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> Problem mit Tele2, Vertrag untergejubelt
Volt
Beitrag 9. Nov 2006, 20:50 | Beitrag #1
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Tag zusammen,
Also folgendes: Ein Freund von mir (Nein, wirklich nicht ich tounge.gif) hat vor ein paar Wochen an einem "Gewinnspiel" teilgenommen, von Tele2. Das Ganze mit Unterschrift usw.
Im Kleingedruckten stand allerdings - wie zu erwarten - dass beim "Gewinn" von Freiminuten o.Ä. automatisch ein Vertrag mit Tele2 zustande kommt. Dass er gewonnen hat, dürfte keinen wundern. Also haben die den Anschluss von der Telekom auf Tele2 umgeschaltet.
Jetzt aber die gute Nachricht: Der Mann war gar nicht berechtigt, derartige Verträge abzuschließen, weil der Telefonanschluss auf seine Eltern läuft.
Die Frage ist jetzt, wie kommt man da am schnellsten wieder raus? Reicht es, einfach Widerspruch einzulegen und welche Kosten muss man evtl tragen?
Jurastudenten an die front wink.gif
Danke schonmal,
mfg


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nobody
Beitrag 9. Nov 2006, 20:59 | Beitrag #2
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WOOOOOOOODKA!!!!!!!! *schrei*


€: Der war im August das letzte mal hier. Wo ist der?! ^^


€2: Ich kann keinen Beitrag schreiben ohne die "Edit" Funktion zu nutzen. *grml*

€3: Ich spame zu viel. *mist* *wegrenn*.......

Der Beitrag wurde von nobody bearbeitet: 9. Nov 2006, 21:03
 
Kreuz As
Beitrag 9. Nov 2006, 21:22 | Beitrag #3
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Hoffentlich weit weg. smile.gif
 
JWS
Beitrag 9. Nov 2006, 21:25 | Beitrag #4
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ganz einfach.
wenn er nicht berechtigt war, den vertrag zu ändern, ist die veränderung durch tele2 nicht statthaft.

ergo:
tele2 muss den ursprünglichen zustand wieder herstellen, weil sie nicht einfach die anschlüsse irgendwelcher leute vereinnahmen können.

die leute sollten es wie folgt schreiben:

btr. unrechtmäßige veränderung unseres telefonanschlusses

sehr geehrte damen und herren,

hiermit fordern wir sie auf die unrechtmäßige veränderung unseres telefonanschlusses rückgängig zu machen.

sollten sie dem nicht folge leisten, sehen wir uns leider gezwungen rechtliche schritte gegen sie einzuleiten.

zur sache an sich:
unser sohn hat bei einer von ihnen ausgeschrieben gewinnaktion teilgenommen, welche jedoch nur eine versteckte neukundengewinnung war.
da unser sohn zu keiner zeit jemals bevollmächtigter über unseren telefonanschluss war, sind jedoch alle verträge, die uns, unseren telefonanschluss oder sonstige belange, die uns betreffen, und von ihm auf uns abgeschlossen veträge ungültig.

mfg
.....

das sollte helfen.

Der Beitrag wurde von JWS bearbeitet: 9. Nov 2006, 21:26
 
GFF_phoenix
Beitrag 9. Nov 2006, 22:33 | Beitrag #5
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Kann JWS voll zustimmen, hatte am Montag einen ähnlichen Fall bei mir auf Arbeit. Der Vertrag ist absolut nichtig.


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Ludimus non laedimus!

 
Hummingbird
Beitrag 9. Nov 2006, 23:10 | Beitrag #6
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Ja, Wodka fehlt hier echt.
Der hat wenigstens Niveau gehabt.
 
Volt
Beitrag 9. Nov 2006, 23:42 | Beitrag #7
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Ich hab zwar etwas länger gebraucht um auf den Trichter zu kommen dass Wodka hier anscheinend der Juramensch ist, aber danke soweit smile.gif


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nobody
Beitrag 9. Nov 2006, 23:46 | Beitrag #8
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- Sorry Sinnlospost -

Wo ist denn Wodka?

Der Beitrag wurde von nobody bearbeitet: 9. Nov 2006, 23:47
 
bill kilgore
Beitrag 10. Nov 2006, 00:00 | Beitrag #9
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Wodka hat ne ICQ Nummer. Und hier ist der Tele2 Thread.


///


Ich würde die juristischen Schritte nicht gleich androhen. Ton Musik, Wald und Schall und so... mag ja sein das die im Unrecht sind, aber ein gewisses Niveau... wink.gif Die Armen Supportsklaven können auch nix dafür.


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Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
 
Holzkopp
Beitrag 10. Nov 2006, 02:54 | Beitrag #10
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Richtig ist, dass der Mensch, der nicht Inhaber des Telefonanschlusses ist, diesen nicht kündigen oder verändern kann. Ihm fehlt es an der rechtlichen Befugnis. Vollmacht liegt nicht vor, Anscheins- und Duldungsvollmacht auch nicht.

Ergebnis: keine wirksame Willenserklärung, keine Vertragsänderung.

Damit ist der Anschlußinhaber erlöst.

Teil 2:

Möglicherweise hat Tele2 einen Schadenersatzanspruch gegen den "Witzbold." Schließlich entgeht denen ja Gewinn. Ursächlich dafür ist die Vortäuschung der Befugnis zur Vertragsänderung.
Ausgeschlossen ist der Schadenersatzanspruch u.a. dann, wenn der "Witzbold" den Schaden nicht zu vertreten hat. Weil vielleicht Tele2 zu doof war, die Vertragsdaten zu prüfen. Vielleicht hätte denen auffallen können, das da jemand anderes bestellt. Zumindest könnte das Mitverschulden bei derart windigen Werbemethoden (hallo Wettbewerbsrecht, davon habe ich keine Ahnung) so hoch sein, das ein Schadenersatz nicht in Betracht kommt.

Entscheidende Frage: wie alt ist der Sohn?

Nächste Argumentation: Gewinnspiele mit versteckter Vertragsmodifikation könnten rechtswidrig sein, da sie möglicherweise gegen Treu und Glauben verstoßen oder sittenwidrig sind. Mit solch einer Verknüpfung im Kleingedruckten muß bei einem Gewinnspiel niemand rechnen. An dem Gewinnspiel darf auch ein minderjähriger Sohn teilnehmen, solange das für ihn lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Ist er noch nicht 18, gehts noch einfacher, da der ganze Salat dann eh nichtig ist.

Tele2 auffordern, die Änderung rückgängig zu machen. Frist setzen und danach anmahnen. Und nix zahlen, was über die reinen Nutzungskosten hinausgeht.


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Das staendige Nachgeben der Klugen begruendet die Diktatur der Dummen.
 
JWS
Beitrag 10. Nov 2006, 03:37 | Beitrag #11
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stimmt. an sich müsste es sich um eine form des unlauteren wettbewerbs handeln. das gewinnspiel ist mit seinen offerierten gewinnen der lockvogel für eine versteckte vertragsänderung.

somit hätten wir schon einen verstoß gegen das gesetz gegen den unlauteren wettbewerb.

als nächstes hätten wir noch den möglichen straftatbestand eines betruges. wenn nicht ausdrücklich, ausreichend und offensichtlich auf eine vertragsänderung durch die teilnahmen hingewiesen wurde, und jemand dem ganzen auf den leihm gegangen ist, dürften wir einen vollendeten betrug haben. vertragliche änderungen müssen entsprechend hervorgehoben werden, extra bestätigt werden (unterschrift an der stelle, wo die vertragsänderung erwähnt wird) und nicht irgendwo im kleingedruckten versteckt zu finden sein.

wenn sich tele2 querstellen will, gleich mal mit strafanzeige wegen betruges und meldung beim gewerbeaufsichtsamt "winken".
 
Wodka
Beitrag 12. Nov 2006, 22:55 | Beitrag #12
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Zunächst einmal, ja wenn einem Vetreter die Vertretungsbefugnis fehlt, dann hat dies Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertrages, er ist dann aber nicht nichtig sondern schwebend unwirksam.

Die Wirksamkeit des Vetrages hängt von der Genehmigung des Vetretenen ab, vielleicht ist ein Vertrag mit Tele 2 ja ganz tolll, sowas solls geben, falls nicht würde ich natürlich dazu raten die Genehmigung zu verweigern.

Wer das nachlesen will, der lese § 177 Absatz 1 BGB nach.

Verweigert der Vertretene die Genehmigung, dann ist der Vertrag ihm gegenüber nicht wirksam.


§ 179 BGB regelt die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht.

Nach § 179 Abs 1 BGB ist der Vertreter ohne Vertretungsmacht dem anderen entweder zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet.

Also wird gezahlt.

Es sei die Geschäftspraxis von Tele2 wäre nicht ganz koscher... .

Nun haben die Jungs von Tele2 aber auch eine Rechtsabteilung und sind sich dessen bewusst, dass man sich heute sehr schnell eine Abmahnung einfangen kann.
Es spricht auch nichts grundsätzlich dagegen ein Gewinnspiel und einen Vertragsschluss miteinander zu verbinden, im Gegenteil so etwas kommt häufig vor.
Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung und die kennt irgendwie keiner hier abgesehen von dem Starter des Topics.
Sollte durch die Verknüpfung von Gewinnspiel und Vertragsschluss wirklich ein Potential bestehen, dass ein normaler Verbraucher getäuscht wird, dann gibt es gute Chancen. Wenn nicht, dann nicht.

Betrug liegt natürlich nicht vor.


edit: Interessant wird es natürlich wenn der Sohn minderjährig wäre:

Stichworte: Vertragstheorie vs. § 818 bzw. der Klassiker: Flugreisenfall


Flugreise bei Lorenz


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
Volt
Beitrag 13. Nov 2006, 01:32 | Beitrag #13
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Dankeschön, hat sich dann erledigt smile.gif


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Holzkopp
Beitrag 13. Nov 2006, 20:30 | Beitrag #14
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QUOTE(Wodka @ 12. Nov 2006, 22:55) [snapback]851876[/snapback]

Zunächst einmal, ja wenn einem Vetreter die Vertretungsbefugnis fehlt, dann hat dies Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertrages, er ist dann aber nicht nichtig sondern schwebend unwirksam.


Natürlich, richtig. Ich bin da mal im Schweinsgalopp drüber weg und habe die nachträgliche Genehmigung verneint, was in der Rechtsfolge einen nicht zustandegekommenen Vertrag bedeutet.

Juristisch exakter ist natürlich, die schwebende Unwirksamkeit erst zu klären und danach, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.


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BigGrizzly
Beitrag 14. Nov 2006, 06:39 | Beitrag #15
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QUOTE
Es sei (denn,) die Geschäftspraxis von Tele2 wäre(n) nicht ganz koscher... .


Dazu gibt es einige Anzeichen:

http://daserste.ndr.de/plusminus/2006/t_cid-3281966_.html

besonders dieses Gesprächsprotokoll ist ziemlich aufschlußreich... (Man beachte das Alter der "Kundin")

QUOTE
Gesprächsprotokoll
Sendung vom 31.10.2006 21:50 Uhr (NDR) Callcenter-Mitarbeiter:
"Frau Meier (Name von der Redaktion geändert), dann fangen wir jetzt mit der Aufnahme des elektronischen Anmeldeformulars an. Einverstanden?"

Frau Meier:
"Ja"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Sind Sie selbst der Anschlussinhaber?"

Frau Meier:
SCHWEIGEN

Callcenter-Mitarbeiter:
"Der Telefonanschluss läuft auf Ihren Namen?"

Frau Meier:
"Ja, ja"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ja dann nennen Sie mir bitte Ihren Vornamen und Ihren Familiennamen."

Frau Meier:
PAUSE "Ja das haben Sie doch alles! Sie haben doch bei mir angerufen."

Callcenter-Mitarbeiter:
"Das ist richtig, aber wir müssen das alles noch mal abgleichen und Sie müssen mir das noch mal nennen, damit wird das vergleichen können, das alles übereinstimmt."

Frau Meier:
"Ja."

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ihr Vorname lautet?"

Frau Meier:
"Gerlinde" (Name von der Redaktion geändert)

Callcenter-Mitarbeiter:
"Und Ihr Familienname bitte?"

Frau Meier:
"Meier"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Meier. Und Sie sind geboren wann?

Frau Meier:
"Am 21.03.1920" (Geburtsdatum von der Redaktion geändert)

Callcenter-Mitarbeiter:
"1920. Und Ihre Straße heißt?

Frau Meier:
"Waldstr. 35" (Straßenname von der Redaktion geändert)

Callcenter-Mitarbeiter:
Ja und die Postleitzahl bitte.

Frau Meier:
21222 (PLZ von der Redaktion geändert)

Callcenter-Mitarbeiter:
In welchem Ort?

Frau Meier:
"In, ach rufen Sie mich von Hamburg an?"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Nein"

Frau Meier:
"In Hamburg"

Callcenter-Mitarbeiter:
"In Hamburg. Okay. Frau Meier, dann geben Sie mir bitte die Telefonnummer Ihres Anschlusses mit der Vorwahl an, die auf Tele2 voreingestellt werden soll. Die Vorwahl lautet?"

Frau Meier:
"Äh 040"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Und die Rufnummer bitte?"

Frau Meier:
"Die haben Sie doch! Sie haben mich doch hier angerufen!"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ja aber Sie müssen die die, Sie selber müssen die mir noch mal nennen hier."

Frau Meier:
"Ja? Ja ich weiß nicht. Mache ich das alles richtig? Wenn ich Ihnen diese ganzen Auskünfte gebe?"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ja ich habe die Nummern zwar hier stehen, aber Sie müssen die mir noch mal zum Abgleich vorsagen."

Frau Meier:
"Ja. 1234567" (von der Redaktion geändert)

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ja haben Sie weitere Telefonnummern wie zum Beispiel Faxnummern?"

Frau Meier:
"Nein"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Okay Frau Meier. Dann fasse ich jetzt noch mal ganz kurz für Sie zusammen. Bei dem Service Tele2 Smart wird Ihr Telefonanschluss auf Tele2 voreingestellt. Damit werden Orts-, Fern-, Auslandsgespräche sowie Gespräche in Mobilfunknetze automatisch über das Tele2-Netz geführt. Das genaue Datum der Umstellung wird Ihnen die Deutsche Telekom AG schriftlich mitteilen. Die Einrichtung ist für Sie kostenlos und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bitte bestätigen Sie den Wunsch, Tele2 Smart zu nutzen, durch ein deutliches Ja."

Frau Meier:
GUTTURALES nhe !

Callcenter-Mitarbeiter:
"War das jetzt ein JA!?"

Frau Meier:
SEHR ZÖGERLICH "mhmhmh jjja"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ja? Ja. Frau Meier vielen Dank für Ihren Auftrag vom 19. Mail 2006." (Datum von der Redaktion geändert)

Frau Meier:
"Ja was was heißt Auftrag? Ich habe Ihnen keinen Auftrag gegeben! Das ist unverbindlich!"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Sie haben ja 14 Tage lang Zeit, alles noch mal zu überprüfen, wenn Sie das dann zuhause haben. Ich kann das selber nämlich gar nicht voreinstellen, das kann bloß die Telekom machen."

Frau Meier:
"Aha"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Und die macht das erst dann, wenn Sie sagen, okay, Sie möchten das ausprobieren"

Frau Meier:
"Ja."

Callcenter-Mitarbeiter:
"Und wenn Sie jetzt die Unterlagen zu sich nach Hause bekommen haben, und sagen, ich will das gar nicht erst ausprobieren, da ist die kostenlose Telefonnummer drauf, die brauchen Sie bloß anrufen, und sagen, es soll alles so bleiben wie es ist."

Frau Meier:
"Ist in Ordnung."

Callcenter-Mitarbeiter:
"Ja? Und dann wird da gar nichts weiter gemacht. Dann können Sie das ja mit Ihrem Sohn in aller Ruhe durchgucken."

Frau Meier:
"Ja, gut!"

Callcenter-Mitarbeiter:
"Frau Meier, Ihre Telekomrechnung bezahlen Sie per Bankeinzug? Ist das richtig?"

ABBRUCH DER GEPRÄCHSAUFZEICHNUNG




Und dass das schon länger Methode hat, dazu liefert google auch was:

http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=43378

Der Beitrag wurde von BigGrizzly bearbeitet: 14. Nov 2006, 06:40
 
 
 

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 8. June 2024 - 04:43