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14. Sep 2017, 16:36 | Beitrag
#31
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Grenadier Beiträge: 16 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.05.2011 |
Hat dein Gegenüber "nur" einen Schraubenzieher, verblutet aber am Katana im Unterleib, dann ist es keine Notwehr mehr. Also das stimmt so nicht. Bei Notwehr gibt es keine (!!) Verhältnismäßigkeit und es findet auch keine (!!) Güterabwägung statt. Greift mich jemand mit einem Schraubendreher oder einer Brechstange an, darf ich jedes mir zur Verfügung stehende Mittel einsetzen, mit welchem ich den Angriff abwehren kann. Verhältnismäßigkeit kommt nur zum Tragen, wenn die Notwehrfähigen Rechtsgüter oder die eingesetzten Mittel in einem krassen Missverhältnis stehen. Ich darf z.B. nicht mit einer Büchse oder Flinte auf Kinder schießen, die mir dich Kirschen vom Baum klauen oder jemand behauptet, meine Mutter könnte nicht kochen. Bei einem Angriff mit einem Schraubendreher oder Brecheisen kann hiervon aber keine Rede sein. Selbst wenn es zu einem Notwehrexess kommt, bleibt man Straffrei (s. §33 StGB) Leider Gottes werden zwar immer wieder Notwehrhandlungen von unteren Gerichten Erstinstanzlich nicht als solche anerkannt, aber fast immer in den höheren Instanzen dann wieder bestätigt. Ist halt schade das sich das Opfer (der Notwehrer) immer wieder (nicht immer) durch die Instanzen klagen muss. Ist mir aber immer noch lieber als Leib, Leben oder Eigentum einzubüßen. Selbst bei dem Opa, welcher den beiden Südländischen Einbrechern hinterhergeschossen (!!) hat, wurde die Notwehr vor Gericht bestätigt. Und dies nachdem die Staatsanwaltschaft, was sie ursprünglich gar nicht wollte, und erst nach massivem Öffentlichen Druck durch die Familie der getöteten Täter, anklagte. Aber nichts desto trotz: Jede Notwehr ist ein Einzelfall und muss halt auch einzeln betrachtet werden. -------------------- Das Tolle daran, die einzige zwischen Richtig und Falsch unterscheidende Art zu sein, ist, dass wir uns immer genau die Regeln ausdenken können, die uns in den Kram passen.
Douglas Adams – Die letzten ihrer Art |
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14. Sep 2017, 17:19 | Beitrag
#32
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
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14. Sep 2017, 17:52 | Beitrag
#33
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Major Beiträge: 8.391 Gruppe: VIP Mitglied seit: 24.10.2010 |
Hat dein Gegenüber "nur" einen Schraubenzieher, verblutet aber am Katana im Unterleib, dann ist es keine Notwehr mehr. Also das stimmt so nicht. Bei Notwehr gibt es keine (!!) Verhältnismäßigkeit und es findet auch keine (!!) Güterabwägung statt. Dachte ich auch immer, und dann kam das: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/stre...s-a-660228.html Der Beitrag wurde von 400plus bearbeitet: 14. Sep 2017, 18:07 |
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14. Sep 2017, 19:41 | Beitrag
#34
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Generalleutnant Beiträge: 10.520 Gruppe: WHQ Mitglied seit: 05.05.2001 |
Ohne jetzt hier übermäßig zitieren zu wollen:
Bauliche Absicherung Je nach Bundesland gibt es kriminalpolizeiliche Beratungsstellen die tlw. gar kostenfrei ihren Rat anbieten. In Berlin wird glaub ich bereits schon bei der Eigenheimplanung beraten (kostenlos für Privatpersonen). Dazu gibt es online diverse Beratungsangebote, bspw. (K)-Einbruch Man kann vieles machen, das nicht von außen gesehen wird. Denn, wenn das höchstgesicherte Eigenheim aus seiner Umgebung schlicht heraussticht, wird es für den geneigten Täter vielleicht erst deswegen interessant - weil, da muß ja was zu finden sein. Gerade bei Einfamilienhäusern mit Garten: eine gut gesicherte Tür bringt nichts, wenn die Fenster, Kellertüren, Terrassentüren, Balkontüren, Garagentore, ... scheiße sind. Auch beliebt: Fenster im 1. OG offen lassen, aber die Leiter steht im unverschlossenen Gartenhaus/Werkzeugschuppen/whatever. Kopf einschalten ist die halbe Miete. Es gibt nicht das einbruchssichere Haus. Man kommt überall rein. Aber man kann die Gelegenheiten zusammenkürzen: - Deckungen nehmen (Einsichtnahme von der Straßenseite; man kann sich dann vielleicht nicht mehr unbeobachtet nackt auf der Terrasse sonnen, aber man muß sich eben entscheiden, Kellertüren in extra verwinkelten Eingängen, ...), - Fenster- und Türsicherung verstärken (Zapfen, ...) - Terrassenjalousien von innen mit einem Schlossriegel gegen Hochdrücken sichern - ganzjährige Dornengewächse o.ä. vor Fenstern an schwer einsehbaren Stellen, - Bewegungsmelder, - Gelegenheits-Werkzeuge vermeiden (Tritthilfen [Kübel, Eimer, waagerecht angebrachte Kellerfenstervergitterung, Türklinken über Fenstern in höheren Geschossen, ...], Ziersteine zum Scheiben einwerfen, offene Werkzeugschuppen, irgendwelche Dekorationselemente zum in die Erde stecken die aus Metall sind und sich super zum Hebeln eignen, ...) - ... Im Schnitt muß man nur fünf bis sieben Minuten erkämpfen, ab dann wirds für die meisten Einbrecher zu heiß. Schlussendlich kann man vielleicht die Strafverfolgung erleichtern in dem man Kameras montiert (aufs Grundstück gerichtet). Schlau ist die Übertragung auf eine Cloud oder einen Server, weil so eine Festplatte auch mal Beine bekommen kann, wenn die bauliche Absicherung dann doch nicht so toll war. Kameras sollte man vielleicht nicht offen ausstellen. Sie sind mit teleskopierbaren Gartenzangen schnell mal abgeklemmt oder anders umgangen. Weiters glaube ich nicht an die Abschreckung durch Kameras. Schlau ist es weiterhin die Seriennummern/Individualkennzeichnungen ggf. mit Bildern von entwendungswürdigen Geräten irgendwo zu hinterlegen. Gleiches gilt für Schmuck: Bilder, Gravuren, ... Wenn es weg ist, ist es weg. Der Einbrecher sitzt aber nicht auf dem Zeug, sondern er wird es veräußern. Und es passiert öfter Mal, das Hehlerware wieder auftaucht. Super, wenn man sie dann nicht zuordnen kann. Für den Einbrecher und den Hehler. Der Einbrecher und der Geschädigte Der Einbrecher ist ein Einbrecher. Wollte er bei seiner Arbeit Menschen begegnen, wäre er Räuber geworden. Die meisten dieser Leute kommen am Tage, wenn keiner daheim ist. Zeitfenster von ein paar Stunden reichen aus. Die schauen sich ihr Zielhaus aus, beobachten es: da wird das Familienauto mit leeren Pfandflaschen beladen, also wird man in den nächsten ein bis zwei Stunden Ruhe zum Arbeiten haben. Und schon ist der Restsamstag des Geschädigten im Arsch. Es gibt tatsächlich eine Einbruchsmasche, bei der meistens durch Falle drücken, die Wohnungstür geöffnet wird, während die Bewohner zu Hause sind. Hierbei wird ausgenutzt, dass die meisten Menschen wenn sie daheim sind, hinter sich nicht abschließen oder ihr Zusatzschloss nicht nutzen. Ziel sind meistens im Eingangsbereich liegende Wertgegenstände wie Geldbörsen oder Handtaschen. Grundsätzlich meiden Einbrecher aber den direkten Kontakt zu ihrem Opfer. Das ist ihr Beruf, die machen das öfter. Zum einen wollen sie Menschen physisch vielleicht gar nicht verletzten, zum anderen wissen Sie, dass je weiter sie vom Delikt her gehen, je öfter sie gesehen werden, desto mehr haben sie die Polizei am Arsch. Unerkannt zu bleiben ist ihr Kapital. Hunde sind voll töfte. Man kann seinen Hund natürlich im Haus einschließen, wenn man nicht da ist. Ist dann nur unzweckmäßig wenn der Vierbeiner sich dann versteckt, wenn der Einbrecher kommt oder sich streicheln lässt oder sich damit begnügt, dass man ihm den Kühlschrankinhalt auf dem Küchenboden verteilt. Die Frage ist, ob man dann entsprechend anders geartete Hunde noch mit seiner Familie, insbesondere Kindern, kombinieren möchte. Wachsame Nachbarn sind super. Manchmal gibt es ihn, diesen einen Nachbarn, dem die beiden Typen, in der Paketboten-Uniform, die ohne Paket auf die Rückseite des Nachbarhauses gegangen von Anfang an komisch vorkamen. Ist halt nur doof, wenn er das für sich behält, bis er bei der Tatortbegehung mal danach gefragt wird. Sich hier mal im Kreis der Nachbarn zusammen zu setzen und sich kennen zu lernen ist viel wert. Man bekommt mit, wer wohin gehört und wer hier nicht hierhergehört. Selbstverteidigungskrams Pfeffer funktioniert in beide Richtungen, gerade bei engen Räumen, spätestens bei der Kontaminierung durch Körperkontakt. Pfeffer wird aber in rd. 15% der Fälle beim Gegenüber ohne Erfolg bleiben, da die Wirkung bspw. durch BtM, Psychosen, Gewöhnung, … herabgesetzt wird. Blenden funktioniert immer, bei BtM und Alkoholeinfluss eher noch besser. Hier sollte es aber keine superstarke Leuchte sein (300lm reichen), da man dem Gegenüber auf engen Raum zwar auch blendet, aber eben auch die Umgebung für ihn mitausleuchtet. Von PTB-Waffen halte ich nichts. 1. Wird sinnlos eskaliert. Sollte man wirklich einen Einbrecher damit überraschen, wird der vielleicht um sein Leben fürchten und statt zu fliehen eher angreifen. Denn verständlicherweise möchte er gerne Leben und Freiheit behalten. 2. Geht die Wirkung auch hier in beide Richtungen. Messer sind einfach nur doof. Man muß nahe ran. Und wenn es richtig doof kommt, schleicht man nachts mit dem self-defense-folder durch die Gegend während der bis dahin unbewaffnete Einbrecher sich bei Bedarf am Messerblock in der Küche bedient. Wer unbedingt will: es gibt bspw. von ASP kurze Teleskopschlagstöcke (Airweight Baton, …). Die darf man daheim führen und von der Indoornutzung sollten die auch brauchbar sein. Im Zweifel muß man dann halt zu Ikea und sich neue Lampenschirme kaufen… Sollte tatsächlich mal nachts irgendwo eingebrochen werden und es ist ein Bewohner zu Hause, dann halte ich es für zweckmäßig Lärm zu machen und dann ggf. ein Möbelstück vor die von innen abgeschlossene Tür zu schieben, während man über ein Telefon in Griffreichweite die Polizei alarmiert. Der Beitrag wurde von Father Christmas bearbeitet: 14. Sep 2017, 19:50 -------------------- Für neuen Bildschirm, hier [ X ] Nagel einschlagen.
Zur Kritik an der deutschen Justiz. Natürlich foltert die deutsche Justiz nicht, denn das würde bedeuten, dass ein Richter das Foltern anordnet. Damit verkennt der Fragesteller bereits die Gewaltenteilung in Deutschland. Für Folter ist nach der Gewaltenteilung die Exekutive zuständig. #flapjackmafia |
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14. Sep 2017, 20:20 | Beitrag
#35
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Da südländische Einwanderer etwas härter reagieren, wenn bei ihnen jemand einbricht, meiden die normalen Einbrecher solche Gegenden. Dein Weltbild tut manchmal echt weh.Das trifft in weiten Teilen Deutschlands sicher nicht zu, komplett und in jedem Falle abwegig ist es allerdings nicht. Türkische Kollegen leiden mit ihrer Familie ebenso unter Einbrüchen wie ich. Allerdings wohnen wir auch beide in "besseren" Gegenden. Da ich sowohl in Deutschland, als auch im "südländischen" Ausland in weniger guten Gegenden gewohnt habe kann ich sagen, die Reaktionen auf einen gestellten Einbrecher sind dort zum Teil deutlich robuster als wir es gewohnt sind. Und die Vorgehensweise hat auch entsprechend abschreckende Wirkung. Wobei dort, wenn die Polizei nachfragt auch niemand etwas von der ganzen Sache bemerkt hat. Wenn die Klientel aus derselben Wohngegend kommt, führt das zusätzlich manchmal dazu, dass vor der eigene Haustür kein Scheiß gebaut wird. Mein offensichtlich vollgeladenes Auto und meine Wohnung im Epizentrum des Asogebietes einer südländischen Stadt waren in Kombination mit Wohnen vor Ort und einem entsprechenden Auftreten jedenfalls zu keinem Zeitpunkt von Interesse. Der Beitrag wurde von Room 101 bearbeitet: 14. Sep 2017, 20:25 |
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14. Sep 2017, 21:40 | Beitrag
#36
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Oberleutnant Beiträge: 2.420 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.01.2006 |
Hat dein Gegenüber "nur" einen Schraubenzieher, verblutet aber am Katana im Unterleib, dann ist es keine Notwehr mehr. Also das stimmt so nicht. Bei Notwehr gibt es keine (!!) Verhältnismäßigkeit und es findet auch keine (!!) Güterabwägung statt. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. § 32 StGB Und Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. § 33 StGB Das Bedeutet nicht, dass es keine Verhältnismäßigkeit oder Güterabwägung gibt. Der Staatsanwalt wird sehr genau abgrenzen bis wohin Du den gegenwärtigen Angriff abgewendet hast und ob Du die Notwehrsituation überschritten hast, das ist der Punkt an dem der Täter seinen Angriff abricht. Also Täter greift an -> Katanahieb 1 auf die Waffenführende Hand zur Abwehr des Schraubenziehers = Notwehr -> Der Täter setzt nicht zu einem weitern Stoß an -> und mit dem 2. Katanahieb ist die Notwehr überschritten. Oder: Du stellst den Täter, dieser hat den Schraubenzieher in der Hand, setzt aber nicht zum Angriff an -> Katanahieb = Notwehr überschritten. Stellt sich dann noch heraus, dass Du sportmäßig mit dem Katana umgehen kannst, wird Dir der Staatsanwalt unterstellen, dass Du den Angriff mit Katana hättest abwehren können, ohne den Täter zu Sushi verarbeiten zu müssen. Auf Verwirrung, Furcht oder Schrecken wirst Du Dich nicht berufen können, da Du mit dem Schwert den Täter aktiv gesucht und gestellt hast. Der Beitrag wurde von Havoc bearbeitet: 14. Sep 2017, 21:42 |
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14. Sep 2017, 22:52 | Beitrag
#37
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Generalmajor d.R. Beiträge: 19.265 Gruppe: Moderator Mitglied seit: 10.06.2002 |
Damit ich also eine Schuss bereite Gaspistole bei mir tragen darf, ist ein kleiner Waffenschein notwendig. Gibt es für diesen Gründe, den nicht zu erhalten? Also Verfehlungen die einen für "nicht tauglich" einstufen, sei es aus der Vergangenheit oder oder? Gruss Walter https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein -------------------- Sapere Aude & Liber et Infractus
"He uses statistics as a drunken man uses lamp-posts... for support rather than illumination." - Andrew Lang (1844-1912) "Seit ich auf deutsche Erde trat, durchströmen mich Zaubersäfte. Der Riese hat wieder die Mutter berührt, Und es wuchsen ihm neue Kräfte." -- Heinrich Heine (1797-1856), Deutschland ein Wintermärchen, Caput I Quidquid latine dictum, altum videtur. -- Nενικήκαμεν! -- #flapjackmafia |
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15. Sep 2017, 00:20 | Beitrag
#38
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Messer sind einfach nur doof. Man muß nahe ran. Und wenn es richtig doof kommt, schleicht man nachts mit dem self-defense-folder durch die Gegend während der bis dahin unbewaffnete Einbrecher sich bei Bedarf am Messerblock in der Küche bedient. Wenn es um legitime Notwehr geht, also die Abwehr eines Angriffs, dann ist die Problematik der geringen Distanz ja praktisch von vornherein gegeben. Von daher halte ich den Schlagstock für ähnlich fragwürdig wie das Messer. Ich würde eher nach einem Mittel suchen, um einen Angreifer auf Distanz zu halten. Eine Stangenwaffe die den häuslichen Dimensionen angepasst ist erscheint mir am geeignetsten. Vielleicht eine abgesägte Mistgabel oder ähnliches. Wer unbedingt will: es gibt bspw. von ASP kurze Teleskopschlagstöcke (Airweight Baton, …). Die darf man daheim führen und von der Indoornutzung sollten die auch brauchbar sein. Im Zweifel muß man dann halt zu Ikea und sich neue Lampenschirme kaufen… |
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15. Sep 2017, 01:40 | Beitrag
#39
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Angesichts der, sagen wir mal erstaunlichen, Rechtssprechungspraxis in Deutschland rate ich bei einer Bewaffnung, die zu schweren Verletzungen oder dem Tod des Eindringling führen kann von vorbereiteten Lösungen wie verkürzten Stangenwaffen, "Lucille" Baseballschlägern oder anderen Gegenständen, die nicht im Haus üblich sind (cold steel gladius etc) dringen ab. Das wird euch als Absicht zur Benutzung ausgelegt werden.
Falls ihr es mit dem Einsatz der Waffen wirklich ernst meint, macht es wenig Sinn "an die Rechtssprechung angepasste Lösungen" in einem Forum zu besprechen. Solltet ihr diese Lösungen wie im Forum beschieben eisetzten und der StA findet den thread könnt ihr euch vorstellen, was passieren wird. Ein Hirschfänger und eine Saufeder in einem ausdekorierten Jägerhaushalt könnte durchgehen. Allerdings müsst ihr damit rechnen, dass euch vorgehalten wird, ihr hättet aufgrund eurer waidmännischen Kunst auch weniger gefährliche Verletzungen zufügen können, wenn ihr nur gewollt hättet. Da geistern bei einigen Staatsanwälten und Richtern noch sehr abenteuerliche Vorstellungen durch die Köpfe. Wir arbeiten an diesem Problem, das wird aber bis es breiten Effekt in der Fläche hat noch Jahre in Anspruch nehmen. zum Teleskopschlagstock: Ich war bisher noch in keinem vergleichbaren realen Gefecht aber in Übungskämpfen Schlagstock alleine gegen Markierungsmesser geht das meistens schlecht für den mit dem Stock aus. zu baulichen Veränderungen zur Härtung der Wohnung: Das muss im Falle einer Mietwohnung halt auch der Vermieter mitmachen. Der Beitrag wurde von Room 101 bearbeitet: 15. Sep 2017, 01:45 |
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15. Sep 2017, 13:23 | Beitrag
#40
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
...von vorbereiteten Lösungen wie verkürzten Stangenwaffen, "Lucille" Baseballschlägern oder anderen Gegenständen, die nicht im Haus üblich sind (cold steel gladius etc) dringen ab. Das wird euch als Absicht zur Benutzung ausgelegt werden. Gibt es dazu irgendwelche Referenzurteile? Ich kann dem Notwehrparagraph nicht entnehmen, dass es derartige Ausschlusskriterien gibt. Einen Baseballschläger im Schirmständer neben der Haustüre zu haben, ist meines Wissens nach nicht strafbar. Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Notwehrhandlung gegeben sind, dann spielt es (nach meinem Verständnis) keine Rolle mit welcher Art Waffe die Notwehr ausgeführt wird. Das Problem dürfte eher darin bestehen, nachher vor Gericht nachzuweisen, dass die Gewaltanwendung tatsächlich erforderlich war und auch mit dem mildesten verfügbaren Mittel ausgeführt wurde.
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15. Sep 2017, 14:16 | Beitrag
#41
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Mit Referenzurteilen kann ich dir nicht dienen. Ich bin kein Jurist und werde mich diesem Thema sicher nicht auf diese Weise annähern.
Meine Erfahrungen in diesem Bereich läßt mich allerding zu einer gewissen Vorsicht raten. Vieles ist per se nicht verboten aber der Kontext entscheidet. Das gilt selbst in den USA (Diren Dede). Was sieht wohl mehr nach einem geplanten gewaltsamen Vorgehen gegen einen Eindringling aus? "Lucille" im Schirmständer, ein Baseballschläger im Schirmständer, ein Baseballschläger mit Baseball und Baseballhandschuh vor einem Bild der Mannschaftsaufstellung 2016 der Frankfurt Eagles im Regal neben der Tür? |
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15. Sep 2017, 14:22 | Beitrag
#42
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Was sollte denn dagegen sprechen, für den "V-Fall" vorzusorgen? Es steht nirgends geschrieben, dass Notwehr mit zufälligen Gegenständen zu erfolgen hat.
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15. Sep 2017, 14:52 | Beitrag
#43
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Mit mir musst du da keine Diskussion führen, ich bin weder Staatsanwalt noch Richter. Aber ich habe regelmäßig beruflich in diesem Bereich mit ihnen zu tun und rate deshalb zu großer Zurückhaltung.
Frage: "Was sollte denn dagegen sprechen...?" Antwort: Eine gewisse Realitätsferne in der Rechtsprechungspraxis und eine gewisse aktionistische Schizophrenie des Staates. Was die Rechtsprechungspraxis im Bereich Notwehr angeht, wirst du mit google einige erstaunliche Urteile zu Tage fördern. Bsp. Schizophrenie: Ratgeber Notfallvorsorge des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vs. Eignung für den Staatsdienst wird potentiell in Frage gestellt, wenn du Prepper bist (müssten jetzt nicht alle Mitarbeiter des BBK entlassen werden? ) |
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15. Sep 2017, 14:59 | Beitrag
#44
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Was die Rechtsprechungspraxis im Bereich Notwehr angeht, wirst du mit google einige erstaunliche Urteile zu Tage fördern. Genau danach frage ich ja. Ich stecke da nicht in der Materie.Den Fall Diren Dede hatten wir damals auch hier im Forum diskutiert. Das war ganz klar keine Notwehr und nicht mal Selbstverteidigung nach amerikanischen Maßstäben. Vorsatz wird es nicht dadurch, das eine Waffe bereitgehalten wird. Und im besagten Beispiel lautete das Urteil Mord. http://www.whq-forum.de/invisionboard/inde...=30236&st=0 |
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15. Sep 2017, 15:06 | Beitrag
#45
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Oberleutnant Beiträge: 2.024 Gruppe: Members Mitglied seit: 31.05.2010 |
Was sollte denn dagegen sprechen, für den "V-Fall" vorzusorgen? Es steht nirgends geschrieben, dass Notwehr mit zufälligen Gegenständen zu erfolgen hat. Nein. Es steht aber geschrieben, dass Notwehr das ist, was zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs auf sich selbst oder anderen notwendig ist. Du bist in der Wahl der Mittel nicht eingeschränkt. Einschränkungen gibt es aber durchaus. Denn nicht alles ist Notwehr. Und auch in einer Notwehrlage darfst du alles tun. Insbesondere dann, wenn "mildere Mittel" zur Verfügung gestanden hätten, die zur Abwehr des Angriffs ausreichend gewesen wären. Was gar nicht geht ist eine Notwehrlage selbst herbeiführen. Im Endeffekt ist viel erlaubt, aber insbesondere mit tödlicher Gewalt sollte man sich zurückhalten. Denn überschreitet man die Grenzen der Notwehr kann man immernoch straffrei bleiben (Notwehrexzess), allerdings nur wenn man glaubhaft darlegen kann aus Furcht oder Schrecken gehandelt zu haben. Das wird im Falle eines Einbruchs recht leicht darzulegen sein, wirkt man aber übermäßig vorbereitet dann kann einem der Richter diese Furcht auch durchaus einmal absprechen. Grundsätzlich darfst du auch in Deutschland jemanden erschießen, der grade deinen Fernseher klaut. Du darfst es aber nicht unter allen Vorzeichen. Abgesehen davon ob man wirklich jemanden erschießen möchte, nur weil er grade dabei ist deine Stereoanlage durch deine Haustür zu tragen (gegen dessen Verlust du möglicherweise sogar versichert bist) @ Room 101: Wenn ich mir die bekannt gewordenen Fälle der letzten Jahre so anschaue (Hells Angels Boss erschießt ohne Vorwarnung Polizisten durch geschlossene Tür, Rentner erschießt flüchtigen Einbrecher) dann erscheint es mir nicht, als wären deutsche Gerichte besonders streng bei der Auslegung der Notwehrparagraphen, eher ist das Gegenteil der Fall. /e Apropros Rechtsprechung: http://www.kostenlose-urteile.de/topten.notwehr.htm Von 10 aktuellen Urteilen sind 8,5 pro Notwehr. Inklusive Glaswurf wegen Zigarettenrauch anpusten, also ich bitte dich. Der Beitrag wurde von Malefiz bearbeitet: 15. Sep 2017, 15:10 -------------------- Look to your sins, Lord Renly. The night is dark, and full of terrors
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15. Sep 2017, 15:16 | Beitrag
#46
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Oberstleutnant Beiträge: 14.062 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.12.2004 |
Denn überschreitet man die Grenzen der Notwehr kann man immernoch straffrei bleiben (Notwehrexzess), allerdings nur wenn man glaubhaft darlegen kann aus Furcht oder Schrecken gehandelt zu haben. Das wird im Falle eines Einbruchs recht leicht darzulegen sein, wirkt man aber übermäßig vorbereitet dann kann einem der Richter diese Furcht auch durchaus einmal absprechen. Augenblick mal, ich rede nicht davon wie man am "besten" mit einem Notwehrexzess vor Gericht durch kommt. Natürlich wird ein Kampfsportler gute Gründe liefern müssen, warum er exzessive Gewalt angewendet hat... und das ist auch gut so. |
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15. Sep 2017, 15:24 | Beitrag
#47
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Ich beschäftige mich selten mit Aktenzeichen und konkreten Urteilen. Der folgende Artikel gibt aber einen ganz guten Eindruck wie unübersichtlich das ganze für Nichtjuristen sein kann:
klick mich, ich bin ein link |
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15. Sep 2017, 15:27 | Beitrag
#48
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
@ Malefiz
Die Gerichte sind nicht grundsätzlich notwehrfeindlich. Man sollte aber nicht den Eindruck erwecken, man habe quasi auf die Konfrontation gewartet und maximalen Schaden am Gegner vorbereitet. Und gerade in den Rentner-Fällen lohnt es sich die Urteilsbegründungen zu lesen. Da zeigen sich die durchaus erstaunlichen Vorstellungen mancher Juristen. Lange Rede, kurzer Sinn, ich werde hier keinen Urteils-Pingpong spielen. Habt einfach im Hinterkopf, dass Juristen anders denken als Otto-Normalverbraucher. Der Beitrag wurde von Room 101 bearbeitet: 15. Sep 2017, 16:20 |
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15. Sep 2017, 17:17 | Beitrag
#49
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Hauptmann Beiträge: 4.582 Gruppe: Members Mitglied seit: 18.03.2003 |
Im Gebiet Rhein-Main-Neckar kam es in den vergangenen Monaten zu mehreren Einbrüchen, bei denen sich die (mindestens) 2 Täter folgendermaßen verhielten: Nach schaffen eines Zuganges zu Haus/Wohnung einen Gegenstand (z.B. Stuhl) als improvisierte "Alarmanlage" von innen gegen die Haus-/Wohnungstür gelehnt. Danach Messer aus der Küche an verschiedenen Punkten im Objekt verteilt (in der Nähe zu Eingangstür, alternativen Fluchtwegen, zentralen Stelle). Bei Antreffen der (nach Hause zurückkehrenden) Eigentümer wird die Flucht ergriffen und der schnellste Weg gewählt. Dabei wird sofort, ohne Androhung und völlig rücksichtslos auch gegen alte Menschen von den Messern gebrauch gemacht. Ich denke, bei dieser Klientel wird es, wenn sie durch den Eigentümer in der Wohnung gestellt wird, auf jeden Fall zum Kampf auf Leben und Tod mit zwei mit Messern bewaffneten Angreifern kommen. edit: Rechtschreibung Hi, hast du dazu mehr Informationen? Eine Googlesuche hat zu einem einzelnen Fall in Darmstadt geführt, wo die Wohnungseigentümerin niedergestochen wurde. Von der Polizei als "sehr ungewöhnlich" kommentiert. |
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15. Sep 2017, 22:17 | Beitrag
#50
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Oberleutnant Beiträge: 2.420 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.01.2006 |
@ Malefiz Die Gerichte sind nicht grundsätzlich notwehrfeindlich. Man sollte aber nicht den Eindruck erwecken, man habe quasi auf die Konfrontation gewartet und maximalen Schaden am Gegner vorbereitet. Und gerade in den Rentner-Fällen lohnt es sich die Urteilsbegründungen zu lesen. Da zeigen sich die durchaus erstaunlichen Vorstellungen mancher Juristen. Lange Rede, kurzer Sinn, ich werde hier keinen Urteils-Pingpong spielen. Habt einfach im Hinterkopf, dass Juristen anders denken als Otto-Normalverbraucher. Es gehört aber auch dazu, dass so mancher unter der Überschrift "Notwehr" versucht hat, seine Ehre zu verteidigen bzw. Selbstjustiz zu verüben. SV beutet erst einmal die Entscheidung, ob ich im Zweifel einen guten Anwalt oder einen guten Arzt benötige. Ich habe für mich entschieden, dass ich keine Wertsachen habe, für die ich meine Gesundheit riskieren würde. |
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16. Sep 2017, 00:51 | Beitrag
#51
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
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16. Sep 2017, 11:02 | Beitrag
#52
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Oberleutnant Beiträge: 2.420 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.01.2006 |
Es gehört aber auch dazu, dass so mancher unter der Überschrift "Notwehr" versucht hat, seine Ehre zu verteidigen bzw. Selbstjustiz zu verüben. Na klar Kannst Du das ausführen? Oder kommt jetzt "Die (linke) Justiz schützt die Täter und bestraft die Opfer- Gedöns). Ich mache seit Jahren Kampfsport. In meinem alten Gym waren auch Thai-Boxer und ein paar haben nebenher als Security vor Klubs gearbeitet. Einer von Ihnen ist vor drei Jahren eingefahren, weil er an der Türe einen Niedergeprügelt hat. Er behauptete, dass ein Messer im Spiel war und als die Polizei eintraf, diese verschwunden war. Die andere Version ist, dass er sich provozieren lassen hat und ausgerastet ist. |
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16. Sep 2017, 17:10 | Beitrag
#53
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
Langsam reiten Cowboy. Das "Na klar" war eine Zustimmung zu deiner Aussage.
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16. Sep 2017, 17:37 | Beitrag
#54
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Oberleutnant Beiträge: 2.420 Gruppe: Members Mitglied seit: 03.01.2006 |
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16. Sep 2017, 21:48 | Beitrag
#55
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Grenadier Beiträge: 23 Gruppe: Members Mitglied seit: 25.10.2009 |
Von Gaspistolen (die erwähnte Eskalation) und Pfefferspray würde ich abraten - schon daher weil sofern irgendwo Fenster auf sind das durch den Windzug auch nach hinten los gehen kann.
Dann wenn lieber Pfeffergel. Oder es halten wie ich: hier liegt egal wo ich bin immer ein Schwert in Reichweite von wenigen Sekunden - das dürfte ein ziemlich´gutes Argument sein abzuhauen -------------------- Nächste Woche in HeuteShow History: Dritte Zähne im dritten Reich- Hitlers Geheimpläne für das tausendjährige Gebiss
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17. Sep 2017, 10:51 | Beitrag
#56
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Grenadier Beiträge: 17 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.07.2015 |
@ Havoc
meine Schuld. Ich hätte es eindeutiger schreiben müssen |
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17. Sep 2017, 12:16 | Beitrag
#57
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Hauptmann Beiträge: 4.320 Gruppe: Members Mitglied seit: 06.06.2007 |
Kannst Du das ausführen? Oder kommt jetzt "Die (linke) Justiz schützt die Täter und bestraft die Opfer- Gedöns). Nur der Form halber: Nur weil eine Tat aufgrund Notwehr straffrei macht, bleibt im dann vorliegenden Fall immer noch derjenige der die Notwehr eingesetz hat der Täter - und der gegen den die Notwehr eingesetzt wurde das Opfer. |
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18. Sep 2017, 12:18 | Beitrag
#58
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Oberleutnant Beiträge: 2.024 Gruppe: Members Mitglied seit: 31.05.2010 |
@ Malefiz Die Gerichte sind nicht grundsätzlich notwehrfeindlich. Man sollte aber nicht den Eindruck erwecken, man habe quasi auf die Konfrontation gewartet und maximalen Schaden am Gegner vorbereitet. Und gerade in den Rentner-Fällen lohnt es sich die Urteilsbegründungen zu lesen. Da zeigen sich die durchaus erstaunlichen Vorstellungen mancher Juristen. Lange Rede, kurzer Sinn, ich werde hier keinen Urteils-Pingpong spielen. Habt einfach im Hinterkopf, dass Juristen anders denken als Otto-Normalverbraucher. Es gehört aber auch dazu, dass so mancher unter der Überschrift "Notwehr" versucht hat, seine Ehre zu verteidigen bzw. Selbstjustiz zu verüben. Die Ehre ist ein schützenswertes Gut und vom Notwehrparagraphen abgedeckt. -------------------- Look to your sins, Lord Renly. The night is dark, and full of terrors
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18. Sep 2017, 16:08 | Beitrag
#59
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Grenadier Beiträge: 16 Gruppe: Members Mitglied seit: 22.05.2011 |
Die Ehre ist definitiv ein notwehrfähiges Rechtsgut und ich bin ja durchaus ein Freund des deutschen, breiten Notwehrrechts.
Aaaber, dadurch das die Notwehrhandlung im Gesetz nicht konkret aufgeführt wird, kann man auch nicht pauschal sagen wann, welche Handlung geboten und erforderlich ist und wann welche nicht. Bei einem Angriff auf die Ehre, ist in meinen Augen bei tödlicher (oder potentiell tödlicher) Gewalt idR von einem krassen Missverhältnis der Verhältnismäßigkeit auszugehen, auch wenn ich sonst immer noch der festen Überzeugung bin, dass es bei der Notwehr sonst keine Verhältnismäßigkeit der Mittel oder Güterabwägung gibt (außer halt im Falle eines krassen Missverhältnisses) -------------------- Das Tolle daran, die einzige zwischen Richtig und Falsch unterscheidende Art zu sein, ist, dass wir uns immer genau die Regeln ausdenken können, die uns in den Kram passen.
Douglas Adams – Die letzten ihrer Art |
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18. Sep 2017, 16:29 | Beitrag
#60
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