt, könntest du sie sehr einfach zu einem Halbautomaten umbauen, aber das wird ja eher nicht der Fall sein. -------------------- Missile away!
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18. Oct 2006, 16:14 | Beitrag
#23
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Oberleutnant Beiträge: 1.109 Gruppe: Banned Mitglied seit: 20.09.2006 |
QUOTE Wenn du die Gearbox und den Innenlauf ausbaust, hast du keine Waffe mehr. Falls die Waffe ein <F> besitzt, könntest du sie sehr einfach zu einem Halbautomaten umbauen, aber das wird ja eher nicht der Fall sein. Na dann vielen Dank, möchte das schöne Teil wirklich ungern entsorgen. |
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18. Oct 2006, 16:14 | Beitrag
#24
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Oberst Beiträge: 14.978 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 22.02.2002 |
QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 17:11) [snapback]846984[/snapback] Erwerben kann man das nicht nennen wenn man davon keine Ahnung vorher hatte und dann eine zum Geburtstag bekommt Doch. Offizeller Weg müste jetzt sein, bei der Polizei anrufen, selbstanzeige, die Polizei muß die Waffe bei Dir abholen... Sinvollerer Weg, in mehrere Teile zersägen, Restmülltonne (aber nicht ganz oben). Restliche wege illegal. Der Weg von nickless ist auch einen möglichkeit, wobei unbau in Halbautomat wird nicht gehen da zu einfach wieder auf Vollautomat umzubauen, ausserdem würde die Waffe dann bestimmt neu beschossen werden. -------------------- /EOF
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18. Oct 2006, 16:16 | Beitrag
#25
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Fähnrich Beiträge: 102 Gruppe: Members Mitglied seit: 29.07.2006 |
Weshalb muss man in Deutschland eigentlich immer gleich übertreiben? Ich sehe auch die dringende Notwendigkeit zu handeln, aber weshalb denn gleich wieder etwas ähnliches wie den Anscheinsparagrafen einführen anstatt alle Softairs zu freien Waffen zu machen. Einerseits wären sie dann erst ab 18 zu erwerben und anderseits wäre ihr legales Erscheinen in der Öffentlichkeit passe.
Jedenfalls möchte ich als mündiger Bürger nicht gleich alle Verantwortung und Freiheiten an den Staat abgeben. /:edit QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 17:11) [snapback]846984[/snapback] Erwerben kann man das nicht nennen wenn man davon keine Ahnung vorher hatte und dann eine zum Geburtstag bekommt *hust* "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.", schonmal gehört ? Der Beitrag wurde von Gorgoroth bearbeitet: 18. Oct 2006, 16:18 -------------------- Einsatzbereit – jederzeit – weltweit
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18. Oct 2006, 16:19 | Beitrag
#26
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Oberleutnant Beiträge: 2.130 Gruppe: VIP Mitglied seit: 03.06.2006 |
oder du hängst sie einfach an die wand und es is völlig egal....
so lang du keinen regen durchgangsverkehr an polizeistreifen in deiner bude hast die spontan die deko-g36k zum beschusstest mitnehmen um festzustellen ob sie trotz vollautomatik über 0,5 joule hat, kannst du sie doch wohl getrost aufhängen, damit bringst du dich auch nicht in größere gefahr mit dem gesetz in konflikt zu geraten als wenn du ein lied bei edonkey saugst und auf deinem pc lässt. legal isses natürlich nicht, aber bitte... was is eigentlich an sci-fi kniften so schlimm dass sie verboten gehören? Der Beitrag wurde von Shakraan bearbeitet: 18. Oct 2006, 16:20 -------------------- |
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18. Oct 2006, 16:20 | Beitrag
#27
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Leutnant Beiträge: 606 Gruppe: Members Mitglied seit: 14.02.2003 |
QUOTE(Ta152 @ 18. Oct 2006, 17:14) [snapback]846987[/snapback] Der Weg von nickless ist auch einen möglichkeit, wobei unbau in Halbautomat wird nicht gehen da zu einfach wieder auf Vollautomat umzubauen, ausserdem würde die Waffe dann bestimmt neu beschossen werden. Alle elektrischen Airsoft-Waffen, die man in Deutschland kaufen kann, sind so zu Halbautomaten umgebaut, dass sie durch Austausch eines Teiles wieder zu Vollautomaten werden. Das Waffengesetz verlangt ja auch nur, dass Waffen nicht mit üblichen Werkzeugen zu Vollautomaten umbauen lassen, hier wäre aber der Kauf von zusätzlichen Teilen notwendig. -------------------- Missile away!
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19. Oct 2006, 17:34 | Beitrag
#28
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Oberleutnant Beiträge: 1.472 Gruppe: Members Mitglied seit: 28.06.2006 |
QUOTE(nickless @ 18. Oct 2006, 15:12) [snapback]846985[/snapback] QUOTE(Wayne @ 18. Oct 2006, 17:08) [snapback]846980[/snapback] Na super, also kann ich das Teil nicht mal als Deko verwenden Wenn du die Gearbox und den Innenlauf ausbaust, hast du keine Waffe mehr. Falls die Waffe ein <F> besitzt, könntest du sie sehr einfach zu einem Halbautomaten umbauen, aber das wird ja eher nicht der Fall sein. Wenn sie ein F hat würd ich dir empfehlen dich auf diversen Seiten zum Thema AS einzulesen und dann an der Selector Plate den Bereich für Vollauto einfach wegfeilen. Schwup die wup ist deine Waffe legal da kein F/A mehr Der Beitrag wurde von Herki bearbeitet: 19. Oct 2006, 17:35 -------------------- |
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19. Oct 2006, 17:40 | Beitrag
#29
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Hauptmann Beiträge: 3.814 Gruppe: Members Mitglied seit: 02.08.2003 |
Dann kann sie aber immernoch schießen und hat kein ,,F im Fünfeck''
PS: Wir haben doch nen ,,Freien Waffen''-Thread... Der Beitrag wurde von -=v00d00=- bearbeitet: 19. Oct 2006, 17:41 -------------------- Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - ausser durch Blaulicht!
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19. Oct 2006, 22:25 | Beitrag
#30
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Fähnrich Beiträge: 138 Gruppe: Members Mitglied seit: 15.07.2005 |
Schwächere Feder einbauen wäre noch 'ne Maßnahme.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23. April 2024 - 19:21 |