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> Reform der Wehrpflicht ab 01.07.03
Wodka
Beitrag 14. Apr 2003, 17:49 | Beitrag #1
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Oberstleutnant
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Sehe ich auch so, dieses Gesetz sofern es den in Kraft tritt, verstößt schlicht und einfach gegen die Wehrgerechtigkeit.

Einmal die Altersgrenze und dann T1, und T2, warum T3 nicht, T3 ist tauglich, zwar nicht zum ExtremkampftauchtornadopilotsniperbeiderKSK, aber tauglich mit Einschränkungen.


--------------------
"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
"Wenn ich groß bin, geh ich zur Volksarmee: Ich lade die Kanone, rumbumm bumm, rumbumm bumm... ."
 
=Dobermann=
Beitrag 15. Apr 2003, 10:41 | Beitrag #2
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QUOTE(Tunguska @ 15 April 2003 - 11:32)
Tauglichkeitsstufe hochsetzen JAWOLL DAS WIRDS SEIN

Ob man nun T3 oder T1 hat. Man wird trotzdem noch wie ein irrer durch die Aga gejagt ohne Rücksicht darauf ob deine Bandscheiben nur noch von ein paar Muskelfasern zusammen gehalten werden oder du nen haufen Herzfehler hast.........den Ausbildern ist es irgendwann auch mal zu scheissegal immer Rücksicht zu nehemen und den ein oder anderen gesundheitlich Gebrechlicheren aussen vor zu lassen....und wenn du dir dann wirklich mal das Knie kaputt machst (lebenslang) deinen Job verlierst weil ein Deppenrekrut dich und deine Kameraden mit nem Laster überrollt, oder du dir nen Tinitus holst weil der DrecksWolf über 100Dzb Dauerlärm verursacht (Grenzwert liegt bei 80dzb) dann is das denen scheissegal und du wirst eiskalt hängen gelassen ganz davon abgesehen das auf dem Beschwerdeweg minimum 70% deiner weggeschickten Anträge NIE ANKOMMEN und wenn du dann mal ne Kopie zu wenig gemacht hast wars das...

Ne Leute auf solch einen Verein hab ich keinen Bock....diese Beispiele sind in meinem Bekannten und Familienkreis tatsächlich geschehen.

Der Bund...bzw. dann das Amt für soziales scheren sich einen Dreck um dich wenn du dir gesundheitliche Dauerschäden holst.

Da komm mir einer nochmal mit Gerechtigkeit bei der Bundeswehr....

du überteibst maßlos.

die AGA ist nicht schwer! da muß man keine sportskanone sein. ist alles machbar, man muß nur wollen.
und das keine rücksicht genommen wird auf festgestellte beschwerden ist schlicht falsch.
wer nen 10kg schein hat z.b. trägt auch net schwerer als 10kg.
und die zahllosen simulanten sollen aufhören rumzuheulen... wenn die keinen schein vom arzt bekommen wird das schon seinen grund haben...
 
SpecialAgent00R
Beitrag 14. Apr 2003, 15:42 | Beitrag #3
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Fähnrich
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Ab 1. Juli
Bundeswehr bis 23  

Künftig müssen weniger junge Männer damit rechnen, zum Wehrdienst eingezogen zu werden. Im Zuge der Bundeswehrreform müssen verheiratete und ältere Männer keinen Wehrdienst mehr leisten. Nach den neuen Kriterien werden sie schon zum 1. Juli dieses Jahres nicht mehr einberufen. Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag in Berlin mitteilte, sollen zum Grundwehrdienst nur noch Männer eingezogen werden, die maximal 23 Jahre alt sind und auf die höchsten Tauglichkeits-Stufen eins oder zwei gemustert wurden.

Bisher mussten Männer bis zum 25. Lebensjahr und mit Tauglichkeitsstufe drei mit einer Einberufung rechnen. Ausgenommen werden künftig auch Fachhochschulabsolventen, die bereits einen Ausbildungsvertrag haben.

Scharfe Kritik an dieser Maßnahme übte der CSU- Verteidigungsexperte Christian Schmidt. Die Verweigerungsquote und Streichungen im Zivildienst durch Familienministerin Renate Schmidt (SPD) hätten zur Absenkung der Einberufungskriterien geführt.

Diese führe zu neuen Ungerechtigkeiten und liefere der Debatte über den Erhalt der Wehrpflicht neue Nahrung, meinte der Abgeordnete. Wenn gerade junge Leute mit hoch qualifiziertem Schulabschluss und mit Berufsausbildung künftig kaum noch einberufen würden, führe dies auch zu einem Qualitätsverlust bei der Bundeswehr.


http://www.n-tv.de/3153608.html
 
Danish_Dynamite
Beitrag 14. Apr 2003, 19:04 | Beitrag #4
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Öhm, mal ganz blöd gefragt...........
Gemustert bin ich damals Ende der 12ten gemustert worden, und aufgrund meines Rückens nur T3. Da ich dann in ne Ausbildung gegangen bin wurde ich auch für eben die ausbildungsdauer freigestellt und werde diese voraussichtlich auch nicht vorm Sommer 2004 beenden, normal eher noch später.......

Muss ich nun also vorrausgesetzt das Gesetz wird so verabschiedet nicht mehr mit meiner Einberufung rechnen? Liege ich da richtig?  ;)

Ich hadde zwar eig. nichts dagegen zum bund zu gehen, aber unpratkisch iss das so natürlich auch nicht........dann kann ich ja noch ein zwei Jahre Geld verdienen bevor ich studieren gehe......... biggrin.gif

Gruß Danish
 
Sumo
Beitrag 14. Apr 2003, 15:46 | Beitrag #5
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Es wäre mal wieder Zeit für eine Verfassungsbeschwerde, wenn dieses Gesetz durchkommt!


--------------------
"So viel Sand und keine Förmchen!"
 Der Frosch am Strand
 
Andreas BWFlyer
Beitrag 14. Apr 2003, 21:02 | Beitrag #6
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Sorry aber diese Gesetzesvorlage ist Schwachsinn im Quadrat, das ganze hat mit Wehrgerechtigkeit (die es heute ja schon nicht mehr gibt) überhaupt NICHTS mehr zu tun. Ich wiederhole immer wieder gerne den Hinweis das ich bisher der EINZIGE war der aus meiner Hauptschulklasse gezogen wurde - von den anderen war noch keine Alte Sau. Ich war der jüngste in der Klasse, alle anderen hatten im Oktober Geburtstag, sind also mittlerweile 24 -> müssen nicht mehr. Sorry aber was ist DAS für eine Gerechtigkeit wenn nur ICH mir den Arsch abfrohr und im Schlamm rumrödelte, mich im Büro langweilte und mit lächerlichen 500 DM nach Hause geschickt wurde, wenn andere zur gleichen Zeit dies alles NICHT müssen und im Job das fünffache verdienten.  Gegen die Tauglichkeit kann man ja nix sagen, wenn weniger Bedarf ist nimmt man halt nur die besten, ist ok. Aber warum Ehemänner nicht?  :mata Warum nicht mehr Leute über 23?? Das ist keine Gleichheit mehr vor dem Gesetz, das ist willkür - die einen haben Pech und werden gezwungen, die anderen sind fein raus.

Ich wäre für einen Sammelbrief an das BMVG, wer von euch unterschreibt mit?


--------------------
Carpe Noctem!
 
Wadenbeisser
Beitrag 15. Apr 2003, 18:54 | Beitrag #7
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QUOTE(Tunguska @ 15 April 2003 - 13:41)
....das sind wie gesagt immernoch Einzelfälle aber es zeigt doch sehr deutlich das dem Bund der einzelne Rekrut einen scheissdreck wert ist und das wird sich nicht ändern trotz neuer Gesetze

Ah! Verstehe!
Einzelfälle die einen logisch richtigen Rückschluss auf einen Gesamtzustand zulassen? Wohl kaum. Mit dieser Art idnuktiver Schlüsse liegt man sehr oft daneben!

btw: Ich habe auch schon in Einzelfällen schwarze Schwäne gesehen, aber deswegen sind noch lange net alle Schäne schwarz.....
 
Tschixel
Beitrag 14. Apr 2003, 16:06 | Beitrag #8
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wo finde ich genaue infos zur durchführung des neuen gesetzes?
"Nach den neuen Kriterien werden sie schon zum 1. Juli dieses Jahres nicht mehr einberufen." heisst das, dass wenn ich als t3 eingestuft bin, ich trotz einberufung zum 1.juli nicht hin gehen kann/muss?

MfG Tschixel
 
Wadenbeisser
Beitrag 14. Apr 2003, 19:49 | Beitrag #9
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Wenn Eurer Meinung nach dieser Entwurf gegen den Geleichheitsgrundsatz verstösst, dann würde dies auch schon das alte Gesetz tun (Altergrenze 25, Tauglichkeit mind. 3 usw)!

Ausserdem wird ja scheinbar nicht das Wehrpflichtgesetz geändert sondern nur die zugehörigen Durchführungsbestimmungen ("Nach den neuen Kriterien werden sie schon zum....")

Und um was wollen wir wetten, dass die Wehrgerechtigkeit erhalten bleibt?
 
Wadenbeisser
Beitrag 15. Apr 2003, 09:56 | Beitrag #10
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Gespart wird dadurch im BMVg nicht viel....
Die verheirateten Rekruten kosten den Bund nicht mehr als andere (das schwarze Schaf haben die USB..); ausserdem bei momentan rund 800 verheirateten GWDL macht ein Verzicht auf diese wenig aus....
Und ob ich einen Soldaten einberufe der T3 oder T2 gemustert ist, auch das macht finanziell keinen Unterschied....
 
Kaschtschey
Beitrag 15. Apr 2003, 19:22 | Beitrag #11
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QUOTE(=Dobermann= @ 15 April 2003 - 11:41)
wer nen 10kg schein hat z.b. trägt auch net schwerer als 10kg.
und die zahllosen simulanten sollen aufhören rumzuheulen... wenn die keinen schein vom arzt bekommen wird das schon seinen grund haben...

mata.gif  mata.gif

Hast wohl deine AGA lange hinter sich, mit der Koppel, G3 und den Stiefeln kommst du locker über 10 Kilo. Bei uns hat einer der beiden Zehnkiloscheine hat bei Biwak mitgemacht, kommt also noch 'n Rucksack nach Verpackungsplan dazu.

@Tunguska

Obwohl das mit deinem Freund Herzfehler kann ich auch nicht nachvollziehen, bei uns gingen die MSG's und Innendienstler sogar zur Küche nicht mit dem ganzen Zug, sondern getrennt.
 
Tobit
Beitrag 14. Apr 2003, 16:13 | Beitrag #12
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Ähm, das heißt das ganz sicher nicht!

Falls deine Einberufung aufgehoben werden sollte, erhälst du nochmal Post von der Bundeswehr.

Aber du kannst gerne mal daheim bleiben und den staatlichen Taxidienst in Anspruch nehmen. wink.gif
 
Ervin Rommel
Beitrag 15. Apr 2003, 09:20 | Beitrag #13
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Bestimmt ist das ganze aus einen Sparplan ala Struck.
Es kostet doch sicherlich ne Menge nen Soldaten auszubilden oder ?
 
Ta152
Beitrag 15. Apr 2003, 19:29 | Beitrag #14
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Zumindest bei der LW gibt (gab) es in der Grundi extra Züge für T3+.


--------------------
/EOF
 
Sumo
Beitrag 14. Apr 2003, 16:24 | Beitrag #15
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QUOTE(Tschixel @ 14 April 2003 - 17:06)
wo finde ich genaue infos zur durchführung des neuen gesetzes?
\"Nach den neuen Kriterien werden sie schon zum 1. Juli dieses Jahres nicht mehr einberufen.\" heisst das, dass wenn ich als t3 eingestuft bin, ich trotz einberufung zum 1.juli nicht hin gehen kann/muss?

MfG Tschixel

Wenn das Gesetz besagt, daß nach dem 1. Juli bestimmte Personen nicht mehr eingezogen werden dürfen, dann kann man da sicherlich was machen. Die Frage ist, ob die ab dem 1. Juli gemusterten nicht mehr eingezogen werden, oder generell alle ab dann, die durchs Raster fallen.

Erstmal einen netten Brief ans Kreiswehrersatzamt schreiben.
Wenn die ablehnen, noch einen Brief und mit dem Anwalt drohen. Und wenn man es dann noch nicht gefruchtet hat, KLAGEN! smile.gif

Alles natürlich unter der Vorraussetzung, daß das Gesetz auch verabschiedet wird.


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Wadenbeisser
Beitrag 14. Apr 2003, 21:29 | Beitrag #16
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@ Flyer:
Wirst Du jetzt albern oder warum hast Du den Brief nicht schon vor Jahren geschrieben?

Ist es "gerechter" die Altersgrenze willkürlich auf 25 Jahre festzulegen? Wohl kaum....

Und warum sollen wohl keine Ehemänner mehr eingezogen werden?
Schon mal überlegt wieviel Geld die Kreisbehörden (->Unterhaltssicherung!) für einen Ehemann zahlen müssen?
 
Wadenbeisser
Beitrag 15. Apr 2003, 10:37 | Beitrag #17
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QUOTE(Tunguska @ 15 April 2003 - 11:32)
Tauglichkeitsstufe hochsetzen JAWOLL DAS WIRDS SEIN

Ob man nun T3 oder T1 hat. Man wird trotzdem noch wie ein irrer durch die Aga gejagt ohne Rücksicht darauf ob deine Bandscheiben nur noch von ein paar Muskelfasern zusammen gehalten werden oder du nen haufen Herzfehler hast.........den Ausbildern ist es irgendwann auch mal zu scheissegal immer Rücksicht zu nehemen und den ein oder anderen gesundheitlich Gebrechlicheren aussen vor zu lassen....und wenn du dir dann wirklich mal das Knie kaputt machst (lebenslang) deinen Job verlierst weil ein Deppenrekrut dich und deine Kameraden mit nem Laster überrollt, oder du dir nen Tinitus holst weil der DrecksWolf über 100Dzb Dauerlärm verursacht (Grenzwert liegt bei 80dzb) dann is das denen scheissegal und du wirst eiskalt hängen gelassen ganz davon abgesehen das auf dem Beschwerdeweg minimum 70% deiner weggeschickten Anträge NIE ANKOMMEN und wenn du dann mal ne Kopie zu wenig gemacht hast wars das...

Ne Leute auf solch einen Verein hab ich keinen Bock....diese Beispiele sind in meinem Bekannten und Familienkreis tatsächlich geschehen.

Der Bund...bzw. dann das Amt für soziales scheren sich einen Dreck um dich wenn du dir gesundheitliche Dauerschäden holst.

Da komm mir einer nochmal mit Gerechtigkeit bei der Bundeswehr....

Und wo ist jetzt bitte schön Deine inhaltliche Aussage zum Thema?
 
Sumo
Beitrag 14. Apr 2003, 16:30 | Beitrag #18
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Im übrigen sehe ich als verfassungsrechtliche Bedenken bei diesem Gesetz.
Die Wehrpflicht ist eh nur verfassungsgemäß, da sie generell jeden trifft. Mit welcher Begründung nun verheiratete ausgenommen werden sollen, muss man mir unter dem Gesichtspunkt der "Wehrgerechtigkeit" nochmal erklären. Weiterhin ist m.M. nach schon ziemlich fraglich, warum nur noch T1 und T2 gemusterte gehen sollen.

Das wirft eine Fragen bezüglich Gleichheitsgrundsatz auf. Wenn man bedenkt, daß das Verfassungsgericht in seinen letzten Urteilen zur Wehrpflicht diese Diskrepanzen nur durch reichlich gedruckse einigermaßen erklären konnte, wäre ich bei diesem Gesetz sehr gespannt.


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Tunguska
Beitrag 15. Apr 2003, 10:32 | Beitrag #19
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Ne Leute auf solch einen Verein hab ich keinen Bock....diese Beispiele sind in meinem Bekannten und Familienkreis tatsächlich geschehen.

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cyborg
Beitrag 15. Apr 2003, 19:11 | Beitrag #20
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QUOTE(SpecialAgent00R @ 14 April 2003 - 16:42)
...die höchsten Tauglichkeits-Stufen eins oder zwei gemustert wurden....

juhuuu, dann brauch ich mir ja keine gedanken zu machen, ich wollte ja eh nicht zum bund


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„Alles ist möglich, selbst dämliche Fragen wie Ihre.“

Joschka Fischer
 
Stauffenberg
Beitrag 14. Apr 2003, 17:45 | Beitrag #21
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die kehrseite, wenn ich t3 gemustert werde, kann mir dann der wehrdienst völlig verweigert werden?
btw: gibts tabellen, in denen die kriterien für die Ts stehen

Gruß. ST


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[b]Alle Angaben wie immer ohne Gewehr![/B]
 
Tunguska
Beitrag 15. Apr 2003, 12:41 | Beitrag #22
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ja natürlich.....jeder Rekrut wird gesondert behandelt Gruppenzwang und Einschüchterungen durch die Ausbilder kommen nicht vor...

Meister Herzfehler hatte eine Befreiung von langen Märschen (über 10km) wurde aber trotzdem auf einen 20km langen Marsch geschickt und ist bei Kilometer 14 mit nem Kreislaufkollaps zusammengebrochen und musste mit dem Rettungshubschrauber ausgeflogen werden, so geschehen am 22 Februar diesen Jahres beim Pionierbattalion in Havelberg an der Elbe.

Auch dort hat es meinen Kumpel erwischt er und 2 seiner Kameraden wurden auf ner Kreuzung in nem Wolf von einem Bundeswehr-LKW überollt...Ergebnis 3 Schwerverletzte...meinem Bekannten hat es die Halswirbel überdehnt so das er seinen Beruf als Tischler nicht mehr ausüben konnte und die Bescheinigung dafür liess ganze 2 Jahre auf sich warten da wirklich nur 3 von 6 Einschreiben ankamen und auch bearbeitet wurden Rest ging irgendwo unter ob absichtlich oder nicht lässt sich nicht beurteilen aber bei meinem Bruder und seinem Tinitus wars genauso der Bund versucht sich vor der Verantwortung zu drücken und mit allen Mitteln die Schuld // Kosten zu vertuschen....das sind wie gesagt immernoch Einzelfälle aber es zeigt doch sehr deutlich das dem Bund der einzelne Rekrut einen scheissdreck wert ist und das wird sich nicht ändern trotz neuer Gesetze


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