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> Antidiskriminierungsgesetz, Der Thread!
Sumo
Beitrag 20. Jun 2006, 15:28 | Beitrag #1
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So liebe Leute hier ist der Text des Antidiskriminierungsgesetzes, wie er wohl in Kürze in Kraft treten wird.
Besonders Hervorheben möchte ich den § 19 des Gesetzes, der bei sog. Massengeschäften das Diskriminierungsverbot (was eine Diskriminierung ist, wird in den §§ 1-5 definiert) vorschreibt. Unter einem Massengeschäft ist so ziemlich alles zu definieren, vom Brötchenkauf beim Bäcker bis zum Autoverkauf. Hier gilt ab jetzt nicht mehr der uralte Grundsatz, daß ich meine Verträge schließen kann mit wem ich will und meine Motive dabei irrelevant sind (man nannte das mal Privatautonomie), sonder ab jetzt schwebt über mir die Diskriminierungskeule. Geradezu grotesk ist in diesem Zusammenhang die Begründung zu § 19 (S.33), die zum Schutze der Privatautonomie das Diskriminierungsverbot nur auf sog. Massengeschäfte anwenden will. Ich würde mal schätzen, daß der Anteil sog. Massengeschäfte im Rechtsverkehr irgendwo bei 80%-90% liegt.

Bei einer Diskriminierung stehen dem Betroffenen dann die Ansprüche aus § 21 zu, d.h. Beseitigung, Unterlassen und Schadensersatz.

Der nächste Knaller folgt jedoch in § 22, der erst einmal kackdreist eine Beweislastumkehr anordnet, d.h. nicht der Kläger muß beweisen diskriminiert worden zu sein, sondern der Beklagte muß das Gegenteil beweisen. Großartig, liebe Leute protokolliert von nun an bitte alles und heftet es fleißig in Leitz-Ordnern ab, man weiß ja nie was da noch alles kommen kann.

Sich durch sog. Antidiskriminierungsverbände vor Gericht vertreten zu lassen folgt aus § 23, denn den Kläger bei all den Erleichterungen auch noch selbst klagen zu lassen wäre natürlich unzumutbar.  ;)

Fazit: Das Antidiskriminierungsgesetz ist eine absolut wirtschaftsfeindliche Angelegenheit, wird die alltägliche Diskriminierung in diesem Land kein bißchen verhindern, aber dafür tausenden von Anwälten eine schöne Zuverdienstmöglichkeit eröffnen. Insofern sollte ich mich eigentlich freuen.
Trotzdem habe ich manchmal das dumpfe Gefühl, als ob unsere Volksvertreter nicht mehr ganz sauber ticken. Ich vermute, daß ein Großteil der Parlamentarier überhaupt nicht weiß, was sich hinter diesem Gesetz verbirgt, die sehen nur Schutz von Schwulen, Behinderten und Ausländern und finden das gut. Denn was kann schlecht daran sein, die armen Minderheiten zu schützen.  :rolleyes
Daß in diesem Zusammenhang auch noch meine favorisierte Partei mit Namen CDU eingeknickt ist und das Gesetz im Bundestag durchgewunken hat, nehme ich ihr äußerst übel.

Hier der Link zur Drucksache:
Bundesrat - Antidiskriminierungsgesetz


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Wodka
Beitrag 20. Jun 2006, 19:01 | Beitrag #2
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Nach meinem Kenntnisstand heißt das Gesetz inzwischen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kurz AGG, das ist nicht weiter dramatisch, denn inhaltlich ändert sich durch die Überschrift wohl nichts.

Warten wir aber erstmal ab, ob es noch Änderungen an dem AGG geben wird, der Bundesrat hat es ja zurückgewiesen, auch wenn er es in diesem Fall nicht endgültig stoppen kann.

Die Gefahr, dass Deutschland von einer Klagewelle überrollt wird, weil sich Hinz und Kunz plötzlich diskriminiert fühlt und Geld sehen will, die liegt jedenfalls ganz klar auf der Hand, insofern ist das Gesetz nachzubessern, wenn nicht, dann wird dies durch Richterrecht geschehen, wie so oft.

Wichtig ist, dass dieser § 23 AGG nur eine Vertretungsrecht schafft, aber kein Verbandsklagerecht, denn das würde einem Missbrauch nun wirklich Tür und Tor öffnen, so schlau war man also nun doch schon.

Ansonsten, Examensrelevanz wie immer gegeben und wohl nicht nur im Arbeitsrecht.


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Almeran
Beitrag 20. Jun 2006, 19:46 | Beitrag #3
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mata.gif
Mal ganz ehrlich, das Gesetz ist doch hmpf.gif


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Der Grad unserer Erregung wächst in umgekehrtem Verhältnis zu unserer Kenntnis der Tatsachen - je weniger wir wissen, desto aufgeregter werden wir.
- Bertrand Russell, Eroberung des Glücks
 
den otes
Beitrag 20. Jun 2006, 20:34 | Beitrag #4
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wenn ich nun als penner verkleidet nicht in eine bar komme dann kann ich die verklagen eek.gif


schwachsinniziös


edit : was wird denn nun bei der bw musterung passieren ?


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Wodka
Beitrag 20. Jun 2006, 20:51 | Beitrag #5
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QUOTE(den otes @ 20.06.2006, 21:34)
edit : was wird denn nun bei der bw musterung passieren ?




QUOTE
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatinnen- und Soldaten-
Gleichbehandlungsgesetz – SoldGG)



S.18 ff.

Viel Spass beim Lesen.


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Chiron
Beitrag 20. Jun 2006, 21:16 | Beitrag #6
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QUOTE(den otes @ 20.06.2006, 21:34)
wenn ich nun als penner verkleidet nicht in eine bar komme dann kann ich die verklagen eek.gif [...]

Ist "Penner sein" für dich eine Ethnie, ein Geschlecht oder eine Weltanschauung/Religion?

Außerdem ist nach den Definitionen die ich in der politischen Diskussion mitbekommen habe eine Bar die so gehoben ist, dass sie "Penner" rausschmeißt (ebenso wie Sumos Autokauf) eben kein Massengeschäft.

Inwieweit die ständige Rechtsprechung dann die gesetzgeberisch gewünschte Definition eines Massengeschäfts ("üblicherweise ohne Ansehen der Person" ist ja sehr gummiweich) ausweitet muss man abwarten.
 
Wodka
Beitrag 20. Jun 2006, 21:41 | Beitrag #7
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QUOTE
§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Begründung, Durchführung und
Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande
kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses
eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande
kommen oder

2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.
(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch
bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2
Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.
(3) Bei der Vermietung von Wohnraum kann eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung
und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig sein.

(4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse.
(5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen
ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei
Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf
demselben Grundstück nutzen.


Man beachte Abs. 3  mata.gif

QUOTE
§ 1
Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu
verhindern oder zu beseitigen.


Damit wir auch wissen was alles böse ist wink.gif


Man beachte auch § 2 Abs. 1 Nr. 8

QUOTE
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehen, einschließlich von Wohnraum.


§ 2 Abs. 1 Nr. 8 könnte man weiter auslegen, als den § 19, insofern soll wohl § 19 den § 2 Abs. 1 Nr. 8 konkretisieren, jedenfalls sehe ich schon jede Menge Klagen, die z.B. auf Diskotheken zukommen, weil irgendjemand nicht reingekommen ist "ey du kommst hier net nei... ." da kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass ein solcher Laden kein Massengeschäft ist, aber naja, das wird wohl nur bei teuren Clubs der Fall sein und das wäre dann auch mein Rat, wenn sich so ein Problem stellt, das Ganze einfach als Club organisieren und schon ist es nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich wink.gif


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den otes
Beitrag 20. Jun 2006, 22:06 | Beitrag #8
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@ Chiron : weltanschauung. bin heute barfuss durch wien gelaufen und da hab ich schon solche sprüche gehört.

@ wodka : das meinte ich nicht. ich meinte wenn man sich nicht damit abfinden will dass man ausgemustert wurde. habs aber nun auf seite 27 gefunden


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Gast_pinkinson_*
Beitrag 20. Jun 2006, 23:12 | Beitrag #9
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Gast



QUOTE(Wodka @ 20.06.2006, 22:41)
QUOTE
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts

inwiefern ist eigentlich die Wehrpflicht davon betroffen?
 
Wodka
Beitrag 20. Jun 2006, 23:38 | Beitrag #10
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QUOTE(pinkinson @ 21.06.2006, 00:12)
QUOTE(Wodka @ 20.06.2006, 22:41)
QUOTE
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts

inwiefern ist eigentlich die Wehrpflicht davon betroffen?

Da ich nichts gegenteiliges gefunden habe bleibt es wohl bei der, meines Erachtens, verfassungswidrigen Diskriminierung der Männer.


Das Gesetz wäre anwendbar:

QUOTE

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich
Dieses Gesetz dient dem Schutz von
1. Soldatinnen und Soldaten,
2. Personen, die zu einer Einberufung zum Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes heranstehen
oder die sich um die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses auf Grund freiwilliger Verpflichtung bewerben.



Wir brauchen jedoch das Gesetz, nicht weil wir uns mit der Wehrpflicht auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes bewegen und dort die Grundrechte unmittelbare Anwendung finden.

Damit ist Art. 3 GG einschlägig und zu der Problematik ob Art. 3 GG verletzt ist haben wir schon ein BVerfG Urteil, mit der folgenden Begründung, die ich der Einfachheit Wikipedia entnommen habe:

QUOTE
Allgemeine Wehrpflicht - nur für Männer
Obwohl in Deutschland eine „allgemeine Wehrpflicht“ existiert, bezieht sich diese nur auf Männer. Zwar verstößt dies grundsätzlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, jedoch wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies nicht zur Ungültigkeit der Wehrpflicht führe: der Gesetzgeber habe die „Männer-Wehrpflicht“ nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen. Somit sei eine „lex specialis“ bezüglich der Wehrpflicht gegenüber der „lex generalis“ des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3 GG) geschaffen worden.

Die vom Gesetzgeber in Kauf genommene Diskriminierung von Männern durch die Wehrpflicht wirft allerdings nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf. Je nach Stand der erreichten Gleichberechtigung ergeben sich entsprechende Akzeptanzprobleme und erhöhen damit zusätzlich die Anforderung an die Politik, die Wehrpflicht ausreichend zu begründen.

Oft wird als Argument - sowohl für als auch gegen eine Ungleichbehandlung - angeführt, Frauen „opferten“ einen ähnlichen Teil ihrer Lebenszeit beim Gebären und Aufziehen von Kindern. Allerdings ist dieser Vergleich umstritten. Nicht nur, dass immer mehr Frauen keine Kinder bekommen, es bleiben auch die Leistungen der Väter hier völlig unberücksichtigt. Im Weiteren zieht die Wehrpflicht mehr als nur berufliche Behinderungen nach sich, wie etwa den oft harten Dienst an sich, die Einschränkung verschiedener Rechte und die entsprechenden Konsequenzen im Ernstfall.


Siehe dazu auch dieses Urteil im Volltext


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"Dass Atombomben auf Deutschland gefallen wären, hat eher strategische Gründe und sollte man nicht persönlich nehmen... ."
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Elliot
Beitrag 20. Jun 2006, 23:41 | Beitrag #11
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Könnte ein Jurist, oder ein Sachverständiger, der das mal gelesen hat, in den wichtigsten Stichpunkten zusammenfassen? Also, was sich ändert und was nicht...
Das ist dann auch mal Kontrolle, ob man's verstanden hat; und viele, u.a. auch ich, wären demjenigen sehr dankbar dafür!


--------------------
Ex falso sequitur quodlibet
 
Wodka
Beitrag 21. Jun 2006, 00:10 | Beitrag #12
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QUOTE(Elliot @ 21.06.2006, 00:41)
Könnte ein Jurist, oder ein Sachverständiger, der das mal gelesen hat, in den wichtigsten Stichpunkten zusammenfassen? Also, was sich ändert was nicht...
Das ist dann auch mal Kontrolle, ob man's verstanden hat; und viele, u.a. auch ich, wären demjenigen sehr dankbar dafür!

Im wesentlichen werden die Antidiskriminierungsregelungen, wie sie bis jetzt z.B. im Arbeitsrecht bestanden haben gestrichen und dafür in diesem Gesetz zusammengefasst um damit die entsprechenden EU-Richtlinien umzusetzen.

§ 611a BGB wäre z.B. solch ein Paragraph, den gibt es dann nicht mehr, ebenso § 611b BGB, § 612 III BGB usw. ... . Ich zähle die jetzt nicht alle auf, wenn es interessiert, der kann es ja nachlesen, in dem Gesetzesentwurf ist eine Liste aller Paragraphen die geändert werden sollen.
Im Arbeitsrecht ändert sich also nicht soviel, außer das man nun in einigen Detailpunkten noch strenger ist.

Das Gesetz wird aber auch Auswirkungen auf das Zivilrecht haben, dazu sind wir hier schon etwas ins Detail gegangen, sowohl Sumo als auch ich.

Insbesondere bei den sog. Massengeschäften, bei denen es nicht auf die Person des Vertragspartners ankommt, soll die Diskriminierungsverbot aus § 1 AGG auch Anwendung finden.

Allerdings, wie Sumo schon völlig korrekt ausgeführt hat, machen diese Geschäfte wohl den Großteil der Geschäfte aus, die tagtäglich abgewickelt werden. Man kann also damit rechnen, sollte dieses Gesetz in Kraft treten, dass alle möglichen Leute anfangen sich aus den verschiedensten Gründen diskriminiert zu fühlen und anfangen wie wild zu klagen und vertreten lassen können sie sich dabei von Mitgliedern sog. Antidiskriminierungsvereinigungen, die aber selbst kein Klagerecht haben, nur ein Vertretungsrecht.
Dennoch ist zu befürchten, dass sich hier Vereine bilden, die sich auf die Jagd nach angeblichen Diskriminierungen begeben und schon genug Diskriminierte finden werden, die sie vertreten können um dann abzukassieren, denn Anwaltskosten entstehen ja nicht.

Ähnlich gibt es das im Arbeitsrecht, wo auch Vertreter der Gewerkschaften ihre Mitglieder vor Gericht vertreten können, § 11 I ArbGG, ein Missbrauch ist hier aber nicht gegeben, meistens handelt es sich um Kündigungsschutzprozesse, ein Grund für eine Gewerksschaftszugehörigkeit ist der Rechtsschutz wink.gif

Um jetzt zum Schluss zu kommen, für den normalen Menschen von der Straße ändert sich zunächst nichts, wenn er sich aber diskriminiert fühlt, dann kann er nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn es denn so beschlossen wird, was wir ja nicht wissen, dagegen klagen.

Das Schreckensbild, das man hier zeichnen könnte, das wäre z.B. Amerika wo Antidiskriminierungsklagen hoch im Kurs sind und absurd hohe Summen eingeklagt werden, sowas wird in Deutschland so nicht passieren, nur geklagt wird werden... .

edit:

Bevor jetzt wieder einer meckert, in eins zwei Sätzen kann man das Thema nicht zusammenfassen, zumal wir uns auch erst einarbeiten müssen und noch nichteinmal sicher wie denn das Gesetz nun endgültig aussehen wird, man kann aber wohl damit rechnen, dass es im Wesentlichen beibehalten wird, vielleicht aber ändert sich doch noch etwas an den Kritikpunkten.


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Gast_pinkinson_*
Beitrag 21. Jun 2006, 08:56 | Beitrag #13
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Gast



noch mal bezüglich der Wehrpflicht, da das BVerfG anscheinend nicht im Stande war sich ersthaft mit der Thema auseinander zu setzten, ist schon jemand auf die Idee gekommen das Ganze an den EuGH weiterzuleiten?
 
Wodka
Beitrag 21. Jun 2006, 19:45 | Beitrag #14
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QUOTE(pinkinson @ 21.06.2006, 09:56)
noch mal bezüglich der Wehrpflicht, da das BVerfG anscheinend nicht im Stande war sich ersthaft mit der Thema auseinander zu setzten, ist schon jemand auf die Idee gekommen das Ganze an den EuGH weiterzuleiten?

Ja und verloren, schon wieder... .

Urteil im Volltext

QUOTE
EuGH bestätigt Zulässigkeit der Wehrpflicht für Männer
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nur für Männer festgelegte Wehrpflicht verstößt nicht gegen europäisches Recht. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 11. März 2003. Die Wehrpflicht als Frage der nationalen Sicherheit falle nicht unter das Europarecht, entschieden die Richter.

Ein junger Mann aus Baden-Württemberg hatte gegen seine Einberufung geklagt mit der Begründung, Männer würden durch die Ableistung des Wehrdienstes gegenüber Frauen diskriminiert, weil sie zu verzögertem Zugang zu Beschäftigung und Berufsausbildung führe. Der Kläger stützte sich dabei auf ein Urteil, mit dem der EuGH vor drei Jahren den Zugang zur Erwerbstätigkeit von Frauen in der Bundeswehr ermöglicht hatte. Doch das Diskriminierungsverbot, auf dem das damalige Urteil beruhe, gelte nur für die Arbeitswelt, heißt es in dem neuen Urteil des EuGH. Die Wehrpflicht wirke sich hier allenfalls indirekt aus.

Die Entscheidungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hinsichtlich ihrer militärischen Organisation, die die Verteidigung ihres Hoheitsgebiets oder ihrer unabdingbaren Interessen zum Ziel hätten, fielen nicht unter das Gemeinschaftsrecht, so die Richter. Die Entscheidung Deutschlands, seine Verteidigung teilweise mit der Wehrpflicht zu sichern, sei Bestandteil einer solchen Organisation. Nachteilige Auswirkungen auf den Zugang zur Beschäftigung könne einen Mitgliedsstaat nicht dazu verpflichten, die Wehrpflicht auch auf Frauen auszudehnen oder abzuschaffen. Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten darstellen.



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Gast_pinkinson_*
Beitrag 21. Jun 2006, 19:51 | Beitrag #15
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Gast



QUOTE
Die Wehrpflicht als Frage der nationalen Sicherheit falle nicht unter das Europarecht, entschieden die Richter.


Sauber... lol.gif
 
Wodka
Beitrag 21. Jun 2006, 19:58 | Beitrag #16
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QUOTE(pinkinson @ 21.06.2006, 20:51)
QUOTE
Die Wehrpflicht als Frage der nationalen Sicherheit falle nicht unter das Europarecht, entschieden die Richter.


Sauber... lol.gif

Is mal ne Aussage, wäre wohl auch ein bißchen dreist, wenn der EUGH uns vorschreibt wie wir unsere Wehrpflicht zu gestalten haben.

Dafür greift der EUGH sich in anderen Fällen gerne Kompetenzen, bei denen man doch manchmal zweifeln kann ob das Gemeinschaftsrecht wirklich so reicht.

Jedenfalls das Thema ist aus juristischer Sicht erstmal in den Sand gesetzt.

Wir haben aber noch ein anderes Thema, das Thema Wehrgerechtigkeit, da kann man noch etwas machen.

Allerdings finde ich gerade die Fundstelle nicht, wird nachgereicht.

Für die schnelle Übersicht erstmal Wiki sicherlich auch verständlicher als ein BVerfG Urteil.

Gibt wohl bis jetzt nur diese Entscheidung, bei der es um eine einstweilige Verfügung geht.

Ich bin mir aber nicht sicher was ich da eigentlich heute in der NJW 2005 beim Durchblättern gesehen habe, werde das bei Gelegenheit noch einmal nachprüfen.


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Sumo
Beitrag 14. Nov 2006, 13:10 | Beitrag #17
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Hallo liebe Leute,
das Antidiskriminierungsgesetz ist ja nun seit einiger Zeit in Kraft und es geht genauso los, wie ich es vorhergesagt habe. Man könnte mich einen Propheten nennen, aber das wäre dann wohl doch zuviel des Lobes. Hier ein Artikel des besten deutschen Nachrichtenmagazins "Der Spiegel":

Der Spiegel - Sorgenfrei benachteiligen

Für die Lesenfaulen habe ich mal ein paar wichtige Absätze markiert:
QUOTE
Wer damals vermutete, das Paragrafenwerk werde vor allem Prozesshansel auf den Plan rufen, die Bürokratie aufblähen und das bis dahin leidlich funktionierende Miteinander an den meisten Arbeitsplätzen durch ein Klima des Misstrauens ersetzen, darf sich mehr als bestätigt fühlen. Es ist noch schlimmer gekommen.

In den Jubelbilanzen, die die verantwortlichen Politiker derzeit zum ersten Geburtstag der Großen Koalition vorbereiten, dürfte das Thema deshalb keine allzu große Rolle spielen. Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt sich Mühe, das Wort "Gleichbehandlungsgesetz" nicht in den Mund zu nehmen. Im Bundestagswahlkampf hatte sie selbst noch von "Jobkiller" und "einem bürokratischen Monstrum" gesprochen. Zwischen Union und SPD wogte um das Gutmenschengesetz ein monatelanger Streit.

QUOTE
Juristen durchforsten Firmenbroschüren und Stellenausschreibungen nach neuerdings illegalen Formulierungen wie "junges Team" (Diskriminierung von Älteren) oder "Bewerbung bitte mit Lichtbild" (Diskriminierung wegen Rasse oder Herkunft).
Auf die Gerichte kommt jede Menge Arbeit zu. Zwölf Piloten klagen gegen die Lufthansa, weil sie mit Erreichen des sechzigsten Lebensjahres nicht mehr an den Steuerknüppel dürfen. Die zuständige Gewerkschaft Cockpit ist schockiert - über die eigenen Leute. Bislang dachte man, die im Tarifvertrag fixierte Altersgrenze diene nicht nur der Flugsicherheit, sondern sei auch eine soziale Errungenschaft.
Auf der Verliererseite stehen irritierenderweise ausgerechnet jene, zu deren Schutz das wohlklingende Gesetz erdacht wurde. Die bescheidenen Aussichten von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt haben sich nicht verbessert. Aus Sorge, in eine juristische Falle zu tappen, haben viele verunsicherte Arbeitgeber die Regeln für ihr Rekrutierungsverfahren überarbeitet. "Die Mappen von Bewerbern mit Handicap werden gleich in der ersten Stufe aussortiert", sagt die Personalchefin eines ostdeutschen Mittelständlers, die gern anonym bleiben möchte.


Ein Riesenspaß, wenn ihr mich fragt. Als Jurist mit frischem Examen kann die Zukunft für mich gar nicht so schlecht aussehen, wenn der Staat solche Gesetze abliefert. biggrin.gif Trotzdem fasst man sich an den Kopf. Wie sagt der Juraprofessor aus Bonn dazu:
"Gesetzgebung auf Ikea-Niveau." Da hat er wohl Recht.


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Black Hawk
Beitrag 14. Nov 2006, 13:38 | Beitrag #18
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pillepalle.gif Tja umso besser.
Jetzt könnte wenigstens gegen diese Luftwaffenwerbekampagne klagen.
"Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt" pillepalle.gif


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Was mach ich hier?
 
polo
Beitrag 14. Nov 2006, 13:48 | Beitrag #19
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Greift das AGG auch im Fall der kath. Kirche, die sich immer noch weigert, weibliche Priester einzustellen?

Kann sich ein Moslem auf das AGG berufen, wenn er sich bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen wegen seines Glaubens bzw. arabischen Aussehens diskriminiert fühlt?

Gruß
Polo


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Liberia: The general that fought General Mosquito was named General Mosquito Spray
 
Shakraan
Beitrag 14. Nov 2006, 15:49 | Beitrag #20
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zwoteres nein, insofern er keinen job da will. biggrin.gif wär schon irgendwie amüsant einen moslem mit vollem rauschebart, turban und arabischem wüstenoutfit bei der flugsicherung zu sehen;) na gut, die uniform müsste halt drüber.

bei ersterem, eigentlich sollte man da keine ausnahmen machen, auch nicht für kirchen^^


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DocBrown
Beitrag 14. Nov 2006, 15:51 | Beitrag #21
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QUOTE(Shakraan @ 14. Nov 2006, 15:49) [snapback]852124[/snapback]

bei ersterem, eigentlich sollte man da keine ausnahmen machen, auch nicht für kirchen^^



Kein Problem. Wenn es auf weibliche Imame gibt/geben muss.


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JollyRoger
Beitrag 14. Nov 2006, 18:17 | Beitrag #22
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QUOTE(Shakraan @ 14. Nov 2006, 15:49) [snapback]852124[/snapback]
zwoteres nein, insofern er keinen job da will. biggrin.gif wär schon irgendwie amüsant einen moslem mit vollem rauschebart, turban und arabischem wüstenoutfit bei der flugsicherung zu sehen;) na gut, die uniform müsste halt drüber.

In London arbeiten viele Menschen mit Turban und Vollbart auf dem Flughafen. rolleyes.gif
Seh ich persönlich auch kein Problem daran
 
DocBrown
Beitrag 14. Nov 2006, 18:30 | Beitrag #23
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Ist ja auch kein Problem. Ich denke, es ging nicht um nen Job da, sondern um die Sicherheitskontrolle an sich.

Der Beitrag wurde von DocBrown bearbeitet: 14. Nov 2006, 18:30


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bill kilgore
Beitrag 14. Nov 2006, 18:40 | Beitrag #24
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QUOTE(JollyRoger @ 14. Nov 2006, 18:17) [snapback]852144[/snapback]

QUOTE(Shakraan @ 14. Nov 2006, 15:49) [snapback]852124[/snapback]
zwoteres nein, insofern er keinen job da will. biggrin.gif wär schon irgendwie amüsant einen moslem mit vollem rauschebart, turban und arabischem wüstenoutfit bei der flugsicherung zu sehen;) na gut, die uniform müsste halt drüber.

In London arbeiten viele Menschen mit Turban und Vollbart auf dem Flughafen. rolleyes.gif
Seh ich persönlich auch kein Problem daran

Das sind dann vermutlich Sikhs wink.gif

QUOTE
"Die Mappen von Bewerbern mit Handicap werden gleich in der ersten Stufe aussortiert", sagt die Personalchefin eines ostdeutschen Mittelständlers, die gern anonym bleiben möchte.

Ahja. Also in Zukunft wie bei ner Bewerbung ins Ausland...


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Look into the eyes of a chicken and you will see real stupidity. It is a kind of bottomless stupidity, a fiendish stupidity. They are the most horrifying, cannibalistic and nightmarish creatures in the world.
 
Gast_pinkinson_*
Beitrag 14. Nov 2006, 20:01 | Beitrag #25
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Gast



Naja, der Bewerber muss seine Behinderung nicht angeben, wenn diese die gewünschte Tätigkeit nicht beeinflussen sollte. Insodern kann man sich bis ins Vorstellungsgespräch schon mal durchmoggeln.

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Was ich mich immer wieder frage ist, wieso die Legislative diesem dreckigen Juristenpack nicht endlich das Handwerk legt in dem nur noch Abmahnungen zulässig gemacht werden, bei denen ein überaus offensichtliches Interesse besteht. Dieses muss ausserdem vom Abmahn-Wichser nachgewiesen werden. Dann wäre Ruhe im Kasten. Denn wenn ich höre, dass ich ein Start-Up wegen eine fehlenden Impressum auf der Web-Seite und der folgenden Abmahnung dicht macht, kriege ich das kalte Kotzen. :mad

"Was wären alle Anwälte auf dem Meeresgrund". "Ein guter Neuanfang für die Menschheit". Dem ist wahrlich nichts mehr hinzuzufügen...
 
Major_Steiner
Beitrag 14. Nov 2006, 21:17 | Beitrag #26
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@pinkinson
Meinst du die MediaMarkt-Geschichte?

Gruß,
Major Steiner


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Gast_pinkinson_*
Beitrag 14. Nov 2006, 22:39 | Beitrag #27
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Gast



Ich meinte eher die Geschichten, dass jeder reudiger Anwalt hier in Deutschland wegen einer Kleinigkeit eine Abmahnung schreiben darf und dafür Geld verlangen kann.
 
Major_Steiner
Beitrag 14. Nov 2006, 23:03 | Beitrag #28
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Ja is klar. Ich dachte nur dein Beitrag zielt auf die seltsame Abmahnungspolitik von MediaMarkt, durch die jede Menge Einzelhändler ernsthaft Probleme haben.

Und der zuständige Anwalt macht sogar in den Werbespots mit. wink.gif

Gruß,
Major Steiner


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nobody
Beitrag 15. Nov 2006, 11:33 | Beitrag #29
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Wenn sich ein bärtiger Moslem bei Flughafensicherung bewirbt und die sagen du darfst hier arbeiten, wenn du den Bart abnimmst, weil es so verlangt wird, kann er dann auf "oh meine tolle religion sagt aber...." AGG klagen?
 
DocBrown
Beitrag 15. Nov 2006, 15:42 | Beitrag #30
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Was gilt eigentlich als Religion im Sinne des Gesetzes und was nicht?
Jeden Glauben den ein Mensch hat? Oder muss das offiziell anerkannt werden?


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